Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Ver- sicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Drit- ten ist zulässig.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Sicherheitsdienstleistern, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung (Avb Phv), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Gaststätten Und Beherbergungsbetrieben