Abrechnungsgrundlagen. Alle vertragsgemäß erbrachten Leistungen sind zu den vereinbarten Preisen abzurechnen: 1) bei Einheitspreisen nach den Mengen der erbrachten Leistungen; 2) bei Pauschalpreisen nach dem vereinbarten Leistungsumfang; 3) bei Regiepreisen nach dem tatsächlichen Aufwand.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services, Allgemeine Vertragsbestimmungen, Allgemeine Vertragsbestimmungen
Abrechnungsgrundlagen. Alle vertragsgemäß erbrachten Leistungen sind zu den vereinbarten Preisen abzurechnenabzurech- nen:
1) bei Einheitspreisen nach den Mengen der erbrachten Leistungen;
2) bei Pauschalpreisen nach dem vereinbarten Leistungsumfang;
3) bei Regiepreisen nach dem tatsächlichen Aufwand.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services, General Terms and Conditions for Services
Abrechnungsgrundlagen. Alle vertragsgemäß erbrachten Leistungen sind zu den vereinbarten Preisen abzurechnen:
1) bei Einheitspreisen nach den Mengen der erbrachten Leistungen;
2) bei Pauschalpreisen nach dem vereinbarten Leistungsumfang;
3) bei Regiepreisen Abrechnung nach Stundensätzen nach dem tatsächlichen Aufwand.
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Abrechnungsgrundlagen. Alle vertragsgemäß erbrachten Leistungen sind zu den vereinbarten Preisen abzurechnen:
1) bei Einheitspreisen nach den Mengen der erbrachten Leistungen;
2) bei Pauschalpreisen nach dem mit der Pauschale für den vereinbarten Leistungsumfang;
3) bei Regiepreisen nach dem tatsächlichen Aufwand. Von Lieferanten gewährte Nachlässe sind der AG weiterzugeben.
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