Common use of Allgemeine Grundsätze Clause in Contracts

Allgemeine Grundsätze. Bei der Vergabe von Aufträgen werden folgende Grundsätze eingehalten: a. Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Anbieterinnen und Anbie- ter; x. xxxxxxxxx Wettbewerb; c. Verzicht auf Abgebotsrunden; d. Beachtung der Ausstandsregeln; e. Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; x. Xxxxxxxxxxxxxxxx von Frau und Xxxx; g. Vertraulichkeit von Informationen. 14 Fassung gemäss Beschluss des InöB vom 15. Xxxx 2001.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen

Allgemeine Grundsätze. Bei der Vergabe von Aufträgen werden folgende Grundsätze eingehalten: a. a) Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Anbieterinnen und Anbie- ter; x. xxxxxxxxx b) wirksamer Wettbewerb; c. c) Verzicht auf Abgebotsrunden; d. d) Beachtung der Ausstandsregeln; e. e) Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; x. Xxxxxxxxxxxxxxxx f) Gleichbehandlung von Frau und Xxxx; g. g) Vertraulichkeit von Informationen. 14 Fassung gemäss Beschluss des InöB vom 15. Xxxx 2001.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen

Allgemeine Grundsätze. Bei der Vergabe von Aufträgen werden folgende Grundsätze eingehalten: a. Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Anbieterinnen und Anbie- ter; x. xxxxxxxxx b. wirksamer Wettbewerb; c. Verzicht auf Abgebotsrunden; d. Beachtung der Ausstandsregeln; e. Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; x. Xxxxxxxxxxxxxxxx f. Gleichbehandlung von Frau und Xxxx; g. Vertraulichkeit von Informationen. 14 Fassung gemäss Beschluss des InöB vom 15. Xxxx 2001.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen

Allgemeine Grundsätze. Bei der Vergabe von Aufträgen werden folgende Grundsätze eingehalten: a. Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Anbieterinnen und Anbie- ter; x. xxxxxxxxx b. wirksamer Wettbewerb; c. Verzicht auf Abgebotsrunden; d. Beachtung der Ausstandsregeln; e. Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; x. Xxxxxxxxxxxxxxxx f. Gleichbehandlung von Frau und Xxxx; g. Vertraulichkeit von Informationen. 14 12 Fassung gemäss Beschluss des InöB vom 15. Xxxx 2001.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen