Common use of Abfindung Clause in Contracts

Abfindung. (1) [1] Der Angestellte, der auf Veranlassung des Arbeitgebers im gegenseitigen Einvernehmen oder aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, erhält nach Maßgabe folgender Tabelle eine Abfindung: Beschäftigungszeit (§ 19 MTV Angestellte) bis zum voll- endeten 40. Lebensjahr nach vollendetem 40. 45. 50. 55. Monatsbezüge 3 Jahre -- 2 2 3 3 5 Jahre 2 3 3 4 5 7 Jahre 3 4 5 6 7 9 Jahre 4 5 6 7 9 11 Jahre 5 6 7 9 11 13 Jahre 6 7 8 10 12 15 Jahre 7 8 9 11 13 17 Jahre 8 9 10 12 14 19 Jahre 9 10 11 13 15 21 Jahre 10 11 12 14 16 23 Jahre -- 12 13 15 17 25 Jahre -- 13 14 16 18 [2] Monatsbezug ist der Betrag, der dem Angestellten als Summe aus der Ver- gütung (§ 26 MTV Angestellte), der allgemeinen Zulage nach dem Tarifvertrag vom 17. Mai 1982 und den in der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 6 Abs. 2 genannten Zulagen im letzten Kalendermonat vor dem Ausscheiden zugestanden hat o- der zugestanden hätte.

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Samples: Tarifvertrag

Abfindung. (1) [1] Der Angestellte, der auf Veranlassung des Arbeitgebers im gegenseitigen Einvernehmen Ein- vernehmen oder aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis Ar- beitsverhältnis ausscheidet, erhält nach Maßgabe folgender Tabelle eine AbfindungAbfin- dung: Beschäftigungszeit (§ 19 MTV AngestellteBAT ohne die nach § 72 Abschn. A Ziff. I BAT berücksichtigten Zeiten) bis zum voll- endeten nach vollendetem 40. Lebensjahr nach vollendetem 40. 45. 50. 55. Lebensjahr Lebensjahr Monatsbezüge 3 Jahre -- 2 2 3 3 5 Jahre 2 3 3 4 5 7 Jahre 3 4 5 6 7 9 Jahre 4 5 6 7 9 11 Jahre 5 6 7 9 11 13 Jahre 6 7 8 10 12 15 Jahre 7 8 9 11 13 17 Jahre 8 9 10 12 14 19 Jahre 9 10 11 13 15 21 Jahre 10 11 12 14 16 23 Jahre -- 12 13 15 17 25 Jahre -- 13 14 16 18 [2] Monatsbezug ist der Betrag, der dem Angestellten als Summe aus der Ver- gütung Vergütung (§ 26 MTV AngestellteBAT), der allgemeinen Zulage nach dem Tarifvertrag vom 17. Mai 1982 und den in der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 6 Abs. 2 genannten Zulagen im letzten Kalendermonat Ka- lendermonat vor dem Ausscheiden zugestanden hat o- der oder zugestanden hätte.

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Samples: Tarifvertrag

Abfindung. (1) [1] Der Angestellte, der auf Veranlassung des Arbeitgebers im gegenseitigen Einvernehmen oder aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, erhält nach Maßgabe folgender Tabelle eine Abfindung: Beschäftigungszeit (§ 19 MTV AngestellteBAT ohne die nach §72 Abschnitt A Ziff I BAT berück- sichtigten Zeiten) bis zum voll- endeten vollendeten 40. Lebensjahr nach vollendetem 40. Lebensjahr nach vollendetem 45. Lebensjahr nach vollendetem 50. Lebensjahr nach vollendetem 55. Lebensjahr Monatsbezüge 3 Jahre -- - 2 2 3 3 5 Jahre 2 3 3 4 5 7 Jahre 3 4 5 6 7 9 Jahre 4 5 6 7 9 11 Jahre 5 6 7 9 11 13 Jahre 6 7 8 10 12 15 Jahre 7 8 9 11 13 17 Jahre 8 9 10 12 14 19 Jahre 9 10 11 13 15 21 Jahre 10 11 12 14 16 23 Jahre -- - 12 13 15 17 25 Jahre -- - 13 14 16 18 [2] Monatsbezug ist der Betrag, der dem Angestellten als Summe aus der Ver- gütung Vergütung (§ 26 MTV AngestellteBAT), der allgemeinen Zulage nach dem Tarifvertrag vom 17. Mai 1982 und den in der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 6 Abs. 2 genannten Zulagen im letzten Kalendermonat vor dem Ausscheiden zugestanden hat o- der oder zugestanden hätte.

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Samples: Tarifvertrag

Abfindung. (1) [1] Der Angestellte, der auf Veranlassung des Arbeitgebers im gegenseitigen Einvernehmen Einver- nehmen oder aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis Arbeits- verhältnis ausscheidet, erhält nach Maßgabe folgender Tabelle eine Abfindung: Beschäftigungszeit bis zum nach vollendetem (§ 19 MTV Angestellte) bis zum voll- endeten 40. Lebensjahr BAT ohne die nach vollendetem § 72 vollendeten 40. 45. 50. 55. Abschn. A Ziff. I BAT 40. Lebensjahr Lebensjahr berücksichtigten Zeiten) Monatsbezüge 3 Jahre -- 2 2 3 3 5 Jahre 2 3 3 4 5 7 Jahre 3 4 5 6 7 9 Jahre 4 5 6 7 9 11 Jahre 5 6 7 9 11 13 Jahre 6 7 8 10 12 15 Jahre 7 8 9 11 13 17 Jahre 8 9 10 12 14 19 Jahre 9 10 11 13 15 21 Jahre 10 11 12 14 16 23 Jahre -- 12 13 15 17 25 Jahre -- 13 14 16 18 [2] Monatsbezug ist der Betrag, der dem Angestellten als Summe aus der Ver- gütung Vergütung (§ 26 MTV AngestellteBAT), der allgemeinen Zulage nach dem Tarifvertrag vom 17. Mai 1982 und den in der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 6 Abs. 2 genannten Zulagen im letzten Kalendermonat vor dem Ausscheiden zugestanden hat o- der oder zugestanden hätte.

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Samples: Tarifvertrag Über Den Rationalisierungsschutz Für Angestellte Vom 9. Januar 1987