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Schutz- und Urheberrechte Musterklauseln

Schutz- und Urheberrechte. 6.1 Für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter (im Folgenden: "Schutz- rechte") ergeben, haften wir nicht, wenn das Schutzrecht im Eigentum oder Nutzungsrecht des Kunden bzw. eines unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich kapital- oder stimmrechtsmässig ihm gehörenden Unter- nehmens steht oder stand. 6.2 Für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von Schutzrechten ergeben, haften wir nicht, wenn nicht mindestens ein Schutzrecht aus der Schutzrechtsfamilie entweder vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist. 6.3 Der Kunde muss uns unverzüglich von bekanntwerdenden (angebli- chen) Schutzrechtsverletzungen oder diesbezüglichen Risiken unter- richten und uns Gelegenheit geben, entsprechenden Ansprüchen einvernehmlich entgegenzuwirken. Auf unser Verlangen – soweit möglich und zulässig – hat uns der Kunde die Führung von Rechts- streitigkeiten (auch aussergerichtlich) zu überlassen. 6.4 Wir sind berechtigt, nach unserer Xxxx für die schutzrechtsverletzen- de Lieferung ein Nutzungsrecht zu erwirken oder es so zu ändern, dass es das Schutzrecht nicht mehr verletzt, oder es durch eine das Schutzrecht nicht mehr verletzende gleichartige Lieferung zu ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn die Schutzrechtsverletzung noch nicht rechtsgültig festgestellt oder von uns nicht anerkannt ist. 6.5 Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten oder verursacht hat oder er uns nicht in angemessenem Umfang bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützt. 6.6 Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, wenn die Produkte gemäss der Spezifikation oder den Anweisungen des Kun- den gefertigt werden oder die (angebliche) Verletzung des Schutz- rechts aus der Nutzung im Zusammenwirken mit einer anderen, nicht von uns stammenden oder freigegebenen Sache (einschliesslich Software) folgt oder die Lieferung nicht vertragsgemäss verwendet wird. 6.7 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 6 geregelten Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Schutz- und Urheberrechte. 7.1 Der Kunde wird die commehr unverzüglich schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von der commehr geliefertes Produkt hingewiesen wird. Die commehr ist allein berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von ihr geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann wird die commehr dem Kunden grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produkts verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, wird die commehr nach eigener Xxxx dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeiten erstatten.
Schutz- und Urheberrechte. 4.1 Sämtliche Schutz- und Urheberrechte am Prüfgegenstand stehen ausschließlich dem Kunden zu. Der Kunde erteilt cetecom advanced das Recht, die Schutz- und Urheberrechte am Prüfgegenstand zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Testing zu nutzen. 4.2 cetecom advanced behält sich vor, das von ihr im Rahmen des Testing entwickelte Know-How uneingeschränkt zu nutzen. 4.3 Der Kunde räumt cetecom advanced das nicht-ausschließliche Recht ein, die Delta- Dokumentation zum Zwecke des Delta-Testing zu nutzen. Dies beinhaltet insbesondere, aber ohne hierauf beschränkt zu sein, die Weitergabe der Delta- Dokumentation an mit cetecom advanced verbundene Unternehmen. 4.4 Sofern Prüfberichte, die für das Delta-Testing verwendet werden, nicht von cetecom advanced erstellt wurden, hat der Kunde sicherzustellen, dass cetecom advanced befugt ist, diese Prüfberichte für das Delta-Testing zu nutzen. Es obliegt allein dem Kunden, die benötigten Nutzungsrechte von Dritten zu erhalten und der Kunde garantiert mit Abgabe des nicht von cetecom advanced erstellten Prüfberichts, die benötigten Rechte erworben zu haben. 4.5 Sofern Dritte Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen cetecom advanced, aufgrund oder im Zusammenhang mit der Verletzung von Schutzrechten Dritter aufgrund der Benutzung von nicht von cetecom advanced erstellten Prüfberichten geltend machen, stellt der Kunde cetecom advanced von jeglicher Haftung frei und verpflichtet sich alle diesbezüglichen Kosten und Aufwendungen von cetecom advanced zu tragen und ihr jeden Schaden diesbezüglich zu ersetzen.
Schutz- und Urheberrechte. 10.1. Für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von SCHUTZRECHTEN ergeben, haftet BOSCH REXROTH, wenn mindestens ein SCHUTZRECHT aus der Schutzrechtsfamilie entweder vom Euro- päischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Groß- britannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist. 10.2. Voraussetzungen für eine Haftung nach Ziff. 10.1 sind, dass i. das SCHUTZRECHT nicht im Eigentum des KUN- DEN bzw. eines verbundenen Unternehmens (im Sinne des § 15 AktG) des KUNDEN steht oder stand und ii. der KUNDE die Verletzung von SCHUTZRECHTEN nicht zu vertreten hat. 10.3. Ansprüche des KUNDEN sind ausgeschlossen, wenn das PRODUKT gemäß der Spezifikation oder den Anweisungen des KUNDEN gefertigt wird o- der die (angebliche) Verletzung des SCHUTZRECHTS aus der Nutzung im Zusammen- wirken mit einem anderen, nicht von BOSCH REXROTH stammenden Produkt folgt oder das PRODUKT in einer Weise benutzt wird, die für BOSCH REXROTH nicht voraussehbar war. 10.4. Die Ansprüche gegenüber XXXXX REXROTH nach dieser Ziff. 10 stehen unter der Maßgabe, dass der KUNDE i. BOSCH REXROTH unverzüglich über die Geltend- machung von Ansprüchen Dritter informiert, ii. BOSCH REXROTH jeglichen hierauf bezogenen Schriftverkehr mit dem Anspruchsteller und Ge- richten in Kopie jeweils unverzüglich nach deren Zugang zur Verfügung stellt, iii. BOSCH REXROTH zur Verteidigung gegen den An- spruch erforderliche Auskünfte erteilt, iv. auf Verlangen von BOSCH REXROTH hin, es BOSCH REXROTH überlässt, die Prozessführung durch den KUNDEN zu steuern sowie BOSCH REXROTH das Letztentscheidungsrecht über den Abschluss eventueller gerichtlicher und außerge- richtlicher Vergleiche einräumt und v. BOSCH REXROTH in angemessenem Umfang bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützt. 10.5. Falls der KUNDE zur Unterlassung der Nutzung des PRODUKTES oder jeweils eines Teils davon entweder rechtskräftig verurteilt ist oder dem KUNDEN eine einstweilige Verfügung zugestellt wird, verschafft BOSCH REXROTH zur Behebung der Rechtsverletzung dem KUNDEN nach eigenem Ermessen entweder das Recht zur Weiterverwen- dung des PRODUKTES, ersetzt oder ändert das PRODUKT unter Beibehaltung der vereinbarten Funktionalitäten. Wenn vorgenannte Alternativen für BOSCH REXROTH nicht unter angemessenen Bedingungen zu realisieren sind, steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutre- ten. Soweit für den KUNDEN zumutbar, erfolgt der Rücktritt nur in dem Maße wie dies erforder- lich ist, um die R...
Schutz- und Urheberrechte. 1. Das Eigentum und das Urheberrecht an der von AdSpirit gelieferten Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegen beim Software-Hersteller. Die Soft- ware wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Der Kunde hat die Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu be- handeln mit der Ausnahme, dass er entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken macht oder (b) die Software auf einem einzigen Computer installieren darf, sofern das Original ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungs- zwecken aufbewahrt wird. Er ist nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung des Softwareher- stellers berechtigt, die evtl. der Software beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren. 2. Der Kunde ist verpflichtet, AdSpirit unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von AdSpirit geliefertes Produkt hingewiesen wird. AdSpirit ist allein berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen An- sprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von AdSpirit geliefertes Pro- dukt zurückzuführen ist. AdSpirit ist grundsätzlich bemüht, dem Kunden das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, wird AdSpirit nach eigener Xxxx das Produkt so abändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschä- digung für die gezogenen Nutzungen erstatten. 3. Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder hat AdSpirit aufgrund von Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde verpflichtet, AdSpirit gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen. 4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. 5. Er ist weiter nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder zu verleasen. 6. Der Kunde ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag dauerhaft zu übertragen, vo- rausgesetzt, er behält keine Kopien zurück und überträgt die vollständige Software (einschließ- lich aller Komponenten, der...
Schutz- und Urheberrechte. 1. Für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) ergeben, haften wir nicht, wenn das Schutzrecht im Eigentum des Käufers bzw. eines unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich kapital- oder stimmrechtsmäßig ihm gehörenden Unterneh- mens steht oder stand. 2. Für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von Schutzrechten ergeben, haften wir nicht, wenn nicht mindestens ein Schutzrecht aus der Schutzrechtsfamilie entweder vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist. 3. Der Käufer hat uns unverzüglich von bekannt werdenden (angeblichen) Schutzrechtsverletzungen oder diesbezüglichen Risiken zu unterrichten und uns auf unser Verlangen - soweit möglich - die Führung von Rechtsstreitigkeiten (auch außer-gerichtlich) zu überlassen. 4. Nach unserer Xxxx sind wir berechtigt, für das ein Schutzrecht verletzende Erzeugnis ein Nutzungsrecht zu erwirken oder es so zu modifizieren, dass es das Schutzrecht nicht mehr verletzt, oder es durch ein das Schutzrecht nicht mehr verletzendes gleichartiges Erzeugnis zu ersetzen. Ist uns dies nicht zu ange- messenen Bedingungen oder in angemessener Frist möglich, stehen dem Besteller - sofern er uns die Durchführung einer Modifizierung ermöglicht hat - die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt zu. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von beweglichen Sachen. 5. Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, oder er uns nicht in angemessenem Umfang bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützt. 6. Ansprüche des Käufers sind ferner ausgeschlossen, wenn die Erzeugnisse gemäß der Spezifikation oder den Anweisungen des Bestellers gefertigt werden oder die (angebliche) Verletzung des Schutzrechts aus der Nutzung im Zusammenwirken mit einem anderen, nicht von uns stammenden Gegenstand folgt oder die Erzeugnisse in einer Weise benutzt werden, die wir nicht voraussehen konnten. 7. Für die Verjährung von Ansprüchen aufgrund von Schutzrechtsverletzungen gelten die Regelungen in XI. entsprechend.
Schutz- und Urheberrechte. Mitversichert sind Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen zu Schutz- und Urheberrechten, wie z.B.: a) Persönlichkeitsrechte, b) Namensrechte, c) Markenrechte, d) Lizenzrechte. Eingeschlossen sind nur Verstöße, die durch Tätigkeiten gemäß der mitversicherten Betriebsbeschreibung entstanden sind.
Schutz- und Urheberrechte. Xxxxxxx Xxxxxxx behält sich die Urheberrechte an den von ihr oder von den Referenten/Veranstaltungsleitern erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen usw. ausdrücklich vor. Unterlagen zum Webinar dürfen ohne in Textform erteilte Einwilligung von Xxxxxxx Xxxxxxx nicht vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht, sondern nur zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch genutzt werden.
Schutz- und Urheberrechte. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen Verstößen gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen zu folgenden Schutz- und Urheberrechten: Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Lizenzrechte. Eingeschlossen sind nur Verstöße, die durch Tätigkeiten gemäß der mitversicherten Betriebsbeschreibung entstanden sind. Es werden auch Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer begehrt wird, auch wenn es sich um Ansprüche auf Unterlassung oder Widerruf handelt; Gerichts- und Anwaltskosten einer Unterlassungs- oder Widerrufsklage gegen den Versicherungsnehmer ersetzt. Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Versicherer vom Beginn des Verfahrens unverzüglich nach Zustellung der Klageschrift, Antragsschrift oder des Gerichtsbeschlusses vollständig unterrichtet wird.
Schutz- und Urheberrechte. Die Website als Ganzes und sämtliche darauf angebotene Informationen und Inhalte, einschließlich eventueller Werbeschaltungen, unterliegen dem Urheber- und sonstigen Schutzrechten. Die Verbreitung dieser Inhalte und Dienste darf lediglich im Rahmen des privaten Gebrauchs erfolgen. Eine gewerbliche Nutzung, d.h. Vervielfältigung, Verbreitung, Modifizierung, Vertrieb, Veröffentlichung und jeder andere Gebrauch, von Teilen oder des gesamten Services ist nur in Ausnahmefällen auf Anfrage und erfolgter ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch xxxxxxxxxx.xx erlaubt. Jeglicher unerlaubter Gebrauch geschützter Inhalte kann zivil- und/oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Wenn auf einzelnen Unterseiten der Website Hinweise auf die mögliche Nutzung von Inhalten enthalten sind, so gelten diese ergänzend zu diesen AGBs. Hyperlinks zu anderen Websites dürfen keine Rechte Anderer verletzen. xxxxxxxxxx.xx respektiert die Schutz- und Urheberrechte Anderer und stellt diese Forderung im Rahmen der AGB auch an seine NutzerInnen. Der/Die NutzerIn stimmt demnach zu, keine Inhalte oder Informationen über die Website zu kommunizieren, die durch Schutz- und Urheberrechte Dritter geschützt sind. Sollten Sie dennoch Grund zur Annahme haben, dass Inhalte der Website Ihre Schutz- und Urheberrechte verletzen oder unser Service Links zu Fremdwebsites enthält, wo dies der Fall ist, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.