Allgemeine Voraussetzungen. Jede Kündigungserklärung nach den Absätzen 2 bis 5 sowie das Aufhebungsverlangen nach Absatz 6 bedarf der Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail). Wenn Sie den Baustein insgesamt oder die Tarife dieses Bau- steins für einzelne →versicherte Personen kündigen, ist die Kündi- gung nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass die betroffenen ver- sicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben. Das gilt entsprechend, wenn Sie die Aufhebung nach Ab- satz 6 verlangen. Wenn der Tarif dieses Bausteins der Erfüllung der Pflicht zur Versi- cherung nach § 193 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dient, gelten zusätzlich die Voraussetzungen nach Ziffer 1.9.4. Sie können den Baustein zum Ende eines jeden Versicherungs- jahrs, frühestens zum Ablauf der nach Ziffer 1.9.1 Absatz 1 verein- barten →Mindestversicherungsdauer von 2 Versicherungsjahren, mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne →versicherte Personen oder Tarife dieses Bausteins be- schränkt werden. Wenn die →versicherte Person in der gesetzlichen Krankenversi- cherung versicherungspflichtig wird, können Sie innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht die für sie als
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Allgemeine Voraussetzungen. Jede Kündigungserklärung nach den Absätzen 2 bis 5 sowie das Aufhebungsverlangen nach Absatz 6 bedarf der Textform (zum Beispiel Brief, Fax, →Schriftform. Die Ausübung des Rechts per Fax oder per E-Mail)Mail erfüllt die Schrift- form nicht. Wenn Sie den Baustein insgesamt oder die Tarife dieses Bau- steins Bausteins für einzelne →versicherte Personen kündigen, ist die Kündi- gung Kündigung nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass die betroffenen ver- sicherten versicher- ten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt habenha- ben. Das gilt entsprechend, wenn Sie die Aufhebung nach Ab- satz Absatz 6 verlangen. Wenn der Tarif dieses Bausteins der Erfüllung der Pflicht zur Versi- cherung nach § 193 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dient, gelten zusätzlich die Voraussetzungen nach Ziffer 1.9.4. Sie können den Baustein zum Ende eines jeden Versicherungs- jahrs, frühestens zum Ablauf der nach Ziffer 1.9.1 Absatz 1 verein- barten →Mindestversicherungsdauer von 2 Versicherungsjahren, mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne →versicherte Personen oder Tarife dieses Bausteins be- schränkt beschränkt werden. Wenn die →versicherte Person in der gesetzlichen Krankenversi- cherung versicherungspflichtig wird, können Sie innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht die für sie als.
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