Allgemeine Grundsätze. Bei der Vergabe von Aufträgen werden folgende Grundsätze eingehalten: a. Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Anbieterinnen und Anbie- ter; x. xxxxxxxxx Wettbewerb; c. Verzicht auf Abgebotsrunden; d. Beachtung der Ausstandsregeln; e. Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; x. Xxxxxxxxxxxxxxxx von Frau und Xxxx; g. Vertraulichkeit von Informationen. 14 Fassung gemäss Beschluss des InöB vom 15. Xxxx 2001.
Appears in 3 contracts
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Allgemeine Grundsätze. Bei der Vergabe von Aufträgen werden folgende Grundsätze eingehalten:
a. a) Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Anbieterinnen und Anbie- ter;
x. xxxxxxxxx b) wirksamer Wettbewerb;
c. c) Verzicht auf Abgebotsrunden;
d. d) Beachtung der Ausstandsregeln;
e. e) Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
x. Xxxxxxxxxxxxxxxx f) Gleichbehandlung von Frau und Xxxx;
g. g) Vertraulichkeit von Informationen. 14 Fassung gemäss Beschluss des InöB vom 15. Xxxx 2001.
Appears in 2 contracts
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Allgemeine Grundsätze. Bei der Vergabe von Aufträgen werden folgende Grundsätze eingehalten:
a. Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Anbieterinnen und Anbie- ter;
x. xxxxxxxxx b. wirksamer Wettbewerb;
c. Verzicht auf Abgebotsrunden;
d. Beachtung der Ausstandsregeln;
e. Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
x. Xxxxxxxxxxxxxxxx f. Gleichbehandlung von Frau und Xxxx;
g. Vertraulichkeit von Informationen. 14 Fassung gemäss Beschluss des InöB vom 15. Xxxx 2001.
Appears in 2 contracts
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Allgemeine Grundsätze. Bei der Vergabe von Aufträgen werden folgende Grundsätze eingehalten:
a. Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Anbieterinnen und Anbie- ter;
x. xxxxxxxxx b. wirksamer Wettbewerb;
c. Verzicht auf Abgebotsrunden;
d. Beachtung der Ausstandsregeln;
e. Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
x. Xxxxxxxxxxxxxxxx f. Gleichbehandlung von Frau und Xxxx;
g. Vertraulichkeit von Informationen. 14 12 Fassung gemäss Beschluss des InöB vom 15. Xxxx 2001.
Appears in 1 contract
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen