Common use of Übergangs- und Schlussbestimmungen Clause in Contracts

Übergangs- und Schlussbestimmungen. 10.1 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können mit Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, sofern die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des eintretenden Dritten nicht gewährleistet ist. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Vertragspartei nicht innerhalb von sechs Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge oder der Rechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz oder in sonstigen Fällen der rechtlichen Entflechtung des Netzbetriebs nach § 7 EnWG gehen die Rechte und Pflichten des Vertrages ohne Zustimmung über.

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Samples: Messrahmenvertrag, Messrahmenvertrag

Übergangs- und Schlussbestimmungen. 10.1 17.1 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können mit Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nur verweigert verwei- gert werden, sofern die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des eintretenden eintreten- den Dritten nicht gewährleistet ist. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Vertragspartei nicht innerhalb von sechs Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge Gesamt- rechtsnachfolge oder der Rechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz oder in sonstigen sons- tigen Fällen der rechtlichen Entflechtung des Netzbetriebs nach § 7 EnWG gehen die Rechte und Pflichten des Vertrages ohne Zustimmung über.

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Samples: Messstellenrahmenvertrag

Übergangs- und Schlussbestimmungen. 10.1 Rechte 17.1 1Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können mit Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei Vertragspar‐ tei auf einen Dritten übertragen werden. Die 2Die Zustimmung darf nur verweigert werden, sofern die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des eintretenden Dritten nicht gewährleistet ist. Die 3Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Vertragspartei nicht innerhalb von sechs Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widersprichtwider‐ spricht. Im 4Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge oder der Rechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz Umwandlungsge‐ setz oder in sonstigen Fällen der rechtlichen Entflechtung des Netzbetriebs nach § 7 EnWG gehen die Rechte und Pflichten des Vertrages ohne Zustimmung über.

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Samples: Messstellenrahmenvertrag

Übergangs- und Schlussbestimmungen. 10.1 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können mit Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei Vertrags- partei auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, sofern die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des eintretenden Dritten nicht gewährleistet gewährlei- stet ist. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Vertragspartei nicht innerhalb von sechs Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich schrift¬lich widerspricht. Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge oder der Rechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz oder in sonstigen Fällen der rechtlichen Entflechtung des Netzbetriebs nach § 7 EnWG gehen die Rechte und Pflichten des Vertrages ohne Zustimmung über.

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Samples: Messrahmenvertrag

Übergangs- und Schlussbestimmungen. 10.1 Rechte 1Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können mit Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei Vertragspar‐ tei auf einen Dritten übertragen werden. Die 2Die Zustimmung darf nur verweigert werden, sofern die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des eintretenden Dritten nicht gewährleistet ist. Die 3Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die andere Vertragspartei nicht innerhalb von sechs Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widersprichtwider‐ spricht. Im 4Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge oder der Rechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz Umwandlungsge‐ setz oder in sonstigen Fällen der rechtlichen Entflechtung des Netzbetriebs nach § 7 EnWG gehen die Rechte und Pflichten des Vertrages ohne Zustimmung über.

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Samples: Messstellenrahmenvertrag