Common use of Allgemeine Vertragsbestimmungen Clause in Contracts

Allgemeine Vertragsbestimmungen. Etwaige Kosten der Vertragsvergebührung werden von der EAG VT getragen. Die Kosten einer rechtlichen Beratung trägt jeder Ver- tragspartner für sich. Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Münd- liche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vertrags- bestimmungen. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen Bestimmung sowie dem Zweck dieses Vertrages am Nächsten kommt und wirksam ist, dasselbe gilt für Lücken im Vertrag. Für Zwecke der Vertragsauslegung gilt dieser als von sämtlichen Vertragsparteien gemeinsam errichtet. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch über sein Zustandekommen und seine Auslegung wird die ausschließliche Zu- ständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Linz vereinbart. Auf dieses Vertragsverhältnis ist das materielle österreichische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtsübereinkommens anzuwenden. Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung. Die Datenschutzerklärung für Geschäftskontakte der Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH ist unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/ Datenschutzerklaerung-Energie-AG-Vertrieb-GmbH-Geschaeftskontakte.pdf?ch=95Ih4fFI&:hp=1;2;de zu finden und wird dem Ver- tragspartner auf Verlangen übermittelt. Anhang 1: Betreuungsvollmacht Tabelle 1: Pachtentgelt Tabelle 2: Anlagenrestwerte , am Linz, am Kunde Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH, FN 502834m Anhang 1 BETREUUNGSVOLLMACHT Der Vollmachtgeber, Firmenwortlaut: Firmensitz/Anschrift: im Folgenden “Kunde“ bevollmächtigt und ermächtigt die Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx FN 502834 m im Folgenden “Auftragnehmer“ sämtliche relevanten Daten für die Photovoltaikanlage von Dritten anzufordern bzw. bei Dritten einzuholen. Dies beinhaltet insbeson- dere auch die Einsichtnahme bzw. Datenanforderung beim jeweiligen Verteilnetzbetreiber und die Auswertung dieser Kundendaten (zB Lastprofil, Anschlussbedingungen, etc.). Weiters dient diese Ermächtigung als Zustellvollmacht für Informationen und Mitteilungen des zuständigen Verteilernetzbetreibers des Kunden. ………………………………………… ……………………………………………………………………… Ort, Datum Kunde

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Allgemeine Vertragsbestimmungen. Etwaige Kosten 17 Datenverwendung, Zustimmungserklärung nach dem Datenschutzgesetz, Datenverarbeitungsauskunft § 18 Vertragslaufzeit § 19 Übertragung von Rechten und Pflichten § 20 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand § 21 FormVorschriften § 22 Anzahl der Vertragsvergebührung werden von Vertragsausfertigungen Anlage B1: Besondere Bestimmungen und Abgeltungssätze für den unbegleiteten Kombinierten Verkehr (U KV) Anlage B2: Beschreibung der EAG VT getragen. Die Kosten einer rechtlichen Beratung trägt jeder Ver- tragspartner für sich. Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen beihilfefähigen Verkehrsleistungen in der Schriftform, ebenso das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Münd- liche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit Produktionsform des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs (UKV) Anlage B3: Verzeichnis der übrigen Vertrags- bestimmungen. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck Bergstrecken Beilagen: Beilage 1: Formatvorlage der weggefallenen Bestimmung sowie dem Zweck dieses Vertrages am Nächsten kommt und wirksam ist, dasselbe gilt für Lücken meldepflichtigen Ist-Betriebsdaten im Vertrag. Für Zwecke der Vertragsauslegung gilt dieser als von sämtlichen Vertragsparteien gemeinsam errichtet. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch über sein Zustandekommen und seine Auslegung wird die ausschließliche Zu- ständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Linz vereinbart. Auf dieses Vertragsverhältnis ist das materielle österreichische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtsübereinkommens anzuwenden. Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung. Die Datenschutzerklärung für Geschäftskontakte der Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH ist unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/ Datenschutzerklaerung-Energie-AG-Vertrieb-GmbH-Geschaeftskontakte.pdf?ch=95Ih4fFI&:hp=1;2;de zu finden und wird dem Ver- tragspartner auf Verlangen übermittelt. Anhang 1: Betreuungsvollmacht Tabelle 1: Pachtentgelt Tabelle UKV Beilage 2: Anlagenrestwerte , am Linz, am Kunde Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH, FN 502834m Anhang 1 BETREUUNGSVOLLMACHT Der Vollmachtgeber, FirmenwortlautFormatvorlage der meldepflichtigen ITE-Daten Beilage 3: Firmensitz/Anschriftentfällt Beilage 4: Formatvorlage der Zugtrassenabrechnungsdaten Beilage 5: Einverständniserklärung zur Übermittlung der Zugtrassenabrechnungs- und ARAMIS- Daten an die SCHIG mbH Beilage 6: Verzeichnis der Subauftragnehmer Beilage 7: entfällt Beilage 8: Formatvorlage Bahnhofscodeumschlüsselung Beilage 9: Formatvorlage der meldepflichtigen Ist-Kooperationsdaten im Folgenden “Kunde“ bevollmächtigt und ermächtigt EWV/UKV/RoLa Gegenstand dieses Vertrags ist die Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx FN 502834 m im Folgenden “Auftragnehmer“ sämtliche relevanten Daten Gewährung von Beihilfe für die Photovoltaikanlage Erbringung von Dritten anzufordern bzwSchienengüterverkehrsleistungen in der Produktionsform des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs als trassenbestellendes Eisenbahnverkehrsunternehmen in Österreich in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (§ 2 Z 3 iVm § 21 Abs. bei Dritten einzuholen1 Z 1 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. Dies beinhaltet insbeson- dere auch die Einsichtnahme bzwII 208/2014 idF BGBl. Datenanforderung beim jeweiligen Verteilnetzbetreiber und die Auswertung dieser Kundendaten (zB LastprofilII Nr. 190/2018, Anschlussbedingungen, etcin der Folge „ARR 2014“).). Weiters dient diese Ermächtigung als Zustellvollmacht für Informationen und Mitteilungen des zuständigen Verteilernetzbetreibers des Kunden. ………………………………………… ……………………………………………………………………… Ort, Datum Kunde

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Allgemeine Vertragsbestimmungen. Etwaige Kosten Soweit im Auftrag nicht anders festgelegt, gelten als allgemeine Vertragsbestimmungen in folgen- der Vertragsvergebührung Reihenfolge und in der jeweils zu Vertragsabschluss gültigen Fassung: - Auftragsschreiben / Bestellung; - Bestimmungen der zu Grunde liegenden Anfrage oder die Bestimmungen des Formblattes „Angebot“ (VAMED-KMB-Formular 0072) oder des in den Ausschreibungsunterlagen der ver- gebenden Stelle vorgegebenen vergleichbaren Angebotshauptteiles; - die Beschreibung der Leistung oder das mit Preisen versehene Leistungsverzeichnis; - Besondere Bestimmungen für den Einzelfall; allenfalls Hinweise auf Abweichungen von ÖNORMEN; - Gegenständliche Einkaufsbedingungen; - Allgemeine Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Leistungen (WD 313)*, in der jeweils geltenden Fassung (siehe: xxxx://xxx.xxxx.xx.xx/xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx- stadt/vertragsbestimmungen/index.html) Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder andere allgemeine Unterlagen des AN oder dessen Branche, werden von ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nicht Vertragsinhalt. In jedem Fall ändern Darstellungen in der EAG VT getragenzu übergebenden Betriebsanleitung die vertraglich vereinbarte Ver- antwortungstragung nicht zu Lasten des AG. * Die Kosten einer rechtlichen Beratung trägt jeder Ver- tragspartner Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für sich. Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Münd- liche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vertrags- bestimmungen. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch eine Bestimmung zu ersetzenLeistungen (WD 313) finden für alle Verträge, die zwischen VAMED-KMB und dem Zweck Auftragnehmer abgeschlossen werden sinngemäße Anwendung insofern, als VAMED-KMB an die Stelle der weggefallenen Bestimmung sowie dem Zweck dieses Vertrages am Nächsten kommt und wirksam istStadt Wien als Auftraggeber tritt. mehr als EUR 100.000,--, dasselbe gilt für Lücken im Vertragexkl. Für Zwecke der Vertragsauslegung gilt dieser USt. Förmliche Übernahme / Schlussfeststellung 6 mehr als von sämtlichen Vertragsparteien gemeinsam errichtetEUR 500.000,--, exkl. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem VertragUSt. Vorlage Vertragserfüllungsgarantie 7.1 mehr als EUR 100.000,--, auch über sein Zustandekommen und seine Auslegung wird die ausschließliche Zu- ständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Linz vereinbartexkl. Auf dieses Vertragsverhältnis ist das materielle österreichische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtsübereinkommens anzuwendenUSt. Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtetEinbehalt Haftrücklass 8 mehr als EUR 100.000,--, exkl. Jeder Vertragspartner erhält eine AusfertigungUSt. Die Datenschutzerklärung für Geschäftskontakte der Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH ist unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/ Datenschutzerklaerung-Energie-AG-Vertrieb-GmbH-Geschaeftskontakte.pdf?ch=95Ih4fFI&:hp=1;2;de zu finden und wird dem Ver- tragspartner auf Verlangen übermitteltRegelmäßige Vorlage Abschlagsrechnungen 11.1 mehr als EUR 100.000,--, exkl. Anhang 1: Betreuungsvollmacht Tabelle 1: Pachtentgelt Tabelle 2: Anlagenrestwerte , am Linz, am Kunde Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH, FN 502834m Anhang 1 BETREUUNGSVOLLMACHT Der Vollmachtgeber, Firmenwortlaut: Firmensitz/Anschrift: im Folgenden “Kunde“ bevollmächtigt und ermächtigt die Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx FN 502834 m im Folgenden “Auftragnehmer“ sämtliche relevanten Daten für die Photovoltaikanlage von Dritten anzufordern bzwUSt. Vertragsstrafe bei Dritten einzuholen. Dies beinhaltet insbeson- dere auch die Einsichtnahme bzw. Datenanforderung beim jeweiligen Verteilnetzbetreiber und die Auswertung dieser Kundendaten (zB Lastprofil, Anschlussbedingungen, etc.). Weiters dient diese Ermächtigung als Zustellvollmacht für Informationen und Mitteilungen des zuständigen Verteilernetzbetreibers des Kunden. ………………………………………… ……………………………………………………………………… Ort, Datum KundeVerzug Schlussrechnungslegung 11.1

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