ÜBERTRAGUNGEN Musterklauseln

ÜBERTRAGUNGEN. Diese Police kann auf kein anderes Gerät übertragen werden. Für den Fall, dass der versicherte Gegenstand veräußert wird, geht die Police auf den Erwerber nur dann über, wenn der Erwerber ebenfalls Einwohner Deutschlands ist. In diesem Fall ist der Versicherer berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen (siehe auch Abschnitt 12). Der Erwerber kann das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Police innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird. Die Rechte des Erwerbers nach Abschnitt 11 bleiben davon unberührt.
ÜBERTRAGUNGEN. Diese Versicherung kann auf keine andere Person und kein anderes Gerät (ausgenommen hievon Ersatzgeräte, die im Rahmen dieser Versicherung geliefert werden) übertragen werden.
ÜBERTRAGUNGEN. (a) Übertragungen von Geclearten Produkten
ÜBERTRAGUNGEN. 4.1. Fleetcor wird die für die Übertragung der Telematik-Daten zwischen den Produkten und dem FLEETCOR CARNET System erforderliche Mobilfunkdienste vermitteln. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Fleetcor von den Leistungen der dritten Partei, die diese Dienstleistung liefert, abhängig ist und daher nicht gewährleisten kann, dass: (I) die Mobilfunkdienste kontinuierlich und überall im Vertragsgebiet verfügbar sind (z. B. aufgrund von Funklöchern oder Änderungen in Bezug auf die Infrastruktur und/oder Technologie des entsprechenden Mobilfunkdienstes sowie der Tatsache, dass diese Anbieter sich das Recht vorbehalten, ihre Dienstleistungen für Wartungsarbeiten, aus Sicherheitsgründen, auf Anweisung befugter Behörden usw. zu unterbrechen); oder (II) die Telematik-Daten in einer bestimmten Geschwindigkeit übertragen werden. AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG PARTEIEN
ÜBERTRAGUNGEN. Anteile sind (abgesehen von den hierin angegebenen Ausnahmen) frei übertragbar und können schriftlich in einer von der Verwaltungsgesellschaft genehmigten Form übertragen werden. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Registrierung der Übertragung eines Anteils oder mehrerer Anteile in Fällen ablehnen, in denen es den Anschein hat, dass eine solche Übertragung wahrscheinlich dazu führen würde, dass diese(r) Anteil(e) in das rechtliche oder wirtschaftliche Eigentum einer Person übergeht/übergehen, die kein qualifizierter Inhaber ist oder nach Ansicht der Verwaltungsgesellschaft den Fonds ungünstigen steuerlichen oder aufsichtsbehördlichen Folgen aussetzen würde. Die Verwaltungsgesellschaft kann außerdem die Registrierung einer Anteilsübertragung ablehnen, wenn der vorgesehene Erwerber nicht unmittelbar nach einer solchen Übertragung Inhaber des geltenden Mindestbestandes dieser Anteile wäre oder wenn der Erwerber dem Administrator nicht die zur Verhinderung der Geldwäsche erforderlichen Dokumente bereitstellt. Der Fonds unterliegt im Hinblick auf den Wert der übertragenen Anteile einer irischen Steuer in Höhe des jeweiligen Steuersatzes, sofern er vom Anteilinhaber nicht eine entsprechende gesetzliche Erklärung in vorgeschriebener Form erhalten hat, die bestätigt, dass der Anteilinhaber gemäß der Definition in dem Abschnitt 8 (»Besteuerung«) in Irland weder ansässig ist noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, in welchem Fall ein Steuerabzug erforderlich wäre. Der Fonds behält sich das Recht vor, die Anzahl von Anteilen, die von dem Übertragenden gehalten werden, zu verkaufen, die erforderlich ist, um die entstehende Steuerpflicht zu erfüllen.
ÜBERTRAGUNGEN. Diese Vereinbarung ist nicht übertragbar, nicht verkäuflich und darf keiner anderen Partei zugewiesen werden. Sie nur geändert werden wenn Änderungen in schriftlicher Form von allen Partien unterzeichnet werden. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen einzuhalten: Stuteneigentümer: Unterschrift: X Datum: Adresse: Stadt/Staat/PLZ: Telefon: (1): (2): (Mobil): E-Mail Adresse: Hengstbesitzer Unterschrift: _ Datum: Kontoinhaber: Xxxxxx Xxxxx IBAN: DE 46 2515 2375 0045 0149 09 BIC: NOLAD21WAL Bank: Kreissparkasse Walsrode Ich erkläre mich damit einverstanden dass meine Kreditkarte mit allen oben ausgewählten Gebühren belastet wird. Visa Master Card American Express Name des Karteninhabers: Rechnungsadresse: Kartennummer: gültig bis:
ÜBERTRAGUNGEN. VERWENDUNGS- ZWECK:
ÜBERTRAGUNGEN. Diese Police kann auf kein anderes Gerät übertragen werden. Für den Fall, dass der versicherte Gegenstand veräußert wird, geht die Police nur dann auf den Erwerber über, wenn der Erwerber ebenfalls einen Wohnsitz in Österreich hat. In diesem Fall ist der Versicherer berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen (siehe auch Abschnitt 12). Der Erwerber kann das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird und bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Police innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis. Die Rechte des Erwerbers bleiben nach Abschnitt 11 davon unberührt.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und