Abschließende Bestimmungen. 15.1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien Alsergrund sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. 15.2. Der gegenständliche Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 15.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchsetzbar oder undurchführbar sein oder werden, werden die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame, undurchsetzbare oder undurchführbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige gültige, wirksame, durchsetzbare und durchführbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen, undurchsetzbaren oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt. 15.4. Rechtgeschäftliche Erklärungen und andere Mitteilungen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag, sowie Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des gegenständlichen Vertrages einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftform, soweit nicht nach zwingendem Recht oder im gegenständlichen Vertrag abweichende Formerfordernisse verlangt werden. Der Schriftform genügen eine Übermittlung per Telefax, per E-Mail oder Zustellung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, nicht aber eine sonstige telekommunikative Übermittlung. 15.5. Zustellungen haben nachweislich an die auf der ersten Seite der jeweiligen Vertragspartei genannte Adresse zu erfolgen, es sei denn eine Vertragspartei hat der anderen Vertragspartei schriftlich eine abweichende Zustelladresse bekannt gegeben. Übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine rechtsgeschäftliche Erklärung oder sonstige Mitteilung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, gelten diese mit Zugang der E-Mail-Verständigung an den Auftragnehmer über deren Online-Abrufbarkeit als dem Auftragnehmer zugestellt. 15.6. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der elektronischen Speicherung dieses Vertrages und sämtlicher vom Auftragnehmer an den Auftraggeber aufgrund oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag übermittelten Schriftstücken und der darin enthaltenen Daten zum Zweck der elektronischen Datenverwaltung durch den Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. 15.7. Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Auftragnehmer, dass allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ausdrücklich als abbedungen gelten und er die angeführten Vertragsbestandteile übernommen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen hat.
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Samples: Leistungsvertrag
Abschließende Bestimmungen. 15.11. Für Die Bedingungen der AGB bleiben auch nach dem Ableben (Tod) des Vertragspartners bestehen. Sind mehrere Erben oder Testamentsvollstrecker vorhanden, so ist Budja lediglich verpflichtet, die Korrespondenz mit einem gemeinsam Bevollmächtigten der Erben oder einem Testamentsvollstrecker zu führen. Der Widerruf eines oder mehrerer Erben oder eines Testamentsvollstreckers bringt den Auftrag für sämtliche Streitigkeiten aus oder Erben zum Erlöschen. Der Widerrufende ist verpflichtet, sich durch Erbschein, bzw. als Testamentsvollstrecker durch Testamentsvollstreckerzeugnisse auszuweisen. Nur im Einzelfall kann die Budja hiervon absehen, soweit ein anderweitiger Nachweis erbracht wird.
2. Diese AGB geben die Vereinbarungen zwischen den Parteien vollständig wieder; Nebenabreden sind nicht getroffen. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von Budja in Zusammenhang mit dem Verkauf und der Veräußerung eines Eigentumsbruchteils und des dazugehörigen NFTs an einem Kunstwerk sowie mit der Verwahrung des Kunstwerks erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieses Vertrages. Der Anhang sind Bestandteil dieses Vertrages; bei Widersprüchen geht dieser Vertrag dem Anhang vor.
3. Dieser Vertrag und seine Auslegung sowie sämtliche mit ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien Alsergrund sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
15.2stehenden außervertraglichen Schuldverhältnisse unterliegen dem deutschen Recht. Der gegenständliche Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und Die Geltung des UN-KaufrechtsKaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
15.34. Sollte eine Bestimmung Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchsetzbar nichtig oder undurchführbar unwirksam sein oder werden, werden so wird dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtigeAn die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, unwirksame, undurchsetzbare oder undurchführbare Bestimmung istdie ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige gültige, wirksame, durchsetzbare und durchführbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen, undurchsetzbaren keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommtmöglich ist.
15.45. Rechtgeschäftliche Erklärungen Erfüllungsort ist Salzburg. Bei Kaufleuten ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und andere Mitteilungen im in Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag, sowie Änderungen, Verwahrungsvertrag Österreich. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
6. Änderungen oder Ergänzungen oder die Aufhebung des gegenständlichen Vertrages einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht nach zwingendem Recht Textform. Das gilt auch für Änderungen oder im gegenständlichen Vertrag abweichende Formerfordernisse verlangt werden. Der Schriftform genügen eine Übermittlung per Telefax, per E-Mail oder Zustellung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, nicht aber eine sonstige telekommunikative ÜbermittlungErgänzungen dieser Klausel.
15.5. Zustellungen haben nachweislich an die auf der ersten Seite der jeweiligen Vertragspartei genannte Adresse zu erfolgen, es sei denn eine Vertragspartei hat der anderen Vertragspartei schriftlich eine abweichende Zustelladresse bekannt gegeben. Übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine rechtsgeschäftliche Erklärung oder sonstige Mitteilung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, gelten diese mit Zugang der E-Mail-Verständigung an den Auftragnehmer über deren Online-Abrufbarkeit als dem Auftragnehmer zugestellt.
15.6. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der elektronischen Speicherung dieses Vertrages und sämtlicher vom Auftragnehmer an den Auftraggeber aufgrund oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag übermittelten Schriftstücken und der darin enthaltenen Daten zum Zweck der elektronischen Datenverwaltung durch den Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
15.7. Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Auftragnehmer, dass allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ausdrücklich als abbedungen gelten und er die angeführten Vertragsbestandteile übernommen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschließende Bestimmungen. 15.1(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Dies gilt auch für eine etwaige Vereinbarung, die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien Alsergrund sachlich zuständigen Gerichts vereinbartSchriftform aufzuheben.
15.2. Der gegenständliche Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15.3. (2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchsetzbar oder undurchführbar unwirksam sein oder unwirksam werden, werden so wird die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen davon Gültigkeit des Vertrages im Übrigen dadurch nicht berührt.
(3) In einem derartigen Fall gilt als vereinbart, was die Vertragsparteien in Kenntnis der unwirksamen bzw. der undurchführbaren Bestimmung bzw. zur Ausfüllung der Xxxxx im Sinne und Geiste dieser Vereinba- rung vereinbart hätten.
(4) Als Gerichtsstand für beide Teile gilt Köln.
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzu- nehmen. Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die nichtigeErsatzpflicht tritt nicht ein, unwirksamewenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, undurchsetzbare das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder undurchführbare Bestimmung dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige gültige, wirksame, durchsetzbare und durchführbare Bestimmung ersetzt anzusehen, entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die dem mit der nichtigen, unwirksamen, undurchsetzbaren oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt.
15.4. Rechtgeschäftliche Erklärungen und andere Mitteilungen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag, sowie Änderungen, Ergänzungen Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder die Aufhebung des gegenständlichen Vertrages einschließlich der Abänderung Schaden auch bei Anwendung dieser Bestimmung selbst bedürfen der SchriftformSorgfalt entstanden sein würde. Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach zwingendem Recht oder im gegenständlichen Vertrag abweichende Formerfordernisse verlangt werdenBelieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Schriftform genügen eine Übermittlung per Telefax, per E-Mail oder Zustellung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, nicht aber eine sonstige telekommunikative ÜbermittlungEigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.
15.5. Zustellungen haben nachweislich (1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an die auf der ersten Seite der jeweiligen Vertragspartei genannte Adresse zu erfolgenSache, es sei denn eine Vertragspartei hat denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der anderen Vertragspartei schriftlich eine abweichende Zustelladresse bekannt gegebenzuständigen Behörde angemeldet hat. Übermittelt Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine rechtsgeschäftliche Erklärung oder sonstige Mitteilung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, gelten diese mit Zugang der E-Mail-Verständigung an den Auftragnehmer über deren Online-Abrufbarkeit als dem Auftragnehmer zugestelltSache.
15.6(2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Auftragnehmer erklärt sich mit Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der elektronischen Speicherung dieses Vertrages und sämtlicher vom Auftragnehmer an den Auftraggeber aufgrund oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag übermittelten Schriftstücken und der darin enthaltenen Daten zum Zweck der elektronischen Datenverwaltung durch den Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufenzuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen.
15.7. Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Auftragnehmer, dass allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ausdrücklich als abbedungen gelten und er die angeführten Vertragsbestandteile übernommen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen hat.
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Samples: Schutzvertrag
Abschließende Bestimmungen. 15.1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird 21 Beteiligung weiterer Krankenkassen § 22 Anpassungsklausel
(1) Sofern durch Änderungen in der DMP-Anforderungen-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses Überschneidungen zwischen den medizinischen Inhalten des DMPs und der hausarztzentrierten Versorgung entstehen, ist das DMP vorrangig und die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien Alsergrund sachlich zuständigen Gerichts vereinbarthausarztzentrierte Versorgung entsprechend von den Vertragspartnern so zu modifizieren, dass Kompatibilität gewährleistet ist.
15.2(2) Stellt eine Vertragspartei darüber hinaus unaufschiebbaren Anpassungsbedarf fest, nehmen die Vertragspartner unverzüglich Verhandlungen auf. Der gegenständliche Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen Es besteht die Möglichkeit, mit einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen ergänzende Maßnahmen zu vereinbaren, die über den Regelungsinhalt dieses Vertrags hinausgehen. Die Vertragspartner können vereinbaren, diese Regelungen zum Bestandteil des internationalen Privatrechts und des UN-KaufrechtsVertrages zu machen.
15.3(1) Der Vertrag einschließlich aller Anlagen, die Bestandteil des Vertrages sind tritt mit Wirkung zum 01.10.2008 in Kraft.
(2) Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Quartalsende gekündigt werden.
(3) Der Vertrag kann aus einem wichtigen Grund vor Ablauf gekündigt werden. Sollte Einen wichtigen Grund zur Kündigung stellt insbesondere eine Bestimmung grundlose Verweigerung der Nichtanpassung des Vertrages gemäß § 22 dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtigdar. Ebenso stellen während der Laufzeit des Vertrages wirksam werdende Änderungen der gesetzlichen Rechtsgrundlagen der hausarztzentrierten Versorgung, unwirksamwelche auf die Bedingungen dieses Vertrages einwirken, undurchsetzbar oder undurchführbar sein oder werdeneinen wichtigen Grund dar.
(4) Die Knappschaft und die AG Vertragskoordinierung vereinbaren ein Sonderkündigungsrecht für diejenigen Regionen, werden in denen das Schiedsverfahren nach § 73b Abs. 4a SGB V abgeschlossen ist.
(5) Die Knappschaft kann in Ausübung des Sonderkündigungsrechtes die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührtKündigung des Vertrages nach § 73b SGB V mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende erklären. Die nichtige, unwirksame, undurchsetzbare oder undurchführbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige gültige, wirksame, durchsetzbare und durchführbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen, undurchsetzbaren oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck Kündigung wird wirksam nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt.
15.4Ablauf des folgenden Quartals. Rechtgeschäftliche Erklärungen und andere Mitteilungen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag, sowie Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des gegenständlichen Vertrages einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftform, soweit nicht nach zwingendem Recht oder im gegenständlichen Vertrag abweichende Formerfordernisse verlangt werden. Der Schriftform genügen eine Übermittlung per Telefax, per E-Mail oder Zustellung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, nicht aber eine sonstige telekommunikative Übermittlung.
15.5. Zustellungen haben nachweislich an die auf der ersten Seite der jeweiligen Vertragspartei genannte Adresse Die Kündigung hat für jede Region zu erfolgen, es sei denn eine Vertragspartei hat der anderen Vertragspartei schriftlich eine abweichende Zustelladresse bekannt gegebenfür die sich ein Sonderkündigungsrecht ergibt. Übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine rechtsgeschäftliche Erklärung oder sonstige Mitteilung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, gelten diese mit Zugang der E-Mail-Verständigung an den Auftragnehmer über deren Online-Abrufbarkeit als dem Auftragnehmer zugestelltDie Kassenärztlichen Vereinigungen informieren die teilnehmenden Vertragsärzte entsprechend.
15.6(6) Die Weiterentwicklung bzw. Der Auftragnehmer erklärt sich Vertragsänderung des Vertrages obliegt denjenigen Mitgliedern der AG Vertragskoordinierung, in deren KV Region der Vertrag nicht gekündigt wurde. Für die AG Vertragskoordinierung Für die Xxxxxxxxxxx Die Teilnahmeerklärung wird in dreifacher Ausfertigung nach folgendem Muster ausgestellt: Evtl. weiteres Logo MUSTER 1.5.3 Externe Kooperation und Kommunikation Interne Regelung Ziel 1 (Kernziel) Praxis xyz 1.5.3 (1) IR 1.Überweisungen und Einweisungsformulare werden nicht handschriftlich, sondern mit Hilfe der elektronischen Speicherung dieses Vertrages Praxissoftware ausgestellt. 2.Weitere mitgegebene Informationen werden vorher auf Lesbarkeit überprüft. 3.Überweisungen und sämtlicher vom Auftragnehmer an den Auftraggeber aufgrund Einweisungsformulare enthalten alle relevanten Informationen und Aufgaben (Fragestellung oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag übermittelten Schriftstücken und der darin enthaltenen Daten zum Zweck der elektronischen Datenverwaltung durch den Auftraggeber einverstandenDiagnose bzw. Der Auftragnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung Gründe für die Zukunft widerrufen.
15.7Überweisung und damit verbundene Erwartungen, Ergebnisse wichtiger Untersuchungen und das aktuelle Behandlungsschema, inkl. Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Auftragnehmervollständiger Begleitunterlagen). 4.Relevante Vorbefunde werden den Patienten ausgehändigt oder direkt an die weiterbehandelnde Stelle geschickt. 5.Zur Informationsübermittlung gelten die folgenden konkreten Regelungen: Was wird … wann … wie … an wen übermittelt? Anfragen Krankenkassen Innerhalb 14 Tagen nach Eingang Kurzbrief Zuständiger SMD Anfragen mitbehandelnde Kollegen Innerhalb 2 Werktagen Kurzbrief, dass allgemeine ggf. Vorbefunde Anfragenden Kollegen Anfragen KH für aktuell stationäre Patienten sofort Kurzbrief, ggf. Vorbefunde Station telefonisch erfragen, direkt auf Station faxen Anfragen KH für geplanten Elektivaufenthalt Vor Aufnahmetermin Kurzbrief, ggf. Vorbefunde Station telefonisch erfragen, direkt an Station schicken Evtl. weiteres Logo MUSTER 1.5.3 Externe Kooperation und besondere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ausdrücklich als abbedungen gelten und er die angeführten Vertragsbestandteile übernommen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen hat.Kommunikation Interne Regelung Ziel 1 (Kernziel) Praxis xyz 1.5.3 (1) IR
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Abschließende Bestimmungen. 15.1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien Alsergrund sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
15.2. Der gegenständliche Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchsetzbar oder undurchführbar sein oder werden, werden die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame, undurchsetzbare oder undurchführbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige gültige, wirksame, durchsetzbare und durchführbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen, undurchsetzbaren oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt.
15.4. Rechtgeschäftliche Erklärungen und andere Mitteilungen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag, sowie Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des gegenständlichen Vertrages einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftform, soweit nicht nach zwingendem Recht oder im gegenständlichen Vertrag abweichende Formerfordernisse verlangt werden. Der Schriftform genügen eine Übermittlung per Telefax, per E-Mail oder Zustellung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, nicht aber eine sonstige telekommunikative Übermittlung.
15.5. Zustellungen haben nachweislich an die auf der ersten Seite der jeweiligen Vertragspartei genannte Adresse zu erfolgen, es sei denn eine Vertragspartei hat der anderen Vertragspartei schriftlich eine abweichende Zustelladresse bekannt gegeben. Übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine rechtsgeschäftliche Erklärung oder sonstige Mitteilung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, gelten diese mit Zugang der E-Mail-Verständigung an den Auftragnehmer über deren Online-Online- Abrufbarkeit als dem Auftragnehmer zugestellt.
15.6. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der elektronischen Speicherung dieses Vertrages und sämtlicher vom Auftragnehmer an den Auftraggeber aufgrund oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag übermittelten Schriftstücken und der darin enthaltenen Daten zum Zweck der elektronischen Datenverwaltung offerDatenverwaltung durch den Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
15.7. Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Auftragnehmer, dass allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ausdrücklich als abbedungen gelten und er die angeführten Vertragsbestandteile übernommen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen hat.
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Samples: Leistungsvertrag
Abschließende Bestimmungen. 15.11. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder iEs gilt sowohl die niederländische als auch die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Zweifelsfall ist jedoch die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien Alsergrund sachlich zuständigen Gerichts vereinbartniederländische Version maßgeblich.
15.22. Der gegenständliche Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-KaufrechtsXolphin hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen oder zu ergänzen.
15.33. Sollte Sofern eine beliebige Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtigsich als unwirksam herausstellt, unwirksam, undurchsetzbar oder undurchführbar sein oder werden, werden berührt dies nicht die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührtGültigkeit des gesamten Vertrages. Die nichtigeParteien werden in diesem Fall eine neue Regelung (neue Regelungen) festlegen, unwirksamewelche die ungültige ersetzt/ersetzen, undurchsetzbare wobei die Absicht der ursprünglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit wie gesetzlich möglich erhalten bleibt.
4. Zusätze gelten ebenso für bereits geschlossene Verträge unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen nach Mitteilung des Zusatzes auf der Website von Xolphin, über ein elektronisches Ticketsystem oder undurchführbare Bestimmung istüber eine andere Art der schriftlichen (elektronischen) Benachrichtigung. Zusätze von untergeordneter Bedeutung können jederzeit hinzugefügt werden und erfordern keine Benachrichtigung. Der Kunde kann den Vertrag aus diesem Grund mit Wirkung ab dem Tag, soweit gesetzlich zulässigan dem die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft getreten sind, als durch diejenige gültigebeenden.
5. Für alle Verträge zwischen dem Kunden und Xolphin gilt niederländisches Recht.
6. Sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nicht etwas anderes vorschreiben, wirksameist für alle Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf diesen Vertrag das niederländische Gericht im Gerichtsbezirk Nordholland, durchsetzbare und durchführbare Bestimmung ersetzt anzusehenGeschäftsstelle Alkmaar zuständig, sofern der Kunde nicht innerhalb 1 Monats erklärt, die Angelegenheit dem mit der nichtigenGericht vorzulegen, unwirksamen, undurchsetzbaren oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommtdas gesetzlich zuständig ist.
15.47. Rechtgeschäftliche Erklärungen Die Logfiles und andere Mitteilungen iandere, elektronische und anderweitige, administrative Aufzeichnungen von Xolphin dienen als abschließender Beleg für die Argumente von Xolphin, und die Version jeglicher bei Xolphin eingegangener oder gespeicherter (elektronischer) Kommunikation wird als authentisch gelten, sofern der Kunde nicht das Gegenteil beweist.
8. Im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag, sowie Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des gegenständlichen Vertrages einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftform, soweit nicht nach zwingendem Recht oder im gegenständlichen Vertrag abweichende Formerfordernisse verlangt werdenFalle einer Beschwerde können Sie das Feedback-Formular auf unserer Webseite nutzen: xxxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxx. Der Schriftform genügen eine Übermittlung per Telefax, Wir werden Ihnen schnellstmöglich per E-Mail oder Zustellung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, nicht aber eine sonstige telekommunikative Übermittlungantworten.
15.5. Zustellungen haben nachweislich an die auf der ersten Seite der jeweiligen Vertragspartei genannte Adresse zu erfolgen, es sei denn eine Vertragspartei hat der anderen Vertragspartei schriftlich eine abweichende Zustelladresse bekannt gegeben. Übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine rechtsgeschäftliche Erklärung oder sonstige Mitteilung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, gelten diese mit Zugang der E-Mail-Verständigung an den Auftragnehmer über deren Online-Abrufbarkeit als dem Auftragnehmer zugestellt.
15.6. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der elektronischen Speicherung dieses Vertrages und sämtlicher vom Auftragnehmer an den Auftraggeber aufgrund oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag übermittelten Schriftstücken und der darin enthaltenen Daten zum Zweck der elektronischen Datenverwaltung durch den Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
15.7. Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Auftragnehmer, dass allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ausdrücklich als abbedungen gelten und er die angeführten Vertragsbestandteile übernommen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschließende Bestimmungen. 15.121.1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien Alsergrund sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
15.221.2. Der gegenständliche Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15.321.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages dieser Allgemeinen und Besonderen Beauftragungsbedingun- gen oder sonstiger Vertragsbestandteile (Punkt 1) ganz oder teilweise nichtig, unwirksamunwirk- sam, undurchsetzbar oder undurchführbar sein oder werden, werden die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame, undurchsetzbare oder undurchführbare Bestimmung ist, soweit so- weit gesetzlich zulässig, als durch diejenige gültige, wirksame, durchsetzbare und durchführbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamenunwirksa- men, undurchsetzbaren oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt.
15.421.4. Rechtgeschäftliche Erklärungen und andere Mitteilungen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag, sowie Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des gegenständlichen Vertrages einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftform, soweit nicht nach zwingendem Recht oder im gegenständlichen gegenständli- xxxx Vertrag abweichende Formerfordernisse verlangt werden. Der Schriftform genügen genü- gen eine Übermittlung per Telefax, per E-Mail oder Zustellung über ein vom Auftraggeber Auftragge- ber eingerichtetes Webportal, nicht aber eine sonstige telekommunikative ÜbermittlungÜbermitt- lung.
15.521.5. Zustellungen haben nachweislich an die auf der ersten Seite der jeweiligen Vertragspartei Vertrags- partei genannte Adresse zu erfolgen, es sei denn eine Vertragspartei hat der anderen Vertragspartei schriftlich eine abweichende Zustelladresse bekannt gegeben. Übermittelt Übermit- telt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine rechtsgeschäftliche Erklärung oder sonstige Mitteilung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, gelten diese mit Zugang der E-Mail-Verständigung an den Auftragnehmer über deren Online-Online- Abrufbarkeit als dem Auftragnehmer zugestellt.
15.621.6. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der elektronischen Speicherung dieses Vertrages und sämtlicher vom Auftragnehmer an den Auftraggeber aufgrund oder in Zusammenhang Zusammen- hang mit diesem Vertrag übermittelten Schriftstücken und der darin enthaltenen Daten zum Zweck der elektronischen Datenverwaltung durch den Auftraggeber einverstandeneinverstan- den. Der Auftragnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
15.721.7. Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Auftragnehmer, dass allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ausdrücklich als abbedungen abbedun- gen gelten und er die angeführten Vertragsbestandteile übernommen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen hat.
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Samples: Beauftragungsbedingungen
Abschließende Bestimmungen. 15.118 Anpassungsklausel
(1) Die Vertragspartner vereinbaren, dass jährlich auf der Basis der Evaluationsergeb- nisse ein Gespräch zum ggf. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien Alsergrund sachlich zuständigen Gerichts vereinbartdaraus resultierenden Anpassungsbedarf der Versor- gungsaufträge stattfindet.
15.2. Der gegenständliche Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts(2) Stellt eine Vertragspartei dessen ungeachtet unaufschiebbaren Anpassungsbedarf fest, nehmen die Vertragspartner unverzüglich Verhandlungen auf.
15.3(1) Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.10.2010 in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Quartals, frühestens zum 31.12.2011, gekündigt wer- den.
(2) Einen wichtigen Grund zur Kündigung stellen insbesondere die Verletzung des § 18 Abs. 1 sowie eine grundlose Verweigerung der Anpassung gemäß § 18 Abs. 2 dieses Vertrages dar. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchsetzbar oder undurchführbar unwirksam sein oder werdenwerden oder der Ver- trag unvollständig sein, werden die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller so wird dieser in seinem übrigen Bestimmungen Inhalt davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame, undurchsetzbare oder undurchführbare unwirksame Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als wird durch diejenige gültige, wirksame, durchsetzbare und durchführbare eine solche Bestimmung ersetzt anzusehenersetzt, die dem mit Sinn und Zweck der nichtigenunwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise und wirt- schaftlich am Nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken. Düsseldorf, unwirksamenden 31.01.2018 Dr. med. Xxxxx Xxxxxxxx Dr. med. Xxxxxxx Xxxxx Vorstand Vorstand Xxxxxxxx Xxxxxxxx Mitglied des Vorstandes Xxxx Xxxxxxxxxxx Geschäftsführerin Die Verdachtsdiagnose kann leitliniengemäß gestellt werden, undurchsetzbaren wenn Kinder/Jugendliche entweder als - unruhig und impulsiv - oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Maß, Zeit, Ort als unaufmerksam - oder Geltungsbereich am nächsten kommt.
15.4in allen drei Kernsymptomen als auffällig beurteilt werden. Rechtgeschäftliche Erklärungen und andere Mitteilungen Die Problematik muss - sowohl in der Familie als auch im Zusammenhang mit dem gegenständlichen VertragKindergarten/in der Schule auftreten, sowie Änderungen- vor der Einschulung, Ergänzungen spätestens aber kurz danach begonnen haben, - über mehr als 6 Monate andauern, - als belastend erlebt werden oder - die Aufhebung des gegenständlichen Vertrages einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftformsoziale, soweit nicht nach zwingendem Recht oder im gegenständlichen Vertrag abweichende Formerfordernisse verlangt werdenschulische bzw. Der Schriftform genügen eine Übermittlung per Telefax, per E-Mail oder Zustellung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, nicht aber eine sonstige telekommunikative Übermittlungberufliche Funktionsfähigkeit beeinträchtigen.
15.5. Zustellungen haben nachweislich an die auf der ersten Seite der jeweiligen Vertragspartei genannte Adresse zu erfolgen, es sei denn eine Vertragspartei hat der anderen Vertragspartei schriftlich eine abweichende Zustelladresse bekannt gegeben. Übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine rechtsgeschäftliche Erklärung oder sonstige Mitteilung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, gelten diese mit Zugang der E-Mail-Verständigung an den Auftragnehmer über deren Online-Abrufbarkeit als dem Auftragnehmer zugestellt.
15.6. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der elektronischen Speicherung dieses Vertrages und sämtlicher vom Auftragnehmer an den Auftraggeber aufgrund oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag übermittelten Schriftstücken und der darin enthaltenen Daten zum Zweck der elektronischen Datenverwaltung durch den Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
15.7. Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Auftragnehmer, dass allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ausdrücklich als abbedungen gelten und er die angeführten Vertragsbestandteile übernommen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen hat.
Appears in 1 contract
Abschließende Bestimmungen. 15.111.1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang Mit Abschluss des Kaufvertrags erklärt der Käufer, dass er sich mit diesem Vertrag wird diesen Geschäftsbedingungen vertraut machen konnte und er stimmt dem zu, dass die ausschließliche Zuständigkeit Geschäftsbedingungen zum festen Bestandteil des für Wien Alsergrund sachlich zuständigen Gerichts vereinbartKaufvertrags werden. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Geschäftsbedingungen entsprechend den Bestimmungen § 1751 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Bezug auf die Regelung der Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer entsprechend dem Kaufvertrag verbindlich sind, sofern dieser Kaufvertrag keine abweichenden Vereinbarungen enthält.
15.211.2. Der gegenständliche Vertrag unterliegt österreichischem Verkäufer behält sich das Recht unter Ausschluss vor, die Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen und dies insbesondere bezüglich der Änderung der damit verbundenen Rechtsnormen oder der Änderung der Geschäftsabwicklungsart. Änderungen, Ergänzungen und deren Wirksamkeit gibt der Verkäufer in geeigneter Form bekannt.
11.3. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer unterliegen der tschechischen Rechtsordnung.
11.4. Die Rechtsbeziehungen des Verkäufers und des Käufers, die nicht ausdrücklich durch den Kaufvertrag geregelt sind, richten sich nach den betreffenden Bestimmungen des internationalen Privatrechts Bürgerlichen Gesetzbuchs und des UN-Kaufrechtsden damit verbundenen Rechtsvorschriften.
15.311.5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtigIm Fall, unwirksamdass der Vertrag zwischen den Vertragsparteien in mehreren Sprachversionen abgeschlossen wird, undurchsetzbar oder undurchführbar sein oder werden, werden ist für die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame, undurchsetzbare oder undurchführbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige gültige, wirksame, durchsetzbare und durchführbare Bestimmung ersetzt anzusehen, Klärung von eventuellen Widersprüchen zwischen den einzelnen Versionen die dem mit der nichtigen, unwirksamen, undurchsetzbaren oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommttschechische Version ausschlaggebend.
15.411.6. Rechtgeschäftliche Erklärungen Der Verkäufer und andere Mitteilungen der Käufer verpflichten sich zur völligen Verschwiegenheit über sämtliche Angaben und Informationen, von denen sie im Zusammenhang mit dem gegenständlichen VertragAbschluss des Kaufvertrags Kenntnis erhalten und somit zu diesen Zugang haben, wobei diese Informationen nicht den Charakter von gewöhnlichen, öffentlich zugänglichen Informationen haben. Diese Pflicht besteht auch nach der Beendigung dieses Vertrags weiter. Der Verkäufer und der Käufer verpflichten sich gegenseitig, dass sie Dritten keine Informationen über den anderen Beteiligten aus der Vertragsbeziehung zur Verfügung stellen, zu denen sie im Zusammenhang mit der Erfüllung des Kaufvertrags Zugang hatten. Der Verkäufer und der Käufer verpflichten sich, sich an das Geschäftsgeheimnis entsprechend § 504 des des Bürgerlichen Gesetzbuches zu halten.
11.7. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer unverzüglich jegliche Änderungen in Bezug auf seine Berechtigung zur unternehmerischen Tätigkeit, seine Steuerpflichten (insbesondere die Änderung der USt.- Idnr. und des Steuerverwalters), sein gültiges Konto und Bankverbindung sowie auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit mitzuteilen. Im Fall des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer aus dem Kaufvertrag an dem Tag zur Zahlung fällig, an welchem der Verkäufer von dieser Zahlungsunfähigkeit erfährt. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, die unverzügliche Rückgabe der bisher nicht bezahlten Ware zu fordern.
11.8. Der Verkäufer und der Käufer haben ausdrücklich vereinbart, dass alle Vermögensauseinandersetzungen, die in der Zukunft aus allen Vertragsbeziehungen und Vereinbarungen zwischen ihnen oder aus allen einseitigen Rechtshandlungen eines der Teilnehmer gegenüber dem anderen Teilnehmer (nachfolgend als Rechtsbeziehungen genannt) entstehen würden, abgesehen davon, ob diese vor, während oder nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages entstanden sind oder getätigt wurden, sowie Änderungenauch Streitigkeiten, Ergänzungen oder die Aufhebung des gegenständlichen Vertrages im Zusammenhang mit diesen Rechtsbeziehungen entstehen, einschließlich der Abänderung Fragen ihrer Gültigkeit, Auslegung, Verwirklichung oder Beendigung, Fragen der Rechte, die aus diesen Rechtsbeziehungen unmittelbar entstehen, Fragen der Rechtsgültigkeit dieser Bestimmung selbst bedürfen Rechtsbeziehungen, sowie der SchriftformRechte, soweit nicht nach zwingendem Recht oder die die mit diesen Rechten zusammenhängen, und zwar auch im gegenständlichen Vertrag abweichende Formerfordernisse verlangt Falle, dass diese Rechtsbeziehungen ungültig, aufgehoben werden oder von ihnen abgetreten wird (weiter als Streitigkeiten genannt), werden im schiedsgerichtlichen Verfahren mit dem Ausschluss der Amtsgerichte entschieden, wie es das Gesetz Nr. 216/1994 GBl., über das schiedsgerichtliche Verfahren und die Vollstreckung der schiedsgerichtlichen Befunde, in gültiger Fassung, ermöglicht. Der Verkäufer und der Käufer haben vereinbart, dass über die Streitigkeiten ein Schiedsrichter (mehrere Schiedsrichter) entscheiden wird, der grundsätzlich von der Gesellschaft der Schiedsrichter (Společnost rozhodců s.r.o.), ID-Nr. 26816113 genannt wird und der von der Liste der Schiedsrichter, die die Gesellschaft der Schiedsrichter (Společností rozhodců s.r.o.) führt, ausgewählt wird. In Übereinstimmung mit der Bestimmung § 19 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 216/1994 GBl., haben die Vertragsparteien vereinbart, dass die Verfahrensregeln des schiedsgerichtlichen Verfahrens, das Beweisverfahren, die Entscheidungsform und die Kosten des schiedsgerichtlichen Verfahrens in der Verfahrensordnung für das schiedsgerichtliche Verfahren, die von der Gesellschaft Společnost rozhodců s.r.o. herausgegeben wurde, geregelt werden. Der Schriftform genügen eine Übermittlung per TelefaxDie Vertragsparteien beauftragen die Schiedsrichter ausdrücklich dazu, per E-Mail oder Zustellung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportaldass sie die Streitigkeit nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit entscheiden können. Weiter haben die Vertragsparteien vereinbart, nicht aber eine sonstige telekommunikative Übermittlungin Übereinstimmung mit der Bestimmung § 19 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 216/1994 GBl.
15.5. Zustellungen haben nachweislich , dass im Rahmen der Vertragsbeziehung und im schiedsgerichtlichen Verfahren an die auf Adresse des Firmensitzes der ersten Seite Vertragsparteien, wie es im Kopf dieses Vertrags angeführt wird, zugestellt wird. Bei eventueller Änderung der jeweiligen Vertragspartei genannte Adresse zu erfolgendes Firmensitzes sind die Teilnehmer verpflichtet, es sei denn eine Vertragspartei hat diese Änderung der anderen Vertragspartei nachweislich und schriftlich eine abweichende Zustelladresse bekannt gegebenmitzuteilen. Übermittelt Im Falle, dass der Auftraggeber Empfänger der Urkunde nicht erreicht wurde, wird die Urkunde bei dem Auftragnehmer eine rechtsgeschäftliche Erklärung oder sonstige Mitteilung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes WebportalSubjekt belassen, gelten diese mit Zugang der E-Mail-Verständigung an das den Auftragnehmer über deren Online-Abrufbarkeit als dem Auftragnehmer zugestellt.
15.6. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der elektronischen Speicherung dieses Vertrages und sämtlicher vom Auftragnehmer an den Auftraggeber aufgrund oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag übermittelten Schriftstücken Transport durchführt, und der darin enthaltenen Daten zum Zweck Empfänger wird geeignet aufgefordert, die Urkunde abzuholen. Wenn der elektronischen Datenverwaltung durch Empfänger die Urkunde innerhalb von zehn Tagen nach der Hinterlegung nicht abholt, wird der letzte Tag dieser Frist für den Auftraggeber einverstandenZustellungstag gehalten, auch wenn der Empfänger über die Hinterlegung nicht erfahren hat. Der Auftragnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung Wenn die Urkunde bei dem Subjekt, das den Transport durchführt, nicht hinterlegt wird, wird sie am Tag, der dem Tag folgt, an dem die Sendung dem Absender (der Vertragspartei oder dem Schiedsrichter) zurückgegeben wird, für zugestellt gehalten, und dies auch wenn der Empfänger über die Zukunft widerrufen.
15.7Zustellung nicht erfahren hat. Mit der Unterschrift unter diesen Verfahrensordnung für das schiedsgerichtliche Verfahren, die von der Gesellschaft Společnost rozhodců, s.r.o. (siehe auch xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx) herausgegeben wurde, wurden die Vertragsparteien bekannt gemacht, was sie ausdrücklich erklären und mit ihren Unterschriften auf diesem Vertrag bestätigt bekräftigen.
11.9. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ständig aktualisiert. Die verbindlichen und aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf den Internetseiten des Verkäufers zugänglich, sie werden zusammen mit der AuftragnehmerGeschäftsdokumentation oder dem Vertrag übersandt, dass allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ausdrücklich als abbedungen gelten und er die angeführten Vertragsbestandteile übernommen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen hatgegebenenfalls werden sie auf Anforderung übersandt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschließende Bestimmungen. 15.113.1. Die Annahme/Bestätigung des Vertragsschlusses durch den Auftragnehmer kann in einem elektronischen Format im Sinne von Art. 28 Absatz 9 DSGVO erfolgen.
13.2. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere auch für die Inhalte dieses AVV sowie alle im Rahmen der datenschutzrechtlichen Prüfung zur Verfügung gestellten Dokumente, Nachweise etc. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln.
13.3. Änderungen und Ergänzungen dieses AVV und aller seiner Bestandteile - einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers - sind gemäß DSGVO schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann, einschließlich des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Die Parteien einigen sich darauf, dass Anpassungen des Vertrags oder neue Verträge in einem elektronischen Format im Sinne von Art. 28 Absatz 9 DSGVO zu schließen sind.
13.4. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Beteiligten unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO liegen.
13.5. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts im Sinne von 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten ausgeschlossen.
13.6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
13.7. Für sämtliche alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit AVV wird, sofern zulässig, der Sitz des für Wien Alsergrund sachlich zuständigen Gerichts Auftragnehmers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
15.213.8. Der gegenständliche Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts Dieser AVV ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Zusicherungen, Absprachen, Vereinbarungen, Verträge oder Mitteilungen zwischen dem Auftraggeber und des UN-Kaufrechtsdem Auftragnehmer, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Gegenstand dieses AVV. Die jeweils geschlossenen Leistungsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
15.313.9. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtigSollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, unwirksam, undurchsetzbar oder undurchführbar sein oder werden, werden so berührt dies die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame, undurchsetzbare oder undurchführbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige gültige, wirksame, durchsetzbare und durchführbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen, undurchsetzbaren oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt.
15.4. Rechtgeschäftliche Erklärungen und andere Mitteilungen Vereinbarung im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag, sowie Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des gegenständlichen Vertrages einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftform, soweit nicht nach zwingendem Recht oder im gegenständlichen Vertrag abweichende Formerfordernisse verlangt werden. Der Schriftform genügen eine Übermittlung per Telefax, per E-Mail oder Zustellung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, nicht aber eine sonstige telekommunikative ÜbermittlungÜbrigen nicht.
15.5. Zustellungen haben nachweislich an die auf der ersten Seite der jeweiligen Vertragspartei genannte Adresse zu erfolgen, es sei denn eine Vertragspartei hat der anderen Vertragspartei schriftlich eine abweichende Zustelladresse bekannt gegeben. Übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine rechtsgeschäftliche Erklärung oder sonstige Mitteilung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, gelten diese mit Zugang der E-Mail-Verständigung an den Auftragnehmer über deren Online-Abrufbarkeit als dem Auftragnehmer zugestellt.
15.6. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der elektronischen Speicherung dieses Vertrages und sämtlicher vom Auftragnehmer an den Auftraggeber aufgrund oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag übermittelten Schriftstücken und der darin enthaltenen Daten zum Zweck der elektronischen Datenverwaltung durch den Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
15.7. Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Auftragnehmer, dass allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ausdrücklich als abbedungen gelten und er die angeführten Vertragsbestandteile übernommen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen hat.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Abschließende Bestimmungen. 15.118 Anpassungsklausel
(1) Die Vertragspartner vereinbaren, dass jährlich auf der Basis der Evaluationsergeb- nisse ein Gespräch zum ggf. Für sämtliche Streitigkeiten aus daraus resultierenden Anpassungsbedarf der Versor- gungsaufträge stattfindet.
(2) Stellt eine Vertragspartei dessen ungeachtet unaufschiebbaren Anpassungsbedarf fest, nehmen die Vertragspartner unverzüglich Verhandlungen auf. § 19 Laufzeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.05.2018 in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Quartals gekündigt werden.
(2) Dies gilt nicht für die Anlage 6 (Patiententeilnahmeerklärung), diese tritt mit Wir- kung zum 25.05.2018 in Kraft. Die bisherigen Teilnahmeerklärungen der Versicher- ten können solange verwendet werden, bis die Formulare nach der neuen Anlage den teilnehmenden Ärzten von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt wurden. Diese wird die Krankenkasse den Ärzten mit einem gesonderten Anschreiben pos- talisch bis spätestens 24.05.2018 übersenden. In dem Anschreiben weist die Kran- kenkasse die teilnehmenden Ärzte darauf hin, dass ab dem Leistungsdatum 25.05.2018 ausschließlich die neuen Formulare zu verwenden sind.
(3) Einen wichtigen Grund zur Kündigung stellen insbesondere die Verletzung des § 18 Abs. 1 sowie eine grundlose Verweigerung der Anpassung gemäß § 18 Abs. 2 dieses Vertrages dar. § 20 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam, undurchführbar oder nichtig wer- den, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien Alsergrund sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
15.2. Der gegenständliche Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchsetzbar oder undurchführbar sein oder werden, werden die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen davon Übrigen nicht berührt. Die nichtigeAnstelle der unwirksamen, unwirksameundurchführbaren oder nichtigen Bestimmung soll diejenige wirk- same Regelung treten, undurchsetzbare deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung beziehungs- weise dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige gültige, wirksame, durchsetzbare und durchführbare Bestimmung ersetzt anzusehennichtigen oder undurchführbaren Bestimmungen möglichst nahe kommt, die dem die Vertragsparteien mit der nichtigen, unwirksamen, undurchsetzbaren unwirksamen beziehungsweise nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Maßverfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, Zeitdass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Datum Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Xxxxxx Xxxxxxxxx Vorsitzender des Vorstandes Datum AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse Xxxxxxxx Xxxxxxxx Mitglied des Vorstandes Die Verdachtsdiagnose kann leitliniengemäß gestellt werden, Ort wenn Kinder/Jugendliche entweder als - unruhig und impulsiv - oder Geltungsbereich am nächsten kommt.
15.4als unaufmerksam - oder in allen drei Kernsymptomen als auffällig beurteilt werden. Rechtgeschäftliche Erklärungen und andere Mitteilungen Die Problematik muss - sowohl in der Familie als auch im Zusammenhang mit dem gegenständlichen VertragKindergarten/in der Schule auftreten, sowie Änderungen- vor der Einschulung, Ergänzungen spätestens aber kurz danach begonnen haben, - über mehr als 6 Monate andauern, - als belastend erlebt werden oder - die Aufhebung des gegenständlichen Vertrages einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftformsoziale, soweit nicht nach zwingendem Recht oder im gegenständlichen Vertrag abweichende Formerfordernisse verlangt werdenschulische bzw. Der Schriftform genügen eine Übermittlung per Telefax, per E-Mail oder Zustellung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, nicht aber eine sonstige telekommunikative Übermittlungberufliche Funktionsfähigkeit beeinträchtigen.
15.5. Zustellungen haben nachweislich an die auf der ersten Seite der jeweiligen Vertragspartei genannte Adresse zu erfolgen, es sei denn eine Vertragspartei hat der anderen Vertragspartei schriftlich eine abweichende Zustelladresse bekannt gegeben. Übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine rechtsgeschäftliche Erklärung oder sonstige Mitteilung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, gelten diese mit Zugang der E-Mail-Verständigung an den Auftragnehmer über deren Online-Abrufbarkeit als dem Auftragnehmer zugestellt.
15.6. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der elektronischen Speicherung dieses Vertrages und sämtlicher vom Auftragnehmer an den Auftraggeber aufgrund oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag übermittelten Schriftstücken und der darin enthaltenen Daten zum Zweck der elektronischen Datenverwaltung durch den Auftraggeber einverstanden. Der Auftragnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
15.7. Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Auftragnehmer, dass allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ausdrücklich als abbedungen gelten und er die angeführten Vertragsbestandteile übernommen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen hat.
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