Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Angebote, Kostenanschläge, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige Vertrags- und Lieferungsunterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich ge- macht werden. Wir behalten an ihnen Urheberrecht und Eigentum. Aufträge, Abre- den, Zusicherungen usw. unserer Vertreter bedürfen schriftlicher Bestätigung. Ver- tragspflichten entstehen für uns erst aufgrund unserer Auftragsbestätigung oder dadurch, dass wir mit der Auftragsausführung beginnen.
2.3 Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich vorzunehmen.
2.4 Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Gütezusicherung, Abbildungen, Muster, Be- schreibungen, Skizzen usw. in Angeboten, Katalogen und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, es sei denn, dass sie in der Auf- tragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Übereinstim- mung von Kunden beigestellten Materials und von Halbfabrikaten mit vertraglichen Spezifikationen oder übergebenen Zeichnungen und Mustern wird von uns nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung überprüft.
2.5 Abschlüsse des Außendienstes sowie telefonische Abmachungen bedürfen zur Wirk- samkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1 Planungsleistungen sind grundsätzlich honorarberechtigt. Einzelheiten werden im Planungsvertrag geregelt. Angebote, Zeichnungen, Pläne, Beschriebe und Muster sowie der Leistungs- und Küchenbeschrieb der Küchenfirma bleiben deren Eigentum. Der Auftraggeber ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten Offert- und Vertragsunterlagen berechtigt. Wird der offerierenden Küchenfirma der Auftrag nicht erteilt, sind alle eingereichten Unterlagen der Küchenfirma zurückzugeben.
2.2 Angebote mit mehreren Küchen gelten für die offerierte Stückzahl. Nachträgliche Abweichungen in der Stückzahl oder unvorhergesehene Aufteilung der Lieferung in Etappen können eine Veränderung des vereinbarten Preises zur Folge haben.
2.3 Materialmuster sind Typen-Muster. Insbesondere bei Naturmaterial wie Holz oder Stein kann die Lieferung innerhalb der natürlichen Variationsbreite vom Typenmuster sichtbar abweichen. Musterelemente, die über bestehende Handmuster hinausgehen, sind nach Aufwand zu vergüten.
Angebot und Angebotsunterlagen. 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Für den Vertragsinhalt, insbeson- dere für den Lieferumfang, ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung allein maßgebend. Mündliche Vereinbarungen, Änderungen und Zusicherungen unserer Angestellten werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
2. An Abbildungen, Zeichnungen, Modulen, Kalkulationen und sons- tigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Alle Leistungsdaten des Vertragsgegenstandes wie beispielsweise Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten (ausgenommen der Preis selbst) sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
4. Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifika- tion und der Bauart behalten wir uns auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung ohne vorherige Ankündigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Käufers widersprechen, und sofern der Vertragsgegenstand und dessen äußeres Erscheinungsbild dadurch für den Käufer keine Qualitätseinbuße oder sonstige unzumutbaren Änderungen erfährt. Zumutbar für den Käufer sind insbesondere technische Änderungen, Verbesserungen nach dem neusten Stand von Wirtschaft und Technik, Verbesserung der Konstruktion und Materialauswahl.
Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1 Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich.
2.2 Angaben in den Beschreibungen des Verkäu- fers über Gewicht, Maß, Fassungsvermögen, Preis, Leistung, Betriebskosten, Geschwindig- keiten und dgl. sind unverbindlich und als annähernd zu verstehen.
2.3 Pläne, Kostenvoranschläge, Abbildungen und sonstige Unterlagen verbleiben im Eigentum des Verkäufers. Sollte der Käufer Zeichnungen, technische Unterlagen oder andere technische Informationen erhalten, so darf sie dieser ohne die Zustimmung des Verkäufers nicht für einen anderen Zweck nutzen, als für den sie geliefert wurden. Sie dürfen nicht ohne Zustimmung des Verkäufers für andere Zwecke genutzt, kopiert, reproduziert, an Dritte ausgehändigt oder bekannt gegeben werden.
Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1 Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzunehmen.
2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Ur- heberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich ge- macht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten, insoweit gilt ergänzend die Regelung von Ziff. 9.5.
2.3 Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Lieferanten.
Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1 Der Lieferer ist verpflichtet, unsere Bestel- lung unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Zugang anzuneh- men und in Textform zu bestätigen.
2.2 An Abbildungen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigen- tums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung in Text- form nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung aufgrund unserer Bestellung (und etwaiger Folgebestellungen) zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellungen ist der Lieferer auf unsere Anforderung in Text- form verpflichtet, die Unterlagen unverzüglich zurückzugeben und in digital gespeicherter Form zu löschen, sofern keine gesetzliche Verpflich- tung des Lieferers zur Aufbewahrung besteht. Dem Lieferer steht uns gegenüber kein Zurück- behaltungsrecht zu. Dritten gegenüber sind sie gemäß Ziff. 13 geheim zu halten.
2.3 Unsere Bestellungen sind nur in Textform als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren und uns gegenüber verbindlich.
2.4 Sofern dem verbindlichen Angebot des Lie- ferers gem. § 145 BGB eine unverbindliche An- frage unsererseits zugrunde liegt, muss das An- gebot des Lieferers der unverbindlichen Anfrage entsprechen; auf Abweichungen ist im Angebot in Textform ausdrücklich hinzuweisen.
2.5 Der Lieferer ist gegenüber uns zur Erbrin- gung von Teilleistungen nur berechtigt, wenn dies in unseren Bestellungen ausdrücklich ver- einbart ist.
Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1. Mündliche Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend, sie werden erst durch Bestätigung in Textform bindend.
2.2. Die Bindungsfrist beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, 14 Kalendertage ab Angebotsstellung.
2.3. Die in den begleitenden Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben und Informationen wie bspw. technische Beschreibungen, Zeichnun- gen, Abbildungen, Daten, Programme und Leistungsangaben des Auf- tragnehmers sind unverbindlich.
2.4. Vom Auftraggeber zu erbringende Mitwirkungsleistungen und techni- sche Anforderungen an die Ausstattung des Auftraggebers sind stets als Mindestanforderungen verbindlich.
2.5. Die in den Angebotsunterlagen enthaltenen Informationen sind in der Angebotsphase auf Ausführungsmöglichkeiten im Rahmen des beab- sichtigten Projekts durch den Auftraggeber zu überprüfen. Bei Un- stimmigkeiten ist der Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen seit Zu- gang der Unterlagen zu verständigen, andernfalls werden daraus ent- stehende Mängel und Abweichungen vom Auftraggeber verantwor- tet.
2.6. Auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärungen des Auf- tragnehmers sind ausschließlich in Textform wirksam. Mündliche Er- klärungen werden erst durch Bestätigung in Textform seitens des Auftragnehmers wirksam. Die Schriftform gilt auch für etwaige Ne- ben- und Änderungsabreden.
2.7. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch einseitige Bezugnahme des Auftraggebers auf stattgefundene Vertragsverhandlungen herbeige- führt werden. Ein Schweigen seitens des Auftragnehmers gilt in kei- nem Fall als Zustimmung. Der Inhalt wird ausschließlich durch Gegen- bestätigung in Textform seitens des Auftragnehmers anerkannt.
Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer dem Käufer Kataloge, Abbil- dungen, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Ausführungsanweisungen, Ver- weisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor- behält. Der Käufer darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustim- mung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zu- gänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
2.2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Verkäufer berechtigt, das Angebot innerhalb von 14 Tage nach Zugang des Angebots beim Verkäufer anzunehmen.
2.3. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbe- stätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer er- klärt werden.
Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind für den Umfang der ver- traglich geschuldeten Leistung die schriftliche Verkaufsvereinbarung zwischen uns und dem Besteller oder, sofern nicht vorhan- den, unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend.
2.2 Die in unseren Unterlagen enthaltenen Angaben, insbesondere Zeichnungen, Schemas, technischen Daten und Leistungs- beschreibungen, sind nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeich- net / bestätigt werden. Änderungen unserer eigenen Produkte bleiben ausdrücklich vorbehalten, ebenso Abweichungen in Be- zug auf vorgelegte Muster.
2.3 Sämtliche Angebote, Abbildungen, von uns erstellte technische Zeichnungen, Schemas und ähnliche Unterlagen bleiben in unserem Eigentum. Sie dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung weiterverwendet oder Dritten überlassen werden. Die Verlet- zung dieser Bestimmung macht schadenersatzpflichtig.