Übergangs- und Schlussbestimmungen. Anträge, welche unter kein bestehendes Reglement subsummiert werden können und nicht ge- mäss Statuten, Reglemente oder Richtlinien von einer Förderung durch die Xxxxxxx Filmstiftung ausgeschlossen sind, sind nach den allgemeinen Prinzipien der selektiven Förderung zu beurteilen. Diese Revision des Förderreglements wurde durch den Stiftungsrat am 2. Dezember 2021 verab- schiedet und unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde per 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt.
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Samples: Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung, Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung
Übergangs- und Schlussbestimmungen. Anträge, welche unter kein bestehendes Reglement subsummiert werden können und nicht ge- mäss Statuten, Reglemente oder Richtlinien von einer Förderung durch die Xxxxxxx Zürcher Filmstiftung ausgeschlossen sind, sind nach den allgemeinen Prinzipien der selektiven Förderung zu beurteilen. Diese Revision des Förderreglements wurde durch den Stiftungsrat am 2. Dezember 2021 verab- schiedet und unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde per 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt.
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Samples: Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung
Übergangs- und Schlussbestimmungen. Anträge, welche unter kein bestehendes Reglement subsummiert werden können und nicht ge- mäss gemäss Statuten, Reglemente oder Richtlinien von einer Förderung durch die Xxxxxxx Zürcher Filmstiftung ausgeschlossen sind, sind nach den allgemeinen Prinzipien der selektiven Förderung zu beurteilen. Diese Revision des Förderreglements wurde durch den Stiftungsrat am 2. Dezember 2021 verab- schiedet verabschiedet und unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde per 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt.
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Samples: Reglement 3.1.0