Abrechnungsverfahren. Zur Abrechnung von Pflegeleistungen mit der Pflegekasse ist der Pflegedienst berechtigt, den der Versicherte mit der Durchführung der Pflege beauftragt hat. Sofern der Pflegedienst Kooperationspartner in die Durchführung der Pflege einbezieht, können deren Leistungen nur über den Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
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Samples: R a H M E N v E R T R a G, Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung, Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung
Abrechnungsverfahren. Zur Abrechnung von Pflegeleistungen mit der Pflegekasse ist der Pflegedienst die Pflegeeinrichtung berechtigt, den die der Versicherte mit der für die Durchführung der Pflege beauftragt ausgewählt hat. Sofern der Pflegedienst die Pflegeeinrichtung Kooperationspartner in die Durchführung der Pflege einbezieht, können deren Leistungen nur über den Pflegedienst mit der Pflegekasse die zugelassene Pflegeeinrichtung abgerechnet werden.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Pflegerischen Versorgung in Der Kurzzeitpflege, Rahmenvertrag Über Die Pflegerische Versorgung in Einrichtungen Der Teilstationären Pflege
Abrechnungsverfahren. Zur Abrechnung von Pflegeleistungen mit der Pflegekasse ist der Pflegedienst die Pflegeeinrichtung berechtigt, den die der Versicherte mit der für die Durchführung der Pflege beauftragt hat. Sofern der Pflegedienst Kooperationspartner in die Durchführung der Pflege einbezieht, können deren Leistungen nur über den Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
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Samples: Rahmenvertrag Für Teilstationäre Pflege, Rahmenvertrag Für Teilstationäre Pflege
Abrechnungsverfahren. Zur Abrechnung von Pflegeleistungen mit der Pflegekasse ist der Pflegedienst die Pflegeeinrichtung berechtigt, den die der Versicherte mit der für die Durchführung der Pflege beauftragt ausgewählt hat. Sofern der Pflegedienst die Pflegeeinrichtung Kooperationspartner in die Durchführung der Pflege einbezieht, können deren Leistungen nur über den Pflegedienst mit der Pflegekasse die zugelassene Pflegeeinrichtung abgerechnet werden. Die Abrechnung der Leistungen nach dem SGB V bleibt davon unberührt.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Vollstationären Pflege, Rahmenvertrag Zur Vollstationären Pflege
Abrechnungsverfahren. Zur Abrechnung von Pflegeleistungen mit der Pflegekasse ist der Pflegedienst berechtigt, den der Versicherte Leistungsempfänger mit der Durchführung der Pflege beauftragt hat. Sofern der Pflegedienst Kooperationspartner in die Durchführung der Pflege einbezieht, können deren Leistungen nur über den Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung, Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung
Abrechnungsverfahren. Zur Abrechnung von Pflegeleistungen mit der Pflegekasse ist der Pflegedienst berechtigt, den der Versicherte mit der Durchführung der Pflege beauftragt hat. Sofern der Pflegedienst Kooperationspartner in die Durchführung der Pflege einbeziehteinbe- zieht, können deren Leistungen nur über den Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet ab- gerechnet werden.
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Samples: Rahmenvertrag Über Die Ambulante Pflegerische Versorgung
Abrechnungsverfahren. Zur Abrechnung von Pflegeleistungen mit der Pflegekasse ist der Pflegedienst berechtigtdie Pflegeeinrichtung be- rechtigt, den die der Versicherte mit der Durchführung der Pflege beauftragt ausgewählt hat. Sofern der Pflegedienst die Pflegeeinrichtung Kooperationspartner in die Durchführung der Pflege einbezieht, können deren Leistungen nur über den Pflegedienst mit der Pflegekasse die zugelassene Pflegeeinrichtung abgerechnet werden.
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Samples: R a H M E N v E R T R a G
Abrechnungsverfahren. Zur Abrechnung von Pflegeleistungen mit der Pflegekasse ist der Pflegedienst diejenige Pflegeeinrichtung berechtigt, den die der Versicherte mit der für die Durchführung der Pflege beauftragt ausgewählt hat. Sofern der Pflegedienst die Pflegeeinrichtung Kooperationspartner in die Durchführung der Pflege einbezieht, können deren Leistungen nur über den Pflegedienst mit der Pflegekasse die zugelassene Pflegeeinrichtung abgerechnet werden.
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Abrechnungsverfahren. Zur Abrechnung von Pflegeleistungen mit der Pflegekasse ist der Pflegedienst berechtigtberech- tigt, den der Versicherte mit der Durchführung der Pflege beauftragt hat. Sofern der Pflegedienst Kooperationspartner in für die Durchführung der Pflege einbezieht, können deren Leistungen nur über den Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet werdengewählt hat.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung
Abrechnungsverfahren. Zur Abrechnung von Pflegeleistungen mit der Pflegekasse ist der Pflegedienst die Pflegeeinrichtung berechtigt, den die der Versicherte mit der für die Durchführung der Pflege beauftragt ausgewählt hat. Sofern der Pflegedienst die Pflegeeinrichtung Kooperationspartner in die Durchführung der Pflege einbezieht, können deren Leistungen nur über den Pflegedienst mit der Pflegekasse die beauftragte, zugelassene Pflegeeinrichtung abgerechnet werden.
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Abrechnungsverfahren. Zur Abrechnung von Pflegeleistungen mit der Pflegekasse ist der Pflegedienst berechtigtbe- rechtigt, den der Versicherte mit der für die Durchführung der Pflege beauftragt hat. Sofern der Pflegedienst Kooperationspartner in die Durchführung der Pflege einbezieht, können deren Leistungen nur über den Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung
Abrechnungsverfahren. Zur Abrechnung von Pflegeleistungen mit der Pflegekasse ist der Pflegedienst berechtigt, den der Versicherte mit der Durchführung der Pflege beauftragt hat. Sofern der Pflegedienst Kooperationspartner in die Durchführung der Pflege einbezieht, können deren Leistungen Leistungen- nur über den beauftragten Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung