Common use of Abschließende Bestimmungen Clause in Contracts

Abschließende Bestimmungen. (1) Sie dürfen Forderungen gegen uns nur nach schriftlicher Zustimmung an Dritte abtreten. (2) Sie dürfen ferner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen. (3) Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages bzw. dieser Bedingungen bedür- fen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Bedingungen. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht. (4) Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. (5) Wir weisen darauf hin, dass die Vertragssoftware Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Vertragssoftware der Nutzung und damit verbundener Technologien im Ausland Be- schränkungen unterliegen. Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Export- und Import- vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Verei- nigten Staaten von Amerika sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einzuhalten. Unsere Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hinder- nisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Import- rechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. (6) Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unru- hen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Fol- gen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien uns für die Dauer der Stö- rung und im Umfang ihrer Wirkung von unseren Leistungsverpflichtungen, selbst, wenn wir uns in Verzug befinden sollten. Eine automatische Aufhebung des Nutzungsvertra- ges ist damit nicht verbunden. Wir verpflichten uns beidseitig, uns von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und unsere Verpflichtungen den veränderten Verhältnis- sen nach Treu und Glauben anzupassen. Zu den Fällen höherer Gewalt gehören auch epidemische und pandemische Ereignisse. (7) Sie erklären sich hiermit bereit, im Rahmen unserer Marketingaktivitäten als Referenz- kunde genannt zu werden. Die Einzelheiten, das Ob und Wie einer solchen Nennung, werden wir einzelfallbezogen mit Ihnen vereinbaren. (8) Der Nutzungsvertrag und die Bedingungen unterliegen deutschem Recht, wie es unter inländischen Parteien zur Anwendung kommt. (9) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bielefeld. (10) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Wir werden uns in diesem Fall bemühen,

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Samples: Nutzungsbedingungen

Abschließende Bestimmungen. 11.1 Diese Vereinbarung und alle Ansprüche und Rechte aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (1CISG) Sie dürfen Forderungen gegen uns nur nach schriftlicher Zustimmung an Dritte abtretenist ausgeschlossen. (2) Sie dürfen ferner nur 11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit unbestrittenen dieser Vereinbarung, seinem Zustandekommen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnenseiner Durchführung ist Nürnberg. Allgemeine Servicevereinbarung SLA Professional abl solutions GmbH 11.3 Die Regelungen dieser Vereinbarung haben bei Widersprüchen zu ergänzenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Vorrang. (3) 11.4 Änderungen und oder Ergänzungen des Nutzungsvertrages bzw. dieser Bedingungen bedür- fen Vereinbarung bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht gesetzlich die notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist, sowie der ausdrücklichen Bezugnahme auf diese Vereinbarung. Dies Das gilt auch für die Aufhebung dieser Bedingungen. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nichteine Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzuweichen oder es aufzuheben. 11.5 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar (4„Fehlerhafte Bestimmung“) Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. (5) Wir weisen darauf hinsein oder werden, dass so werden die Vertragssoftware Export- Wirksamkeit und Importbeschränkungen unterliegen kanndie Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon nicht berührt. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Vertragssoftware Die Parteien verpflichten sich vielmehr bereits jetzt, anstelle der Nutzung und damit verbundener Technologien im Ausland Be- schränkungen unterliegen. Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Export- und Import- vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Verei- nigten Staaten von Amerika sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einzuhalten. Unsere Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hinder- nisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Import- rechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. (6) Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unru- hen, kriegerische oder terroristische AuseinandersetzungenFehlerhaften Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die unvorhersehbare Fol- gen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien uns für die Dauer der Stö- rung und im Umfang ihrer Wirkung von unseren Leistungsverpflichtungen, selbst, wenn wir uns in Verzug befinden sollten. Eine automatische Aufhebung des Nutzungsvertra- ges ist damit nicht verbunden. Wir verpflichten uns beidseitig, uns von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und unsere Verpflichtungen den veränderten Verhältnis- sen nach Treu und Glauben anzupassen. Zu den Fällen höherer Gewalt gehören auch epidemische und pandemische Ereignisse. (7) Sie erklären sich hiermit bereit, im Rahmen unserer Marketingaktivitäten als Referenz- kunde genannt der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung vereinbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten. Beruht die Fehlerhaftigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu werdenvereinbaren. Die EinzelheitenGleiches gilt für etwaige Regelungslücken in dieser Vereinbarung. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, das Ob und Wie einer solchen Nennungdass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, werden wir einzelfallbezogen mit Ihnen vereinbarensondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist. (8) Der Nutzungsvertrag und die Bedingungen unterliegen deutschem Recht, wie es unter inländischen Parteien zur Anwendung kommt. (9) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bielefeld. (10) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Wir werden uns in diesem Fall bemühen,

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Samples: Service Agreement

Abschließende Bestimmungen. (1) Sie dürfen Forderungen gegen uns nur nach schriftlicher Zustimmung an Dritte abtreten. (2) Sie dürfen ferner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen. (3) Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages Überlassungsvertrags bzw. dieser Bedingungen bedür- fen be- dürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Bedingungen. Elektronische Elektroni- sche Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht. (4) Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. (5) Wir weisen darauf hin, dass die Vertragssoftware Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Vertragssoftware der Nutzung und damit verbundener Technologien im Ausland Be- schränkungen unterliegen. Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Export- und Import- vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Verei- nigten Staaten von Amerika sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einzuhalten. Unsere Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hinder- nisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Import- rechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. (6) Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unru- hen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Fol- gen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien uns für die Dauer der Stö- rung und im Umfang ihrer Wirkung von unseren Leistungsverpflichtungen, selbst, wenn wir uns in Verzug befinden sollten. Eine automatische Aufhebung des Nutzungsvertra- ges Überlassungsver- trages ist damit nicht verbunden. Wir verpflichten uns beidseitig, uns von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und unsere Verpflichtungen den veränderten Verhältnis- sen nach Treu und Glauben anzupassen. Zu den Fällen höherer Gewalt gehören auch epidemische und pandemische Ereignisse. (7) Sie erklären sich hiermit bereit, im Rahmen unserer Marketingaktivitäten als Referenz- kunde genannt zu werden. Die Einzelheiten, das Ob und Wie einer solchen Nennung, werden wir einzelfallbezogen mit Ihnen vereinbaren. (8) Der Nutzungsvertrag Überlassungsvertrag und die Bedingungen unterliegen deutschem Recht, wie es unter inländischen Parteien zur Anwendung kommt. (9) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bielefeld. (10) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Wir werden uns in diesem Fall bemühen,, anstelle der unwirksamen Bedingung eine wirksame zu finden, die den wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten nahekommt.

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Samples: Software License Agreement

Abschließende Bestimmungen. (1) Sie dürfen Forderungen gegen uns nur nach schriftlicher Zustimmung an Dritte abtreten. (2) Sie dürfen ferner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen. (3) Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages Überlassungsvertrags bzw. dieser Bedingungen bedür- fen Endnutzerbedin- gungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Bedingungen. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht. (4) Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. (5) Wir weisen darauf hin, dass die Vertragssoftware Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Vertragssoftware der Nutzung und damit verbundener Technologien im Ausland Be- schränkungen unterliegen. Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Export- und Import- vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Verei- nigten Staaten von Amerika sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einzuhalten. Unsere Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hinder- nisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Import- rechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. (6) Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unru- hen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Fol- gen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien uns für die Dauer der Stö- rung und im Umfang ihrer Wirkung von unseren Leistungsverpflichtungen, selbst, wenn wir uns in Verzug befinden sollten. Eine automatische Aufhebung des Nutzungsvertra- ges Überlassungsver- trages ist damit nicht verbunden. Wir verpflichten uns beidseitig, uns von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und unsere Verpflichtungen den veränderten Verhältnis- sen nach Treu und Glauben anzupassen. Zu den Fällen höherer Gewalt gehören auch epidemische und pandemische Ereignisse. (7) Sie erklären sich hiermit damit bereit, im Rahmen unserer Marketingaktivitäten als Referenz- kunde genannt zu werden. Die Einzelheiten, das Ob und Wie einer solchen Nennung, werden wir einzelfallbezogen mit Ihnen vereinbaren. (8) Der Nutzungsvertrag Überlassungsvertrag und die Bedingungen Endnutzerbedingungen unterliegen deutschem Recht, wie es unter inländischen Parteien zur Anwendung kommt. (9) Ausschließlicher Gerichtsstand ist BielefeldDüsseldorf. (10) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen Endnutzerbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Wir werden uns in diesem Fall bemühen,be- mühen, anstelle der unwirksamen Bedingung eine wirksame zu finden, die den wirt- schaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehestens nahekommt.

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Samples: Endnutzerbedingungen