Abschließende Bestimmungen. 20 Salvatorische Klausel Hamburg, den § 21 Laufzeit und Kündigung § 22 Schlussbestimmungen (1) Sollten Inhalte dieser Vereinbarung zur Gänze oder in Teilen durch Gesetz, Verordnung oder Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, so werden die entsprechenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam. Das gleiche gilt, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss eine ablehnende Entscheidung zur Übernahme der Leistungen aus diesem Vertrag in den Leistungskatalog der GKV trifft. (2) Aus wichtigem Grund kann der Vertrag von jedem Vertragspartner fristlos gekündigt werden. Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn einer der Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten derart verletzt, dass die weitere Durchführung des Vertrags gefährdet ist. Gleiches gilt für den Fall, dass durch eine gesetzliche Änderung, durch oder aufgrund von Rechtssprechung oder durch behördliche, insbesondere aufsichtsrechtliche Maßnahmen die Erfüllung der Vereinbarung für die BARMER GEK rechtlich unmöglich oder untersagt wird. (3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie alle vertragsrelevanten und wesentlichen Erklärungen und Mitteilungspflichten bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. (4) Gerichtsstand ist Hamburg. Hamburg, den Hamburg, den Kassenärztliche Vereinigung Hamburg BARMER GEK Xxxxxx XxxxxxxxxXxxxxxxxxxxxxxxxx Vorstandsvorsitzender Xxxxxx Xxxxxxxx Landesgeschäftsführer der BARMER GEK, Landesgeschäftsstelle Nord Anlage 1 - Teilnahme- und Einwilligungserklärung für den Arzt Anlage 2 - Teilnahme- und Einwilligungserklärung für die Versicherten und Informationsblatt für den/die Sorgeberechtigten Anlage 3 - Arztbrief HNO-Operateur an Kinder- und Jugendarzt / Hausarzt Anlage 4 - Dokumentationsbogen 2. Nachbehandlung Anlage 5 - Arztbrief HNO-Operateur an nachbehandelnden HNO-Arzt Anlage 6 - Dokumentationsbogen 3. Nachbehandlung Anlage 7 - Dokumentationsbogen HNO-Operateur Anlage 8 - Patientenfragebogen Anlage 9 - Vergütung und Abrechnung Anlage 10 - Evaluation Anlage 11 - Leistungserbringerverzeichnis LANR: und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Ich bin in Einzelpraxis / Berufsausübungsgemeinschaft niedergelassener Arzt Ich bin im MVZ Vertragsarzt /Leitender Arzt (nicht Zutreffendes bitte streichen) Praxisanschrift Telefonnummer Name, Vorname des anstellenden Arztes: LANR: und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Name, Vorname des angestellten Arztes: LANR: und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Ich bin im MVZ angestellter Arzt seit/ab: Ich bin bei dem oben genannten Vertragsarzt angestellt seit/ab: 1. (Adresse) soweit bereits vergeben: BSNR: (Betriebsstättennummer) 2. (Adresse) soweit bereits vergeben: BSNR: (Betriebsstättennummer)
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Abschließende Bestimmungen. 20 Salvatorische Klausel Hamburg, den 18 Anpassungsklausel § 21 19 Laufzeit und Kündigung § 22 Schlussbestimmungen
20 Salvatorische Xxxxxxx Xxxxxx 0 Kriterien Verdachtsdiagnose Anlage 2 Sicherung der Diagnose AD(H)S, Differenzialdiagnostik und Berücksich- tigung von Komorbiditäten Anlage 2a Übersicht Fragebögen zu Diagnosesicherung, Differenzialdiagnostik und Dokumentation Anlage 3 Indikationsstellung und Durchführung von Behandlungsmodulen Anlage 4 AD(H)S-Qualitätszirkel Anlage 5 Evaluation Anlage 6 Patiententeilnahmeerklärung Anlage 6a Ausscheidende Versicherte Anlage 7 Teilnahmeerklärung des Leistungserbringers Anlage 8 Vergütung Präambel Die Aufmerksamkeits-Defizit-(Hyperaktivitäts-)Störung (1im folgenden „AD(H)S“) Sollten Inhalte dieser Vereinbarung zur Gänze oder ist ei- ne der häufigsten Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Abhängig von Erhebungsmethode und Diagnosekriterien gelten in Teilen durch Gesetz, Verordnung oder Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in Deutschland ca. 2 bis 6 % der Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 18 Jahren als betroffen. Die Fallzahlen sowie die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, so werden Behandlungskosten steigen kontinuierlich. AD(H)S ist die entsprechenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksamweitaus häufigste Ursache für Lern- und Leistungsstörungen und Störungen im Sozialverhalten. Das gleiche giltsoziale Umfeld in Familie, wenn Kindergarten, Schule und Arbeitsstätte ist entsprechend mitbetroffen. Un- oder fehlbehandelt erreichen viele dieser Kinder und Jugendlichen keine begabungsentsprechenden Schul- und Berufsausbildungsabschlüsse, können keine beständigen sozialen Bindungen aufbauen und erhalten. Betroffene weisen ent- sprechend oft Komorbiditäten auf. Darüber hinaus ist AD(H)S mit einem stark erhöh- ten Risiko für Unfälle verbunden. Die regional unterschiedlichen Versorgungsangebote werden von den betroffenen Familien oft unkoordiniert in Anspruch genommen. Die Behandlung erfolgt nicht durchgängig auf der Gemeinsame Bundesausschuss eine ablehnende Entscheidung zur Übernahme der Leistungen aus Basis geltender Standards. Aus diesem Grund wird in diesem Vertrag ein besonderes Gewicht auf einen quali- tätsgesicherten Ablauf der diagnostischen und differenzialdiagnostischen Untersu- chung gelegt, vor allem unter Berücksichtigung des sozialen Umfeldes der Kinder und Jugendlichen, d. h. in den Leistungskatalog der GKV trifft.
(2) Aus wichtigem Grund kann Familie, Kindergarten, Schule und Arbeitsstätte. Insgesamt för- dert der Vertrag von jedem Vertragspartner fristlos gekündigt werden. Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn einer der Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten derart verletzt, dass die weitere Durchführung des Vertrags gefährdet ist. Gleiches gilt für den Fall, dass durch eine gesetzliche Änderung, durch oder aufgrund von Rechtssprechung oder durch behördliche, insbesondere aufsichtsrechtliche Maßnahmen die Erfüllung der Vereinbarung für die BARMER GEK rechtlich unmöglich oder untersagt wird.
(3) Änderungen koordinierte Behandlung und Ergänzungen des Vertrags sowie alle vertragsrelevanten und wesentlichen Erklärungen und Mitteilungspflichten bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(4) Gerichtsstand ist Hamburg. Hamburg, den Hamburg, den Kassenärztliche Vereinigung Hamburg BARMER GEK Xxxxxx XxxxxxxxxXxxxxxxxxxxxxxxxx Vorstandsvorsitzender Xxxxxx Xxxxxxxx Landesgeschäftsführer der BARMER GEK, Landesgeschäftsstelle Nord Anlage 1 - Teilnahme- und Einwilligungserklärung für den Arzt Anlage 2 - Teilnahme- und Einwilligungserklärung für die Versicherten und Informationsblatt für den/die Sorgeberechtigten Anlage 3 - Arztbrief HNO-Operateur an Kinder- und Jugendarzt / Hausarzt Anlage 4 - Dokumentationsbogen 2. Nachbehandlung Anlage 5 - Arztbrief HNO-Operateur an nachbehandelnden HNO-Arzt Anlage 6 - Dokumentationsbogen 3. Nachbehandlung Anlage 7 - Dokumentationsbogen HNO-Operateur Anlage 8 - Patientenfragebogen Anlage 9 - Vergütung und Abrechnung Anlage 10 - Evaluation Anlage 11 - Leistungserbringerverzeichnis LANR: und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Ich bin in Einzelpraxis / Berufsausübungsgemeinschaft niedergelassener Arzt Ich bin stellt im MVZ Vertragsarzt /Leitender Arzt (nicht Zutreffendes bitte streichen) Praxisanschrift Telefonnummer Nameambulanten Bereich eine flächendeckende qualitätsgesicherte Diagnose und Therapie von Kindern und Ju- gendlichen mit ADHS/ADS-Symptomen durch die drei Leistungsmodule „AD(H)S spe- zifisches Diagnostik- und Explorationsmodul“, Vorname des anstellenden Arztes: LANR: „AD(H)S- Zusatzpauschale Steuerungs- und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Name, Vorname des angestellten Arztes: LANR: Koordinationsmodul“ und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Ich bin „AD(H)S-Zusatzpauschale Schulungsmodul“ sicher. Zu- sätzlich werden im MVZ angestellter Arzt seit/ab: Ich bin bei dem oben genannten Vertragsarzt angestellt seit/ab:
1psychotherapeutischen Bereich einmal monatlich Sprechstunden an einem Samstag angeboten, um so das Angebot an psychotherapeutischen Leis- tungen zu erweitern und die Wartezeiten zu verkürzen. (Adresse) soweit bereits vergeben: BSNR: (Betriebsstättennummer)
2. (Adresse) soweit bereits vergeben: BSNR: (Betriebsstättennummer)Der Vertrag knüpft an die Eckpunkte der vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung im Oktober 2002 durchgeführten interdisziplinären Konsensuskon- ferenz zur Verbesserung der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachse- nen mit AD(H)S an und füllt diese mit Inhalt.
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Abschließende Bestimmungen. 20 Salvatorische Klausel Hamburg, den § 21 Laufzeit und Kündigung Beteiligung weiterer Krankenkassen § 22 SchlussbestimmungenAnpassungsklausel
(1) Sollten Inhalte dieser Vereinbarung zur Gänze oder Sofern durch Änderungen in Teilen durch Gesetz, Verordnung oder Richtlinien der DMP-Anforderungen-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Überschneidungen zwischen den medizinischen Inhalten des DMPs und der hausarztzentrierten Versorgung entstehen, ist das DMP vorrangig und die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werdenhausarztzentrierte Versorgung entsprechend von den Vertragspartnern so zu modifizieren, so werden die entsprechenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam. Das gleiche gilt, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss eine ablehnende Entscheidung zur Übernahme der Leistungen aus diesem Vertrag in den Leistungskatalog der GKV trifftdass Kompatibilität gewährleistet ist.
(2) Aus wichtigem Grund Stellt eine Vertragspartei darüber hinaus unaufschiebbaren Anpassungsbedarf fest, nehmen die Vertragspartner unverzüglich Verhandlungen auf. Es besteht die Möglichkeit, mit einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen ergänzende Maßnahmen zu vereinbaren, die über den Regelungsinhalt dieses Vertrags hinausgehen. Die Vertragspartner können vereinbaren, diese Regelungen zum Bestandteil des Vertrages zu machen.
(1) Der Vertrag einschließlich aller Anlagen, die Bestandteil des Vertrages sind tritt mit Wirkung zum 01.10.2008 in Kraft.
(2) Der Vertrag kann der Vertrag mit einer Frist von jedem Vertragspartner fristlos drei Monaten jeweils zum Quartalsende gekündigt werden. Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn einer der Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten derart verletzt, dass die weitere Durchführung des Vertrags gefährdet ist. Gleiches gilt für den Fall, dass durch eine gesetzliche Änderung, durch oder aufgrund von Rechtssprechung oder durch behördliche, insbesondere aufsichtsrechtliche Maßnahmen die Erfüllung der Vereinbarung für die BARMER GEK rechtlich unmöglich oder untersagt wird.
(3) Der Vertrag kann aus einem wichtigen Grund vor Ablauf gekündigt werden. Einen wichtigen Grund zur Kündigung stellt insbesondere eine grundlose Verweigerung der Nichtanpassung des Vertrages gemäß § 22 dieses Vertrages dar. Ebenso stellen während der Laufzeit des Vertrages wirksam werdende Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie alle vertragsrelevanten und wesentlichen Erklärungen und Mitteilungspflichten bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für gesetzlichen Rechtsgrundlagen der hausarztzentrierten Versorgung, welche auf die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbstBedingungen dieses Vertrages einwirken, einen wichtigen Grund dar.
(4) Gerichtsstand ist HamburgDie Knappschaft und die AG Vertragskoordinierung vereinbaren ein Sonderkündigungsrecht für diejenigen Regionen, in denen das Schiedsverfahren nach § 73b Abs. Hamburg4a SGB V abgeschlossen ist.
(5) Die Knappschaft kann in Ausübung des Sonderkündigungsrechtes die Kündigung des Vertrages nach § 73b SGB V mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende erklären. Die Kündigung wird wirksam nach Ablauf des folgenden Quartals. Die Kündigung hat für jede Region zu erfolgen, den Hamburg, den Kassenärztliche Vereinigung Hamburg BARMER GEK Xxxxxx XxxxxxxxxXxxxxxxxxxxxxxxxx Vorstandsvorsitzender Xxxxxx Xxxxxxxx Landesgeschäftsführer der BARMER GEK, Landesgeschäftsstelle Nord Anlage 1 - Teilnahme- und Einwilligungserklärung für den Arzt Anlage 2 - Teilnahme- und Einwilligungserklärung für die Versicherten sich ein Sonderkündigungsrecht ergibt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen informieren die teilnehmenden Vertragsärzte entsprechend.
(6) Die Weiterentwicklung bzw. Vertragsänderung des Vertrages obliegt denjenigen Mitgliedern der AG Vertragskoordinierung, in deren KV Region der Vertrag nicht gekündigt wurde. Für die AG Vertragskoordinierung Für die Xxxxxxxxxxx Die Teilnahmeerklärung wird in dreifacher Ausfertigung nach folgendem Muster ausgestellt: Evtl. weiteres Logo MUSTER 1.5.3 Externe Kooperation und Informationsblatt Kommunikation Interne Regelung Ziel 1 (Kernziel) Praxis xyz 1.5.3 (1) IR 1.Überweisungen und Einweisungsformulare werden nicht handschriftlich, sondern mit Hilfe der Praxissoftware ausgestellt. 2.Weitere mitgegebene Informationen werden vorher auf Lesbarkeit überprüft. 3.Überweisungen und Einweisungsformulare enthalten alle relevanten Informationen und Aufgaben (Fragestellung oder Diagnose bzw. Gründe für den/die Sorgeberechtigten Anlage 3 - Arztbrief HNO-Operateur Überweisung und damit verbundene Erwartungen, Ergebnisse wichtiger Untersuchungen und das aktuelle Behandlungsschema, inkl. vollständiger Begleitunterlagen). 4.Relevante Vorbefunde werden den Patienten ausgehändigt oder direkt an Kinder- die weiterbehandelnde Stelle geschickt. 5.Zur Informationsübermittlung gelten die folgenden konkreten Regelungen: Was wird … wann … wie … an wen übermittelt? Anfragen Krankenkassen Innerhalb 14 Tagen nach Eingang Kurzbrief Zuständiger SMD Anfragen mitbehandelnde Kollegen Innerhalb 2 Werktagen Kurzbrief, ggf. Vorbefunde Anfragenden Kollegen Anfragen KH für aktuell stationäre Patienten sofort Kurzbrief, ggf. Vorbefunde Station telefonisch erfragen, direkt auf Station faxen Anfragen KH für geplanten Elektivaufenthalt Vor Aufnahmetermin Kurzbrief, ggf. Vorbefunde Station telefonisch erfragen, direkt an Station schicken Evtl. weiteres Logo MUSTER 1.5.3 Externe Kooperation und Jugendarzt / Hausarzt Anlage 4 - Dokumentationsbogen 2. Nachbehandlung Anlage 5 - Arztbrief HNO-Operateur an nachbehandelnden HNO-Arzt Anlage 6 - Dokumentationsbogen 3. Nachbehandlung Anlage 7 - Dokumentationsbogen HNO-Operateur Anlage 8 - Patientenfragebogen Anlage 9 - Vergütung und Abrechnung Anlage 10 - Evaluation Anlage 11 - Leistungserbringerverzeichnis LANR: und BSNR: Kommunikation Interne Regelung Ziel 1 (lebenslange ArztnummerKernziel) Praxis xyz 1.5.3 (Betriebsstättennummer1) Ich bin in Einzelpraxis / Berufsausübungsgemeinschaft niedergelassener Arzt Ich bin im MVZ Vertragsarzt /Leitender Arzt (nicht Zutreffendes bitte streichen) Praxisanschrift Telefonnummer Name, Vorname des anstellenden Arztes: LANR: und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Name, Vorname des angestellten Arztes: LANR: und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Ich bin im MVZ angestellter Arzt seit/ab: Ich bin bei dem oben genannten Vertragsarzt angestellt seit/ab:
1. (Adresse) soweit bereits vergeben: BSNR: (Betriebsstättennummer)
2. (Adresse) soweit bereits vergeben: BSNR: (Betriebsstättennummer)IR
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Abschließende Bestimmungen. 20 Salvatorische Klausel Hamburg, den § 21 Laufzeit 21.1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien Alsergrund sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
21.2. Der gegenständliche Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und Kündigung § 22 Schlussbestimmungendes UN-Kaufrechts.
21.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen und Besonderen Beauftragungsbedingun- gen oder sonstiger Vertragsbestandteile (Punkt 1) Sollten Inhalte dieser Vereinbarung zur Gänze ganz oder in Teilen durch Gesetzteilweise nichtig, Verordnung unwirk- sam, undurchsetzbar oder Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen übernommen undurchführbar sein oder werden, so werden die entsprechenden Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksamdavon nicht berührt. Das gleiche giltDie nichtige, wenn unwirksame, undurchsetzbare oder undurchführbare Bestimmung ist, so- weit gesetzlich zulässig, als durch diejenige gültige, wirksame, durchsetzbare und durchführbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der Gemeinsame Bundesausschuss eine ablehnende Entscheidung zur Übernahme der Leistungen aus diesem Vertrag in den Leistungskatalog der GKV trifftnichtigen, unwirksa- men, undurchsetzbaren oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt.
(2) Aus wichtigem Grund kann der Vertrag von jedem Vertragspartner fristlos gekündigt werden21.4. Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn einer der Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten derart verletzt, dass die weitere Durchführung des Vertrags gefährdet ist. Gleiches gilt für den Fall, dass durch eine gesetzliche Änderung, durch oder aufgrund von Rechtssprechung oder durch behördliche, insbesondere aufsichtsrechtliche Maßnahmen die Erfüllung der Vereinbarung für die BARMER GEK rechtlich unmöglich oder untersagt wird.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie alle vertragsrelevanten und wesentlichen Rechtgeschäftliche Erklärungen und Mitteilungspflichten andere Mitteilungen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag, sowie Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des gegenständlichen Vertrages einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftform, soweit nicht nach zwingendem Recht oder im gegenständli- xxxx Vertrag abweichende Formerfordernisse verlangt werden. Dies gilt auch Der Schriftform genü- gen eine Übermittlung per Telefax, per E-Mail oder Zustellung über ein vom Auftragge- ber eingerichtetes Webportal, nicht aber eine sonstige telekommunikative Übermitt- lung.
21.5. Zustellungen haben nachweislich an die auf der ersten Seite der jeweiligen Vertrags- partei genannte Adresse zu erfolgen, es sei denn eine Vertragspartei hat der anderen Vertragspartei schriftlich eine abweichende Zustelladresse bekannt gegeben. Übermit- telt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine rechtsgeschäftliche Erklärung oder sonstige Mitteilung über ein vom Auftraggeber eingerichtetes Webportal, gelten diese mit Zugang der E-Mail-Verständigung an den Auftragnehmer über deren Online- Abrufbarkeit als dem Auftragnehmer zugestellt.
21.6. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der elektronischen Speicherung dieses Vertrages und sämtlicher vom Auftragnehmer an den Auftraggeber aufgrund oder in Zusammen- hang mit diesem Vertrag übermittelten Schriftstücken und der darin enthaltenen Daten zum Zweck der elektronischen Datenverwaltung durch den Auftraggeber einverstan- den. Der Auftragnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbstZukunft widerrufen.
(4) Gerichtsstand ist Hamburg21.7. HamburgMit der Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Auftragnehmer, den Hamburg, den Kassenärztliche Vereinigung Hamburg BARMER GEK Xxxxxx XxxxxxxxxXxxxxxxxxxxxxxxxx Vorstandsvorsitzender Xxxxxx Xxxxxxxx Landesgeschäftsführer der BARMER GEK, Landesgeschäftsstelle Nord Anlage 1 - Teilnahme- dass allgemeine und Einwilligungserklärung für den Arzt Anlage 2 - Teilnahme- besondere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ausdrücklich als abbedun- gen gelten und Einwilligungserklärung für er die Versicherten angeführten Vertragsbestandteile übernommen und Informationsblatt für den/die Sorgeberechtigten Anlage 3 - Arztbrief HNO-Operateur an Kinder- und Jugendarzt / Hausarzt Anlage 4 - Dokumentationsbogen 2. Nachbehandlung Anlage 5 - Arztbrief HNO-Operateur an nachbehandelnden HNO-Arzt Anlage 6 - Dokumentationsbogen 3. Nachbehandlung Anlage 7 - Dokumentationsbogen HNO-Operateur Anlage 8 - Patientenfragebogen Anlage 9 - Vergütung und Abrechnung Anlage 10 - Evaluation Anlage 11 - Leistungserbringerverzeichnis LANR: und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Ich bin in Einzelpraxis / Berufsausübungsgemeinschaft niedergelassener Arzt Ich bin im MVZ Vertragsarzt /Leitender Arzt (nicht Zutreffendes bitte streichen) Praxisanschrift Telefonnummer Name, Vorname des anstellenden Arztes: LANR: und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Name, Vorname des angestellten Arztes: LANR: und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Ich bin im MVZ angestellter Arzt seit/ab: Ich bin bei dem oben genannten Vertragsarzt angestellt seit/ab:
1. (Adresse) soweit bereits vergeben: BSNR: (Betriebsstättennummer)
2. (Adresse) soweit bereits vergeben: BSNR: (Betriebsstättennummer)deren Inhalt zur Kenntnis genommen hat.
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Samples: Beauftragungsbedingungen
Abschließende Bestimmungen. 20 Salvatorische Klausel Hamburg, den § 21 Laufzeit und Kündigung § 22 Schlussbestimmungen18 Anpassungsklausel
(1) Sollten Inhalte dieser Vereinbarung zur Gänze oder in Teilen durch GesetzDie Vertragspartner vereinbaren, Verordnung oder Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in die Leistungspflicht dass jährlich auf der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, so werden die entsprechenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksamBasis der Evaluationsergeb- nisse ein Gespräch zum ggf. Das gleiche gilt, wenn daraus resultierenden Anpassungsbedarf der Gemeinsame Bundesausschuss eine ablehnende Entscheidung zur Übernahme der Leistungen aus diesem Vertrag in den Leistungskatalog der GKV trifftVersor- gungsaufträge stattfindet.
(2) Aus wichtigem Grund Stellt eine Vertragspartei dessen ungeachtet unaufschiebbaren Anpassungsbedarf fest, nehmen die Vertragspartner unverzüglich Verhandlungen auf. § 19 Laufzeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.05.2018 in Kraft und kann der Vertrag mit einer Frist von jedem Vertragspartner fristlos drei Monaten zum Ende eines Quartals gekündigt werden.
(2) Dies gilt nicht für die Anlage 6 (Patiententeilnahmeerklärung), diese tritt mit Wir- kung zum 25.05.2018 in Kraft. Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vorDie bisherigen Teilnahmeerklärungen der Versicher- ten können solange verwendet werden, wenn einer bis die Formulare nach der Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten derart verletztneuen Anlage den teilnehmenden Ärzten von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt wurden. Diese wird die Krankenkasse den Ärzten mit einem gesonderten Anschreiben pos- talisch bis spätestens 24.05.2018 übersenden. In dem Anschreiben weist die Kran- kenkasse die teilnehmenden Ärzte darauf hin, dass ab dem Leistungsdatum 25.05.2018 ausschließlich die weitere Durchführung neuen Formulare zu verwenden sind.
(3) Einen wichtigen Grund zur Kündigung stellen insbesondere die Verletzung des § 18 Abs. 1 sowie eine grundlose Verweigerung der Anpassung gemäß § 18 Abs. 2 dieses Vertrages dar. § 20 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam, undurchführbar oder nichtig wer- den, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags gefährdet istim Übrigen nicht berührt. Gleiches gilt Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung soll diejenige wirk- same Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung beziehungs- weise dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder nichtigen oder undurchführbaren Bestimmungen möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass durch eine gesetzliche Änderung, durch oder aufgrund von Rechtssprechung oder durch behördliche, insbesondere aufsichtsrechtliche Maßnahmen die Erfüllung sich der Vereinbarung für die BARMER GEK rechtlich unmöglich oder untersagt wird.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie alle vertragsrelevanten und wesentlichen Erklärungen und Mitteilungspflichten bedürfen der SchriftformVertrag als lückenhaft erweist. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(4) Gerichtsstand ist Hamburg. Hamburg, den Hamburg, den Datum Kassenärztliche Vereinigung Hamburg BARMER GEK Xxxxxx XxxxxxxxxXxxxxxxxxxxxxxxxx Vorstandsvorsitzender Xxxxxx Xxxxxxxxx Vorsitzender des Vorstandes Datum AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse Xxxxxxxx Landesgeschäftsführer Xxxxxxxx Mitglied des Vorstandes Die Verdachtsdiagnose kann leitliniengemäß gestellt werden, wenn Kinder/Jugendliche entweder als - unruhig und impulsiv - oder als unaufmerksam - oder in allen drei Kernsymptomen als auffällig beurteilt werden. Die Problematik muss - sowohl in der BARMER GEK, Landesgeschäftsstelle Nord Anlage 1 - Teilnahme- und Einwilligungserklärung für den Arzt Anlage 2 - Teilnahme- und Einwilligungserklärung für die Versicherten und Informationsblatt für den/die Sorgeberechtigten Anlage 3 - Arztbrief HNO-Operateur an Kinder- und Jugendarzt / Hausarzt Anlage 4 - Dokumentationsbogen 2. Nachbehandlung Anlage 5 - Arztbrief HNO-Operateur an nachbehandelnden HNO-Arzt Anlage 6 - Dokumentationsbogen 3. Nachbehandlung Anlage 7 - Dokumentationsbogen HNO-Operateur Anlage 8 - Patientenfragebogen Anlage 9 - Vergütung und Abrechnung Anlage 10 - Evaluation Anlage 11 - Leistungserbringerverzeichnis LANR: und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Ich bin in Einzelpraxis / Berufsausübungsgemeinschaft niedergelassener Arzt Ich bin Familie als auch im MVZ Vertragsarzt /Leitender Arzt (nicht Zutreffendes bitte streichen) Praxisanschrift Telefonnummer NameKindergarten/in der Schule auftreten, Vorname des anstellenden Arztes: LANR: und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Name- vor der Einschulung, Vorname des angestellten Arztes: LANR: und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Ich bin im MVZ angestellter Arzt seit/ab: Ich bin bei dem oben genannten Vertragsarzt angestellt seit/ab:
1spätestens aber kurz danach begonnen haben, - über mehr als 6 Monate andauern, - als belastend erlebt werden oder - die soziale, schulische bzw. (Adresse) soweit bereits vergeben: BSNR: (Betriebsstättennummer)
2. (Adresse) soweit bereits vergeben: BSNR: (Betriebsstättennummer)berufliche Funktionsfähigkeit beeinträchtigen.
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Abschließende Bestimmungen. 20 Salvatorische Klausel Hamburg, den § 21 Laufzeit und Kündigung § 22 Schlussbestimmungen17 Teilnehmende Krankenkassen
(1) Sollten Inhalte dieser Vereinbarung zur Gänze oder in Teilen durch GesetzTeilnehmende Krankenkassen sind Krankenkassen, Verordnung oder Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, so werden die entsprechenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam. Das gleiche gilt, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss eine ablehnende Entscheidung zur Übernahme der Leistungen aus diesem Vertrag in den Leistungskatalog der GKV trifftihre Teilnahme schriftlich gegenüber dem BKK Landesverband Süd erklären.
(2) Aus wichtigem Grund Die Teilnahme am Vertrag kann der Vertrag von jedem Vertragspartner fristlos jeder Betriebskrankenkasse gemäß den Kündigungsfristen in § 19 gekündigt werden. Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn einer der Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten derart verletzt, dass die weitere Durchführung des Vertrags gefährdet ist. Gleiches gilt für den Fall, dass durch eine gesetzliche Änderung, durch oder aufgrund von Rechtssprechung oder durch behördliche, insbesondere aufsichtsrechtliche Maßnahmen die Erfüllung der Vereinbarung für die BARMER GEK rechtlich unmöglich oder untersagt wirdDie Kündigung ist schriftlich gegenüber dem BKK Landesverband Süd zu erklären.
(3) Änderungen Der BKK Landesverband Süd aktualisiert in diesen Fällen die Anlage 9 des Vertrages und Ergänzungen informiert die Vertragspartner vor Beginn des Vertrags sowie alle vertragsrelevanten und wesentlichen Erklärungen und Mitteilungspflichten bedürfen auf den Beitritt folgenden Abrechungsquartals über den Beitritt. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Schriftformübrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine zu vereinbarende Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt auch sinngemäß für die Aufhebung Vertragslücken. Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.07.2015 in Kraft. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Die Kündigung sei- tens der KVH oder des Schriftformerfordernisses selbst.
(4) Gerichtsstand ist HamburgBKK Landesverband Süd – Regionaldirektion Hessen beendet den Vertrag für alle Beteiligten. HamburgBei einer unter Beachtung der vorge- nannten Fristen ausgesprochenen Kündigung der Teilnahme durch eine einzelne Betriebskrankenkasse bleibt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt und wird von den verbliebenen Vertragspartnern und teilnehmenden Krankenkassen fortgeführt. Frankfurt am Main, den Hamburg, den 30. Juni 2015 Kassenärztliche Vereinigung Hamburg BARMER GEK Xxxxxx XxxxxxxxxXxxxxxxxxxxxxxxxx Vorstandsvorsitzender Xxxxxx Xxxxxxxx Landesgeschäftsführer der BARMER GEK, Landesgeschäftsstelle Nord Hessen BKK Landesverband Süd Xxxxx Xxxxxxx Vorsitzender Anlage 1 - Teilnahme- und Einwilligungserklärung für den Arzt Kriterien Verdachtsdiagnose Anlage 2 - Teilnahme- Sicherung der Diagnose ADHS/SSV, Differenzialdiagnostik und Einwilligungserklärung für die Versicherten und Informationsblatt für den/die Sorgeberechtigten Erfassung von Komorbiditäten Anlage 3 - Arztbrief HNO-Operateur an Kinder- Indikationsstellung und Jugendarzt / Hausarzt Durchführung von Behandlungsmodulen Anlage 4 - Dokumentationsbogen 2. Nachbehandlung Qualitätszirkel Anlage 5 - Arztbrief HNO-Operateur an nachbehandelnden HNO-Arzt Dokumentation und Datenaustausch Anlage 6 - Dokumentationsbogen 3. Nachbehandlung Individuelle Patienteninformation Anlage 7 - Dokumentationsbogen HNO-Operateur Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes/Vertragspsychotherapeuten Anlage 8 - Patientenfragebogen Vergütung Anlage 9 - Vergütung Verzeichnis der teilnehmenden Krankenkassen Die Verdachtsdiagnose ADHS (F90.x) kann leitliniengemäß gestellt werden, wenn Kinder/Jugendliche entweder als • unruhig und Abrechnung Anlage 10 - Evaluation Anlage 11 - Leistungserbringerverzeichnis LANR: und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Ich bin impulsiv • oder als unaufmerksam • oder in Einzelpraxis / Berufsausübungsgemeinschaft niedergelassener Arzt Ich bin allen drei Kernsymptomen als auffällig beurteilt werden. Die Problematik muss • sowohl in der Familie als auch im MVZ Vertragsarzt /Leitender Arzt Kindertagesstätte/in der Schule auftreten, • vor der Einschulung, spätestens aber kurz danach begonnen haben, • über mehr als 6 Monate andauern, • als belastend erlebt werden oder die soziale, schulische bzw. berufliche Funktionsfähigkeit beein- trächtigen. Die Verdachtsdiagnose Störungen des Sozialverhaltens (nicht Zutreffendes bitte streichenF91.x, F92.x) Praxisanschrift Telefonnummer Namekann leitliniengemäß gestellt werden, Vorname des anstellenden Arzteswenn folgende Symptome/Verhaltensweisen vorliegen: LANR: • Ungewöhnlich häufige oder schwere Wutausbrüche • provokantes, aufsässiges und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Nametrotziges Verhalten • deutliches bzw. extremes Maß an Ungehorsam, Vorname des angestellten Arztes: LANR: und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Ich bin im MVZ angestellter Arzt seit/ab: Ich bin bei dem oben genannten Vertragsarzt angestellt seit/ab:
1. (Adresse) soweit bereits vergeben: BSNR: (Betriebsstättennummer)
2. (Adresse) soweit bereits vergeben: BSNR: (Betriebsstättennummer)Streiten oder Tyrannisieren • häufiges Verwickelt sein in körperliche Auseinandersetzungen, • Destruktivität, Grausamkeit gegenüber anderen Menschen oder Tieren • Erhebliche Destruktivität gegenüber Eigentum • Feuerlegen • Stehlen • Häufiges Lügen • Schule schwänzen • Weglaufen von zu Hause Um eine Verdachtsdiagnose zu rechtfertigen, sollte das auffällige Verhalten • länger als sechs Monate auftreten, • erheblich von den altersentsprechenden sozialen Erwartungen abweichen, • grundlegende Rechte anderer verletzen.
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Samples: Vertrag Zur Qualitätsgesicherten Versorgung Von Kindern Und Jugendlichen Mit Adhs/Ads
Abschließende Bestimmungen. 20 Salvatorische Klausel Hamburg, den § 21 Laufzeit und Kündigung § 22 Schlussbestimmungen18 Anpassungsklausel
(1) Sollten Inhalte dieser Vereinbarung zur Gänze oder in Teilen durch GesetzDie Vertragspartner vereinbaren, Verordnung oder Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in die Leistungspflicht dass jährlich auf der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, so werden die entsprechenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksamBasis der Evaluationsergeb- nisse ein Gespräch zum ggf. Das gleiche gilt, wenn daraus resultierenden Anpassungsbedarf der Gemeinsame Bundesausschuss eine ablehnende Entscheidung zur Übernahme der Leistungen aus diesem Vertrag in den Leistungskatalog der GKV trifftVersor- gungsaufträge stattfindet.
(2) Aus wichtigem Stellt eine Vertragspartei dessen ungeachtet unaufschiebbaren Anpassungsbedarf fest, nehmen die Vertragspartner unverzüglich Verhandlungen auf.
(1) Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.10.2010 in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Quartals, frühestens zum 31.12.2011, gekündigt wer- den.
(2) Einen wichtigen Grund kann zur Kündigung stellen insbesondere die Verletzung des § 18 Abs. 1 sowie eine grundlose Verweigerung der Vertrag von jedem Vertragspartner fristlos gekündigt werdenAnpassung gemäß § 18 Abs. Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor2 dieses Vertrages dar. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Ver- trag unvollständig sein, wenn einer so wird dieser in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten derart verletzt, dass die weitere Durchführung des Vertrags gefährdet istunwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise und wirt- schaftlich am Nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass durch eine gesetzliche Änderung, durch oder aufgrund von Rechtssprechung oder durch behördliche, insbesondere aufsichtsrechtliche Maßnahmen die Erfüllung der Vereinbarung für die BARMER GEK rechtlich unmöglich oder untersagt wird.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie alle vertragsrelevanten und wesentlichen Erklärungen und Mitteilungspflichten bedürfen der Schriftformetwaige Regelungslücken. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(4) Gerichtsstand ist Hamburg. HamburgDüsseldorf, den Hamburg31.01.2018 Dr. med. Xxxxx Xxxxxxxx Dr. med. Xxxxxxx Xxxxx Vorstand Vorstand Xxxxxxxx Xxxxxxxx Mitglied des Vorstandes Xxxx Xxxxxxxxxxx Geschäftsführerin Die Verdachtsdiagnose kann leitliniengemäß gestellt werden, den Kassenärztliche Vereinigung Hamburg BARMER GEK Xxxxxx XxxxxxxxxXxxxxxxxxxxxxxxxx Vorstandsvorsitzender Xxxxxx Xxxxxxxx Landesgeschäftsführer wenn Kinder/Jugendliche entweder als - unruhig und impulsiv - oder als unaufmerksam - oder in allen drei Kernsymptomen als auffällig beurteilt werden. Die Problematik muss - sowohl in der BARMER GEK, Landesgeschäftsstelle Nord Anlage 1 - Teilnahme- und Einwilligungserklärung für den Arzt Anlage 2 - Teilnahme- und Einwilligungserklärung für die Versicherten und Informationsblatt für den/die Sorgeberechtigten Anlage 3 - Arztbrief HNO-Operateur an Kinder- und Jugendarzt / Hausarzt Anlage 4 - Dokumentationsbogen 2. Nachbehandlung Anlage 5 - Arztbrief HNO-Operateur an nachbehandelnden HNO-Arzt Anlage 6 - Dokumentationsbogen 3. Nachbehandlung Anlage 7 - Dokumentationsbogen HNO-Operateur Anlage 8 - Patientenfragebogen Anlage 9 - Vergütung und Abrechnung Anlage 10 - Evaluation Anlage 11 - Leistungserbringerverzeichnis LANR: und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Ich bin in Einzelpraxis / Berufsausübungsgemeinschaft niedergelassener Arzt Ich bin Familie als auch im MVZ Vertragsarzt /Leitender Arzt (nicht Zutreffendes bitte streichen) Praxisanschrift Telefonnummer NameKindergarten/in der Schule auftreten, Vorname des anstellenden Arztes: LANR: und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Name- vor der Einschulung, Vorname des angestellten Arztes: LANR: und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Ich bin im MVZ angestellter Arzt seit/ab: Ich bin bei dem oben genannten Vertragsarzt angestellt seit/ab:
1spätestens aber kurz danach begonnen haben, - über mehr als 6 Monate andauern, - als belastend erlebt werden oder - die soziale, schulische bzw. (Adresse) soweit bereits vergeben: BSNR: (Betriebsstättennummer)
2. (Adresse) soweit bereits vergeben: BSNR: (Betriebsstättennummer)berufliche Funktionsfähigkeit beeinträchtigen.
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