Angebot und Angebotsunterlagen Musterklauseln

Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1 Planungsleistungen sind grundsätzlich honorarberechtigt. Einzelheiten werden im Planungsvertrag geregelt. Angebote, Zeichnungen, Pläne, Beschriebe und Muster sowie der Leistungs- und Küchenbeschrieb der Küchenfirma bleiben deren Eigentum. Der Auftraggeber ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten Offert- und Vertragsunterlagen berechtigt. Wird der offerierenden Küchenfirma der Auftrag nicht erteilt, sind alle eingereichten Unterlagen der Küchenfirma zurückzugeben.
Angebot und Angebotsunterlagen. 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Für den Vertragsinhalt, insbesondere für den Lieferumfang, ist unsere schriftliche Auf- tragsbestätigung allein maßgebend. Mündliche Vereinbarungen, Änderungen und Zusicherungen unserer Angestellten werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
Angebot und Angebotsunterlagen. 3.1 Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzunehmen.
Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1 Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich.
Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Angebot und Angebotsunterlagen. ( 5) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Besteller ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, sowie geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung bleiben vorbehalten.
Angebot und Angebotsunterlagen. 1.1 Alle Angebote sind unverbindlich hinsichtlich Preis- und Lieferungsmöglichkeit. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben und sonstige Maßangaben sind nur maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer dem Käufer Kataloge, Abbil- dungen, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Ausführungsanweisungen, Ver- weisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor- behält. Der Käufer darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustim- mung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zu- gänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
Angebot und Angebotsunterlagen. An sämtlichen von uns im Rahmen der Ange- botslegung überlassenen Unterlagen wie Angeboten, Beschreibungen, Zeichnungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.