Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit Musterklauseln

Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Aufwendungen zu mindern. 6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend. 6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels. 2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. 3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 4. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist. 5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Veranstalter bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Veranstalter spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % bedarf der Zustimmung des Veranstalters. 2. Bei der Berechnung für Leistungen, die der Veranstalter nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z.B. Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der ursprünglich gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 5 % ist der Veranstalter berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % abzurechnen. 3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % oder aus wichtigem Grund ist der Veranstalter berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Die Preise können vom Veranstalter auch dann geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung des Vertragspartners oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und der Veranstalter dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann der Veranstalter für den nicht abgerufenen Teil nach den Bestimmungen Ziffer IV Abs. 1 a. bis c. einen angemessenen Vergütungs- und Aufwendungsersatz verlangen. 4. Im Fall einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 5. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der Veranstalter einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen hat. 6. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann der Veranstalter zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, der Veranstalter hat die Verschiebung zu vertreten. 7. Bei Veranstaltungen, die über 24 Uhr hinausgehen, kann der Veranstalter, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Der Kunde ist verpflichtet, der RD Gastro bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss der RD Gastro spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Jede Änderung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung der RD Gastro. 2. Bei der Berechnung für Leistungen, welche die RD Gastro nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z. B. Hotelzimmer, Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung um bis zu 10 % der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl, bis spätestens fünf Werktage vor dem Buchungstermin und nach Zustimmung durch die RD Gastro, ist diese kostenfrei. Für jede spätere Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl werden 90 % der anteiligen Leistungen berechnet. 3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die RD Gastro berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden nicht zugemutet werden kann. Die Preise können von der RD Gastro auch dann geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung der RD Gastro oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und die RD Gastro dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann die RD Gastro für den nicht abgerufenen Teil eine angemessene Entschädigung verlangen. 4. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung der RD Gastro in Textform die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die RD Gastro zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen. 5. Bei Veranstaltungen, die über 23:00 Uhr hinausgehen, kann die RD Gastro, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ur- sprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumut- bare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne entsprechende Zustimmung des Hotels erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl unter Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen. 2. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 3. Das Hotel ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl später als fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als 10 % nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und die bestätigten Räume getauscht werden. 4. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen. 5. Das Hotel kann dem Kunden andere als die ursprünglich gebuchten Veranstaltungsräume zu- weisen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn dringende Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen oder die ursprünglich gebuchten Räume anderweitig benötigt werden und die alternativ zugewiesenen Räume den ursprünglich gebuchten in Kapazität und Ausstattung vergleichbar, zumindest aber für die vom Kunden geplante Veranstaltung gleichermaßen geeignet sind. Das Hotel wird den Kunden von einer Änderung der Veranstaltungsräume unverzüglich in Kenntnis setzen.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem DAS LIEBIG spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des DAS LIEBIG, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern. 2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem DAS LIEBIG frühzeitig, spätestens bis zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der vereinbarten Teilnehmerzahl. Abschnitt 1 Satz 3 gilt entsprechend. 3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist DAS LIEBIG berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt DAS LIEBIG diesen Abweichungen zu, so kann DAS LIEBIG die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, DAS LIEBIG trifft daran ein Verschulden.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Vermieter mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. 2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Veranstalter um max. 5 % wird vom Vermieter bei der Abrechnung berücksichtigt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen nach unten wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Der Veranstalter hat das Recht, den vereinbarten Preis zu mindern, soweit er nachweist, dass der Vermieter aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl Aufwendungen erspart hat. 3. Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % kann der Veranstalter seine hierzu erforderliche Zustimmung von einer angemessenen Preisänderung sowie der Zuteilung anderer Räumlichkeiten abhängig machen, sofern dies dem Veranstalter nicht unzumutbar ist. 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der Vermieter diesen Abweichungen zu, so kann der Vermieter die zusätzliche Leistung angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, ihn trifft ein Verschulden.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Resort spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Resorts, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teil- nehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern. 6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Resort frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbe- ginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich vereinbar- ten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entspre- chend. 6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Resort berechtigt, die be- stätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 6.4 Verschieben sich die vereinbarten An- fangs -oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Resort diesen Abweichungen zu, so kann das Resort die zusätzliche Leistungsbereit- schaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Resort trifft ein Verschulden.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textformerfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. 6.2 Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl gelten folgende Bedingungen: Bis 30 Tage vor Anreise können 30% des verbliebenen Zimmerkontingentes und der verbliebenen Personenzahl kostenfrei reduziert werden. Bis 14 Tage vor Anreise können 10% des verbliebenen Zimmerkontingentes und der verbliebenen Personenzahl kostenfrei reduziert werden. Bis 5 Tage vor Anreise können 5% des verbliebenen Zimmerkontingentes und der verbliebenen Personenzahl kostenfrei reduziert werden. Darüber hinausgehende Reduzierungen werden mit 90% in Rechnung gestellt. Bis 45 Tage vor Anreise können 30% des verbliebenen Zimmerkontingentes und der verbliebenen Personenzahl kostenfrei reduziert werden. Bis 30 Tage vor Anreise können 20% des verbliebenen Zimmerkontingentes und der verbliebenen Personenzahl kostenfrei reduziert werden. Bis 14 Tage vor Anreise können 10% des verbliebenen Zimmerkontingentes und der verbliebenen Personenzahl kostenfrei reduziert werden. Bis 5 Tage vor Anreise können 5% des verbliebenen Zimmerkontingentes und der verbliebenen Personenzahl kostenfrei reduziert werden. Darüber hinausgehende Reduzierungen werden mit 90% in Rechnung gestellt. Bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 20% des verbliebenen Zimmerkontingentes und der verbliebenen Personenzahl kostenfrei reduziert werden. Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 10% des verbliebenen Zimmerkontingentes und der verbliebenen Personenzahl kostenfrei reduziert werden. Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 5% des verbliebenen Zimmerkontingentes und der verbliebenen Personenzahl kostenfrei reduziert werden. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn können weitere 5% des verbliebenen Zimmerkontingentes und der verbliebenen Personenzahl kostenfrei reduziert werden. Darüber hinausgehende Reduzierungen werden mit 90% in Rechnung gestellt. Bis 3 Tage vor Anreise können 5% des verbliebenen Zimmerkontingentes und der verbliebenen Personenzahl kostenfrei reduziert werden. Darüber hinausgehende Reduzierungen werden mit 90% in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage hierfür sind jeweils die vertraglich vereinbarten Zimmerpreise, Tagungspauschalen sowie bei außerhalb der Tagungspausc...