Aktive Werklohnklage. 1. Der Versicherer trägt - insoweit ergänzend zu 5. AHB - die gebührenordnungsgemäßen Kosten für die gerichtliche Durchsetzung von Werklohnforderungen des Versicherungsnehmers gegen seinen Auftraggeber, soweit
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Aktive Werklohnklage. 1. 15.1 Der Versicherer trägt - insoweit ergänzend zu 5. Ziffer 5 AHB - die gebührenordnungsgemäßen gebührenordnungs- gemäßen Kosten für die gerichtliche Durchsetzung von Werklohnforderungen des Versicherungsnehmers Ver- sicherungsnehmers gegen seinen Auftraggeber, soweit
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Aktive Werklohnklage. 1. 1 Der Versicherer trägt - insoweit ergänzend zu 5. 5 AHB - die gebührenordnungsgemäßen Kosten für die gerichtliche Durchsetzung von Werklohnforderungen des Versicherungsnehmers gegen seinen Auftraggeber, Auftraggeber soweit
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Aktive Werklohnklage. 1. Der Versicherer trägt - insoweit 1.1.1 Mitversichert sind – ergänzend zu 5. Ziffer 5 AHB - – die gebührenordnungsgemäßen Kosten gesetzlich vorgesehenen Prozesskosten für die gerichtliche Durchsetzung von Werklohnforderungen des Versicherungsnehmers gegen seinen Auftraggeber, soweit
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