Allgemeine Grundsätze. Der Verkauf der Kombi-Fahrausweise erfolgt in den Bussen der VLP und an den Fahrscheinverkaufsautomaten der NVS. Die Kombi-Fahrausweise gelten für Fahrten innerhalb des Gültigkeitszeitraumes und des Nutzungsgebietes. Die Kombi-Zeitfahrausweise (Kombi-Wochenkarte, Kombi-Wochenkarte ermäßigt, Kombi-Monatskarte, Kombi-Monatskarte ermäßigt) sind personengebunden und nicht übertragbar. Der Fahrgast ist verpflichtet, den Fahrausweis bei Kontrollen auf Verlangen vorzuzeigen. Die Kombi-Fahrausweise werden durch den Fahrgast nicht entwertet. Die Kombi-Fahrausweise sind beim Erwerb mit Kaufdatum und Uhrzeit versehen. Entsprechend den Grundsätzen dieses Tarifes werden ausgegeben: - Kombi-Einzelfahrschein, - Kombi-Einzelfahrschein ermäßigt, - Kombi-Tageskarte, - Kombi-Tageskarte ermäßigt, - Kombi-Wochenkarte, - Kombi-Wochenkarte ermäßigt, - Kombi-Monatskarte, - Kombi-Monatskarte ermäßigt
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Samples: Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen
Allgemeine Grundsätze. Der Verkauf der Kombi-Fahrausweise erfolgt an den Fahrausweisverkaufsautomaten des NVS und in den Bussen der VLP und an den Fahrscheinverkaufsautomaten der NVSNAHBUS. Die Kombi-Fahrausweise gelten für Fahrten innerhalb des Gültigkeitszeitraumes und des Nutzungsgebietes. Die Kombi-Zeitfahrausweise (Kombi-Wochenkarte, Kombi-Wochenkarte ermäßigt, Kombi-Monatskarte, Kombi-Monatskarte ermäßigt) sind personengebunden und nicht übertragbar. Der Fahrgast ist verpflichtet, den Fahrausweis bei Kontrollen auf Verlangen vorzuzeigen. Die Kombi-Fahrausweise werden durch den Fahrgast nicht entwertet. Die Kombi-Fahrausweise sind beim Erwerb mit Kaufdatum und Uhrzeit versehen. Entsprechend den Grundsätzen dieses Tarifes werden ausgegeben: - Kombi-Einzelfahrschein, - Kombi-Einzelfahrschein ermäßigt, - Kombi-Tageskarte, - Kombi-Tageskarte ermäßigt, - Kombi-Wochenkarte, - Kombi-Wochenkarte ermäßigt, - Kombi-Monatskarte, - Kombi-Monatskarte ermäßigt.
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Samples: Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen
Allgemeine Grundsätze. Der Verkauf 1 Ziele der Kombi-Fahrausweise erfolgt Wohngemeinschaften
(1) Die Wohngemeinschaften stellt eine Ergänzung zum bestehenden ambulanten Versorgungsangebot dar und entspricht dem Grundsatz „ambulant vor stationär“.
(2) Gemeinsames Ziel ist es, in der Wohngemeinschaft eine alternative Wohn- und Versorgungsform für Menschen mit Demenz sicherzustellen, die in besonderer Weise die individuellen und gemeinschaftlichen Bedürfnisse und Versorgungsbedarfe der Bewohner berücksichtigt.
(1) Die Verantwortung für die Gesamtorganisation der Wohngemeinschaft wird gemeinsam von den Bussen Mitgliedern der VLP Begleitungsgemeinschaft im Rahmen ihrer spezifischen Funktion getragen.
(2) Zu den Mitgliedern der Begleitungsgemeinschaft gehören:
1. die Bewohner bzw. deren Bevollmächtigter oder gesetzlicher Betreuer, die die Interessen der Bewohner auf der Grundlage der individuellen und an gemeinschaftlichen Bedürfnisse und Versorgungsbedarfe vertreten und sichern. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben bildet diese Gruppe den Fahrscheinverkaufsautomaten Arbeitskreis der NVSWohngemeinschaft.
2. die Angehörigen, die in die Tagesstruktur integriert werden.
3. die Ehrenamtlichen, die in die Tagesstruktur integriert werden und Betreuungsleistungen übernehmen. Zur Sicherung der ehrenamtlichen Betreuungsqualität wird ein Arbeitskreis der Ehrenamtlichen gebildet.
4. der Pflegedienst, der im Rahmen der Regelungen aus dem Pflege- und Betreuungsvertrag sowie der „Rahmenvereinbarung zur Implementierung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Kreis Borken“ die Steuerung des Pflegeprozesses sowie die gesamte Alltagsgestaltung sicherstellt. Die Kombiverantwortlichen Mitarbeiter des Pflegedienstes bilden einen Qualitätszirkel zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Wohngemeinschaften.
5. der Vermieter, der im Rahmen der Regelungen des Mietvertrages den Wohnraum zur Verfügung stellt.
(3) Die Europäische Senioren-Fahrausweise gelten Akademie moderiert die zur Umsetzung des Konzeptes und zur Realisierung des Gemeinschaftslebens notwendigen Abläufe und Prozesse sowie die Arbeitskreise und den Qualitätszirkel gem. Abs. 2. Wohnraum Pflege/ Betreuung Pflege/ Betreuung Moderation Betreuung Wohngemeinschaft für Fahrten innerhalb Menschen mit Demenz Bewohner Ehrenamtliche Pflegedienst Angehörige Vermieter Arbeitskreis der Wohngemeinschaft Interessens- vertretung Moderation Wohngemeinschaft Qualitätszirkel des Gültigkeitszeitraumes und des Nutzungsgebietes. Die Kombi-Zeitfahrausweise (Kombi-Wochenkarte, Kombi-Wochenkarte ermäßigt, Kombi-Monatskarte, Kombi-Monatskarte ermäßigt) sind personengebunden und nicht übertragbar. Der Fahrgast ist verpflichtet, den Fahrausweis bei Kontrollen auf Verlangen vorzuzeigen. Die Kombi-Fahrausweise werden durch den Fahrgast nicht entwertet. Die Kombi-Fahrausweise sind beim Erwerb Pflegedienst Sicherung der ehrenamtlichen Betreuung- qualität für Menschen mit Kaufdatum und Uhrzeit versehen. Entsprechend den Grundsätzen dieses Tarifes werden ausgegeben: - Kombi-Einzelfahrschein, - Kombi-Einzelfahrschein ermäßigt, - Kombi-Tageskarte, - Kombi-Tageskarte ermäßigt, - Kombi-Wochenkarte, - Kombi-Wochenkarte ermäßigt, - Kombi-Monatskarte, - Kombi-Monatskarte ermäßigtDemenz
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Samples: Vereinbarung
Allgemeine Grundsätze. Der Verkauf Die TANZAKTION e. V. ist ein eingetragener Verein und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Aufgaben sind die Anregung und Förderung tänzerischer Betätigung für die unterschiedlichsten Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren) mit dem Ziel der Kombi-Fahrausweise erfolgt Entwicklung vielfältiger Praxisfelder des Tanzes in der kulturellen Bildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit. Die Teilnahme in den Bussen der VLP einzelnen Unterrichtsstunden wird nach rechtzeitiger, vorheriger Anmeldung und an den Fahrscheinverkaufsautomaten der NVSeventueller Auswahl durch eine Vereinbarung über ein gesamtes Ausbildungsjahr bzw. bei offenen Kursen über einen bestimmten Kurszeitraum geregelt. Die Kombi-Fahrausweise gelten Inhalte und Ausgestaltung des Unterrichts obliegt den Tanzlehrern. Eventuelle „Ausfallstunden“ werden nicht nachgeholt oder rückvergütet. In der Zeit der offiziellen Schulferien für Fahrten innerhalb des Gültigkeitszeitraumes allgemeinbildende Schulen in M/V und des Nutzungsgebietesgesetzlichen Feiertagen erfolgt keine reguläre Tanzausbildung. Die Kombi-Zeitfahrausweise (Kombi-Wochenkarte, Kombi-Wochenkarte ermäßigt, Kombi-Monatskarte, Kombi-Monatskarte ermäßigt) sind personengebunden Teilnehmer- und nicht übertragbarAufnahmegebühren werden in „Anlage -I-“ zu der Vereinbarung geregelt. Der Fahrgast ist verpflichtet, den Fahrausweis bei Kontrollen auf Verlangen vorzuzeigenGeschwisterkinder können eine Ermäßigung erhalten. Die Kombi-Fahrausweise Bezahlung erfolgt bargeldlos im Lastschriftverfahren zu den festgelegten Terminen. Einsätze der TANZAKTION e. V. bei öffentlichen Auftritten verpflichten nicht zur Zahlung von Honoraren an die Teilnehmer. Eigenständige Auftritte der Teilnehmer sind mit Zustimmung der TANZAKTION e. V. unter Beachtung urheberrechtlicher Bestimmungen möglich. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung werden durch den Fahrgast nicht entwertetdie Hausordnung des Tanzhauses und die Bestimmungen über Ordnung und Sicherheit anerkannt. Die KombiWeisungen der Tanzpädagogen sind zu befolgen. Grobe Verstöße können zur Kündigung der Vereinbarung führen. Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht beginnt und endet zu den festgelegten Trainings-, Proben- und Einsatzzeiten. Neubrandenburg, den: Stand: 10.09.2021 Xxxxxxx Xxxxxxxx-Fahrausweise sind beim Erwerb mit Kaufdatum und Uhrzeit versehen. Entsprechend den Grundsätzen dieses Tarifes werden ausgegeben: - Kombi-Einzelfahrschein, - Kombi-Einzelfahrschein ermäßigt, - Kombi-Tageskarte, - Kombi-Tageskarte ermäßigt, - Kombi-Wochenkarte, - Kombi-Wochenkarte ermäßigt, - Kombi-Monatskarte, - Kombi-Monatskarte ermäßigtXxxxxxx / Vereinsvorsitzende / Leiterin Tanzschüler / gesetzlicher Vertreter ANLAGE -I- ZUR VEREINBARUNG
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Samples: Tanzschulvereinbarung
Allgemeine Grundsätze. Der Verkauf 1 Ziele der KombiWohngemeinschaften
(1) Die Wohngemeinschaft stellt eine Ergänzung zum bestehenden ambulanten Versorgungsangebot dar und entspricht dem Grundsatz „ambulant vor stationär“.
(2) Gemeinsames Ziel ist es, in der Wohngemeinschaft eine alternative Wohn- und Versorgungsform für Menschen mit Demenz sicherzustellen, die in besonderer Weise die individuellen und gemeinschaftlichen Bedürfnisse und Versorgungsbedarfe der Bewohner berücksichtigt.
(1) Die Verantwortung für die Gesamtorganisation der Wohngemeinschaft wird gemeinsam von den Mitgliedern der Begleitungsgemeinschaft im Rahmen ihrer spezifischen Funktion getragen.
(2) Zu den Mitgliedern der Begleitungsgemeinschaft gehören:
1. die Bewohner bzw. deren Bevollmächtigte oder gesetzliche Betreuer, die die Interessen der Bewohner auf der Grundlage der individuellen und gemeinschaftlichen Bedürfnisse und Versorgungsbedarfe vertreten und sichern. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben bildet diese Gruppe den Arbeitskreis der Wohngemeinschaft.
2. die Angehörigen, die in die Tagesstruktur integriert werden.
3. die Ehrenamtlichen, die in die Tagesstruktur integriert werden und Betreuungsleistungen übernehmen. Zur Sicherung der ehrenamtlichen Betreuungsqualität wird ein Arbeitskreis der Ehrenamtlichen gebildet.
4. der Pflegedienst, der im Rahmen der Regelungen aus dem Pflege- und Betreuungsvertrag sowie der „Rahmenvereinbarung zur Implementierung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Kreis Borken“ die Steuerung des Pflegeprozesses sowie die gesamte Alltagsgestaltung sicherstellt. Zur Sicherung der Versorgungsqualität wird ein Qualitätszirkel des Pflegedienstes gebildet.
5. der Vermieter, der im Rahmen der Regelungen des Mietvertrages den Wohnraum zur Verfügung stellt.
(3) Die Europäische Senioren-Fahrausweise erfolgt in den Bussen Akademie moderiert die zur Umsetzung des Konzeptes und zur Realisierung des Gemeinschaftslebens notwendigen Abläufe und Prozesse sowie die Arbeitskreise und Qualitätszirkel. Wohnraum Pflege/ Betreuung Pflege/ Betreuung Moderation Betreuung Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz Bewohner Ehrenamtliche Pflegedienst Angehörige Vermieter Arbeitskreis der VLP und an den Fahrscheinverkaufsautomaten Wohngemeinschaft Interessens- vertretung Moderation Wohngemeinschaft Qualitätszirkel des Pflegedienst Sicherung der NVS. Die Kombi-Fahrausweise gelten ehrenamtlichen Betreuung- qualität für Fahrten innerhalb des Gültigkeitszeitraumes und des Nutzungsgebietes. Die Kombi-Zeitfahrausweise (Kombi-Wochenkarte, Kombi-Wochenkarte ermäßigt, Kombi-Monatskarte, Kombi-Monatskarte ermäßigt) sind personengebunden und nicht übertragbar. Der Fahrgast ist verpflichtet, den Fahrausweis bei Kontrollen auf Verlangen vorzuzeigen. Die Kombi-Fahrausweise werden durch den Fahrgast nicht entwertet. Die Kombi-Fahrausweise sind beim Erwerb Menschen mit Kaufdatum und Uhrzeit versehen. Entsprechend den Grundsätzen dieses Tarifes werden ausgegeben: - Kombi-Einzelfahrschein, - Kombi-Einzelfahrschein ermäßigt, - Kombi-Tageskarte, - Kombi-Tageskarte ermäßigt, - Kombi-Wochenkarte, - Kombi-Wochenkarte ermäßigt, - Kombi-Monatskarte, - Kombi-Monatskarte ermäßigtDemenz
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Samples: Wohngemeinschaftsvereinbarung