Änderung des Leistungsumfangs. Vodafone kann den Auftrag anpassen oder zurücktreten: (a) wenn der Kunde vor dem vereinbarten Liefertermin eine Än- derung des Professional Services verlangt;
(b) wenn Änderungen erforderlich sind, die sich ergeben aus: (i) der Ortsbegehung; oder (ii) wenn der Kunde unge- naue oder unvollständige Angaben gemacht hat. Wenn die Änderungen oder der Rücktritt auf die Ortsbegehung oder auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden zurück- zuführen sind, trägt der Kunde die angemessenen Kosten, die sich aus der Änderung oder dem Rücktritt ergeben.
Änderung des Leistungsumfangs. Den Umfang der in Auftrag gegebenen Leistungen kann nur der AG jederzeit ändern. Die Zustimmung des AN hierzu ist nicht erforderlich. Die Umsetzung der Änderung erfolgt in Ab- stimmung mit dem AN. Das Recht des AG zur Kündigung von Teilleistungen gemäß Ziff. 4 dieses Vertrages bleibt hiervon unberührt. Der AN soll dem AG, wenn er zusätzliche Leistungen für erforderlich hält, ein schriftliches Angebot unterbreiten. Sofern der AG das Angebot annimmt, richtet sich die Vergütung nach den in diesem Vertrag vereinbarten Einheitspreisen. Änderungen des gesamten Leistungs- umfanges, die 10 % nicht über- bzw. unterschreiten, berechtigen nicht dazu, eine Änderung der Einheitspreise oder anderer Vertragsklauseln zu verlangen oder den Vertrag zu kündi- gen. Sollte der AG während der Vertragslaufzeit konstruktive oder technische Änderungen an den Gebäuden oder Anlagen vornehmen, wird er dem AN nach Abschluss der Arbeiten die Än- derungsdokumentation übergeben. Führt die konstruktive oder technische Änderung nach- weislich zu einer Änderung des Aufwandes des AN, ist die Vergütung für die betroffene Teil- leistung entsprechend anzupassen. Der AN ist verpflichtet, seine Kalkulation offen zu legen.
Änderung des Leistungsumfangs. I.5.1 Ein Änderungswunsch, der im Einzelvertrag vereinbarten Aufgabenbeschreibung kann sowohl von dem Auftraggeber als auch von tecRacer ausgehen. Jeder Änderungswunsch ist in Schrift- oder Textform zu formulieren und dem verantwortlichen Ansprechpartner zu übergeben.
I.5.2 Geht der Änderungswunsch von dem Auftraggeber aus, untersucht tecRacer, sofern tecRacer zur Durchführung der Änderung bereit ist, innerhalb einer zu vereinbarenden Frist den Änderungswunsch und deren Auswirkungen. Sodann erstellt tecRacer ein Nachtragsangebot in Schrift- oder Textform. Der Auftraggeber wird tecRacer in angemessener Frist benachrichtigen, ob er das Nachtragsangebot annimmt.
I.5.3 Änderungen des Leistungsumfanges sind in einem Nachtrag [schriftlich oder in Textform] zum Einzelvertrag zu vereinbaren. I.5.4 Erfordert ein Änderungswunsch eine umfangreiche Prüfung durch tecRacer, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist, so kann tecRacer hierfür die Vereinbarung einer zusätzlichen Vergütung verlangen. I.5.5 Solange die Vertragspartner keine Einigung über die Durchführung der Änderung erzielen, setzt tecRacer die Erfüllung des bestehenden Vertrages ohne entsprechende Änderung fort. I.5.6 Erfordert der Änderungswunsch des Auftraggebers eine Unterbrechung der Leistungserbringung, so kann tecRacer für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Vergütung sowie die entsprechende Erhöhung eines vereinbarten Festpreises verlangen, wenn und soweit die von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer der tecRacer oder sonstigen von ihr eingesetzten Personen oder Unternehmen nicht anderweitig sinnvoll eingesetzt werden können. Ausführungsfristen verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen wegen des Änderungswunsches die vertraglichen Arbeiten unterbrochen werden mussten, sowie um eine angemessene Wiederanlauffrist.
Änderung des Leistungsumfangs. Die Sparkasse Schwarzwald-Baar ist berechtigt, Inhalte und Be- standteile von GiroPremium bzw. GiroPremium Young sowie der einzelnen angebotenen Leistungen zu erweitern oder ein- zuschränken. Die Sparkasse Schwarzwald-Baar ist ebenfalls be- rechtigt, das Angebot GiroPremium einzustellen, wenn sie aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet wird. In beiden Fällen sind Schadenersatzansprüche gegen die Sparkasse Schwarzwald-Baar ausgeschlossen. Informationen über Änderungen des Leistungsumfanges erhält der GiroPremium-Nutzer vorab in angemessener Frist. Ände- rungen der Leistungen werden unter anderem im Internet unter xxx.xxx-xxx.xx veröffentlicht.
Änderung des Leistungsumfangs. 3.1. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. 3.2. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, wird diese gesondert vereinbart. Der Überprüfungsaufwand hierfür kann von der Agentur berechnet werden. 3.3. Die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden schriftlich festgelegt (zusätzliche Änderungsvereinbarung/Angebot).
Änderung des Leistungsumfangs. Wir behalten uns vor, bis zur Lieferung unwesentliche handelsübliche Änderungen, insbesondere Verbesserungen an der Ware vorzunehmen, wenn hierdurch die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Änderung des Leistungsumfangs. Eine Erweiterung des Leistungsumfangs für einen abgeschlossenen Service- und Supportvertrag ist jederzeit möglich. Bereits gezahlte, aber noch nicht in Anspruch genommene Leistungen werden verrechnet. Die Erweiterung des Service- und Supportvertrages ist durch den Auftraggeber schriftlich zu beauftragen und wird mit der Auftragsbestätigung durch credativ wirksam.
Änderung des Leistungsumfangs. 4.2. Der Anbieter ist berechtigt, den Leistungsumfang bei Vorliegen eines berechtigten Interesses unter Berücksichtigung des Interesses des Gastes anzupassen bzw. zu ändern, soweit dies für den Xxxx zumutbar ist.
4.3. Der Anbieter kann die Nutzung des Bades und andere Leistungen (Saunabereich etc.) oder Teile davon aus betrieblichen oder technischen Gründen jederzeit einschränken, ohne dass eine Minderung des Eintrittsgeldes damit einhergeht.
Änderung des Leistungsumfangs. Die Abläufe von Programmangeboten gestalten die Mitarbeiter von grenzenlos. Aufgrund äußerer Einflüsse (z.B. Witterungsverhältnisse, behördliche Verfügungen) oder gruppendynamischer Prozesse kann der Fall eintreten, dass die geplanten Abläufe nicht so verwirklicht werden können, wie vorgesehen. Die Haftung für solche Bedingungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Änderung des Leistungsumfangs. Wünscht ein Vertragspartner Änderungen des Leistungsumfanges, so hat er dies dem anderen Vertragspartner in einem angemessenen Zeitraum, spätestens aber drei Monate vor dem gewünschten Realisierungstermin, bekannt zu geben. Der angesprochene Vertragspartner ist verpflichtet, sich unverzüglich, längstens aber binnen eines Monats, zu den Realisierungsmöglichkeiten, insbesondere in technischer Hinsicht, zu äußern. In jenen Fällen, in denen die Realisierung von einem Entgelt abhängig gemacht werden darf, erfolgt die Äußerung binnen genannter Frist auch zum Entgelt.