Common use of Überschwemmung, Rückstau Clause in Contracts

Überschwemmung, Rückstau. 3.1 Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch 3.1.1 Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern; 3.1.2 Witterungsniederschläge; 3.1.3 Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Ziff. 3.1.1 oder 3.1.2. 3.2 Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Besondere Bedingungen Für Die Elementarversicherung Wohngebäude, Besondere Bedingungen Für Elementarschäden

Überschwemmung, Rückstau. 3.1 Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen erhebli- chen Mengen von Oberflächenwasser durch 3.1.1 Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern; 3.1.2 Witterungsniederschläge; 3.1.3 Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Ziff. . 3.1.1 oder 3.1.2. 3.2 Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern Ge- wässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren Ableitungs- rohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Überschwemmung, Rückstau. 3.1 Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch 3.1.1 Ausuferung von oberirdischen Oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;, 3.1.2 Witterungsniederschläge;Witterungsniederschlägen, 3.1.3 Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Ziff. Nr. 3.1.1 oder Nr. 3.1.2. 3.2 Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen oberirdisch (stehenden stehenden, oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge Witterungs- niederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Elementarschäden Versicherung

Überschwemmung, Rückstau. 3.1 Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch 3.1.1 Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern; 3.1.2 Witterungsniederschläge; 3.1.3 Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Ziff. Ziffer 3.1.1 oder Ziffer 3.1.2. 3.2 Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen oberir- dischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge Wit- terungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen gebäudeeige- nen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Besondere Bedingungen Für Elementarschäden

Überschwemmung, Rückstau. 3.1 Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch 3.1.1 Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern; 3.1.2 Witterungsniederschläge; 3.1.3 Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Ziff. 3.1.1 oder 3.1.2. 3.2 Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen oberir- dischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge Wit- terungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen gebäudeeige- nen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Besondere Bedingungen Für Elementarschäden

Überschwemmung, Rückstau. 3.1 Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch 3.1.1 a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;, 3.1.2 b) Witterungsniederschläge;, 3.1.3 c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche Erdober- fläche infolge von Ziff. 3.1.1 a) oder 3.1.2b). 3.2 Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge Witterungsnie- derschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen gebäude- eigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das versicherte Gebäude eindringt.

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Samples: Wohngebäudeversicherung