Abrechnung und Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 8.1. Der Kunde kann online über den Ladedienst-Kundenbereich auf der Ladedienst- Webseite seine monatlichen Rechnungen abrufen. In der Rechnung sind die Aufstellung aller monatlichen Kosten ersichtlich sowie eine Einzelaufstellung der Ladevorgänge im jeweiligen Abrechnungszeitraum mit Datum, Ort und Dauer ersichtlich. Der Kunde wird per E-Mail benachrichtigt, wenn eine neue Rechnung abrufbar ist.
Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 10.1 Rechnungen werden dem Kunden im Kundenportal bereitgestellt. Der Kunde erhält grundsätzlich eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald die Rechnung im Kundenportal zur Verfügung steht. Es obliegt dem Kunden, regelmäßig die Rechnungsdaten abzurufen.
Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 8.1. 1&1 stellt dem Kunden monatlich eine Rechnung. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail, in seinem persönlichen Bereich im Kundenportal oder auf sonstige vereinbarte Weise bekannt gegeben und kann dort von ihm abgerufen werden. Die Rechnung wird jeweils mit dem Zugang fällig. Soweit für eine vollständige Abrechnung die Übermittlung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich ist, behält sich 1&1 die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtig- ten Leistungen vor.
Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 10.1 Sämtliche Forderungen werden frühestens nach Ablauf von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Rechnung bei erteilter Einzugsermächtigung auf SEPA-Basis vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Ankündigung des Einzugs (Prenotifikation) erfolgt mit der Rechnungsstellung, d. h. fünf (5) Werktage vor der Geltendmachung der Lastschrift. Der Kunde hat für eine entsprechende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto Sorge zu tragen.
Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 5.1 Die jeweiligen Rechnungsbeträge gemäß diesen Vertragsbedingungen sind durch Sie entweder auf unser in der jeweiligen Rechnung angegebenes Bankkonto zu zahlen oder im Rahmen des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens zu begleichen. Bei einem von Ihnen erteilten SEPA- Lastschriftmandat buchen wir den fälligen Rechnungsbetrag zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt vom vereinbarten Konto ab. <andere Zahlungsmethoden denkbar>
Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 6.1. Im Regelfall stellt 1&1 dem Kunden monatlich eine Rechnung. Die Rechnung wird jeweils mit dem Zugang fällig. Da für eine vollständige Abrechnung die Übermitt- lung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich sein kann, behält sich 1&1 die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtigten Leistungen vor. Wurde zwischen 1&1 und dem Kunden die Zahlung eines Kaufpreises in Raten vereinbart, ergibt sich die Fälligkeit der Raten, deren Höhe und Anzahl, sowie etwaige Anzahlungen und/oder Restzahlungen aus der entsprechenden Vereinbarung. Gerät der Kunde mit mehreren Raten ganz oder teilweise in Verzug, kann 1&1 gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Vereinbarung zur Ratenzahlung kündigen und die Restschuld fällig stellen. Zahlungen auf den Kaufpreis dienen der Tilgung der jeweils ältesten fälligen Rate. Weitergehende Rechte, die sich aus dem Verzug des Kunden ergeben, bleiben vorbehalten.
Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 4.1 Nach Ablauf des jeweiligen Quartals erfolgt eine Abrech- nung der gelieferten Strommengen durch die VG und eine Rechnungsstellung an den Kunden.
Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 6.1. Im Regelfall stellt 1&1 dem Kunden monatlich eine Rechnung. Die Rechnung wird jeweils mit dem Zugang fällig. Da für eine vollständige Abrechnung die Übermitt- lung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich sein kann, behält sich 1&1 die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtigten Leistungen vor.
Abrechnung und Zahlungsbedingungen. 4.1 Die Wasserlieferung wird für einen Zeitraum von etwa 12 Monaten zum Datum der jährlichen Zählerablesung abgerechnet (Abrechnungsjahr). Der Kunde stellt den Zählerstand am jeweiligen Jahresende selbst fest und übermittelt Zähler- stand und Ablesedatum an DEW21.
Abrechnung und Zahlungsbedingungen gen in Zusammenhang mit der Auftragsausführung nach Auftragsabschluss 1 Jahr aufzubewahren. Nach Ablauf der einjährigen Frist ist Firmennamen von der Aufbewahrungspflicht befreit und es besteht keine Mitteilungspflicht gegenüber dem ⁄ der Be- steller ⁄-in.