Common use of Übergangs- und Schlussbestimmungen Clause in Contracts

Übergangs- und Schlussbestimmungen. 30 Genehmigung, Veröffentlichung, Aufhebung bisheriger Bestimmungen 1 Diese Ausführungsbestimmungen treten nach Genehmigung der Vorschriften über Bewirtschaftung, Schonbestimmungen, sowie fremder Arten und Rassen durch die zuständige Bundesbehörde, durch Beschluss der Fischereikommission auf den 1. Januar 2009 in Kraft. 2 Sie sind durch die Kantone zu veröffentlichen. 3 Mit der Annahme werden sämtliche den Ausführungsbestimmungen widersprechenden Beschlüsse der Fischereikommission aufgehoben.

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Samples: Ausführungsbestimmungen Zur Vereinbarung Über Die Fischerei Im Vierwaldstättersee

Übergangs- und Schlussbestimmungen. 30 Genehmigung, Veröffentlichung, Aufhebung bisheriger BestimmungenBe- stimmungen 1 Diese Ausführungsbestimmungen treten nach Genehmigung der Vorschriften Vor- schriften über Bewirtschaftung, Schonbestimmungen, Schonbestimmungen sowie fremder Arten und Rassen durch die zuständige BundesbehördeBundesbehörde3), durch Beschluss der Fischereikommission auf den 1. Januar 2009 in Kraft. 2 Sie sind durch die Kantone zu veröffentlichen. 3 Mit der Annahme werden sämtliche den Ausführungsbestimmungen widersprechenden wi- dersprechenden Beschlüsse der Fischereikommission aufgehoben.

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Samples: Ausführungsbestimmungen Zur Vereinbarung Über Die Fischerei Im Vierwaldstättersee

Übergangs- und Schlussbestimmungen. Artikel 30 Genehmigung, Veröffentlichung, Aufhebung bisheriger Bestimmungen, 1 Diese Ausführungsbestimmungen treten nach Genehmigung der Vorschriften Vor- schriften über Bewirtschaftung, Schonbestimmungen, sowie fremder Arten und Rassen durch die zuständige Bundesbehörde, durch Beschluss der Fischereikommission auf den 1. Januar 2009 in Kraft. 2 Sie sind durch die Kantone zu veröffentlichen. 3 Mit der Annahme werden sämtliche den Ausführungsbestimmungen widersprechenden wi- dersprechenden Beschlüsse der Fischereikommission aufgehoben.

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Samples: Fisheries Agreement

Übergangs- und Schlussbestimmungen. 30 Genehmigung, Veröffentlichung, Aufhebung bisheriger BestimmungenBestim- mungen 1 Diese Ausführungsbestimmungen treten nach Genehmigung der Vorschriften über Bewirtschaftung, Schonbestimmungen, sowie fremder Arten und Rassen durch die zuständige Bundesbehörde, durch Beschluss der Fischereikommission auf den 1. Januar 2009 20093 in Kraft. 2 Sie sind durch die Kantone zu veröffentlichen. 3 Mit der Annahme werden sämtliche den Ausführungsbestimmungen widersprechenden widerspre- chenden Beschlüsse der Fischereikommission Fischereikommission4 aufgehoben.

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Samples: Ausführungsbestimmungen Zur Vereinbarung Über Die Fischerei Im Vierwaldstättersee