Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 8.1. Der Kunde kann online über den Ladedienst-Kundenbereich auf der Ladedienst- Webseite seine monatlichen Rechnungen abrufen. In der Rechnung sind die Aufstellung aller monatlichen Kosten ersichtlich sowie eine Einzelaufstellung der Ladevorgänge im jeweiligen Abrechnungszeitraum mit Datum, Ort und Dauer ersichtlich. Der Kunde wird per E-Mail benachrichtigt, wenn eine neue Rechnung abrufbar ist.
Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 10.1 Sämtliche Forderungen werden frühestens nach Ablauf von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Rechnung bei erteilter Einzugsermächtigung auf SEPA-Basis vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Ankündigung des Einzugs (Prenotifikation) erfolgt mit der Rechnungsstellung, d. h. fünf (5) Werktage vor der Geltendmachung der Lastschrift. Der Kunde hat für eine entsprechende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto Sorge zu tragen.
Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 10.1 Rechnungen werden dem Kunden im Kundenportal bereitgestellt. Der Kunde erhält grundsätzlich eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald die Rechnung im Kundenportal zur Verfügung steht. Es obliegt dem Kunden, regelmäßig die Rechnungsdaten abzurufen.
Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 8.1. 1&1 stellt dem Kunden monatlich eine Rechnung. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail, in seinem persönlichen Bereich im Kundenportal oder auf sonstige vereinbarte Weise bekannt gegeben und kann dort von ihm abgerufen werden. Die Rechnung wird jeweils mit dem Zugang fällig. Soweit für eine vollständige Abrechnung die Übermittlung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich ist, behält sich 1&1 die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtig- ten Leistungen vor.
Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 5.1 Die jeweiligen Rechnungsbeträge gemäß diesen Vertragsbedingungen sind durch Sie entweder auf unser in der jeweiligen Rechnung angegebenes Bankkonto zu zahlen oder im Rahmen des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens zu begleichen. Bei einem von Ihnen erteilten SEPA- Lastschriftmandat buchen wir den fälligen Rechnungsbetrag zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt vom vereinbarten Konto ab.
Abrechnung und Zahlungsbedingungen. (8) Die Zahlung der Lizenzgebühren erfolgt rein netto, ohne irgendwelche Abzüge wie Steuern, andere Ab- gaben oder Transferspesen. Sollte am Sitz des Lizenznehmers die Zahlung einer Quellensteuer anfallen, so verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Erhöhung der Zahlung in dem Mass, als die Quellensteuer nicht durch die Lizenzgeberin rückforderbar oder anrechenbar ist. Sofern auf den Lizenzgebühren MWSt geschuldet sind, sind diese vom Lizenznehmer zusätzlich zu vergüten.
Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 10.1. Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, tritt die Fälligkeit erst nach Eingang einer prüfbaren und korrekten Rechnung ein, jedoch nicht vor dem Zeitpunkt, zu dem der Auftragnehmer leistet. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit ist der Auftraggeber berechtigt, ein Skonto von 3% vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Erfolgt die Zahlung durch Überweisung, so ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem das Konto des Auftraggebers belastet wird.
Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 13.1. Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung müssen im Wortlaut mit den Bestellbezeichnun- gen übereinstimmen und Bestellnummer von PALM enthalten. Die genaue Bezeichnung der auftraggebenden Abteilung und das Datum des Auftrages sind anzuführen. Rechnungen, die diese Angaben nicht enthalten, werden von PALM nicht akzeptiert und begründen keine Fäl- ligkeit. Soweit der AN Materialtests, Prüfprotokolle, Qualitätsdokumente oder andere Unter- lagen zur Verfügung zu stellen hat, setzt die Vollständigkeit der Leistung auch den Eingang dieser Unterlagen voraus. Wenn PALM Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen leistet, ge- währt der AN PALM 3% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn der Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei der Bank von PALM eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteilig- ten Banken ist PALM nicht verantwortlich.
Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 14 Preise § 15 Preisänderungen § 16 Abrechnung durch Verbrauch von Nutzungsguthaben Ist für bestimmte Leistungen die Abrechnung auf Basis eines Nutzungsguthabens vorgesehen, können die Leistungen in An- spruch genommen werden, solange auf dem Nutzerkonto des Kunden ein ausreichendes Guthaben in mindestens der Höhe der kleinsten Abrechnungseinheit für den jeweiligen Daten- dienst vorhanden ist, längstens aber für die Dauer des verein- barten Nutzungszeitraums. Abrechnungseinheiten können, je nach Produkt oder Leistung, entweder Währungsbeträge in Euro oder Einheiten („Credits“) oder Abrufe („Units“) sein. Die Einzel- heiten ergeben aus den jeweiligen Leistungsverträgen und den zugehörigen produktspezifischen Geschäftsbedingungen. § 17 Abrechnung bei stückzahlbasierten Bestellungen mit vorheriger Potenzialanalyse § 18 Fälligkeit, Prüfung der Abrechnung § 19 Aufrechnung § 20 Eigentumsvorbehalt
Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 4.1 Die Wasserlieferung wird für einen Zeitraum von etwa 12 Monaten zum Datum der jährlichen Zählerablesung abgerechnet (Abrechnungsjahr). Der Kunde stellt den Zählerstand am jeweiligen Jahresende selbst fest und übermittelt Zähler- stand und Ablesedatum an DEW21.