Common use of Abtretung Clause in Contracts

Abtretung. 1. Der Kunde tritt hiermit alle gegenwärtigen und zu- künftigen Forderungen gegen die Krankenversiche- rungsträger zum Zwecke der Einziehung an OD ab. OD nimmt die Abtretung an. Ausgenommen von der Abtretung sind solche Forderungen, die unter ver- längertem Eigentumsvorbehalt stehen. 2. Der Kunde verpflichtet sich, vor und ab Vertrags- abschluss OD mitzuteilen, ob Forderungen abgetre- ten sind oder werden. Ansonsten versichert der Kunde OD ausdrücklich, dass keine Vorabtretung, etwa bei einem anderen Rechenzentrum oder einer Bank besteht. Besteht ein Abtretungsverbot für eine Forderung des Kunden, so geht diese mit Aufhebung des Verbots, die beide Parteien veranlassen können, auf OD über. 3. Die nach Xxxxxx X erklärte Abtretung dient neben der Einziehung und dem Ankauf der Forderungen auch zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen An- sprüche, die der OD aus dem gesamten Vertragsver- hältnis zum Kunden erwachsen. Die Sicherungsab- tretung wirkt unabhängig von der Beendigung des Abrechnungsverhältnisses fort, wenn noch offene Forderungen der OD bestehen. Die OD verpflichtet sich, nach Beendigung des Abrechnungsverhältnis- ses alle Ansprüche und Rechte an den Kunden rück- abzutreten, sobald ihre Zahlungsansprüche gegen- über diesem in der noch bestehenden Höhe erfüllt sind. 4. Soweit der drittschuldende Krankenversicherungs- xxxxxx oder der Patient bezüglich bestimmter Belege eine Konkretisierung der Abtretung verlangen sollte, wird der Kunde diese der OD unverzüglich mitteilen. 5. Das sich aus der Abtretung ergebende Auskunfts- recht der OD wird abbedungen. Die OD erhält in Zu- sammenhang mit der Abtretung keine persönlichen Daten, sie erhält hier allein Rechnungslisten, in denen die abgetretene Forderung anhand der Rechnungs- nummer bestimmt ist. Die Weitergabe von persönli- chen Daten ist allein zweckgebunden auf die für die Abrechnung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichen, relevanten Daten und Urkunden ein- geschränkt. Ein darüber hinaus gehendes Auskunfts- recht der OD gegenüber dem Kunden sowie eine wei- tergehende Pflicht des Kunden zur weitergehenden Urkundenauslieferung, besteht nicht. 6. Die Abtretung von Ansprüchen/Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zur OD an Dritte ist ohne Zustimmung durch die OD ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Abtretung von Auszah- lungsansprüchen.

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Samples: Dienstleistungsvereinbarung Rahmenvertrag Abrechnung

Abtretung. 1. Der Kunde tritt hiermit alle gegenwärtigen und zu- künftigen (§ 17) 14.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen die Krankenversiche- rungsträger zum Zwecke der Einziehung an OD ab. OD nimmt den Auftraggeber können o h n e Zustimmung des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn die Abtretung sich auf alle Forderungen in voller Höhe aus dem genau be- zeichneten Auftrag einschließlich aller etwaiger Nachträge erstreckt. 14.2 Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen ihn wirksam. 14.3 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst, - wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeich- nung der auftraggebenden Stelle und des Auftrags schriftlich angezeigt worden ist und - wenn der neue Gläubiger dabei folgende Erklärung abgegeben hat: „lch erkenne an. Ausgenommen von , − dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen beansprucht werden kann, − dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur Zeit der Abtretung sind solche Forderungengegen den bisherigen Gläubiger begründet waren, − dass die unter ver- längertem Eigentumsvorbehalt stehen. 2Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist, − dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber nicht wirk- sam ist. Der Kunde verpflichtet sich, vor und ab Vertrags- abschluss OD mitzuteilen, ob Forderungen abgetre- ten sind oder werden. Ansonsten versichert der Kunde OD ausdrücklich, dass keine Vorabtretung, etwa bei einem anderen Rechenzentrum oder einer Bank besteht. Besteht ein Abtretungsverbot für eine Forderung des Kunden, so geht diese mit Aufhebung des Verbots, die beide Parteien veranlassen können, auf OD über. 3. Die nach Xxxxxx X erklärte Abtretung dient neben der Einziehung und dem Ankauf der Forderungen auch zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen An- sprücheZahlungen, die der OD aus dem gesamten Vertragsver- hältnis Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber bis zum Kunden erwachsenTag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des Zahlungsauftrags an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Die Sicherungsab- tretung wirkt unabhängig Dies gilt nicht, wenn der die Zahlung bearbeitende Kassenbeamte schon vor Ablauf dieser Frist von der Beendigung des Abrechnungsverhältnisses fort, wenn noch offene Forderungen der OD bestehen. Die OD verpflichtet sich, nach Beendigung des Abrechnungsverhältnis- ses alle Ansprüche und Rechte an den Kunden rück- abzutreten, sobald ihre Zahlungsansprüche gegen- über diesem in der noch bestehenden Höhe erfüllt sindAbtretungsanzeige Kenntnis hatte.“ 14.4 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen. 4. Soweit der drittschuldende Krankenversicherungs- xxxxxx oder der Patient bezüglich bestimmter Belege eine Konkretisierung der Abtretung verlangen sollte, wird der Kunde diese der OD unverzüglich mitteilen14.5 354a HGB bleibt unberührt. 5. Das sich aus der Abtretung ergebende Auskunfts- recht der OD wird abbedungen. Die OD erhält in Zu- sammenhang mit der Abtretung keine persönlichen Daten, sie erhält hier allein Rechnungslisten, in denen die abgetretene Forderung anhand der Rechnungs- nummer bestimmt ist. Die Weitergabe von persönli- chen Daten ist allein zweckgebunden auf die für die Abrechnung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichen, relevanten Daten und Urkunden ein- geschränkt. Ein darüber hinaus gehendes Auskunfts- recht der OD gegenüber dem Kunden sowie eine wei- tergehende Pflicht des Kunden zur weitergehenden Urkundenauslieferung, besteht nicht. 6. Die Abtretung von Ansprüchen/Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zur OD an Dritte ist ohne Zustimmung durch die OD ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Abtretung von Auszah- lungsansprüchen.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Leistungen (Vol/B)

Abtretung. 1. Der Kunde tritt hiermit alle gegenwärtigen und zu- künftigen Forderungen gegen die Krankenversiche- rungsträger zum Zwecke der Einziehung an OD ab. OD nimmt die Abtretung an. Ausgenommen von der Abtretung sind solche Forderungen, die unter ver- längertem Eigentumsvorbehalt stehen. 2. Der Kunde verpflichtet sich, vor und ab Vertrags- abschluss OD mitzuteilen, ob Forderungen abgetre- ten sind oder werden. Ansonsten versichert der Kunde OD ausdrücklich, dass keine Vorabtretung, Version 3.0/19.07.2022 AGB Seite 4 von 8 etwa bei einem anderen Rechenzentrum oder einer Bank besteht. Besteht ein Abtretungsverbot für eine Forderung des Kunden, so geht diese mit Aufhebung des Verbots, die beide Parteien veranlassen können, auf OD über. 3. Die nach Xxxxxx X erklärte Abtretung dient neben der Einziehung und dem Ankauf der Forderungen auch zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen An- sprüche, die der OD aus dem gesamten Vertragsver- hältnis zum Kunden erwachsen. Die Sicherungsab- tretung wirkt unabhängig von der Beendigung des Abrechnungsverhältnisses fort, wenn noch offene Forderungen der OD bestehen. Die OD verpflichtet sich, nach Beendigung des Abrechnungsverhältnis- ses alle Ansprüche und Rechte an den Kunden rück- abzutreten, sobald ihre Zahlungsansprüche gegen- über diesem in der noch bestehenden Höhe erfüllt sind. 4. Soweit der drittschuldende Krankenversicherungs- xxxxxx oder der Patient bezüglich bestimmter Belege eine Konkretisierung der Abtretung verlangen sollte, wird der Kunde diese der OD unverzüglich mitteilen. 5. Das sich aus der Abtretung ergebende Auskunfts- recht der OD wird abbedungen. Die OD erhält in Zu- sammenhang mit der Abtretung keine persönlichen Daten, sie erhält hier allein Rechnungslisten, in denen die abgetretene Forderung anhand der Rechnungs- nummer bestimmt ist. Die Weitergabe von persönli- chen Daten ist allein zweckgebunden auf die für die Abrechnung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichen, relevanten Daten und Urkunden ein- geschränkt. Ein darüber hinaus gehendes Auskunfts- recht der OD gegenüber dem Kunden sowie eine wei- tergehende Pflicht des Kunden zur weitergehenden Urkundenauslieferung, besteht nicht. 6. Die Abtretung von Ansprüchen/Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zur OD an Dritte ist ohne Zustimmung durch die OD ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Abtretung von Auszah- lungsansprüchen.

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Samples: Dienstleistungsvereinbarung Rahmenvertrag Abrechnung

Abtretung. 1. Der Kunde tritt hiermit alle gegenwärtigen und zu- künftigen (§ 16) 21.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen die Krankenversiche- rungsträger zum Zwecke der Einziehung an OD ab. OD nimmt den Auftraggeber können ohne Zustimmung des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn die Abtretung sich auf alle Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen ihn wirksam. 21.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst, - wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle und des Auftrages gemäß Formblatt des Auftrag- gebers schriftlich angezeigt worden ist und - wenn der neue Gläubiger eine Erklärung gemäß Formblatt mit folgendem Inhalt abgegeben hat: “Ich erkenne an. Ausgenommen von , a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen beansprucht werden kann, b) dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur Zeit der Abtretung sind solche Forderungen, gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren, c) dass die unter ver- längertem Eigentumsvorbehalt stehen.Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist, 2d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber nicht wirksam ist. Der Kunde verpflichtet sich, vor und ab Vertrags- abschluss OD mitzuteilen, ob Forderungen abgetre- ten sind oder werden. Ansonsten versichert der Kunde OD ausdrücklich, dass keine Vorabtretung, etwa bei einem anderen Rechenzentrum oder einer Bank besteht. Besteht ein Abtretungsverbot für eine Forderung des Kunden, so geht diese mit Aufhebung des Verbots, die beide Parteien veranlassen können, auf OD über. 3. Die nach Xxxxxx X erklärte Abtretung dient neben der Einziehung und dem Ankauf der Forderungen auch zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen An- sprücheZahlungen, die der OD Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des Zahlungsauftrages an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn der die Zahlung bearbeitende Kassenbeamte schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte.“ 21.3 Abtretungen aus dem gesamten Vertragsver- hältnis zum Kunden erwachsenmehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen. 21.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 21.1 bis 21.3 kann der Auftrag- nehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe § 354a Satz 1 HGB). Die Sicherungsab- tretung wirkt unabhängig von der Beendigung des Abrechnungsverhältnisses fortForderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem Auftrag- geber, er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den Auftragnehmer Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn noch offene Forderungen der OD bestehen. Die OD verpflichtet sich, nach Beendigung des Abrechnungsverhältnis- ses alle Ansprüche die Forderungsabtretung dem Auftraggeber angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe § 354a Sätze 2 und Rechte an den Kunden rück- abzutreten, sobald ihre Zahlungsansprüche gegen- über diesem in der noch bestehenden Höhe erfüllt sind3 HGB). 4. Soweit der drittschuldende Krankenversicherungs- xxxxxx oder der Patient bezüglich bestimmter Belege eine Konkretisierung der Abtretung verlangen sollte, wird der Kunde diese der OD unverzüglich mitteilen. 5. Das sich aus der Abtretung ergebende Auskunfts- recht der OD wird abbedungen. Die OD erhält in Zu- sammenhang mit der Abtretung keine persönlichen Daten, sie erhält hier allein Rechnungslisten, in denen die abgetretene Forderung anhand der Rechnungs- nummer bestimmt ist. Die Weitergabe von persönli- chen Daten ist allein zweckgebunden auf die für die Abrechnung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichen, relevanten Daten und Urkunden ein- geschränkt. Ein darüber hinaus gehendes Auskunfts- recht der OD gegenüber dem Kunden sowie eine wei- tergehende Pflicht des Kunden zur weitergehenden Urkundenauslieferung, besteht nicht. 6. Die Abtretung von Ansprüchen/Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zur OD an Dritte ist ohne Zustimmung durch die OD ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Abtretung von Auszah- lungsansprüchen.

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Samples: Bauvertrag

Abtretung. 1. Der Kunde tritt hiermit alle gegenwärtigen und zu- künftigen (§ 16) 32.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen die Krankenversiche- rungsträger zum Zwecke der Einziehung an OD ab. OD nimmt den Auftraggeber können o h n e Zustimmung des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn die Abtretung sich auf alle Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur m i t schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen ihn wirksam. 32.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst, - wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle und des Auftrags unter Verwendung des vorgegebenen Formblattes des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und - wenn der neue Gläubiger dabei folgende Erklärung abgegeben hat: „Ich erkenne an. Ausgenommen von , a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen beansprucht werden kann, b) dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur Zeit der Abtretung sind solche Forderungen, gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren, c) dass die unter ver- längertem Eigentumsvorbehalt stehen.Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist, 2d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber nicht wirksam ist. Der Kunde verpflichtet sich, vor und ab Vertrags- abschluss OD mitzuteilen, ob Forderungen abgetre- ten sind oder werden. Ansonsten versichert der Kunde OD ausdrücklich, dass keine Vorabtretung, etwa bei einem anderen Rechenzentrum oder einer Bank besteht. Besteht ein Abtretungsverbot für eine Forderung des Kunden, so geht diese mit Aufhebung des Verbots, die beide Parteien veranlassen können, auf OD über. 3. Die nach Xxxxxx X erklärte Abtretung dient neben der Einziehung und dem Ankauf der Forderungen auch zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen An- sprücheZahlungen, die der OD aus dem gesamten Vertragsver- hältnis Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber bis zum Kunden erwachsenTag der Zahlung (Barzahlung), Abgang des Überweisungsauftrages oder des Schecks an die Kasse noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Die Sicherungsab- tretung wirkt unabhängig Dies gilt nicht, wenn der die Zahlung bearbeitende Kassenbeamte schon vor Ablauf dieser Frist von der Beendigung des Abrechnungsverhältnisses fortAbtretungsanzeige Kenntnis hatte." 32.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen. 32.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach Nrn. 32.1 bis 32.3 kann der Auftrag- nehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn noch offene Forderungen der OD bestehen. Auftragnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe § 354a Satz 1 HGB). 32.5 Die OD verpflichtet sich, nach Beendigung des Abrechnungsverhältnis- ses alle Ansprüche und Rechte Forderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem Auftrag- geber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den Kunden rück- abzutreten, sobald ihre Zahlungsansprüche gegen- über diesem in der noch bestehenden Höhe erfüllt sind. 4. Soweit der drittschuldende Krankenversicherungs- xxxxxx oder der Patient bezüglich bestimmter Belege eine Konkretisierung der Abtretung verlangen sollte, wird der Kunde diese der OD unverzüglich mitteilen. 5Auftragnehmer Zahlungen leisten. Das sich aus der Abtretung ergebende Auskunfts- recht der OD gilt auch dann, wenn die Forderungsabtretung dem Auftraggeber angezeigt wird abbedungen. Die OD erhält in Zu- sammenhang mit der Abtretung keine persönlichen Daten, oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (sie erhält hier allein Rechnungslisten, in denen die abgetretene Forderung anhand der Rechnungs- nummer bestimmt ist. Die Weitergabe von persönli- chen Daten ist allein zweckgebunden auf die für die Abrechnung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichen, relevanten Daten auch § 354a Satz 2 und Urkunden ein- geschränkt. Ein darüber hinaus gehendes Auskunfts- recht der OD gegenüber dem Kunden sowie eine wei- tergehende Pflicht des Kunden zur weitergehenden Urkundenauslieferung, besteht nicht3 HGB). 6. Die Abtretung von Ansprüchen/Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zur OD an Dritte ist ohne Zustimmung durch die OD ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Abtretung von Auszah- lungsansprüchen.

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Samples: Bauvertrag

Abtretung. 1. Der Kunde tritt hiermit alle gegenwärtigen und zu- künftigen (§ 16) 29.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen die Krankenversiche- rungsträger zum Zwecke Stadt Emsdetten können ohne Zustim- mung der Einziehung an OD ab. OD nimmt Stadt Emsdetten nur abgetreten werden, wenn die Abtretung sich auf alle Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Stadt Emsdetten gegen sie wirksam. 29.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber der Stadt Emsdetten erst, - wenn sie ihr vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle und des Auftrags unter Verwendung des vorgegebenen Formblattes der Stadt Emsdetten schriftlich an- gezeigt worden ist und - wenn der neue Gläubiger dabei folgende Erklärung abgegeben hat: "Ich erkenne an, a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Be- stimmungen beansprucht werden kann, b) dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger be- gründet waren, c) dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist, d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber der Stadt Emsdetten nicht wirksam ist. Ausgenommen Zahlungen, die die Stadt Emsdetten nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige bei der Stadt Emsdetten bis zum Tag der Zahlung (Tag der Abgabe oder Absendung des Zahlungs- auftrags an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn der die Zahlung bearbeitende Kassenbeamte schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretung Abtretungsanzeige Kenntnis hatte." 29.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind solche Forderungen, die unter ver- längertem Eigentumsvorbehalt stehenfür jeden Auftrag gesondert anzuzeigen. 229.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach Nrn. Der Kunde verpflichtet sich29.1 bis 29.3 kann der Auftragnehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, vor wenn der Auftragnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und ab Vertrags- abschluss OD mitzuteilendas Rechtsgeschäft, ob Forderungen abgetre- ten sind oder werden. Ansonsten versichert der Kunde OD ausdrücklichdas die Forderung begründet hat, dass keine Vorabtretung, etwa bei einem anderen Rechenzentrum oder einer Bank besteht. Besteht für ihn ein Abtretungsverbot für eine Forderung des Kunden, so geht diese mit Aufhebung des Verbots, die beide Parteien veranlassen können, auf OD überHandelsgeschäft ist (siehe § 354a Satz 1 HGB). 329.5 Die Forderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber der Stadt Emsdetten; sie kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den Auftrag- nehmer Zahlungen leisten. Die nach Xxxxxx X erklärte Abtretung dient neben der Einziehung und dem Ankauf der Forderungen Das gilt auch zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen An- sprüche, die der OD aus dem gesamten Vertragsver- hältnis zum Kunden erwachsen. Die Sicherungsab- tretung wirkt unabhängig von der Beendigung des Abrechnungsverhältnisses fortdann, wenn noch offene Forderungen die Forderungsabtretung der OD bestehen. Die OD verpflichtet sich, nach Beendigung des Abrechnungsverhältnis- ses alle Ansprüche Stadt Emsdetten angezeigt wird oder sie anderweitig Kenntnis erlangt (siehe auch § 354a Satz 2 und Rechte an den Kunden rück- abzutreten, sobald ihre Zahlungsansprüche gegen- über diesem in der noch bestehenden Höhe erfüllt sind3 HGB). 4. Soweit der drittschuldende Krankenversicherungs- xxxxxx oder der Patient bezüglich bestimmter Belege eine Konkretisierung der Abtretung verlangen sollte, wird der Kunde diese der OD unverzüglich mitteilen. 5. Das sich aus der Abtretung ergebende Auskunfts- recht der OD wird abbedungen. Die OD erhält in Zu- sammenhang mit der Abtretung keine persönlichen Daten, sie erhält hier allein Rechnungslisten, in denen die abgetretene Forderung anhand der Rechnungs- nummer bestimmt ist. Die Weitergabe von persönli- chen Daten ist allein zweckgebunden auf die für die Abrechnung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichen, relevanten Daten und Urkunden ein- geschränkt. Ein darüber hinaus gehendes Auskunfts- recht der OD gegenüber dem Kunden sowie eine wei- tergehende Pflicht des Kunden zur weitergehenden Urkundenauslieferung, besteht nicht. 6. Die Abtretung von Ansprüchen/Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zur OD an Dritte ist ohne Zustimmung durch die OD ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Abtretung von Auszah- lungsansprüchen.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen

Abtretung. 1(§ 17) 22.1. Der Kunde tritt hiermit alle gegenwärtigen und zu- künftigen Forderungen des Auftragnehmers gegen die Krankenversiche- rungsträger zum Zwecke der Einziehung an OD ab. OD nimmt den Auftraggeber können ohne Zustimmung des Auftraggebers nur abge- treten werden, wenn die Abtretung sich auf alle Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen ihn wirksam. 22.2. Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst, wenn - sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der auftrag- gebenden Stelle und des Auftrages unter Verwendung des vorgegebenen Formblattes des Auftraggebers schrift- lich angezeigt worden ist und wenn - der neue Gläubiger dabei folgende Erklärung abgegeben hat: „Ich erkenne an. Ausgenommen von , a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen beansprucht werden kann, b) dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur Zeit der Abtretung sind solche Forderungen, gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren, c) dass die unter ver- längertem Eigentumsvorbehalt stehen.Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist, 2d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber nicht wirksam ist. Der Kunde verpflichtet sich, vor und ab Vertrags- abschluss OD mitzuteilen, ob Forderungen abgetre- ten sind oder werden. Ansonsten versichert der Kunde OD ausdrücklich, dass keine Vorabtretung, etwa bei einem anderen Rechenzentrum oder einer Bank besteht. Besteht ein Abtretungsverbot für eine Forderung des Kunden, so geht diese mit Aufhebung des Verbots, die beide Parteien veranlassen können, auf OD über. 3. Die nach Xxxxxx X erklärte Abtretung dient neben der Einziehung und dem Ankauf der Forderungen auch zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen An- sprücheZahlungen, die der OD Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe des Überweisungsauftrages an das Geldinstitut) noch nicht sechs Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn der die Zahlung bearbeitende Angestellte vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte.“ 22.3. Abtretungen aus dem gesamten Vertragsver- hältnis zum Kunden erwachsenmehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert entsprechend Pkt. 21.2. anzuzeigen. 22.4. Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Ziffern 21.1. bis 21.3. kann der Auftragnehmer Geld- forderungen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, dass die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe § 000x X. 0 XXX). § 354a HGB bleibt im übrigen unberührt. Die Sicherungsab- tretung wirkt unabhängig von der Beendigung des Abrechnungsverhältnisses fortForderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem Auftraggeber; er kann viel- mehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den Auftragnehmer Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn noch offene Forderungen der OD bestehen. Die OD verpflichtet sich, nach Beendigung des Abrechnungsverhältnis- ses alle Ansprüche und Rechte an den Kunden rück- abzutreten, sobald ihre Zahlungsansprüche gegen- über diesem in der noch bestehenden Höhe erfüllt sinddie Forderungsabtretung dem Auftraggeber angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe § 354 a Sätze 2 u. 3 HGB). 4. Soweit der drittschuldende Krankenversicherungs- xxxxxx oder der Patient bezüglich bestimmter Belege eine Konkretisierung der Abtretung verlangen sollte, wird der Kunde diese der OD unverzüglich mitteilen. 5. Das sich aus der Abtretung ergebende Auskunfts- recht der OD wird abbedungen. Die OD erhält in Zu- sammenhang mit der Abtretung keine persönlichen Daten, sie erhält hier allein Rechnungslisten, in denen die abgetretene Forderung anhand der Rechnungs- nummer bestimmt ist. Die Weitergabe von persönli- chen Daten ist allein zweckgebunden auf die für die Abrechnung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichen, relevanten Daten und Urkunden ein- geschränkt. Ein darüber hinaus gehendes Auskunfts- recht der OD gegenüber dem Kunden sowie eine wei- tergehende Pflicht des Kunden zur weitergehenden Urkundenauslieferung, besteht nicht. 6. Die Abtretung von Ansprüchen/Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zur OD an Dritte ist ohne Zustimmung durch die OD ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Abtretung von Auszah- lungsansprüchen.

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Samples: Construction Contract

Abtretung. 1. Der Kunde tritt hiermit alle gegenwärtigen und zu- künftigen 14.1 Forderungen der Auftragnehmerin gegen die Krankenversiche- rungsträger zum Zwecke Auftraggeberin können ohne Zustimmung der Einziehung an OD ab. OD nimmt Auftraggeberin nur abgetreten werden, wenn die Abtretung sich auf alle Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin gegen sie wirksam. 14.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber der Auftraggeberin erst, ▪ wenn sie ihr vom alten Gläubiger (Auftragnehmerin) und vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der auftraggeben- den Stelle und des Auftrags der Auftraggeberin schriftlich angezeigt worden ist und ▪ wenn der neue Gläubiger dabei folgende Erklärung abgegeben hat: „Ich erkenne an, - dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der ver- traglichen Bestimmungen beansprucht werden kann, - dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegenge- setzt werden können, die zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet werden, - dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist, - dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung ge- genüber der Auftraggeberin nicht wirksam ist. Ausgenommen Zahlungen, die die Auftraggeberin nach der Abtretung an die Auftrag- nehmerin leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige bei der Auftraggeberin bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des Überweisungsauftrags an die Post oder Geldanstalt) noch nicht sechs Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn die die Zahlung bearbeitenden Kassen/Sonderkassen schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretung Abtretungsanzeige Kenntnis hatten.“ Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind solche Forderungen, die unter ver- längertem Eigentumsvorbehalt stehenfür jeden Auftrag gesondert anzuzeigen. 2. Der Kunde verpflichtet sich, vor und ab Vertrags- abschluss OD mitzuteilen, ob Forderungen abgetre- ten sind oder werden. Ansonsten versichert 14.3 Die Auftraggeberin bestätigt der Kunde OD ausdrücklich, dass keine Vorabtretung, etwa bei einem anderen Rechenzentrum oder einer Bank besteht. Besteht ein Abtretungsverbot für eine Forderung des Kunden, so geht diese mit Aufhebung des Verbots, die beide Parteien veranlassen können, auf OD überAuftragnehmerin den Eingang der Abtretungsanzeige. 3. Die nach Xxxxxx X erklärte Abtretung dient neben der Einziehung und dem Ankauf der Forderungen auch zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen An- sprüche, die der OD aus dem gesamten Vertragsver- hältnis zum Kunden erwachsen. Die Sicherungsab- tretung wirkt unabhängig von der Beendigung des Abrechnungsverhältnisses fort, wenn noch offene Forderungen der OD bestehen. Die OD verpflichtet sich, nach Beendigung des Abrechnungsverhältnis- ses alle Ansprüche und Rechte an den Kunden rück- abzutreten, sobald ihre Zahlungsansprüche gegen- über diesem in der noch bestehenden Höhe erfüllt sind. 4. Soweit der drittschuldende Krankenversicherungs- xxxxxx oder der Patient bezüglich bestimmter Belege eine Konkretisierung der Abtretung verlangen sollte, wird der Kunde diese der OD unverzüglich mitteilen. 5. Das sich aus der Abtretung ergebende Auskunfts- recht der OD wird abbedungen. Die OD erhält in Zu- sammenhang mit der Abtretung keine persönlichen Daten, sie erhält hier allein Rechnungslisten, in denen die abgetretene Forderung anhand der Rechnungs- nummer bestimmt ist. Die Weitergabe von persönli- chen Daten ist allein zweckgebunden auf die für die Abrechnung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichen, relevanten Daten und Urkunden ein- geschränkt. Ein darüber hinaus gehendes Auskunfts- recht der OD gegenüber dem Kunden sowie eine wei- tergehende Pflicht des Kunden zur weitergehenden Urkundenauslieferung, besteht nicht. 6. Die Abtretung von Ansprüchen/Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zur OD an Dritte ist ohne Zustimmung durch die OD ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Abtretung von Auszah- lungsansprüchen.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Freiberuflichen Dienstleistungen

Abtretung. 1. Der Kunde tritt hiermit alle gegenwärtigen und zu- künftigen 24.1 Forderungen der Auftragnehmerin gegen die Krankenversiche- rungsträger zum Zwecke Auftraggeberin können ohne Zustimmung der Einziehung an OD ab. OD nimmt Auftraggeberin nur abgetreten werden, wenn die Abtretung sich auf alle Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin gegen sie wirksam. 24.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber der Auftraggeberin erst, ▪ wenn sie ihr vom alten Gläubiger (Auftragnehmerin) und vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der auftraggeben- den Stelle und des Auftrags der Auftraggeberin schriftlich angezeigt worden ist und ▪ wenn der neue Gläubiger dabei folgende Erklärung abgegeben hat: „Ich erkenne an, - dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der ver- traglichen Bestimmungen beansprucht werden kann, - dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegenge- setzt werden können, die zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet werden, - dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist, - dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung ge- genüber der Auftraggeberin nicht wirksam ist. Ausgenommen Zahlungen, die die Auftraggeberin nach der Abtretung an die Auftrag- nehmerin leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige bei der Auftraggeberin bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des Überweisungsauftrags an die Post oder Geldanstalt) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn die die Zahlung bearbeitenden Kassen/Sonderkassen schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretung Abtretungsanzeige Kenntnis hatten.“ Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind solche Forderungen, die unter ver- längertem Eigentumsvorbehalt stehenfür jeden Auftrag gesondert anzuzeigen. 2. Der Kunde verpflichtet sich, vor und ab Vertrags- abschluss OD mitzuteilen, ob Forderungen abgetre- ten sind oder werden. Ansonsten versichert 24.3 Die Auftraggeberin bestätigt der Kunde OD ausdrücklich, dass keine Vorabtretung, etwa bei einem anderen Rechenzentrum oder einer Bank besteht. Besteht ein Abtretungsverbot für eine Forderung des Kunden, so geht diese mit Aufhebung des Verbots, die beide Parteien veranlassen können, auf OD überAuftragnehmerin den Eingang der Abtretungsanzeige. 3. Die nach Xxxxxx X erklärte Abtretung dient neben der Einziehung und dem Ankauf der Forderungen auch zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen An- sprüche, die der OD aus dem gesamten Vertragsver- hältnis zum Kunden erwachsen. Die Sicherungsab- tretung wirkt unabhängig von der Beendigung des Abrechnungsverhältnisses fort, wenn noch offene Forderungen der OD bestehen. Die OD verpflichtet sich, nach Beendigung des Abrechnungsverhältnis- ses alle Ansprüche und Rechte an den Kunden rück- abzutreten, sobald ihre Zahlungsansprüche gegen- über diesem in der noch bestehenden Höhe erfüllt sind. 4. Soweit der drittschuldende Krankenversicherungs- xxxxxx oder der Patient bezüglich bestimmter Belege eine Konkretisierung der Abtretung verlangen sollte, wird der Kunde diese der OD unverzüglich mitteilen. 5. Das sich aus der Abtretung ergebende Auskunfts- recht der OD wird abbedungen. Die OD erhält in Zu- sammenhang mit der Abtretung keine persönlichen Daten, sie erhält hier allein Rechnungslisten, in denen die abgetretene Forderung anhand der Rechnungs- nummer bestimmt ist. Die Weitergabe von persönli- chen Daten ist allein zweckgebunden auf die für die Abrechnung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichen, relevanten Daten und Urkunden ein- geschränkt. Ein darüber hinaus gehendes Auskunfts- recht der OD gegenüber dem Kunden sowie eine wei- tergehende Pflicht des Kunden zur weitergehenden Urkundenauslieferung, besteht nicht. 6. Die Abtretung von Ansprüchen/Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zur OD an Dritte ist ohne Zustimmung durch die OD ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Abtretung von Auszah- lungsansprüchen.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Lieferungen Und Leistungen

Abtretung. 1. Der Kunde tritt hiermit alle gegenwärtigen und zu- künftigen (§ 17) 23.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen die Krankenversiche- rungsträger zum Zwecke der Einziehung an OD ab. OD nimmt den Auftraggeber können ohne Zustimmung des Auf- traggebers nur abgetreten werden, wenn die Abtretung sich auf alle Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtre- tungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen ihn wirksam. 23.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst, − wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle und des Auftrags unter Verwendung des vorgegebe- nen Formblattes des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und − wenn der neue Gläubiger dabei folgende Erklärung abgegeben hat: „Ich erkenne an. Ausgenommen von , a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen be- ansprucht werden kann, b) dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur Zeit der Abtretung sind solche Forderungen, gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren, c) dass die unter ver- längertem Eigentumsvorbehalt stehen.Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist, 2d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber nicht wirksam ist. Der Kunde verpflichtet sich, vor und ab Vertrags- abschluss OD mitzuteilen, ob Forderungen abgetre- ten sind oder werden. Ansonsten versichert der Kunde OD ausdrücklich, dass keine Vorabtretung, etwa bei einem anderen Rechenzentrum oder einer Bank besteht. Besteht ein Abtretungsverbot für eine Forderung des Kunden, so geht diese mit Aufhebung des Verbots, die beide Parteien veranlassen können, auf OD über. 3. Die nach Xxxxxx X erklärte Abtretung dient neben der Einziehung und dem Ankauf der Forderungen auch zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen An- sprücheZahlungen, die der OD Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des Zahlungsauftrages an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn die die Zahlung bearbeitenden Kassen/Sonderkassen schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige Kenntnis hatten.“ Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen. 23.3 Der Auftraggeber bestätigt dem gesamten Vertragsver- hältnis zum Kunden erwachsenAuftragnehmer den Eingang der Abtretungsanzeige. 23.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 23.1 und 23.2 kann der Auftrag- nehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer Xxxxxxxx in Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe § 354 a Satz 1 HGB). Die Sicherungsab- tretung wirkt unabhängig von der Beendigung des Abrechnungsverhältnisses fortForderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem Auftragge- ber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den Auftragnehmer Zahlungen leis- ten. Das gilt auch dann, wenn noch offene Forderungen der OD bestehen. Die OD verpflichtet sich, nach Beendigung des Abrechnungsverhältnis- ses alle Ansprüche die Forderungsabtretung dem Auftraggeber angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe § 354 a Sätze 2 und Rechte an den Kunden rück- abzutreten, sobald ihre Zahlungsansprüche gegen- über diesem in der noch bestehenden Höhe erfüllt sind3 HGB). 4. Soweit der drittschuldende Krankenversicherungs- xxxxxx oder der Patient bezüglich bestimmter Belege eine Konkretisierung der Abtretung verlangen sollte, wird der Kunde diese der OD unverzüglich mitteilen. 5. Das sich aus der Abtretung ergebende Auskunfts- recht der OD wird abbedungen. Die OD erhält in Zu- sammenhang mit der Abtretung keine persönlichen Daten, sie erhält hier allein Rechnungslisten, in denen die abgetretene Forderung anhand der Rechnungs- nummer bestimmt ist. Die Weitergabe von persönli- chen Daten ist allein zweckgebunden auf die für die Abrechnung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichen, relevanten Daten und Urkunden ein- geschränkt. Ein darüber hinaus gehendes Auskunfts- recht der OD gegenüber dem Kunden sowie eine wei- tergehende Pflicht des Kunden zur weitergehenden Urkundenauslieferung, besteht nicht. 6. Die Abtretung von Ansprüchen/Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zur OD an Dritte ist ohne Zustimmung durch die OD ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Abtretung von Auszah- lungsansprüchen.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Leistungen

Abtretung. 1. Der Kunde tritt hiermit alle gegenwärtigen und zu- künftigen 14.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen die Krankenversiche- rungsträger zum Zwecke der Einziehung an OD ab. OD nimmt den Auftraggeber können ohne Zustimmung des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn sich die Abtretung auf alle Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaigen Nach- träge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen ihn wirksam. 14.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst, - wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle des Auftrags gemäß dem Form- blatt des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und - wenn der neue Gläubiger eine Erklärung gemäß Formblatt mit folgendem Inhalt ab- gegeben hat: "Ich erkenne an. Ausgenommen von , a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen beansprucht werden kann, b) dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur Zeit der Abtretung sind solche Forderungen, gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren, c) dass die unter ver- längertem Eigentumsvorbehalt stehen.Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist, 2d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber nicht wirksam ist. Der Kunde verpflichtet sich, vor und ab Vertrags- abschluss OD mitzuteilen, ob Forderungen abgetre- ten sind oder werden. Ansonsten versichert der Kunde OD ausdrücklich, dass keine Vorabtretung, etwa bei einem anderen Rechenzentrum oder einer Bank besteht. Besteht ein Abtretungsverbot für eine Forderung des Kunden, so geht diese mit Aufhebung des Verbots, die beide Parteien veranlassen können, auf OD über. 3. Die nach Xxxxxx X erklärte Abtretung dient neben der Einziehung und dem Ankauf der Forderungen auch zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen An- sprücheZahlungen, die der OD aus dem gesamten Vertragsver- hältnis Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber bis zum Kunden erwachsenTag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des Überweisungsauftrags an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Die Sicherungsab- tretung wirkt unabhängig Dies gilt nicht, wenn die die Zahlung bearbeitende Kasse schon vor Ablauf dieser Frist von der Beendigung des Abrechnungsverhältnisses fort, wenn noch offene Forderungen der OD bestehen. Die OD verpflichtet sich, nach Beendigung des Abrechnungsverhältnis- ses alle Ansprüche und Rechte an den Kunden rück- abzutreten, sobald ihre Zahlungsansprüche gegen- über diesem in der noch bestehenden Höhe erfüllt sindAbtretungsanzeige Kenntnis hatte." 4. Soweit der drittschuldende Krankenversicherungs- xxxxxx oder der Patient bezüglich bestimmter Belege eine Konkretisierung der Abtretung verlangen sollte, wird der Kunde diese der OD unverzüglich mitteilen14.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen. 5. Das sich aus der Abtretung ergebende Auskunfts- recht der OD wird abbedungen. Die OD erhält in Zu- sammenhang mit der Abtretung keine persönlichen Daten, sie erhält hier allein Rechnungslisten, in denen die abgetretene Forderung anhand der Rechnungs- nummer bestimmt ist. Die Weitergabe von persönli- chen Daten ist allein zweckgebunden auf die für die Abrechnung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichen, relevanten Daten und Urkunden ein- geschränkt. Ein darüber hinaus gehendes Auskunfts- recht der OD gegenüber dem Kunden sowie eine wei- tergehende Pflicht des Kunden zur weitergehenden Urkundenauslieferung, besteht nicht. 6. Die Abtretung von Ansprüchen/Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zur OD an Dritte ist ohne Zustimmung durch die OD ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Abtretung von Auszah- lungsansprüchen.

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Samples: Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen

Abtretung. 1Ich trete hiermit meinen Schadenersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten des beauftragten Sachverständigen aus dem genannten Unfall erfüllungshalber gegen den Fahrer, den Halter und den Versicherer des unfallbeteiligten Fahrzeugs an den Sachverstän- digen ab. Der Kunde tritt hiermit alle gegenwärtigen und zu- künftigen Forderungen gegen die Krankenversiche- rungsträger zum Zwecke der Einziehung an OD ab. OD Sachverständige nimmt die diese Abtretung an. Ausgenommen Hiermit weise ich den regulierungspflichtigen Versicherer an, die Sachverständigenkosten unmittelbar an das von mir beauftragte Sach- verständigenbüro zu zahlen. Das Kfz-Sachverständigenbüro ist berechtigt, diese Abtretung den Anspruchsgegnern offen zu legen und die erfüllungshalber abgetretenen Ansprüche gegenüber den Anspruchsgegnern im eigenen Namen geltend zu machen. Durch diese Abtretung werden die Ansprüche des Kfz-Sachverständigenbüros aus dem Sachverständigenvertrag gegen mich nicht berührt. Es kann die Ansprüche gegen mich geltend machen, wenn und soweit der regulierungspflichtige Versicherer keine Zahlung oder lediglich eine Teilzahlung leistet. Zahlungseingänge vom Versicherer, Halter, dem Fahrer werden jedoch auf die Forderung gegen mich angerechnet. Im Umfang durch mich geleisteter Zahlungen überträgt das Kfz-Sachverständigenbüro (als Zessionar) den Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an mich zurück. *Ich wurde auf einem gesonderten Blatt „Widerrufsbelehrung“ auf mein Widerrufsrecht und die Folgen eines Widerrufs hingewie- sen. Ich stimme ausdrücklich zu, dass der Gutachter mit der Dienstleistung sofort beginnt, obwohl die Widerrufsfrist noch nicht abge- laufen ist und ich bin informiert, dass mein Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist. *Ich wurde auf einem gesonderten Blatt „Datenschutzhinweis von Behrens & Wetjen“ auf die Datenschutzhinweise gemäß Daten- schutzgrundverordnung des Gutachters hingewiesen, habe diese gelesen, meine Rechte verstanden und bin damit einverstanden. Ort, Datum Unterschrift (Auftraggeber) Die mit einem Sternchen * gekennzeichneten Xxxxxx müssen angekreuzt werden. Anlagen: Unfallhergang, Rechtsanwaltshinweis, Wiederrufsbelehrung, Datenschutzhinweis von Behrens & Wetjen. BEHRENS&WETJEN Inhaber: Xxxxxxx Xxxxxxxx Telefon (0421) 37 31 34 KFZ-Sachverständiger Telefax (0421) 37 30 12 Xxxxxxxxxx 000 xxxx@xxxxxxx-xxxxxx.xx 00000 Xxxxxx xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx Unfallort Unfallhergang – genaue Skizze/Schilderung durch den Geschädigten (Dokument für Xxxxxxx & Wetjen) Kurze Unfallbeschreibung Auffahrunfall Vorfahrtverletzung Fahrspurwechsel Überholen geparktes Fahrzeug beschädigt Abgekommen von der Abtretung sind Fahrbahn Sonstiges: Weitere Beschreibung Wenn Ja: Name/Sitz des Anwaltes Anwalt: Xxxx Xx Bitte Schäden skizzieren: Unfall polizeilich aufgenommen? Nein Ja Polizei-Aktenzeichen Polizeidienststelle Ort Falls vorhanden, bitte Vorschäden skizzieren: Instandgesetzte Vorschäden vorhanden? Nein Ja Unreparierte Vorschäden vorhanden? Nein Ja Ort, Datum Unterschrift (Auftraggeber) BEHRENS&WETJEN Inhaber: Xxxxxxx Xxxxxxxx Telefon (0421) 37 31 34 KFZ-Sachverständiger Telefax (0421) 37 30 12 Xxxxxxxxxx 000 xxxx@xxxxxxx-xxxxxx.xx 00000 Xxxxxx xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx Das Sachverständigenbüro Behrens & Wetjen hat mich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ohne Be- auftragung eines Rechtsanwalts bzw. eines Fachanwalts für Verkehrsrecht Probleme bei der Regulierung entstehen können. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist außergerichtlich kostenlos, wenn man den Unfall nicht verschuldet hat. Die tägliche Praxis und Erfahrung zeigt, dass die generischen Haftpflichtver- sicherungen oft diverse Positionen grundlos kürzen. Dies geht in der Regel zum Nachteil des Kunden aus, da die Versicherungen die Unerfahrenheit der Unfallgeschädigten durch professionelle Textbausteine ausnutzen. Ich wurde darauf hingewiesen, dass nach Kürzungen die meisten Rechtsanwälte solche ForderungenFälle in der Regel nicht mehr übernehmen. Infolgedessen ist es für einen Unfallgeschädigten ratsam, sofort einen Anwalt zu beauftragen. Sollte die gegnerische Haftpflichtversicherung unter ver- längertem Eigentumsvorbehalt stehen. 2. Der Kunde verpflichtet sichanderem die Gutachterkosten un- berechtigt kürzen, vor und ab Vertrags- abschluss OD mitzuteilen, ob Forderungen abgetre- ten sind oder werden. Ansonsten versichert muss der Kunde OD ausdrücklichdie gekürzte Rechnung selbst bezahlen. Durch die Beauftragung eines kompetenten Anwalts kann der Kunde die Risiken minimieren. Schließlich bin ich darauf hingewiesen worden, dass keine Vorabtretung, etwa bei einem anderen Rechenzentrum oder einer Bank besteht. Besteht ein Abtretungsverbot für eine Forderung des Kunden, so geht diese mit Aufhebung des Verbots, ich die beide Parteien veranlassen können, auf OD über. 3. Die nach Xxxxxx X erklärte Abtretung dient neben der Einziehung und dem Ankauf der Forderungen auch zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen An- sprüche, die der OD aus dem gesamten Vertragsver- hältnis zum Kunden erwachsen. Die Sicherungsab- tretung wirkt unabhängig von der Beendigung des Abrechnungsverhältnisses fortGutachterkosten zu tragen habe, wenn noch offene Forderungen der OD bestehenich dem Sachverständigenbüro Xxxxxxx & Wetjen einen Alt- oder Vorschaden verschweige, obwohl ich den Unfall nicht verschuldet habe. Die OD verpflichtet sichOrt, nach Beendigung des Abrechnungsverhältnis- ses alle Ansprüche Datum Unterschrift (Auftraggeber) BEHRENS&WETJEN Widerrufsbelehrung (Dokument für den Kunden) für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (AGV) und Rechte an den Kunden rück- abzutreten, sobald ihre Zahlungsansprüche gegen- über diesem in der noch bestehenden Höhe erfüllt sind. 4. Soweit der drittschuldende Krankenversicherungs- xxxxxx oder der Patient bezüglich bestimmter Belege eine Konkretisierung der Abtretung verlangen sollte, wird der Kunde diese der OD unverzüglich mitteilen. 5. Das sich aus der Abtretung ergebende Auskunfts- recht der OD wird abbedungen. Die OD erhält in Zu- sammenhang mit der Abtretung keine persönlichen Daten, sie erhält hier allein Rechnungslisten, in denen die abgetretene Forderung anhand der Rechnungs- nummer bestimmt ist. Die Weitergabe von persönli- chen Daten ist allein zweckgebunden auf die Fernabsatzverträge – gilt nur für die Abrechnung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichen, relevanten Daten und Urkunden ein- geschränkt. Ein darüber hinaus gehendes Auskunfts- recht der OD gegenüber dem Kunden sowie eine wei- tergehende Pflicht des Kunden zur weitergehenden Urkundenauslieferung, besteht nicht. 6. Die Abtretung von Ansprüchen/Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zur OD an Dritte ist ohne Zustimmung durch die OD ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Abtretung von Auszah- lungsansprüchen.Verbraucher – Inhaber: Xxxxxxx Xxxxxxxx Telefon (0421) 37 31 34 KFZ-Sachverständiger Telefax (0421) 37 30 12 Xxxxxxxxxx 000 xxxx@xxxxxxx-xxxxxx.xx 00000 Xxxxxx xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx

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Samples: Gutachtenauftrag

Abtretung. 1. Der Kunde tritt hiermit alle gegenwärtigen und zu- künftigen (§ 17) 21.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen die Krankenversiche- rungsträger zum Zwecke der Einziehung an OD ab. OD nimmt den Auftraggeber können ohne Zustimmung des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn die Abtretung sich auf alle Forde- rungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwa- igen Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen ihn wirksam. 21.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst, ▪ wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der Auftrag gebenden Stelle schriftlich angezeigt worden ist und ▪ wenn der neue Gläubiger eine Erklärung mit folgendem Inhalt abgegeben hat: “Ich erkenne an. Ausgenommen von , a. dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Best- immungen beansprucht werden kann, b. dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden kön- nen, die zur Zeit der Abtretung sind solche Forderungen, gegen den bisherigen Gläubiger begründet wa- ren, c. dass die unter ver- längertem Eigentumsvorbehalt stehen.Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist, 2d. dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auf- traggeber nicht wirksam ist. Der Kunde verpflichtet sich, vor und ab Vertrags- abschluss OD mitzuteilen, ob Forderungen abgetre- ten sind oder werden. Ansonsten versichert der Kunde OD ausdrücklich, dass keine Vorabtretung, etwa bei einem anderen Rechenzentrum oder einer Bank besteht. Besteht ein Abtretungsverbot für eine Forderung des Kunden, so geht diese mit Aufhebung des Verbots, die beide Parteien veranlassen können, auf OD über. 3. Die nach Xxxxxx X erklärte Abtretung dient neben der Einziehung und dem Ankauf der Forderungen auch zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen An- sprücheZahlungen, die der OD Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftrag- geber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des Überwei- sungsauftrags an die Post oder Geldanstalt) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn der die Zahlung bearbeitende Kassenbeamte schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte.” 21.3 Abtretungen aus dem gesamten Vertragsver- hältnis zum Kunden erwachsenmehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen. 21.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 21.1 bis 21.3 kann der Auftragnehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftrag- nehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsge- schäft, das die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe § 354 a Satz 1 HGB). Die Sicherungsab- tretung wirkt unabhängig von der Beendigung des Abrechnungsverhältnisses fortForderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem Auftraggeber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den Auf- tragnehmer Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn noch offene Forderungen der OD bestehen. Die OD verpflichtet sich, nach Beendigung des Abrechnungsverhältnis- ses alle Ansprüche die Forderungsabtretung dem Auftraggeber angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe § 354 a Sätze 2 und Rechte an den Kunden rück- abzutreten, sobald ihre Zahlungsansprüche gegen- über diesem in der noch bestehenden Höhe erfüllt sind3 HGB). 4. Soweit der drittschuldende Krankenversicherungs- xxxxxx oder der Patient bezüglich bestimmter Belege eine Konkretisierung der Abtretung verlangen sollte, wird der Kunde diese der OD unverzüglich mitteilen. 5. Das sich aus der Abtretung ergebende Auskunfts- recht der OD wird abbedungen. Die OD erhält in Zu- sammenhang mit der Abtretung keine persönlichen Daten, sie erhält hier allein Rechnungslisten, in denen die abgetretene Forderung anhand der Rechnungs- nummer bestimmt ist. Die Weitergabe von persönli- chen Daten ist allein zweckgebunden auf die für die Abrechnung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichen, relevanten Daten und Urkunden ein- geschränkt. Ein darüber hinaus gehendes Auskunfts- recht der OD gegenüber dem Kunden sowie eine wei- tergehende Pflicht des Kunden zur weitergehenden Urkundenauslieferung, besteht nicht. 6. Die Abtretung von Ansprüchen/Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zur OD an Dritte ist ohne Zustimmung durch die OD ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Abtretung von Auszah- lungsansprüchen.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)

Abtretung. 1. Der Kunde tritt hiermit alle gegenwärtigen und zu- künftigen 28.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen die Krankenversiche- rungsträger zum Zwecke der Einziehung an OD ab. OD nimmt den Auftraggeber können ohne Zustimmung des Auftragge- bers nur abgetreten werden, wenn die Abtretung nicht bereits mit dem Auftragsschreiben ausge- schlossen wurde und die Abtretung sich auf alle Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeich- neten Auftrag einschließlich aller etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen ihn wirksam. 28.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst, - wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer Be- zeichnung der auftraggebenden Stelle und des Auftrags schriftlich angezeigt worden ist und - wenn der neue Gläubiger dabei folgende Erklärung abgegeben hat: Ich erkenne an. Ausgenommen von , a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen beansprucht werden kann, b) dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur Zeit der Abtretung sind solche Forderungen, gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren, c) dass die unter ver- längertem Eigentumsvorbehalt stehen.Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist, 2d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber nicht wirk- sam ist. Der Kunde verpflichtet sich, vor und ab Vertrags- abschluss OD mitzuteilen, ob Forderungen abgetre- ten sind oder werden. Ansonsten versichert der Kunde OD ausdrücklich, dass keine Vorabtretung, etwa bei einem anderen Rechenzentrum oder einer Bank besteht. Besteht ein Abtretungsverbot für eine Forderung des Kunden, so geht diese mit Aufhebung des Verbots, die beide Parteien veranlassen können, auf OD über. 3. Die nach Xxxxxx X erklärte Abtretung dient neben der Einziehung und dem Ankauf der Forderungen auch zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen An- sprücheZahlungen, die der OD Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (siehe Nr. 26.2) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn der die Zahlung bearbeitende Kassenbeamte schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte. 28.3 Abtretungen aus dem gesamten Vertragsver- hältnis zum Kunden erwachsenmehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen. 28.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach Nr. 28.1 bis 28.3 kann der Auftragnehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer Xxxxxxxx im Sinne des Han- delsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist. (siehe § 354 a Satz 1 HGB). Die Sicherungsab- tretung wirkt unabhängig von der Beendigung des Abrechnungsverhältnisses fortForderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem Auftraggeber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den Auftragnehmer Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn noch offene Forderungen der OD bestehen. Die OD verpflichtet sich, nach Beendigung des Abrechnungsverhältnis- ses alle Ansprüche die Forderungsabtretung dem Auftraggeber angezeigt wird oder er anderweitig da- von Kenntnis erlangt (siehe auch § 354 a Satz 2 und Rechte an den Kunden rück- abzutreten, sobald ihre Zahlungsansprüche gegen- über diesem in der noch bestehenden Höhe erfüllt sind3 HGB). 4. Soweit der drittschuldende Krankenversicherungs- xxxxxx oder der Patient bezüglich bestimmter Belege eine Konkretisierung der Abtretung verlangen sollte, wird der Kunde diese der OD unverzüglich mitteilen. 5. Das sich aus der Abtretung ergebende Auskunfts- recht der OD wird abbedungen. Die OD erhält in Zu- sammenhang mit der Abtretung keine persönlichen Daten, sie erhält hier allein Rechnungslisten, in denen die abgetretene Forderung anhand der Rechnungs- nummer bestimmt ist. Die Weitergabe von persönli- chen Daten ist allein zweckgebunden auf die für die Abrechnung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichen, relevanten Daten und Urkunden ein- geschränkt. Ein darüber hinaus gehendes Auskunfts- recht der OD gegenüber dem Kunden sowie eine wei- tergehende Pflicht des Kunden zur weitergehenden Urkundenauslieferung, besteht nicht. 6. Die Abtretung von Ansprüchen/Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zur OD an Dritte ist ohne Zustimmung durch die OD ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Abtretung von Auszah- lungsansprüchen.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen (Zvb Ge Vob)

Abtretung. 1(§ 17) 15.1. Der Kunde tritt hiermit alle gegenwärtigen und zu- künftigen Forderungen des Auftragnehmers gegen die Krankenversiche- rungsträger zum Zwecke der Einziehung an OD ab. OD nimmt den Auftraggeber können o h n e Zustimmung des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn die Abtretung sich auf alle Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaigen Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen ihn wirksam. 15.2. Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst, • wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle und des Auftrages gemäß dem Formblatt des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und • wenn der neue Gläubiger eine Erklärung gemäß Formblatt mit folgendem Inhalt abgegeben hat: „Ich erkenne an. Ausgenommen von , a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen beansprucht werden kann, b) dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur Zeit der Abtretung sind solche Forderungen, gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren, c) dass die unter ver- längertem Eigentumsvorbehalt stehen.Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist, 2d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber nicht wirksam ist. Der Kunde verpflichtet sich, vor und ab Vertrags- abschluss OD mitzuteilen, ob Forderungen abgetre- ten sind oder werden. Ansonsten versichert der Kunde OD ausdrücklich, dass keine Vorabtretung, etwa bei einem anderen Rechenzentrum oder einer Bank besteht. Besteht ein Abtretungsverbot für eine Forderung des Kunden, so geht diese mit Aufhebung des Verbots, die beide Parteien veranlassen können, auf OD über. 3. Die nach Xxxxxx X erklärte Abtretung dient neben der Einziehung und dem Ankauf der Forderungen auch zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen An- sprücheZahlungen, die der OD Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des Überweisungsauftrags an die Post oder Geldanstalt) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn der die Zahlung bearbeitende Kassenbeamte schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte.“ 15.3. Abtretungen aus dem gesamten Vertragsver- hältnis zum Kunden erwachsenmehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen. 15.4. Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 15.1 bis 15.3 kann der Auftragnehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer Xxxxxxxx im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe § 354 a S. 1 HGB). Die Sicherungsab- tretung wirkt unabhängig von der Beendigung des Abrechnungsverhältnisses fortForderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem Auftraggeber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den Auftragnehmer Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn noch offene Forderungen der OD bestehen. Die OD verpflichtet sich, nach Beendigung des Abrechnungsverhältnis- ses alle Ansprüche die Forderungsabtretung dem Auftraggeber angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe § 354 a S. 2 und Rechte an den Kunden rück- abzutreten, sobald ihre Zahlungsansprüche gegen- über diesem in der noch bestehenden Höhe erfüllt sind3 HGB). 4. Soweit der drittschuldende Krankenversicherungs- xxxxxx oder der Patient bezüglich bestimmter Belege eine Konkretisierung der Abtretung verlangen sollte, wird der Kunde diese der OD unverzüglich mitteilen. 5. Das sich aus der Abtretung ergebende Auskunfts- recht der OD wird abbedungen. Die OD erhält in Zu- sammenhang mit der Abtretung keine persönlichen Daten, sie erhält hier allein Rechnungslisten, in denen die abgetretene Forderung anhand der Rechnungs- nummer bestimmt ist. Die Weitergabe von persönli- chen Daten ist allein zweckgebunden auf die für die Abrechnung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichen, relevanten Daten und Urkunden ein- geschränkt. Ein darüber hinaus gehendes Auskunfts- recht der OD gegenüber dem Kunden sowie eine wei- tergehende Pflicht des Kunden zur weitergehenden Urkundenauslieferung, besteht nicht. 6. Die Abtretung von Ansprüchen/Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zur OD an Dritte ist ohne Zustimmung durch die OD ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Abtretung von Auszah- lungsansprüchen.

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Samples: Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen Für Lieferleistungen

Abtretung. 1. Der Kunde tritt hiermit alle gegenwärtigen und zu- künftigen 12.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen die Krankenversiche- rungsträger zum Zwecke der Einziehung an OD ab. OD nimmt den Auftraggeber können ohne Zustimmung des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn die Abtretung ansich auf alle Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaiger Nachträge erstreckt. Ausgenommen von Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen ihn wirksam. 12.2.1 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst, a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen beansprucht werden kann, b) dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur Zeit der Abtretung sind solche Forderungen, gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren, c) dass die unter ver- längertem Eigentumsvorbehalt stehen.Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist, 2d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber nicht wirksam ist. Der Kunde verpflichtet sich, vor und ab Vertrags- abschluss OD mitzuteilen, ob Forderungen abgetre- ten sind oder werden. Ansonsten versichert der Kunde OD ausdrücklich, dass keine Vorabtretung, etwa bei einem anderen Rechenzentrum oder einer Bank besteht. Besteht ein Abtretungsverbot für eine Forderung des Kunden, so geht diese mit Aufhebung des Verbots, die beide Parteien veranlassen können, auf OD über. 3. Die nach Xxxxxx X erklärte Abtretung dient neben der Einziehung und dem Ankauf der Forderungen auch zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen An- sprücheZahlungen, die der OD aus dem gesamten Vertragsver- hältnis Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber bis zum Kunden erwachsenTag der Zahlung (Barzahlung), Abgang des Überweisungsauftrages oder des Schecks an die Kasse noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Die Sicherungsab- tretung wirkt unabhängig Dies gilt nicht, wenn der die Zahlung bearbeitende Zentralbereich schon vor Ablauf dieser Frist von der Beendigung des Abrechnungsverhältnisses fortAbtretungsanzeige Kenntnis hatte.“ 12.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen. 12.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen kann der Auftragnehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn noch offene Forderungen der OD bestehen. Die OD verpflichtet sich, nach Beendigung des Abrechnungsverhältnis- ses alle Ansprüche und Rechte an den Kunden rück- abzutreten, sobald ihre Zahlungsansprüche gegen- über diesem in der noch bestehenden Höhe erfüllt sind. 4. Soweit der drittschuldende Krankenversicherungs- xxxxxx oder der Patient bezüglich bestimmter Belege eine Konkretisierung der Abtretung verlangen sollte, wird der Kunde diese der OD unverzüglich mitteilen. 5. Das sich aus der Abtretung ergebende Auskunfts- recht der OD wird abbedungen. Die OD erhält in Zu- sammenhang mit der Abtretung keine persönlichen Daten, sie erhält hier allein Rechnungslisten, in denen die abgetretene Forderung anhand der Rechnungs- nummer bestimmt ist. Die Weitergabe von persönli- chen Daten ist allein zweckgebunden auf die für die Abrechnung Auftragnehmer Xxxxxxxx im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichenSinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, relevanten Daten und Urkunden ein- geschränkt. Ein darüber hinaus gehendes Auskunfts- recht der OD gegenüber dem Kunden sowie eine wei- tergehende Pflicht des Kunden zur weitergehenden Urkundenauslieferungdas die Forderung begründet hat, besteht nichtfür ihn ein Handelsgeschäft ist. 6. Die Abtretung von Ansprüchen/Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zur OD an Dritte ist ohne Zustimmung durch die OD ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Abtretung von Auszah- lungsansprüchen.

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Samples: Construction Contract

Abtretung. 1. Der Kunde tritt hiermit alle gegenwärtigen und zu- künftigen (§ 16) 39.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen die Krankenversiche- rungsträger zum Zwecke der Einziehung an OD ab. OD nimmt den Auftraggeber können ohne Zustimmung des Auftraggebers nur abge- treten werden, wenn die Abtretung sich auf alle Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaigen Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragge- bers gegen ihn wirksam. 39.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst, wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle und des Auftrags gemäß des Formblattes des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und wenn der neue Gläubiger eine Erklärung gemäß Formblatt mit folgendem Inhalt abgegeben hat: „Ich erkenne an. Ausgenommen von , a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen beansprucht werden kann, b) dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zurzeit der Abtretung sind solche Forderungen, gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren, c) dass die unter ver- längertem Eigentumsvorbehalt stehen.Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist, 2d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber nicht wirksam ist. Der Kunde verpflichtet sich, vor und ab Vertrags- abschluss OD mitzuteilen, ob Forderungen abgetre- ten sind oder werden. Ansonsten versichert der Kunde OD ausdrücklich, dass keine Vorabtretung, etwa bei einem anderen Rechenzentrum oder einer Bank besteht. Besteht ein Abtretungsverbot für eine Forderung des Kunden, so geht diese mit Aufhebung des Verbots, die beide Parteien veranlassen können, auf OD über. 3. Die nach Xxxxxx X erklärte Abtretung dient neben der Einziehung und dem Ankauf der Forderungen auch zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen An- sprücheXxxxxx- xxx, die der OD Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absen- dung des Zahlungsauftrags an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn der die Zahlung bearbeitende Kassenbeamte schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte.“ 39.3 Abtretungen aus dem gesamten Vertragsver- hältnis zum Kunden erwachsenmehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen. 39.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 39.1 bis 39.3 kann der Auftragnehmer Geldforderun- gen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer Xxxxxxxx im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe § 354a Satz 1 HGB). Die Sicherungsab- tretung wirkt unabhängig von der Beendigung des Abrechnungsverhältnisses fortForderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem Auftraggeber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den Auftragnehmer Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn noch offene Forderungen der OD bestehen. Die OD verpflichtet sich, nach Beendigung des Abrechnungsverhältnis- ses alle Ansprüche die Forde- rungsabtretung dem Auftraggeber angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe § 354a Sätze 2 und Rechte an den Kunden rück- abzutreten, sobald ihre Zahlungsansprüche gegen- über diesem in der noch bestehenden Höhe erfüllt sind3 HGB). 4. Soweit der drittschuldende Krankenversicherungs- xxxxxx oder der Patient bezüglich bestimmter Belege eine Konkretisierung der Abtretung verlangen sollte, wird der Kunde diese der OD unverzüglich mitteilen. 5. Das sich aus der Abtretung ergebende Auskunfts- recht der OD wird abbedungen. Die OD erhält in Zu- sammenhang mit der Abtretung keine persönlichen Daten, sie erhält hier allein Rechnungslisten, in denen die abgetretene Forderung anhand der Rechnungs- nummer bestimmt ist. Die Weitergabe von persönli- chen Daten ist allein zweckgebunden auf die für die Abrechnung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichen, relevanten Daten und Urkunden ein- geschränkt. Ein darüber hinaus gehendes Auskunfts- recht der OD gegenüber dem Kunden sowie eine wei- tergehende Pflicht des Kunden zur weitergehenden Urkundenauslieferung, besteht nicht. 6. Die Abtretung von Ansprüchen/Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zur OD an Dritte ist ohne Zustimmung durch die OD ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Abtretung von Auszah- lungsansprüchen.

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Samples: Bauvertrag

Abtretung. 1. Der Kunde tritt hiermit alle gegenwärtigen und zu- künftigen (§ 17) 23.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen die Krankenversiche- rungsträger zum Zwecke der Einziehung an OD ab. OD nimmt den Auftraggeber können ohne Zustimmung des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn die Abtretung sich auf alle Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen ihn wirksam. 23.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst, − wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle und des Auftrags unter Verwendung des vorgegebenen Formblattes des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und − wenn der neue Gläubiger dabei folgende Erklärung abgegeben hat: „Ich erkenne an. Ausgenommen von , a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen beansprucht werden kann, b) dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur Zeit der Abtretung sind solche Forderungen, gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren, c) dass die unter ver- längertem Eigentumsvorbehalt stehen.Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist, 2d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber nicht wirksam ist. Der Kunde verpflichtet sich, vor und ab Vertrags- abschluss OD mitzuteilen, ob Forderungen abgetre- ten sind oder werden. Ansonsten versichert der Kunde OD ausdrücklich, dass keine Vorabtretung, etwa bei einem anderen Rechenzentrum oder einer Bank besteht. Besteht ein Abtretungsverbot für eine Forderung des Kunden, so geht diese mit Aufhebung des Verbots, die beide Parteien veranlassen können, auf OD über. 3. Die nach Xxxxxx X erklärte Abtretung dient neben der Einziehung und dem Ankauf der Forderungen auch zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen An- sprücheZahlungen, die der OD Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Ab- sendung des Zahlungsauftrages an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn die die Zahlung bearbeitenden Kassen/Sonderkassen schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige Kenntnis hatten.“ Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen. 23.3 Der Auftraggeber bestätigt dem gesamten Vertragsver- hältnis zum Kunden erwachsenAuftragnehmer den Eingang der Abtretungsanzeige. 23.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 23.1 und 23.2 kann der Auftragnehmer Geldforderun- gen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer Xxxxxxxx in Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe § 354 a Satz 1 HGB). Die Sicherungsab- tretung wirkt unabhängig von der Beendigung des Abrechnungsverhältnisses fortForderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem Auftraggeber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den Auftragnehmer Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn noch offene Forderungen der OD bestehen. Die OD verpflichtet sich, nach Beendigung des Abrechnungsverhältnis- ses alle Ansprüche die Forderungs- abtretung dem Auftraggeber angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe § 354 a Sätze 2 und Rechte an den Kunden rück- abzutreten, sobald ihre Zahlungsansprüche gegen- über diesem in der noch bestehenden Höhe erfüllt sind3 HGB). 4. Soweit der drittschuldende Krankenversicherungs- xxxxxx oder der Patient bezüglich bestimmter Belege eine Konkretisierung der Abtretung verlangen sollte, wird der Kunde diese der OD unverzüglich mitteilen. 5. Das sich aus der Abtretung ergebende Auskunfts- recht der OD wird abbedungen. Die OD erhält in Zu- sammenhang mit der Abtretung keine persönlichen Daten, sie erhält hier allein Rechnungslisten, in denen die abgetretene Forderung anhand der Rechnungs- nummer bestimmt ist. Die Weitergabe von persönli- chen Daten ist allein zweckgebunden auf die für die Abrechnung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichen, relevanten Daten und Urkunden ein- geschränkt. Ein darüber hinaus gehendes Auskunfts- recht der OD gegenüber dem Kunden sowie eine wei- tergehende Pflicht des Kunden zur weitergehenden Urkundenauslieferung, besteht nicht. 6. Die Abtretung von Ansprüchen/Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zur OD an Dritte ist ohne Zustimmung durch die OD ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Abtretung von Auszah- lungsansprüchen.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Leistungen

Abtretung. 1. Der Kunde tritt hiermit alle gegenwärtigen diese Lizenzvereinbarung nicht ab und zu- künftigen Forderungen gegen überträgt keine darin enthaltenen Lizenzen kraft Gesetzes, Change-of-Control oder anderweitig („Übertragen“), ohne die Krankenversiche- rungsträger zum Zwecke vorherige schriftliche Zustim- mung des Lizenzgebers einzuholen. Ungeachtet des Wortlauts in diesem Abschnitt 12.3 kann der Einziehung Kunde die- se Lizenzvereinbarung an OD ab. OD nimmt die Abtretung an. Ausgenommen von der Abtretung sind solche Forderungenjede Person, Firma oder Ge- sellschaft abtreten, die unter ver- längertem Eigentumsvorbehalt stehen. 2. Der Kunde verpflichtet sichdurch Zusammenschluss, vor Über- nahme oder auf sonstige Art und ab Vertrags- abschluss OD mitzuteilenWeise der Nachfolger in allen oder den wesentlichen Geschäftsaktivitäten des Kunden geworden ist, ob Forderungen abgetre- ten sind oder werden. Ansonsten versichert vorausgesetzt (i) der Kunde OD ausdrücklichsetzt den Lizenzgeber mindestens dreißig (30) Tage im Vo- raus schriftlich darüber in Kenntnis, dass keine Vorabtretung(ii) der Abtretungs- empfänger steht weder direkt noch indirekt mit dem Li- zenzgeber im Wettbewerb, etwa bei einem (iii) der Kunde und der Ab- tretungsempfänger sind mit der Zahlung aller Lizenzge- bühren, Wartungs- und Support-Leistungsgebühren und aller anderen Rechenzentrum oder einer Bank besteht. Besteht ein Abtretungsverbot für eine Forderung des KundenGebühren an den Lizenzgeber nicht im Rückstand, so geht diese mit Aufhebung des Verbots, die beide Parteien veranlassen können, auf OD über. 3. Die nach Xxxxxx X erklärte Abtretung dient neben (iv) jeder Abtretungsempfänger erklärt sich schriftlich zur Einhaltung der Einziehung Geschäftsbedingungen dieser Lizenzvereinbarung und dem Ankauf entsprechenden Angebot bereit, und (v) falls der Forderungen auch zur Sicherung aller gegenwärtigen Kunde die übernomme- ne Partei und künftigen An- sprüchedie Lizenz keine Named-User-Lizenz (keine Site-Lizenz, etc.) ist, gelten die der OD aus dem gesamten Vertragsver- hältnis zum Kunden erwachsen. Die Sicherungsab- tretung wirkt unabhängig von der Beendigung des Abrechnungsverhältnisses fort, wenn noch offene Forderungen der OD bestehen. Die OD verpflichtet sich, nach Beendigung des Abrechnungsverhältnis- ses alle Ansprüche Lizenzen und Rechte an den des Kunden rück- abzutreten, sobald ihre Zahlungsansprüche gegen- über diesem in der noch bestehenden Höhe erfüllt sind. 4. Soweit der drittschuldende Krankenversicherungs- xxxxxx oder der Patient bezüglich bestimmter Belege eine Konkretisierung der Abtretung verlangen sollte, wird der Kunde diese der OD unverzüglich mitteilen. 5. Das sich aus der Abtretung ergebende Auskunfts- recht der OD wird abbedungen. Die OD erhält in Zu- sammenhang mit der Abtretung keine persönlichen Daten, sie erhält hier allein Rechnungslisten, in denen die abgetretene Forderung anhand der Rechnungs- nummer bestimmt ist. Die Weitergabe von persönli- chen Daten ist allein zweckgebunden auf die für die Abrechnung im Rahmen dieser Lizenzvereinba- rung nur für die Unternehmungen des Kunden zum Zeitpunkt der Auftragsverarbeitung erforderlichenÜbernahme, relevanten Daten und Urkunden ein- geschränkt. Ein darüber hinaus gehendes Auskunfts- recht der OD gegenüber die Software und ver- traulichen Informationen des Lizenzgebers werden nur dem Kunden sowie eine wei- tergehende Pflicht an diesen Unternehmungen beteiligtem Personal des Kunden zur weitergehenden Urkundenauslieferung, besteht nichtVerfügung gestellt. Jegliche unter Ver- letzung dieser Bestimmung vorgenommene Übertra- gung dieser Lizenzvereinbarung oder einer Lizenz bzw. eines anderen Rechts wird als nichtig angesehen. 6. Die Abtretung von Ansprüchen/Forderungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zur OD an Dritte ist ohne Zustimmung durch die OD ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Abtretung von Auszah- lungsansprüchen.

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Samples: Software License Agreement