Altlasten Musterklauseln

Altlasten. Aus dem Bereich Werftstraße / Yachthafen insgesamt sind flächenhafte Auffüllungen mit Schlacken und Ziegelstücken sowie diverse punktuelle Schadensfälle bzw. Schadstoffbelas- tungen bekannt. Diese Auffüllungen weisen unterschiedliche Mächtigkeiten auf. Angrenzend an das Bebauungsplangebiet befindet sich auf dem Grundstück Nordring 8 eine Verdachtsfläche. Hier sind in den Auffüllungen (bis 1,30 m mächtig) Belastungen des Bo- dens mit polycyclischen Kohlenwasserstoffen (PAK) festgestellt worden. Punktuell ist die Bodenluft mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) belastet. Ob auch das Grundwasser betroffen ist, ist unklar. Innerhalb des Bebauungsplangebietes befindet sich ferner auf dem Grundstück Nordring 6 eine weitere Verdachtsfläche. Bis 1945 wurde diese Fläche militärisch, mindestens seit 1964 durch eine Maschinenbaufirma genutzt. Orientierende Untersuchungen von 1996 ergaben hier Auffüllungsmächtigkeiten von 2,20 m. Das Auffüllungsmaterial ist mit PAK belastet. Fer- ner wurden punktuell Bodenluftbelastungen durch CKW festgestellt. Die Herkunft der CKW- Belastung ist unklar, evtl. ist auf dem Grundstück ein punktueller Schadstoffeintrag. Aktuell besteht kein Handlungsbedarf, bei Baumaßnahmen oder Umnutzung ist diese Problematik jedoch in beiden Fällen zu berücksichtigen. Für das Grundstück der derzeitigen Kleingärten, auf dem die Wohnbebauung geplant ist, wurde aufgrund des Auffüllungsverdachtes eine Baugrunderkundung inkl. orientierender Untersuchungen durchgeführt. Es wurden 10 Rammkernsondierungen bis in 7 – 11 m Tiefe durchgeführt. Teilweise wurde an sechs Sondierungen Auffüllungen bis max. 70 cm Tiefe festgestellt. Die Untersuchung hat keine bis unerhebliche Belastungen durch polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe ergeben. (max. 1,8 mg/kg). Da die geplanten Wohngebäude auf dem Gelände alle unterkellert, bzw. die Freiflächen als Tiefgarage ausgebaut werden sollen, ist weiterhin davon auszugehen, dass das Auffül- lungsmaterial ohnehin während der Baumaßnahmen vollständig entnommen wird. Es erge- ben sich daher keine Einschränkungen für die geplante Nutzung. Während der Baumaß- nahme sind allerdings die abfallrechtlichen Fragestellungen zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass die geplanten Vorgärten nur sauberer, d.h. für diese Nutzung zulässiger Boden verwendet wird.
Altlasten. Wird durch den Versicherungsfall eine bestehende Kontamination des Erdreichs erhöht, so werden nur Aufwendungen ersetzt, die den für eine Beseitigung der bestehenden Kontamination erforderlichen Betrag übersteigen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob und wann dieser Betrag ohne den Versicherungsfall aufgewendet worden wäre. Die hiernach nicht zu ersetzenden Kosten werden nötigenfalls durch Sachverständige festgestellt.
Altlasten. Gemäß Auskunft des Umweltamts der Stadt Augsburg aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster vom 21.07.2021 liegt für das Vertragsgrundstück ein Eintrag vor. Der Verkäufer erklärt, dass nach seiner Kenntnis keine Informationen oder Anhaltspunkte für Umweltschäden im Vertragsgrundstück vorliegen. Der Verkäufer verpflichtet sich, einen Antrag auf Löschung des Eintrags im Altlastenverdachtsflächenkataster unter Beifügung der erforderlichen Nachweise zu stellen, ohne für den Erfolg des Antrages zu haften. Zum Zeitpunkt der Auflegung des Investmentvermögens weist das Grundbuch die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Lasten und Beschränkungen auf: Abteilung II 1 Grunddienstbarkeit für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flurstück 464/8 BVNr. 1 in Blatt 18185; gemäß Bewilligung vom 02.12.2020 URNr. 0000 Xxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxx, München. Abteilung III 1 17.950.000 Euro Buchgrundschuld für die Deutsche Genossenschafts-Hypotheken- bank AG, Hamburg. 3 3.130.000 Euro Buchgrundschuld für die DZHYP AG, Hamburg. Der Käufer übernimmt die vorstehenden, zum Teil ggf. noch einzutragenden Belastungen in Abteilung II ohne Anrechnung auf den Kaufpreis. Im Übrigen wird das Anlageobjekt lastenfrei verkauft. Im Rahmen der Finanzierung des Anlageobjekts werden entsprechende Grundschulden in Höhe von insgesamt 20.500.000 Euro zu Gunsten der Stadtparkasse Augsburg eingetragen. Siehe hierzu auch unter Kapitel 4.10 »Finanzierung« ab der Seite 27.
Altlasten. Risiken aus Altlasten (z.B. Schadstoffe, Bodenverunreinigungen) können nicht ausgeschlossen werden. Es besteht das Risiko, dass die Projektgesellschaft bestehende und/oder künftige Umweltbelastungen aus Altlasten beseitigen muss, was erhebliche Kosten verursachen kann. Sollten Altlasten nicht besei- tigt werden können, könnte dies erheblich negative Folgen für die Wertentwicklung und einen Veräuße- rungserlös der Immobilie haben. Dies könnte dazu führen, dass Zahlungen auf die Darlehensforderung nicht erfolgen können. Dies wiederum kann die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin negativ beeinträchtigen und die Zins- und Rückzahlungsansprüche der Anleihegläubiger aus den Schuldverschreibungen gefährden.
Altlasten. § 43. Für die Erfassung, Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten und Altlasten sowie für die Verteilung der dabei anfallenden Kosten gilt das Umweltrecht des Bundes.
Altlasten. Risiken aus Altlasten (wie Bodenverunreinigungen, As- best-Einbauten) werden insbesondere beim Erwerb von Immobilien sorgfältig geprüft (gegebenenfalls durch Einholung von entsprechenden Sachverständigengut- achten). Trotz aller Sorgfalt sind Risiken dieser Art jedoch nicht vollständig auszuschließen. Sollte in der Zukunft die Beseitigung derartiger Altlasten erforderlich sein, besteht zum einen das Risiko von Beseitigungskos- ten, zum anderen das Risiko von reduzierten Mieterträ- gen durch Mietminderungen oder Vertragskündigungen. Derartige Fälle können sich nachteilig auf den Wert des Sondervermögens auswirken.
Altlasten. Treten Altlasten unerwartet oder in unerwartetem Umfang auf, kann die Beseitigung derselben nur mit Kosten oder gar nicht möglich sein. Dies kann dazu führen, dass das jeweilige Projekt nicht, nur verzögert oder verändert oder zu Mehr­ kosten oder mit Mindereinnahmen realisiert oder betrieben werden kann, was sich in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens­, Finanz­ und Ertragslage der Emittentin aus­ wirken kann.
Altlasten. Im Rahmen der durchgeführten orientierenden Altlastenuntersuchung (siehe Ka- pitel II 2.2.4) erfolgte eine erste Einschätzung zur Schadstoffbelastung der im be- probten Bereich anstehenden Auffüllung und des gewachsenen Bodens. Die Un- tersuchung ergab überwiegend Auffälligkeiten in den obersten Bodenhorizonten im Bereich des gewerblich als Gärtnerei genutzten Grundstücks. Für die Errichtung eines Schulstandortes und einer Kita ist laut Gutachten in Teilbereichen der Aus- tausch der teilweise oberhalb der Prüfwerte der Bundes-Bodenschutzverordnung für Kinderspielflächen belasteten Bodenbereiche notwendig. Sollten im Rahmen der Baudurchführung weitere sanierungsbedürftige Bodenverunreinigungen fest- gestellt werden, sind diese im Zusammenhang mit den Bauvorhaben zu sanieren. Im Zusammenhang mit den bauvorbereitenden Maßnahmen werden auf Grund- lage der bereits vorliegenden Untersuchungen durch die Bauherrin / Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Wohnen vertiefende Untersuchungen zum Bau- grund und zur Schadstoffbelastung durchgeführt. Eine Beseitigung der Auffällig- keiten mit Umsetzung der Planung kann als sichergestellt angesehen werden. Bei Inanspruchnahme der nördlichen Kita-Erweiterungsfläche sollte diese durch ergänzende Bodenproben auf den Schadstoffgehalt hin untersucht werden. An- haltspunkte für konkrete Belastungen liegen nicht vor. Die Fläche ist durch ein starkes Gefälle gekennzeichnet und wurde daher in der Vergangenheit weder bau- lich noch für Lagerzwecke genutzt. Sie ist eingezäunt, sodass auch kein Sperrmüll, Bauschutt oder ähnliches abgeladen werden konnte. Eine entnommene Boden- probe an der Böschungsoberkante war unauffällig.
Altlasten. In der Übersichtskarte der „Altstandorte und Altablagerungen“ der Stadt Dortmund (Stand: September 2000) sind im Änderungsbereich keine Kennzeichnungen enthalten. Bei Baugrunduntersuchungen (4, 5) (Gutachten sind als Xxxxxxx 0 und 5 beigefügt) wurden in Teilbereichen Auffüllungen festgestellt. Die Auffüllungen bestehen in der Regel aus umge- lagerten Erdstoffen (Kies). Anthropogene Elemente wurden in Form von Schlacke-, Ziegel-, Keramik-, Glas- und Holzbestandteilen gefunden. Die umwelttechnische Screeninguntersu- chung ergibt, dass sich aus umwelttechnischer Sicht keinerlei Einschränkungen für die ge- plante gewerbliche Nutzung ergeben.
Altlasten. In der Übersichtskarte der „Altstandorte und Altablagerungen“ der Stadt Dortmund, Um- weltamt (Stand: September 2000) sind im Änderungsbereich keine Kennzeichnungen enthal- ten. Bei Baugrunduntersuchungen wurden in Teilbereichen Auffüllungen festgestellt. An anthropogenen Elementen wurden in den aufgefüllten Bodenstoffen Schlacke-, Ziegel-, Ke- ramik-, Glas- und Holzbestandteile gefunden. Die umwelttechnische Screeningunter- suchung ergab, dass sich aus umwelttechnischer Sicht keinerlei Einschränkungen für die be- absichtigte Nutzung ergeben.