Common use of Abschließende Bestimmungen Clause in Contracts

Abschließende Bestimmungen. 13.1. Die Annahme/Bestätigung des Vertragsschlusses durch den Auftragnehmer kann in einem elektronischen Format im Sinne von Art. 28 Absatz 9 DSGVO erfolgen. 13.2. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere auch für die Inhalte dieses AVV sowie alle im Rahmen der datenschutzrechtlichen Prüfung zur Verfügung gestellten Dokumente, Nachweise etc. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln. 13.3. Änderungen und Ergänzungen dieses AVV und aller seiner Bestandteile - einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers - sind gemäß DSGVO schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann, einschließlich des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Die Parteien einigen sich darauf, dass Anpassungen des Vertrags oder neue Verträge in einem elektronischen Format im Sinne von Art. 28 Absatz 9 DSGVO zu schließen sind. 13.4. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Beteiligten unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO liegen. 13.5. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts im Sinne von 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten ausgeschlossen. 13.6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. 13.7. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem AVV wird, sofern zulässig, der Sitz des Auftragnehmers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. 13.8. Dieser AVV ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Zusicherungen, Absprachen, Vereinbarungen, Verträge oder Mitteilungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Gegenstand dieses AVV. Die jeweils geschlossenen Leistungsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 13.9. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Abschließende Bestimmungen. 13.111.1. Mit Abschluss des Kaufvertrags erklärt der Käufer, dass er sich mit diesen Geschäftsbedingungen vertraut machen konnte und er stimmt dem zu, dass die Geschäftsbedingungen zum festen Bestandteil des Kaufvertrags werden. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Geschäftsbedingungen entsprechend den Bestimmungen § 1751 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Bezug auf die Regelung der Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer entsprechend dem Kaufvertrag verbindlich sind, sofern dieser Kaufvertrag keine abweichenden Vereinbarungen enthält. 11.2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen und dies insbesondere bezüglich der Änderung der damit verbundenen Rechtsnormen oder der Änderung der Geschäftsabwicklungsart. Änderungen, Ergänzungen und deren Wirksamkeit gibt der Verkäufer in geeigneter Form bekannt. 11.3. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer unterliegen der tschechischen Rechtsordnung. 11.4. Die Annahme/Bestätigung Rechtsbeziehungen des Vertragsschlusses Verkäufers und des Käufers, die nicht ausdrücklich durch den Auftragnehmer kann Kaufvertrag geregelt sind, richten sich nach den betreffenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und den damit verbundenen Rechtsvorschriften. 11.5. Im Fall, dass der Vertrag zwischen den Vertragsparteien in einem elektronischen Format mehreren Sprachversionen abgeschlossen wird, ist für die Klärung von eventuellen Widersprüchen zwischen den einzelnen Versionen die tschechische Version ausschlaggebend. 11.6. Der Verkäufer und der Käufer verpflichten sich zur völligen Verschwiegenheit über sämtliche Angaben und Informationen, von denen sie im Sinne Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags Kenntnis erhalten und somit zu diesen Zugang haben, wobei diese Informationen nicht den Charakter von Artgewöhnlichen, öffentlich zugänglichen Informationen haben. 28 Absatz 9 DSGVO erfolgenDiese Pflicht besteht auch nach der Beendigung dieses Vertrags weiter. Der Verkäufer und der Käufer verpflichten sich gegenseitig, dass sie Dritten keine Informationen über den anderen Beteiligten aus der Vertragsbeziehung zur Verfügung stellen, zu denen sie im Zusammenhang mit der Erfüllung des Kaufvertrags Zugang hatten. Der Verkäufer und der Käufer verpflichten sich, sich an das Geschäftsgeheimnis entsprechend § 504 des des Bürgerlichen Gesetzbuches zu halten. 13.211.7. Beide Parteien Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer unverzüglich jegliche Änderungen in Bezug auf seine Berechtigung zur unternehmerischen Tätigkeit, seine Steuerpflichten (insbesondere die Änderung der USt.- Idnr. und des Steuerverwalters), sein gültiges Konto und Bankverbindung sowie auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit mitzuteilen. Im Fall des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer aus dem Kaufvertrag an dem Tag zur Zahlung fällig, an welchem der Verkäufer von dieser Zahlungsunfähigkeit erfährt. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, die unverzügliche Rückgabe der bisher nicht bezahlten Ware zu fordern. 11.8. Der Verkäufer und der Käufer haben ausdrücklich vereinbart, dass alle Vermögensauseinandersetzungen, die in der Zukunft aus allen Vertragsbeziehungen und Vereinbarungen zwischen ihnen oder aus allen einseitigen Rechtshandlungen eines der Teilnehmer gegenüber dem anderen Teilnehmer (nachfolgend als Rechtsbeziehungen genannt) entstehen würden, abgesehen davon, ob diese vor, während oder nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages entstanden sind verpflichtetoder getätigt wurden, alle sowie auch Streitigkeiten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse Zusammenhang mit diesen Rechtsbeziehungen entstehen, einschließlich der Fragen ihrer Gültigkeit, Auslegung, Verwirklichung oder Beendigung, Fragen der Rechte, die aus diesen Rechtsbeziehungen unmittelbar entstehen, Fragen der Rechtsgültigkeit dieser Rechtsbeziehungen, sowie der Rechte, die die mit diesen Rechten zusammenhängen, und zwar auch im Falle, dass diese Rechtsbeziehungen ungültig, aufgehoben werden oder von Geschäftsgeheimnissen ihnen abgetreten wird (weiter als Streitigkeiten genannt), werden im schiedsgerichtlichen Verfahren mit dem Ausschluss der Amtsgerichte entschieden, wie es das Gesetz Nr. 216/1994 GBl., über das schiedsgerichtliche Verfahren und Datensicherheitsmaßnahmen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei auch schiedsgerichtlichen Befunde, in gültiger Fassung, ermöglicht. Der Verkäufer und der Käufer haben vereinbart, dass über die Beendigung Streitigkeiten ein Schiedsrichter (mehrere Schiedsrichter) entscheiden wird, der grundsätzlich von der Gesellschaft der Schiedsrichter (Společnost rozhodců s.r.o.), ID-Nr. 26816113 genannt wird und der von der Liste der Schiedsrichter, die die Gesellschaft der Schiedsrichter (Společností rozhodců s.r.o.) führt, ausgewählt wird. In Übereinstimmung mit der Bestimmung § 19 Abs. 1 des Vertrages vertraulich zu behandelnGesetzes Nr. Dies gilt insbesondere auch 216/1994 GBl., haben die Vertragsparteien vereinbart, dass die Verfahrensregeln des schiedsgerichtlichen Verfahrens, das Beweisverfahren, die Entscheidungsform und die Kosten des schiedsgerichtlichen Verfahrens in der Verfahrensordnung für das schiedsgerichtliche Verfahren, die Inhalte dieses AVV sowie alle von der Gesellschaft Společnost rozhodců s.r.o. herausgegeben wurde, geregelt werden. Die Vertragsparteien beauftragen die Schiedsrichter ausdrücklich dazu, dass sie die Streitigkeit nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit entscheiden können. Weiter haben die Vertragsparteien vereinbart, in Übereinstimmung mit der Bestimmung § 19 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 216/1994 GBl., dass im Rahmen der datenschutzrechtlichen Prüfung zur Verfügung gestellten DokumenteVertragsbeziehung und im schiedsgerichtlichen Verfahren an die Adresse des Firmensitzes der Vertragsparteien, Nachweise etcwie es im Kopf dieses Vertrags angeführt wird, zugestellt wird. Bestehen ZweifelBei eventueller Änderung der Adresse des Firmensitzes sind die Teilnehmer verpflichtet, ob eine Information diese Änderung der Geheimhaltungspflicht unterliegtanderen Vertragspartei nachweislich und schriftlich mitzuteilen. Im Falle, ist dass der Empfänger der Urkunde nicht erreicht wurde, wird die Urkunde bei dem Subjekt belassen, das den Transport durchführt, und der Empfänger wird geeignet aufgefordert, die Urkunde abzuholen. Wenn der Empfänger die Urkunde innerhalb von zehn Tagen nach der Hinterlegung nicht abholt, wird der letzte Tag dieser Frist für den Zustellungstag gehalten, auch wenn der Empfänger über die Hinterlegung nicht erfahren hat. Wenn die Urkunde bei dem Subjekt, das den Transport durchführt, nicht hinterlegt wird, wird sie bis zur schriftlichen Freigabe durch am Tag, der dem Tag folgt, an dem die andere Partei als vertraulich zu behandelnSendung dem Absender (der Vertragspartei oder dem Schiedsrichter) zurückgegeben wird, für zugestellt gehalten, und dies auch wenn der Empfänger über die Zustellung nicht erfahren hat. Mit der Verfahrensordnung für das schiedsgerichtliche Verfahren, die von der Gesellschaft Společnost rozhodců, s.r.o. (siehe auch xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx) herausgegeben wurde, wurden die Vertragsparteien bekannt gemacht, was sie ausdrücklich erklären und mit ihren Unterschriften auf diesem Vertrag bekräftigen. 13.311.9. Änderungen und Ergänzungen dieses AVV und aller seiner Bestandteile - einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers - sind gemäß DSGVO schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann, einschließlich des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses FormerfordernisDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ständig aktualisiert. Die Parteien einigen sich darauf, dass Anpassungen des Vertrags oder neue Verträge in einem elektronischen Format im Sinne von Art. 28 Absatz 9 DSGVO zu schließen sind. 13.4. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Beteiligten unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit verbindlichen und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO liegen. 13.5. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts im Sinne von 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten ausgeschlossen. 13.6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. 13.7. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem AVV wird, sofern zulässig, der Sitz des Auftragnehmers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. 13.8. Dieser AVV ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Zusicherungen, Absprachen, Vereinbarungen, Verträge oder Mitteilungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf den Gegenstand dieses AVV. Die jeweils geschlossenen Leistungsvereinbarungen bleiben hiervon unberührtInternetseiten des Verkäufers zugänglich, sie werden zusammen mit der Geschäftsdokumentation oder dem Vertrag übersandt, gegebenenfalls werden sie auf Anforderung übersandt. 13.9. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abschließende Bestimmungen. 13.1. Die Annahme/Bestätigung des Vertragsschlusses durch den Auftragnehmer kann in einem elektronischen Format im Sinne von Art. 28 Absatz 9 DSGVO erfolgen. 13.2. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere auch für die Inhalte dieses AVV sowie alle im Rahmen der datenschutzrechtlichen Prüfung zur Verfügung gestellten Dokumente, Nachweise etc. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln. 13.3. Änderungen und Ergänzungen dieses AVV und aller seiner Bestandteile - einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers - sind gemäß DSGVO schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann, einschließlich des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Die Parteien einigen sich darauf, dass Anpassungen des Vertrags oder neue Verträge in einem elektronischen Format im Sinne von Art. 28 Absatz 9 DSGVO zu schließen sind. 13.4. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Beteiligten unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO liegen. 13.5. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts im Sinne von 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten ausgeschlossen. 13.6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. 13.715.1. Für alle sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem AVV wird, sofern zulässig, der Sitz Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des Auftragnehmers als ausschließlicher Gerichtsstand für Wien Alsergrund sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. 13.815.2. Dieser AVV Der gegenständliche Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 15.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchsetzbar oder undurchführbar sein oder werden, werden die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame, undurchsetzbare oder undurchführbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige gültige, wirksame, durchsetzbare und durchführbare Bestimmung ersetzt alle vorherigen anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen, undurchsetzbaren oder gleichzeitigen Zusicherungenundurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Maß, AbsprachenZeit, VereinbarungenOrt oder Geltungsbereich am nächsten kommt. 15.4. Rechtgeschäftliche Erklärungen und andere Mitteilungen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag, Verträge sowie Änderungen, Ergänzungen oder Mitteilungen zwischen die Aufhebung des gegenständlichen Vertrages einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftform, soweit nicht nach zwingendem Recht oder im gegenständlichen Vertrag abweichende Formerfordernisse verlangt werden. Der Schriftform genügen eine Übermittlung per Telefax, per E-Mail oder Zustellung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, nicht aber eine sonstige telekommunikative Übermittlung. 15.5. Zustellungen haben nachweislich an die auf der ersten Seite der jeweiligen Vertragspartei genannte Adresse zu erfolgen, es sei denn eine Vertragspartei hat der anderen Vertragspartei schriftlich eine abweichende Zustelladresse bekannt gegeben. Übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine rechtsgeschäftliche Erklärung oder sonstige Mitteilung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, gelten diese mit Zugang der E-Mail-Verständigung an den Auftragnehmer über deren Online- Abrufbarkeit als dem Auftragnehmer zugestellt. 15.6. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der elektronischen Speicherung dieses Vertrages und dem sämtlicher vom Auftragnehmer an den Auftraggeber aufgrund oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag übermittelten Schriftstücken und der darin enthaltenen Daten zum Zweck der elektronischen offerDatenverwaltung durch den Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. 15.7. Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Auftragnehmer, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Gegenstand dieses AVV. Die jeweils geschlossenen Leistungsvereinbarungen bleiben hiervon unberührtdass allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ausdrücklich als abbedungen gelten und er die angeführten Vertragsbestandteile übernommen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen hat. 13.9. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.

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Samples: Leistungsvertrag

Abschließende Bestimmungen. 13.1. Die Annahme/Bestätigung des Vertragsschlusses durch den Auftragnehmer kann in einem elektronischen Format im Sinne von Art. 28 Absatz 9 DSGVO erfolgen. 13.2. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere auch für die Inhalte dieses AVV sowie alle im Rahmen der datenschutzrechtlichen Prüfung zur Verfügung gestellten Dokumente, Nachweise etc. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln. 13.3. (1) Änderungen und Ergänzungen dieses AVV und aller seiner Bestandteile - einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers - sind gemäß DSGVO schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann, einschließlich des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handeltVertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf eine etwaige Vereinbarung, die Schriftform aufzuheben. (2) Sollte eine Bestimmung dieses FormerfordernisVertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen dadurch nicht berührt. (3) In einem derartigen Fall gilt als vereinbart, was die Vertragsparteien in Kenntnis der unwirksamen bzw. Die Parteien einigen sich darauf, dass Anpassungen des Vertrags oder neue Verträge in einem elektronischen Format der undurchführbaren Bestimmung bzw. zur Ausfüllung der Xxxxx im Sinne von Art. 28 Absatz 9 DSGVO zu schließen sindund Geiste dieser Vereinba- rung vereinbart hätten. 13.4. Sollten (4) Als Gerichtsstand für beide Teile gilt Köln. (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber Sache zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Beteiligten unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlicher“ vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzu- nehmen. Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Sinne Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der DSGVO liegenSchaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten. 13.5(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache. (2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Einrede Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Zurückbehaltungsrechts im Sinne von 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten ausgeschlossenEigentums nicht entgegen. 13.6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. 13.7. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem AVV wird, sofern zulässig, der Sitz des Auftragnehmers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. 13.8. Dieser AVV ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Zusicherungen, Absprachen, Vereinbarungen, Verträge oder Mitteilungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Gegenstand dieses AVV. Die jeweils geschlossenen Leistungsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 13.9. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.

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Samples: Schutzvertrag

Abschließende Bestimmungen. 13.1. Die Annahme/Bestätigung des Vertragsschlusses durch den Auftragnehmer kann in einem elektronischen Format im Sinne von Art. 28 Absatz 9 DSGVO erfolgen. 13.2. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere auch für die Inhalte dieses AVV sowie alle im Rahmen der datenschutzrechtlichen Prüfung zur Verfügung gestellten Dokumente, Nachweise etc. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln. 13.3. Änderungen und Ergänzungen dieses AVV und aller seiner Bestandteile - einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers - sind gemäß DSGVO schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann, einschließlich des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Die Parteien einigen sich darauf, dass Anpassungen des Vertrags oder neue Verträge in einem elektronischen Format im Sinne von Art. 28 Absatz 9 DSGVO zu schließen sind. 13.4. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Beteiligten unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO liegen. 13.5. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts im Sinne von 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten ausgeschlossen. 13.6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. 13.715.1. Für alle sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem AVV wird, sofern zulässig, der Sitz Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des Auftragnehmers als ausschließlicher Gerichtsstand für Wien Alsergrund sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. 13.815.2. Dieser AVV Der gegenständliche Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 15.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchsetzbar oder undurchführbar sein oder werden, werden die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame, undurchsetzbare oder undurchführbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige gültige, wirksame, durchsetzbare und durchführbare Bestimmung ersetzt alle vorherigen anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen, undurchsetzbaren oder gleichzeitigen Zusicherungenundurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Maß, AbsprachenZeit, VereinbarungenOrt oder Geltungsbereich am nächsten kommt. 15.4. Rechtgeschäftliche Erklärungen und andere Mitteilungen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag, Verträge sowie Änderungen, Ergänzungen oder Mitteilungen zwischen die Aufhebung des gegenständlichen Vertrages einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftform, soweit nicht nach zwingendem Recht oder im gegenständlichen Vertrag abweichende Formerfordernisse verlangt werden. Der Schriftform genügen eine Übermittlung per Telefax, per E-Mail oder Zustellung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, nicht aber eine sonstige telekommunikative Übermittlung. 15.5. Zustellungen haben nachweislich an die auf der ersten Seite der jeweiligen Vertragspartei genannte Adresse zu erfolgen, es sei denn eine Vertragspartei hat der anderen Vertragspartei schriftlich eine abweichende Zustelladresse bekannt gegeben. Übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine rechtsgeschäftliche Erklärung oder sonstige Mitteilung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, gelten diese mit Zugang der E-Mail-Verständigung an den Auftragnehmer über deren Online-Abrufbarkeit als dem Auftragnehmer zugestellt. 15.6. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der elektronischen Speicherung dieses Vertrages und dem sämtlicher vom Auftragnehmer an den Auftraggeber aufgrund oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag übermittelten Schriftstücken und der darin enthaltenen Daten zum Zweck der elektronischen Datenverwaltung durch den Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. 15.7. Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Auftragnehmer, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Gegenstand dieses AVV. Die jeweils geschlossenen Leistungsvereinbarungen bleiben hiervon unberührtdass allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ausdrücklich als abbedungen gelten und er die angeführten Vertragsbestandteile übernommen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen hat. 13.9. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.

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Samples: Leistungsvertrag

Abschließende Bestimmungen. 13.11. Die Annahme/Bestätigung des Vertragsschlusses durch den Auftragnehmer kann in einem elektronischen Format iEs gilt sowohl die niederländische als auch die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Sinne von Art. 28 Absatz 9 DSGVO erfolgenZweifelsfall ist jedoch die niederländische Version maßgeblich. 13.22. Beide Parteien sind verpflichtetXolphin hat das Recht, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen oder zu behandeln. Dies gilt insbesondere auch für die Inhalte dieses AVV sowie alle im Rahmen der datenschutzrechtlichen Prüfung zur Verfügung gestellten Dokumente, Nachweise etc. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandelnergänzen. 13.33. Änderungen und Ergänzungen Sofern eine beliebige Bestimmung dieses AVV und aller seiner Bestandteile - einschließlich etwaiger Zusicherungen Vertrages sich als unwirksam herausstellt, berührt dies nicht die Gültigkeit des Auftragnehmers - sind gemäß DSGVO schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann, einschließlich des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernisgesamten Vertrages. Die Parteien einigen sich daraufwerden in diesem Fall eine neue Regelung (neue Regelungen) festlegen, dass Anpassungen des Vertrags oder neue Verträge in einem elektronischen Format im Sinne von Art. 28 Absatz 9 DSGVO zu schließen sindwelche die ungültige ersetzt/ersetzen, wobei die Absicht der ursprünglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit wie gesetzlich möglich erhalten bleibt. 13.44. Sollten die Daten Zusätze gelten ebenso für bereits geschlossene Verträge unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen nach Mitteilung des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung Zusatzes auf der Website von Xolphin, über ein elektronisches Ticketsystem oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat über eine andere Art der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informierenschriftlichen (elektronischen) Benachrichtigung. Zusätze von untergeordneter Bedeutung können jederzeit hinzugefügt werden und erfordern keine Benachrichtigung. Der Auftragnehmer wird alle Kunde kann den Vertrag aus diesem Grund mit Wirkung ab dem Tag, an dem die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in diesem Zusammenhang Beteiligten unverzüglich darüber informierenKraft getreten sind, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO liegenbeenden. 13.5. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts im Sinne von 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten ausgeschlossen. 13.6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. 13.75. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem AVV wird, sofern zulässig, der Sitz des Auftragnehmers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbartVerträge zwischen dem Kunden und Xolphin gilt niederländisches Recht. 13.86. Dieser AVV ersetzt Sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nicht etwas anderes vorschreiben, ist für alle vorherigen oder gleichzeitigen Zusicherungen, Absprachen, Vereinbarungen, Verträge oder Mitteilungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, ob schriftlich oder mündlich, Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf den Gegenstand dieses AVVdiesen Vertrag das niederländische Gericht im Gerichtsbezirk Nordholland, Geschäftsstelle Alkmaar zuständig, sofern der Kunde nicht innerhalb 1 Monats erklärt, die Angelegenheit dem Gericht vorzulegen, das gesetzlich zuständig ist. 7. Die jeweils geschlossenen Leistungsvereinbarungen bleiben hiervon unberührtLogfiles und andere, elektronische und anderweitige, administrative Aufzeichnungen von Xolphin dienen als abschließender Beleg für die Argumente von Xolphin, und die Version jeglicher bei Xolphin eingegangener oder gespeicherter (elektronischer) Kommunikation wird als authentisch gelten, sofern der Kunde nicht das Gegenteil beweist. 13.98. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung iIm Übrigen nichtFalle einer Beschwerde können Sie das Feedback-Formular auf unserer Webseite nutzen: xxxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxx. Wir werden Ihnen schnellstmöglich per E-Mail antworten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abschließende Bestimmungen. 13.1. Die Annahme/Bestätigung des Vertragsschlusses durch den Auftragnehmer kann in einem elektronischen Format im Sinne von Art. 28 Absatz 9 DSGVO erfolgen. 13.2. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen 15.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AAB be- dürfen zu ihrer Gültigkeit der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere auch für die Inhalte dieses AVV sowie alle im Rahmen der datenschutzrechtlichen Prüfung zur Verfügung gestellten Dokumente, Nachweise etc. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln. 13.3. Änderungen und Ergänzungen dieses AVV und aller seiner Bestandteile - einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers - sind gemäß DSGVO schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann, einschließlich des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handeltSchriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftfor- merfordernis. 15.2 Erklärungen des Rechtsanwaltes an den Verzicht auf dieses FormerfordernisMandan- ten gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die bei Mandatserteilung vom Mandanten be- kanntgegebene oder die danach schriftlich mitge- teilte, geänderte Adresse versandt werden. Der Rechtsanwalt kann mit dem Mandanten aber – soweit nichts Abweichendes vereinbart ist – in je- der ihm geeignet erscheinenden Weise korres- pondieren. Nach diesen Auftragsbedingungen schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts Abweichendes vereinbart ist – auch mittels Telefax oder E-Mail abgegeben werden. Der Rechtsanwalt ist ohne anderslautende schriftliche Weisung des Mandanten berechtigt, den E-Mail-Verkehr mit dem Mandanten in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Der Mandant erklärt, über die damit verbundenen Risiken (ins- besondere Zugang, Geheimhaltung, Verände- rung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis dieser Risiken zuzustimmen, dass der E-Mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird. 15.3 Der Mandant erklärt sich ausdrücklich damit ein- verstanden, dass der Rechtsanwalt die den Man- danten und/oder sein Unternehmen betreffen- den personenbezogenen Daten insoweit verar- beitet, überlässt oder übermittelt (iSd Daten- schutzgesetzes), als dies zur Erfüllung der dem Rechtsanwalt vom Mandanten übertragenen Auf- gaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen oder standesrechtlichen Ver- pflichtungen des Rechtsanwaltes (zB Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr etc.) ergibt. 15.4 Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestim- mungen dieser AAB oder des durch die AAB gere- gelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Parteien einigen sich daraufVer- tragspartner verpflichten sich, dass Anpassungen des Vertrags oder neue Verträge in einem elektronischen Format die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im Sinne von Art. 28 Absatz 9 DSGVO wirtschaft- lichen Ergebnis möglichst nahekommende Rege- lung zu schließen sindersetzen. 13.4. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Beteiligten unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO liegen. 13.5. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts im Sinne von 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten ausgeschlossen. 13.6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. 13.7. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem AVV wird, sofern zulässig, der Sitz des Auftragnehmers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. 13.8. Dieser AVV ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Zusicherungen, Absprachen, Vereinbarungen, Verträge oder Mitteilungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Gegenstand dieses AVV. Die jeweils geschlossenen Leistungsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 13.9. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.

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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen

Abschließende Bestimmungen. 13.11. Die Annahme/Bestätigung Bedingungen der AGB bleiben auch nach dem Ableben (Tod) des Vertragsschlusses Vertragspartners bestehen. Sind mehrere Erben oder Testamentsvollstrecker vorhanden, so ist Budja lediglich verpflichtet, die Korrespondenz mit einem gemeinsam Bevollmächtigten der Erben oder einem Testamentsvollstrecker zu führen. Der Widerruf eines oder mehrerer Erben oder eines Testamentsvollstreckers bringt den Auftrag für sämtliche Erben zum Erlöschen. Der Widerrufende ist verpflichtet, sich durch den Auftragnehmer kann in einem elektronischen Format Erbschein, bzw. als Testamentsvollstrecker durch Testamentsvollstreckerzeugnisse auszuweisen. Nur im Sinne von Art. 28 Absatz 9 DSGVO erfolgenEinzelfall kann die Budja hiervon absehen, soweit ein anderweitiger Nachweis erbracht wird. 13.22. Beide Diese AGB geben die Vereinbarungen zwischen den Parteien vollständig wieder; Nebenabreden sind verpflichtetnicht getroffen. Sämtliche Lieferungen, alle Leistungen und Angebote von Budja in Zusammenhang mit dem Verkauf und der Veräußerung eines Eigentumsbruchteils und des dazugehörigen NFTs an einem Kunstwerk sowie mit der Verwahrung des Kunstwerks erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieses Vertrages. Der Anhang sind Bestandteil dieses Vertrages; bei Widersprüchen geht dieser Vertrag dem Anhang vor. 3. Dieser Vertrag und seine Auslegung sowie sämtliche mit ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere auch für die Inhalte dieses AVV sowie alle im Rahmen der datenschutzrechtlichen Prüfung zur Verfügung gestellten Dokumente, Nachweise etc. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln. 13.3. Änderungen und Ergänzungen dieses AVV und aller seiner Bestandteile - einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers - sind gemäß DSGVO schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann, einschließlich des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses FormerfordernisZusammenhang stehenden außervertraglichen Schuldverhältnisse unterliegen dem deutschen Recht. Die Parteien einigen sich darauf, dass Anpassungen des Vertrags oder neue Verträge in einem elektronischen Format im Sinne von Art. 28 Absatz 9 DSGVO zu schließen sind. 13.4. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Beteiligten unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO liegen. 13.5. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts im Sinne von 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten ausgeschlossen. 13.6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. 13.7. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem AVV wird, sofern zulässig, der Sitz des Auftragnehmers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. 13.8. Dieser AVV ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Zusicherungen, Absprachen, Vereinbarungen, Verträge oder Mitteilungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Gegenstand dieses AVV. Die jeweils geschlossenen Leistungsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 13.94. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam seinsein oder werden, so berührt dies wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung iübrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen nichtwerden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist. 5. Erfüllungsort ist Salzburg. Bei Kaufleuten ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Verwahrungsvertrag Österreich. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 6. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen dieser Klausel.

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