Adressänderung. Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin ist verpflichtet, uns Änderungen seiner/ihrer Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Adressänderung. Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer Adresse bzw. E-Mail-Adresse unverzüglich mit.
Adressänderung. Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber rechtliche Erklärungen abgeben wollen, gilt Folgendes: Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Adressänderung. 21.1. Der Kunde hat, uns Änderungen seiner Wohn- bzw Geschäftsadresse unverzüglich bekannt zu geben, solange die Vertragsabwicklung nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt uns bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Adressänderung. Der Kunde ist verpflichtet, XX.XX umgehend jede Adressänderung sowie Änderung der Telefonnummer oder E-Mail- Adresse schriftlich mitzuteilen. Solange dies nicht geschehen ist, ist XX.XX berechtigt, Korrespondenz an die zuletzt angegebene Adresse zu senden.
Adressänderung. WEITERE BESTIMMUNGEN:
Adressänderung. Änderungen der Anschrift des Versicherungsnehmers sind dem Versicherer bekannt zu geben. Solange der Versicherungsnehmer die Änderung seiner Anschrift nicht bekannt gibt, gelten Zusendungen des Versicherers an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift als dem Versicherungsnehmer zugegangen. Soweit die ABHV oder allfällige besondere Vereinbarungen eine Sonderregelungen beinhalten, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die zitierten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) sind im Anhang abgedruckt.
Adressänderung. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich der SO SOLID GmbH schriftlich bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und faktisches Entsprechen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die SO SOLID GmbH zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.
Adressänderung. Der KP ist verpflichtet, Gutschein24 Änderungen seiner Geschäftsadresse bekannt zu geben. Wird eine solche Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen von Gutschein24 auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des KP übermittelt werden.
Adressänderung. Die Vertragspartner haben Adressänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannt gegebene Adresse (einschließlich E-Mail-Adresse) für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.