Angebot und Auftragsannahme. 1. Angebote der BÄKO sind freibleibend. Bestellungen des Kunden sind für die BÄKO nur verbindlich, soweit die BÄKO sie bestätigt, ihnen durch Lieferung oder Leistungserbringungen nachkommt oder die BÄKO nicht innerhalb von 10 Werktagen dem Vertragsabschluss widerspricht. Abweichend von II. 1. Satz 1 bedarf es bei Investitionsgütern, die keine geringwertigen Wirtschaftsgüter im Sinne der jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften sind, einer ausdrücklichen Vertragsannahme durch die BÄKO.
2. Die durch die BÄKO z.B. in Prospekten, Katalogen, Homepage, Rundschreiben oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen unterbreiteten Leistungsbeschrei- bungen der Produkte sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die BÄKO übernimmt im Zweifel keine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Sache. Im Zweifel sind nur ausdrückliche Erklärungen der BÄKO über die Übernahme einer Garantie in Textform maßgeblich.
3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die BÄKO Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen in Schrift- oder Textform, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform.
4. Alle Aufträge werden unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeiten angenommen. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streik, Straßenblockaden oder vergleichbare Umstände - auch bei Vorlieferanten der BÄKO - unmöglich oder übermäßig erschwert, so ist die BÄKO berechtigt, ohne Scha- densersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
Angebot und Auftragsannahme. 1,Alle Angebote sind unverbindlich. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Farbtöne u.a., die in Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen enthalten sind, sind branchenübliche Annährungswerte. 2, Alle Aufträge gelten vom Lieferer grundsätzlich erst als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Dies gilt auch für durch Vertreter hereingenommene Aufträge. 3, Aufträge für Sonderanfertigungen bedürfen ausnahmslos hinsichtlich der Angaben über Ausführung, Abmessung usw. der schriftlichen Bestätigung. 4, Der Lieferer haftet nicht für Fehler, die sich aus vom Besteller eingereichten Unterlagen ergeben. 5, Angeforderte Muster werden nur gegen Berechnung geliefert. 6, Konstruktionsänderungen die Infolge gemachter Erfahrungen angezeigt erscheinen, behält sich der Lieferer vor. 7, Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge erwirbt der Besteller kein Anrecht auf die Werkzeuge, diese bleiben Eigentum des Lieferers. 8, Die Lieferung der Ware erfolgt ohne Verpackung; wird Verpackung gewünscht, so wird diese zu Selbstkosten berechnet. 9, Mündliche bzw. telefonische Absprachen und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
Angebot und Auftragsannahme. 1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2. Die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist bindend. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Auftraggeber innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.
Angebot und Auftragsannahme. Unser Angebot ist für Industrie, Handwerk, Handel und die freien Berufe zur Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt. Unsere Kataloge, Angebots- und Informationsschreiben sowie unsere Homepage u.ä. informieren Sie über unser Angebot. Kaufverträge kommen mit der Annahme (schriftliche Auftragsbestätigung) einer Bestellung zustande. Bei von der Bestellung abweichender Auftragsbestätigung gilt die Lieferung in der von uns bestätigten Form als vereinbart, wenn der Käufer nicht innerhalb von drei Tagen nach Zustellung der Auftragsbestä- tigung schriftlich widerspricht. Unsere Angebote sind freibleibend, insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit der angebotenen Waren und Leistungen seitens unserer Zulieferer sowie der Preisent- wicklung auf dem Weltmarkt. Aufträge müssen immer schriftlich oder per Fax mit rechtsgültiger Unterschrift übermittelt werden. Jede Bestellung gilt als Auftrag. Mehrere Bestellungen können aus technischen Gründen nicht zusammen gefasst werden. Eine Auftragsannahme erfolgt immer unter Vorbehalt der Verfügbarkeit, zwischenzeitlichem Ausverkauf oder vollständiger Maschinenauslas- tung bei unseren Herstellern, auf die wir keinen Einfluss haben. Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn sie nicht innerhalb von 21 Tagen von uns widerrufen wird. Für einen Auftragswert unter 100,00 EUR erheben wir eine Bearbeitungspauschale von 10,00 EUR.
Angebot und Auftragsannahme. 2.1 Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich freibleibend; Preis- und Lieferzeitangaben sind, soweit nicht anders vermerkt, ohne Gewähr und unverbindlich. Aufträge sind erst dann für den Verkäufer bindend, wenn sie von diesem bestätigt sind.
2.2 Der Verkäufer bestätigt eine Vertragsannahme stets schriftlich oder fernschriftlich, sofern nicht unmittelbare Lieferung bzw. Rechnungslegung erfolgt.
Angebot und Auftragsannahme. Das Angebot des Lieferers ist freibleibend. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt worden ist.
Angebot und Auftragsannahme. 3.1. Angebote von Helbok sind freibleibend.
3.2. Angebote, Aufträge und Auftragsänderungen, Stornos sowie sämtliche sonstige Vereinbarungen, insbesondere soweit sie von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, kommen erst mit der schriftlichen Bestätigung von Helbok zustande. Unser Stillschweigen gilt ausdrücklich nicht als Zustimmung.
3.3. Der Vertragsinhalt, insbesondere in Bezug auf den Lieferumfang, richtet sich nach der schriftlichen Bestätigung von Helbok, es sei denn, es wurde nach Vertragsschluss eine mündliche oder konkludente, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung getroffen. Die Änderung individueller Vereinbarungen kann auch nach Vertragsschluss nur schriftlich erfolgen.
3.4. Helbok ist nicht verpflichtet, die Vertretungsbefugnis der jeweils auftraggebenden Person zu prüfen, sondern ist befugt von deren rechtmäßiger Vertretungsbefugnis auszugehen.
3.5. Helbok hat das Recht, sich zur Erfüllung der ihr aus den Vereinbarungen obliegenden Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
Angebot und Auftragsannahme. 1. Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Aufträ- ge/Bestellungen (mündlich, Fax, Brief, email mit Absenderkennung, Telefon, elektronische Datenübertragung) gelten erst als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung (Fax, Brief, email mit Absenderkennung, elektronische Datenübertragung) vorliegt oder die Versandanzeige oder die Lieferung ausgeführt ist oder die Rechnung erteilt ist. Die Annahme von Aufträgen erfolgt auch bei Vorkasse unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit.
2. Der Käufer hat bei der Bestellung den vorgesehenen Abladeort und den Empfänger gewis- senhaft anzugeben. Bei Verletzung dieser Verpflichtung sind wir berechtigt, die weitere Beliefe- rung einzustellen oder die Fracht nachzuberechnen sowie Schadenersatz zu verlangen. Dane- ben ist für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe mindestens in Höhe des zehnfa- chen Differenzbetrages zu zahlen, falls unrichtige Angaben des Käufers zu einer ihm nicht zustehenden Frachtvergütung führen.
3. Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt, dass wir selbst rechtzeitig und vertragsgemäß beliefert werden.
Angebot und Auftragsannahme. 1. Angebote der BÄKO sind freibleibend. Bestellungen des Kunden sind für die BÄKO nur verbindlich, soweit die BÄKO sie bestätigt, ihnen durch Lieferung oder Leistungserbringungen nachkommt oder die BÄKO nicht innerhalb von 10 Werktagen dem Vertragsabschluss widerspricht. Abweichend von
Angebot und Auftragsannahme. 1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Die unsere Ware betreffenden Abbildungen, Prospekte, Verzeichnisse, Werbeschriften, Zeichnungen etc. und die in diesen enthaltenen Daten und technischen Eigenschaften sind nur annähernd maßgeblich, wenn sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Wir behalten uns Änderungen der Konstruktion und der Ausführung vor.
3. Der Kunde ist drei Wochen an seine Bestellung gebunden.
4. Ein Vertrag kommt zustande mit unserer Annahme der Bestellung oder durch Ausführung der Lieferung.