Änderung des SF-Klassen-Systems. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für die SF-Klassen unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik zu ändern. Die Bestimmungen für die SF-Klassen finden Sie in Abschnitt I und im Anhang 1. Dabei können wir die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. berücksichtigen. Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht.
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Änderung des SF-Klassen-Systems. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für die SF-Klassen nach Abschnitt I und dem Anhang 1 unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik zu ändern. Die Bestimmungen für die SF-Klassen finden Sie in Abschnitt I und im Anhang 1. Dabei können wir die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. berücksichtigen. Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht.
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