Änderung der Versicherungsbedingungen Musterklauseln

Änderung der Versicherungsbedingungen. Wir sind berechtigt, die Bedingungen über den Leistungsumfang der Kfz-Haftpflichtversicherung zu ändern oder zu ergänzen, wenn
Änderung der Versicherungsbedingungen. Wir können einzelne Bedingungen mit Wirkung für beste- hende Versicherungsverträge ändern, ergänzen oder er- setzen, - wenn eine Rechtsvorschrift eingeführt oder geän- dert wird, welche diese Bedingungen betrifft oder auf der diese beruhen. - bei einer diese Bedingungen unmittelbar betref- fenden neuen oder geänderten höchstrichterli- chen Rechtsprechung, - wenn ein Gericht einzelne Bedingungen rechts- kräftig für unwirksam erklärt, - wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht diese Bedingungen durch Verwal- tungsakt als mit geltendem Recht nicht vereinbar beanstandet und den Versicherer zur Abände- rung auffordert Dies gilt nur für Bedingungen, die folgende Bereiche be- treffen: - Umfang des Versicherungsschutzes, - Deckungsausschlüsse, - Pflichten des Versicherungsnehmers oder der Versicherten Die geänderten Bedingungen dürfen den Versiche- rungsnehmer als einzelne Regelung und in Zusammen- hang mit anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlechter stellen als die ursprüngliche Regelung. Die geänderten, ergänzten oder ersetzten Bedingungen sind Ihnen schriftlich bekannt zu geben und Inhalt und Grund der Änderung sind von uns zu erläutern. Sie ge- nehmigen diese geänderten Bedingungen, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widerspre- chen. Hierauf werden wir Sie bei der Bekanntgabe ausdrück- lich hingewiesen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Bei fristge- mäßem Widerspruch treten die Änderungen nicht in Kraft.
Änderung der Versicherungsbedingungen. 2.12.1 Unter Berücksichtigung der hinreichenden Wahrung der Interessen der Versicherten können die Versicherungsbedingungen in folgenden Fällen geändert werden:
Änderung der Versicherungsbedingungen. Wenn der Versicherer oder dessen Bevollmächtigter die Versicherungsbedingungen oder den Tarif ändert, passt er den Vertrag zum nächsten jährlichen Fälligkeitstermin an. Der Versicherer oder dessen Bevollmächtigter gibt dem Versicherungsnehmer diese Anpassung mindestens vier Monate vor diesem Fälligkeitstermin bekannt, sodass der Versicherungsnehmer über eine Frist von einem Monat verfügt, um die Änderung ggf. abzulehnen und, demnach, den Vertrag mit der in Artikel 1.4.1 vorgesehenen Frist von drei Monaten zu kündigen. Wenn sich der Versicherungsnehmer für die Kündigung entscheidet, wird diese mit Fälligkeit des Vertrags wirksam. Der Versicherer oder dessen Bevollmächtigter behält sich jedoch ebenfalls das Recht vor, die Tarifänderung nachträglich bekannt zu geben. In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer jedoch das Recht, den Vertrag innerhalb einer Frist von drei Monaten, mit Wirkung vom Zeitpunkt dieser Bekanntgabe, zu kündigen; dieses Kündigungsrecht ist in dieser Bekanntgabe formell festgelegt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.