Übernahme / Rückgabe Musterklauseln

Übernahme / Rückgabe. Der Mieter erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Boot und dessen Benutzung. Xxxxxx und Vermieter prüfen das Boot und dessen Einrichtung vor Fahrtantritt gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese in einem Übergabeprotokoll. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter auf Xxxxxxx aufmerksam zu machen, welche von diesem übersehen wurden. Bei der Rücknahme prüft der Vermieter das Boot erneut, erstellt ein Protokoll über die Rückgabe und ist berechtigt, alle nicht zuvor im Übergabeprotokoll dokumentierten Schäden gegenüber dem Mieter zu berechnen. Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Vermieter den Schaden bei der Rücknahme nicht sofort bemerkt hat. Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht. Uhrzeiten für Übernahme und Rückgabe sowie Folgen von Verspätungen werden im Vertrag geregelt und sind bindend. Ist es für den Mieter erkennbar, dass er den Rückgabetermin nicht einhalten kann, so ist der Vermieter sofort zu informieren. Jede angefangene überzogene Stunde wird dann mit dem doppelten Mietpreis berechnet, um den Schaden für den entgangenen Gewinn für die Unmöglichkeit der Vermietung an einen evtl. Nachmieter auszugleichen. Dem Mieter ist ein gereinigtes Boot zu übergeben, der Mieter hat es gereinigt zurückzugeben. Wird das Boot nicht gereinigt zurückgegeben, so ist der Vermieter berechtigt, bis zu 50,00 EUR der Kaution für die Reinigungskosten einzubehalten. Zur Reinigung des Bootes dürfen keine Reinigungsmittel mit schleifenden Eigenschaften eingesetzt werden. Der Mieter kann den Vermieter bei Vertragsabschluss mit der Reinigung des Bootes gegen eine Gebühr von bis zu 50,00 EUR, je nach Verschmutzung, beauftragen. Bei Benutzung des Grills wird dessen Reinigung zusätzlich mit einer Gebühr von 10,00 EUR berechnet.
Übernahme / Rückgabe. 8.1 Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt, ausschlaggebend hierfür ist die per Mail gesendete Buchungsbestätigung und der darin angegebene Zeitpunkt, in 23869 Elmenhorst, Xxxxxxxxx 00 zu übernehmen. Sofern eine Vereinbarung über den Übernahmezeitpunkt nicht besteht, hat die Übernahme Montag bis Xxxxxxx zwischen 14.00 und 17.00 Uhr zu erfolgen. Eine verspätete Übernahme durch den Mieter berührt den vereinbarten Mietpreis nicht, dieser ist weiterhin in voller Höhe zu entrichten. Durch die nicht fristgemäße Übernahme noch weitergehende zeitliche Verzögerungen bei der Übernahme, z.B. Übernahme erst am nächsten Tag möglich aufgrund von Büroöffnungszeiten des Vermieters, hat der Mieter zu vertreten.
Übernahme / Rückgabe. Der Betriebsleiter erstellt ein Übernahme-/ Rückgabeprotokoll des Küchenzubehörs. Es muss bei Übergabe und Rücknahme geprüft und vom Veranstalter und Betriebsleiter unterzeichnet werden. Ebenfalls kann der Betriebsleiter ein Übergabeprotokoll der Räumlichkeiten und des weiteren Inven- tars erstellen, welches vom Veranstalter und dem Betriebsleiter unterzeichnet werden müssen. Mit seiner Unterschrift anerkennt der Veranstalter die Richtigkeit der Protokolle. Er erklärt sich einver- standen, dass allfällige Mehrkosten auf Grund von Beanstandungen werden in der Schlussabrechnung belastet, bezw. am geleisteten Kostendepot abgezogen werden. Der Veranstalter erhält nach der Ver- anstaltung eine definitive Abrechnung der Veranstaltung, mit Gutschrift oder Nachbelastung.
Übernahme / Rückgabe. Die Übernahme und Rückgabe des Wohnmobils erfolgt ausschließlich am Standort der Firma Rollin‘ Bungalow, Wohnmobilvermietung by Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxxxx xx Xxxxxxxxx. Das Wohnmobil muss zum vereinbarten Termin pünktlich vom Mieter übernommen werden. Hierfür sollte ausreichend Zeit einkalkuliert werden, da eine umfassende Einweisung in die Technik/Ausstattung des Wohnmobils zwingend ist. Das Wohnmobil wird mit · Zulassungsbescheinigung Teil I/Wohnmobilschein, · einem Fahrzeugschlüssel (und den fahrzeugspezifischen sonstigen Schlüsseln) · vollem Kraftstofftank, · vom Hersteller vorgegebenem Motorenöl und allen weiteren notwendigen Hilfs- und Betriebsstoffen (insbesondere AdBlue) gefüllt, · innen und außen gereinigt und · Campingausstattung (s.a. Ziffer 7) an den Mieter übergeben. Der Mieter hat die Pflicht, das Wohnmobil vor der Übernahme zu kontrollieren. Bei der Übernahme des Wohnmobils wird ein von Vermieter und Mieter zu unterzeichnendes Übernahmeprotokoll angefertigt, in das alle ersichtlichen Mängel und Beanstandungen sowie der Kilo- meterstand aufzunehmen sind. Mängel, die durch den Mieter später geltend gemacht werden, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Der Mieter ist verpflichtet, das Wohnmobil innen und außen gereinigt am Standort der Firma Rollin‘ Bungalow (s.o.) dem Vermieter oder dessen Beauftragten, zurückzugeben. Wird die vereinbarte Mietzeit überzogen, schuldet der Mieter das Entgelt laut Preisliste für die darauffolgende Nacht bzw. den darauf- folgenden Zeitraum. Wird durch das Überziehen des Mietzeitraums eine Anschlussmiete verhindert, so ist der Mieter außerdem für den entstandenen Schaden (z.B. entgangener Gewinn) ausgleichspflichtig. Wird das Wohnmobil nicht am Standort des Vermieters zurückgegeben bzw. ist das Wohnmobil auf Grund erfolgter Kündigung sicherzu- stellen, so ist der Mieter dem Vermieter zur Erstattung der Sicherstellungs- und Rückführungskosten verpflichtet, sofern keine abwei- chende Vereinbarung in Textform getroffen wurde. Für die Rückführung werden pro Kilometer 2 EUR sowie 35 EUR pro Stunde je Fahrer (in der Regel zwei Personen) verrechnet. Der Vermieter behält sich die Rückführung mittels eines Autotransporters und die Verrechnung der tatsächlich anfallenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 35 EUR vor. Der Mieter ist verpflichtet, grobe und ggf. schadensbegünstigende Verschmutzungen, z.B. Harzflecken und Vogelkot, außen wie innen, bereits im Mietzeitraum unverzüglich zu e...
Übernahme / Rückgabe. Die Übernahme der Segelyacht erfolgt um 17,00 Uhr, die Rückgabe ist bis 9,00 Uhr abzuwickeln. Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Eigentümer/Vermieter das Recht vor bis zu EUR 300,00 (abhängig vom Zustand der Segelyacht und der Zeit der Rückgabe) von der Kaution einzubehalten. Der Eigentümer/Vermieter ist verpflichtet die Segelyacht in einem ordnungsmäßigen Zustand zu übergeben. Inwiefern der Eigentümer/Vermieter nicht in der Lage ist die Segelyacht oder eine ähnliche Segelyacht zeitgemäß am vereinbarten Ort dem Mieter zur Verfügung zu stellen, so trägt der Mieter Anspruch auf eine Mietzinsrückgabe die dem Wert der laut
Übernahme / Rückgabe. Am Beginn der Studioanmietung ist das Studio durch den Mieter auf ordentlichen Zustand, Sauberkeit, Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Einrichtung und des Equipments zu prüfen. Bei Ende der Studiomiete ist das Studio wieder im selben Zustand zu übergegeben. Dies betrifft die Räumlichkeiten inkl. Toilettenanlagen etc., sowie die technische Ausstattung. Der für die Reinigung/Wiederherstellung des Zustandes notwendige Zeitaufwand ist in der Anmietungsdauer zu berücksichtigen.
Übernahme / Rückgabe. Übergabe und Rückgabe der Verleihsachen, insbesondere der Busse hat in jedem Fall persönlich zu erfolgen. • Die Abholung und Rückgabe der Verleihsachen erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, beim Kreisjugendring Bad Kissingen – Geschäftsstelle, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxxx. • Die Abholung und Rückgabe erfolgt ausschließlich zu den im Leihvertrag genannten Zeiten und ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. • Die im Vertrag festgelegte Uhrzeit der Abholung ist bindend und bedarf keiner weiteren Rückmeldung. • Die Terminabsprache für die Rückgabe wird bei Abholung vereinbart. Die vereinbarten Abhol- und Rückgabezeiten sind verbindlich. • Die Busse werden vollgetankt übergeben und müssen vollgetankt zurückgebracht werden. • Der Entleiher erhält folgenden Unterlagen und Utensilien: • Motoröl • Scheibenwischflüssigkeit • Ersatz-Glühbirnen • Eiskratzer mit Handbesen • Verbandskasten • Warndreieck • Warnwesten (9x) • Überbrückungskabel • Abschleppseil • Einweg-Kamera • Fahrzeugschlüssel • Kopie des KFZ Scheins • Nummern der Pannen-Hilfe • Unfallbericht • Kontaktdaten • Fahrtenbuch • Verleihbedingungen • Bei Übergabe des Fahrzeugs wird ein Übergabeprotokoll ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben. • Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt in einwandfreiem und einsatzbereitem Zustand. Der Abholer hat die Möglichkeit, sich bei der Übernahme davon zu überzeugen. Mängel und Altschäden müssen in das Übergabeprotokoll eingetragen werden. • Die Rückgabe muss im vollständigen, gereinigten und voll funktionsfähigen Zustand erfolgen. • Wird das Fahrzeug in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand (z. B. nicht vollgetankt, verschmutzt, mit Schäden) zurückgegeben, haftet hierfür der Entleiher in vollem Umfang. Entstehende Kosten werden ihm in voller Höhe berechnet. Zusätzlich wird für die Reinigung (50,00 €) / das Tanken (25,00 €) eine • Werden dem KJR Schäden vom Entleiher nicht mitgeteilt, haftet der Entleiher für diese und eventuelle Folgeschäden. • Bei verspäteter Rückgabe durch den Entleiher, wird pro angefangene 24 Stunden eine Mindest-Tagespauschale als Säumniszuschlag berechnet. Die Kosten für eventuell anfallende Ausfälle bei den Leihgebühren hat der Entleiher in vollem Umfang zu erstatten. • Das Rücknahmeprotokoll ist auszufüllen und von beiden Parteien zu unterschreiben.
Übernahme / Rückgabe. Die Genossenschaft Sportanlage Sagibach verlangt ein Übernahme- Rückgabeprotokoll, welches durch den Verantwortlichen der Genossenschaft Sportanlage Sagibach und dem Veranstalter unterschrieben wird. Ohne anderweitige Vereinbarung gibt der Veranstalter die Anlage den Aussenbereich in besenreinem Zustand, gemäss dem Übernahme- und Rückgabeprotokoll ab. Die Kehrichtentsorgung ist bei der Abnahme der Anlage gem. Pt. 7 von den AGB, erledigt oder in Auftrag gegeben.
Übernahme / Rückgabe a) Bei Fahrzeugübernahme wird eine einmalige Servicepauschale in Höhe von 120,00 € erhoben. Diese beinhaltet das auffüllen des Wassertanks und der Gasflasche, die Außenreinigung sowie einer ausführlichen Einweisung.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und