Geltungsbereich, Vertragsgegenstand. Die vorliegende Vereinbarung gilt für alle Standorte der Heinze Gruppe (siehe xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx) und insbesondere dem Unternehmen, mit welchem der Lieferant in Geschäftsbeziehung steht (im weiteren „Kunde“ genannt).
Geltungsbereich, Vertragsgegenstand. Diese Vereinbarung regelt grundsätzliche Vertragsbedingungen und Modalitäten für künftig durch den AN an den AG zu liefernden Produkte und Dienstleistungen. Vorbehalten bleiben abweichende und/oder ergänzende schriftliche Vereinbarungen der Parteien im Einzelfall. Hierbei kommen vor allem warengruppenspezifische Qualitätsanforderungen für bestimmte Produkte in Betracht, die in Anhang 1 zu dieser Vereinbarung aufgelistet sind. Eine rechtliche Verpflichtung zur Erteilung von Aufträgen durch den AG wird durch diesen Rahmenvertrag nicht begründet. Jede ergänzende Vereinbarung sowie spezifische Änderungen bedürfen der Schriftform. Diese Vereinbarung ersetzt nicht die Forderungen der DIN EN ISO 9001 in der jeweils aktuell gültigen Form sowie Kundenstandards, sondern stellt nur die Mindestanforderungen des AG dar. Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner aus den Kauf-, Dienstleistungs- und Liefergeschäften, insbesondere was den Umfang, die technische Ausführung, Vorschriften, ggf. spezielle Qualitätsanforderungen (durch Spezifizierung z.B. in Zeichnungen, Stücklisten, Prüfplänen usw.), Liefertermine und Lieferpreise angeht, werden von den Vertragspartnern gesondert vereinbart.
Geltungsbereich, Vertragsgegenstand. Die AGB regeln:
2.1 unterjährige Verträge mit einer Laufzeit von bis 12 Monaten. Die Aushang- zeit ist in der Regel nach Wochen, Monaten oder auf eine Saison befristet.
2.2 langfristige Verträge mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten.
Geltungsbereich, Vertragsgegenstand. 1.1 Die OB//CC GmbH & Co. KG (nachfolgend "OBCC") bietet ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch "Kunden" genannt) Beratung, Konzeption, Erstellung, Support und Hosting von bzw. in Bezug auf digitale Produkte und Inhalte an, insbesondere für Apps und deren Infrastrukturen. Alle Leistungen und Angebote der OBCC erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB"). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die OBCC mit ihren Kunden, über die von ihr angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn sie von OBCC ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn OBCC in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden dessen Bestellung vorbehaltlos annimmt.
1.3 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Geltungsbereich, Vertragsgegenstand. 1.1 Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Sage Cloud Services.
1.2 Unter diese Nutzungsbedingungen fallen alle einzelvertraglich geschlossenen Vereinbarungen, die die Bereitstellung und den Betrieb der verschiedenen Produkte/ Services der Sage Cloud Services gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Gegenstand haben. Die Sage Cloud Services sind für die Verarbeitung von Daten nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden rechtlichen Bestimmungen konzipiert.
1.3 Sage erbringt die Leistungen ausschließlich gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind und ihren Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zzgl. der Schweiz und UK haben.
Geltungsbereich, Vertragsgegenstand. Diese Vereinbarung regelt die Qualitätsanforderungen für alle Entwicklungsleistungen und/oder Produkte, die während ihrer Laufzeit speziell für den Vertragspartner erbracht und/oder geliefert werden, soweit der Geltungsbereich nicht auf bestimmte Leistungen und/oder Lieferungen beschränkt ist. Einzelne Klauseln dieser Vereinbarung gelten nicht, soweit sie mit vorrangigen Verträgen, z.B. Entwicklungs- oder Einkaufsverträgen, in Widerspruch stehen. Diese Vereinbarung sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Geltungsbereich, Vertragsgegenstand. Die uns erteilten Aufträge werden nur zu unseren nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Mit Abschluss des Vertrages erkennt unser Kunde unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen an. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung vor- behaltlos ausführen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Unsere Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden ist, sofern sie nur dem Kunden im Zusammenhang mit einem zwischen ihm und uns bereits getätigten Geschäft zuge- gangen sind oder auf sie Bezug genommen wurde.
Geltungsbereich, Vertragsgegenstand. Diese Qualitätssicherungsvereinbarung regelt die Qualitätsanforderungen für alle (auch zukünftigen) Leistungen bzw. Lieferungen, die während ihrer Laufzeit vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erbracht werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen dieser Qualitätssicherungsvereinbarung gegenüber Xxxxx Xxxxx Werkzeugbau und Stanztechnik GmbH & Co. KG einzuhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt die Liste zu ergänzen, falls notwendig. Der Auftragnehmer darf diese Qualitätssicherungsvereinbarung oder einzelne Rechte und Pflichten daraus nicht ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers abtreten bzw. übertragen. Der Auftraggeber darf diese Qualitätssicherungsvereinbarung oder einzelne Rechte und Pflichten daraus ohne vorherige Zustimmung nach eigenem Ermessen an mit ihm verbundene Unternehmen abtreten bzw. übertragen. Diese Qualitätssicherungsvereinbarung gilt als Ergänzung zu den Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, die hiermit durch den Auftragnehmer anerkannt werden, und ist Bestandteil der Entwicklungs- und/oder Lieferverträge. Einzelne Klauseln dieser Qualitätssicherungsvereinbarung gelten nicht, soweit sie mit vorrangigen Verträgen, insbesondere Entwicklungs- und/oder Lieferverträgen, in Widerspruch stehen. Um besonderen Anforderungen Rechnung zu tragen, können spezifische Ergänzungen (individuelle Vereinbarungen) zu dieser Qualitätssicherungsvereinbarung als Anlage zu den Entwicklungs- und/oder Lieferverträgen vereinbart werden.
Geltungsbereich, Vertragsgegenstand. Diese AGB gelten ausschließlich für die Nutzung der Videosprechstunde durch Ver- sicherte/ Patienten.
Geltungsbereich, Vertragsgegenstand a.) Diese Vereinbarung regelt die Qualitätsanforderungen für alle Produkte, die während ihrer Laufzeit speziell für den Vertragspartner erbracht und/oder geliefert werden – hierzu gehören: • Drehteile • Kunststoffspritzteile • Stanz- und Biegeteile • Federn • Mechanische Baugruppen • Norm-Teile, Schrauben, Stifte, etc. • Buchsen und Gleitlager • Elektrische und mechatronische Bauteile, Kabel, Stecker, MAG-MATE, Schalter, Platinen, etc. • O-Ringe, Gummiteile • Kupferdraht • Vergussmassen, Harze, Härter • Softwareentwicklung Lieferantenauftragsnummer für Produktentwicklungen sowie externe Dienstleistungsunternehmen für Transporte und Lagerungen müssen den gestellten Anforderungen oder Spezifikationen jeweils auftragsspezifisch entsprechen.
b.) Diese Vereinbarung gilt als Ergänzung zu den Entwicklungsbedingungen von MSG und ist ein Bestandteil der Lieferverträge.
c.) Einzelne Klauseln dieser Vereinbarung gelten nicht, soweit sie mit vorrangigen Verträgen, z.B. Entwicklungs- oder Einkaufsverträgen, in Widerspruch stehen.
d.) Diese Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.