Schutz- und Urheberrechte. 6.1 Für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter (im Folgenden: "Schutz- rechte") ergeben, haften wir nicht, wenn das Schutzrecht im Eigentum oder Nutzungsrecht des Kunden bzw. eines unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich kapital- oder stimmrechtsmässig ihm gehörenden Unter- nehmens steht oder stand.
6.2 Für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von Schutzrechten ergeben, haften wir nicht, wenn nicht mindestens ein Schutzrecht aus der Schutzrechtsfamilie entweder vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist.
6.3 Der Kunde muss uns unverzüglich von bekanntwerdenden (angebli- chen) Schutzrechtsverletzungen oder diesbezüglichen Risiken unter- richten und uns Gelegenheit geben, entsprechenden Ansprüchen einvernehmlich entgegenzuwirken. Auf unser Verlangen – soweit möglich und zulässig – hat uns der Kunde die Führung von Rechts- streitigkeiten (auch aussergerichtlich) zu überlassen.
6.4 Wir sind berechtigt, nach unserer Xxxx für die schutzrechtsverletzen- de Lieferung ein Nutzungsrecht zu erwirken oder es so zu ändern, dass es das Schutzrecht nicht mehr verletzt, oder es durch eine das Schutzrecht nicht mehr verletzende gleichartige Lieferung zu ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn die Schutzrechtsverletzung noch nicht rechtsgültig festgestellt oder von uns nicht anerkannt ist.
6.5 Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten oder verursacht hat oder er uns nicht in angemessenem Umfang bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützt.
6.6 Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, wenn die Produkte gemäss der Spezifikation oder den Anweisungen des Kun- den gefertigt werden oder die (angebliche) Verletzung des Schutz- rechts aus der Nutzung im Zusammenwirken mit einer anderen, nicht von uns stammenden oder freigegebenen Sache (einschliesslich Software) folgt oder die Lieferung nicht vertragsgemäss verwendet wird.
6.7 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 6 geregelten Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Schutz- und Urheberrechte. 7.1 Der Kunde wird die commehr unverzüglich schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von der commehr geliefertes Produkt hingewiesen wird. Die commehr ist allein berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von ihr geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann wird die commehr dem Kunden grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produkts verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, wird die commehr nach eigener Xxxx dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeiten erstatten.
Schutz- und Urheberrechte. 4.1 Sämtliche Schutz- und Urheberrechte am Prüfgegenstand stehen ausschließlich dem Kunden zu. Der Kunde erteilt CETECOM das Recht, die Schutz- und Urheberrechte am Prüfgegenstand zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Testing zu nutzen.
4.2 CETECOM behält sich vor, das von ihr im Rahmen des Testing entwickelte Know- How uneingeschränkt zu nutzen.
4.3 Der Kunde räumt CETECOM das nicht-ausschließliche Recht ein, die Delta- Dokumentation zum Zwecke des Delta-Testing zu nutzen. Dies beinhaltet insbesondere, aber ohne hierauf beschränkt zu sein, die Weitergabe der Delta- Dokumentation an mit CETECOM verbundene Unternehmen.
4.4 Sofern Prüfberichte, die für das Delta-Testing verwendet werden, nicht von CETECOM erstellt wurden, hat der Kunde sicherzustellen, dass CETECOM befugt ist, diese Prüfberichte für das Delta-Testing zu nutzen. Es obliegt allein dem Kunden, die benötigten Nutzungsrechte von Dritten zu erhalten und der Kunde garantiert mit Abgabe des nicht von CETECOM erstellten Prüfberichts, die benötigten Rechte erworben zu haben.
4.5 Sofern Dritte Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen CETECOM, aufgrund oder im Zusammenhang mit der Verletzung von Schutzrechten Dritter aufgrund der Benutzung von nicht von CETECOM erstellten Prüfberichten geltend machen, stellt der Kunde CETECOM von jeglicher Haftung frei und verpflichtet sich alle diesbezüglichen Kosten und Aufwendungen von CETECOM zu tragen und ihr jeden Schaden diesbezüglich zu ersetzen.
Schutz- und Urheberrechte. 1. Das Eigentum und das Urheberrecht an der von AdSpirit gelieferten Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegen beim Software-Hersteller. Die Soft- ware wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Der Kunde hat die Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu be- handeln mit der Ausnahme, dass er entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken macht oder (b) die Software auf einem einzigen Computer installieren darf, sofern das Original ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungs- zwecken aufbewahrt wird. Er ist nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung des Softwareher- stellers berechtigt, die evtl. der Software beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren.
2. Der Kunde ist verpflichtet, AdSpirit unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von AdSpirit geliefertes Produkt hingewiesen wird. AdSpirit ist allein berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen An- sprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von AdSpirit geliefertes Pro- dukt zurückzuführen ist. AdSpirit ist grundsätzlich bemüht, dem Kunden das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, wird AdSpirit nach eigener Xxxx das Produkt so abändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschä- digung für die gezogenen Nutzungen erstatten.
3. Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder hat AdSpirit aufgrund von Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde verpflichtet, AdSpirit gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
5. Er ist weiter nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder zu verleasen.
6. Der Kunde ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag dauerhaft zu übertragen, vo- rausgesetzt, er behält keine Kopien zurück und überträgt die vollständige Software (einschließ- lich aller Komponenten, der...
Schutz- und Urheberrechte. 10.1. Für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von SCHUTZRECHTEN ergeben, haftet BOSCH REXROTH, wenn mindestens ein SCHUTZRECHT aus der Schutzrechtsfamilie entweder vom Euro- päischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Groß- britannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist.
10.2. Voraussetzungen für eine Haftung nach Ziff. 10.1 sind, dass
i. das SCHUTZRECHT nicht im Eigentum des KUN- DEN bzw. eines verbundenen Unternehmens (im Sinne des § 15 AktG) des KUNDEN steht oder stand und
ii. der KUNDE die Verletzung von SCHUTZRECHTEN nicht zu vertreten hat.
10.3. Ansprüche des KUNDEN sind ausgeschlossen, wenn das PRODUKT gemäß der Spezifikation oder den Anweisungen des KUNDEN gefertigt wird o- der die (angebliche) Verletzung des SCHUTZRECHTS aus der Nutzung im Zusammen- wirken mit einem anderen, nicht von BOSCH REXROTH stammenden Produkt folgt oder das PRODUKT in einer Weise benutzt wird, die für BOSCH REXROTH nicht voraussehbar war.
10.4. Die Ansprüche gegenüber XXXXX REXROTH nach dieser Ziff. 10 stehen unter der Maßgabe, dass der KUNDE
i. BOSCH REXROTH unverzüglich über die Geltend- machung von Ansprüchen Dritter informiert,
ii. BOSCH REXROTH jeglichen hierauf bezogenen Schriftverkehr mit dem Anspruchsteller und Ge- richten in Kopie jeweils unverzüglich nach deren Zugang zur Verfügung stellt,
iii. BOSCH REXROTH zur Verteidigung gegen den An- spruch erforderliche Auskünfte erteilt,
iv. auf Verlangen von BOSCH REXROTH hin, es BOSCH REXROTH überlässt, die Prozessführung durch den KUNDEN zu steuern sowie BOSCH REXROTH das Letztentscheidungsrecht über den Abschluss eventueller gerichtlicher und außerge- richtlicher Vergleiche einräumt und
v. BOSCH REXROTH in angemessenem Umfang bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützt.
10.5. Falls der KUNDE zur Unterlassung der Nutzung des PRODUKTES oder jeweils eines Teils davon entweder rechtskräftig verurteilt ist oder dem KUNDEN eine einstweilige Verfügung zugestellt wird, verschafft BOSCH REXROTH zur Behebung der Rechtsverletzung dem KUNDEN nach eigenem Ermessen entweder das Recht zur Weiterverwen- dung des PRODUKTES, ersetzt oder ändert das PRODUKT unter Beibehaltung der vereinbarten Funktionalitäten. Wenn vorgenannte Alternativen für BOSCH REXROTH nicht unter angemessenen Bedingungen zu realisieren sind, steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutre- ten. Soweit für den KUNDEN zumutbar, erfolgt der Rücktritt nur in dem Maße wie dies erforder- lich ist, um die R...
Schutz- und Urheberrechte. Mitversichert sind Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen zu Schutzund Urheberrechten, wie z.B.:
a) Persönlichkeitsrechte,
b) Namensrechte,
c) Markenrechte,
d) Lizenzrechte. Eingeschlossen sind nur Verstöße, die durch Tätigkeiten gemäß der mitversicherten Betriebsbeschreibung entstanden sind.
Schutz- und Urheberrechte. 1. Der Kunde wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Kunden grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls dies uns zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Xxxx dieses Produkt abändern oder ersetzten, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten. Umgekehrt wird der Kunde uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Kunden befolgt haben oder der Kunde das Produkt ändert oder in ein System integriert.
2. Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Kunden im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferte Produkte. Der Kunde darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen - ohne Übernahme von Kosten und Haftung durch uns - lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen. Beauftragt uns der Kunde mit der Installation von Software, überträgt er uns unwiderruflich das Recht, die Lizenzbedingungen des Softwarelizenzgebers im Namen des Kunden zu akzeptieren.
Schutz- und Urheberrechte. 12.1 Dem Besteller überlassene Unterlagen und Zeichnungen sowie von uns erbrachte konstruktive Leis- tungen und Vorschläge für die Gestaltung und Herstellung der Gussteile, seien sie körperlicher oder unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – sind unser Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht. Der Besteller darf sie nur für den vorgesehenen Zweck im Rahmen des Vertrages verwenden und ohne unsere Zustimmung weder Dritten zugänglich machen noch veröffentlichen.
12.2 Für alle uns vom Besteller übergebenen Unterlagen, Gegenstände und dergleichen steht der Bestel- ler dafür ein, dass Schutzrechte Dritter dadurch nicht verletzt werden. Der Besteller hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und einen etwaigen Schaden zu ersetzen.
12.3 Im Übrigen haften wir dafür, dass durch die von uns gelieferten Produkte Schutzrechte Dritter, soweit sie in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, nicht verletzt werden. Wir werden nach unserer Xxxx entweder ein Nutzungsrecht erwirken oder das Produkt/die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht mehr verletzt wird, oder das Produkt austauschen. Ist das zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, stehen dem Besteller alle Rechte im Rahmen von Ge- währleistungsansprüchen zu. Der Besteller ist in solchen Fällen verpflichtet, uns über von Dritten geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich zu verständigen und uns die Abwehrmaßnah- men und Vergleichsverhandlungen zu überlassen. Stellt der Besteller in solchen Fällen die Nutzung von Produkten oder Leistungen ein, ist er verpflich- tet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er selbst die Schutzrechtsverletzung zu ver- treten hat. Sie sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vor- gaben des Bestellers oder durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verur- sacht wurden, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von uns geliefer- ten Produkten eingesetzt wurde.
Schutz- und Urheberrechte. 13.1 Die FAUSER AG ist alleine berechtigt und verpflichtet, die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte wahrzunehmen und den Kunden gegen etwaige Ansprüche Dritter zu verteidigen. Bei Schutzrechtsverletzungen Dritter kann die FAUSER AG die Software so abändern oder ergänzen, dass die etwaigen Schutzrechte Dritter nicht verletzt sind, soweit es nicht möglich ist, dem Kun- den das Recht zur Nutzung des Produkts mit angemessenen wirtschaftlichen Möglichkeiten zu erhalten.
13.2 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schutzrechts- verletzung ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von der FAUSER AG verursacht.
13.3 Verändert der Kunde die Software oder integriert sie in ein Fremdsystem, entfällt jede Haftung und Gewährleistung der FAUSER AG. Soweit dadurch etwaige Schutz- oder Urheberrechte verletzt werden, stellt der Kunde die FAUSER AG von eventuellen Ansprüchen frei.
Schutz- und Urheberrechte. 14.1 Der Zulieferer darf die Schutz- und Urheberrechte Gunnebos nur für die zugunsten von Gunnebo erfolgende Fertigung und Lieferung der Produkte nutzen, nicht jedoch für eine zugunsten Dritter erfolgende Fertigung bzw. Lieferung von Waren oder Dienstleistungen.
14.2 Falls Gunnebo den Zulieferer für Entwurfs- oder Entwicklungsarbeiten an den Produkten, die von Gunnebo begonnen wurden, bezahlt oder anderweitig entschädigt, fallen alle aus diesen Arbeiten erwachsenden Schutz- und Urheberrechte Gunnebo zu.
14.3 Das Eigentum an Schutz- und Urheberrechten, die aus vom Zulieferer geleisteter Entwurfs- bzw. Entwicklungsarbeit erwachsen, und die Vergütung solcher Rechte können von Gunnebo und dem Zulieferer in einem gesonderten Dokument vereinbart werden.
14.4 Der Zulieferer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass durch das Produkt oder dessen Nutzung keine Schutz- und Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Zulieferer wird Gunnebo auf eigene Kosten von sämtlichen Ansprüchen, die aufgrund der behaupteten Verletzung von Schutz- und Urheberrechten Dritter gegen Gunnebo oder sonstige Nutzer des Produkts geltend gemacht werden und aus oder in Verbindung mit dem Produkt oder dessen Nutzung entstehen, schad- und klaglos halten und das Produkt durch ein anderes gleichwertiges Produkt ersetzen oder alle für die fortgesetzte Nutzung des Produkts erforderlichen Zustimmungen einholen. Die besagte Verpflichtung gilt nicht, soweit Gunnebo Entwurfs- oder Entwicklungsarbeiten geleistet hat. Auf Gunnebos Verlangen hat der Zulieferer Gunnebo bei Streitigkeiten, von denen Gunnebo aufgrund einer solchen Rechtsverletzung betroffen sein könnte, zu unterstützen und die Prozessführung zu übernehmen.
14.5 Der Zulieferer darf Firmennamen oder Marken, die Gunnebos Eigentum sind oder an denen Gunnebo die Lizenz hält, nur gemäß den schriftlichen Weisungen Gunnebos nutzen.