Angebote und Unterlagen Musterklauseln

Angebote und Unterlagen. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen des Unternehmers dürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen einschl. Kopien unverzüglich an den Unternehmer herauszugeben. Bei von ihm verschuldeter Unmöglichkeit der Herausgabe haftet der Verbraucher auf Schadensersatz.
Angebote und Unterlagen. 1. Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend. Soweit ein schriftliches Angebot oder ein Angebot in elektronischer Form des Auftragnehmers vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, ist das Angebot für die Zeit von 15 Kalendertagen nach Zugang beim Auftraggeber bindend. 2. Gewichts- oder Maßangaben in Angebotsunterlagen des Auftragnehmers (z. B. in Plänen, Zeichnungen, Abbildungen) sind nur annähernd gewichts- oder maßgenau, soweit nicht diese Angaben auf Verlangen des Auftraggebers als verbindlich bezeichnet werden. 3. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen des Auftragnehmers dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben. Eventuell erstellte Vervielfältigungen sind in diesem Fall zu vernichten. 4. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber auszuhändigen.
Angebote und Unterlagen. 1. Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder – soweit eine solche nicht vorliegt – dessen Angebot maßgebend. Ändert oder erweitert der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers, so richtet sich der Inhalt des Vertrages nach der Annahme des Auftragnehmers. 2. Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend. Soweit ein schriftliches Angebot oder ein Angebot in elektronischer Form des Auftragnehmers vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, ist das Angebot für die Zeit von 15 Kalendertagen nach Zugang beim Auftraggeber bindend. 3. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen des Auftragnehmers dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben. Eventuell erstellte Vervielfältigungen sind in diesem Fall zu vernichten. 4. Angaben über Preise, Zeit- und Materialaufwand sind, falls sich der Umfang der vorzunehmenden Arbeiten erst nach genauer Untersuchung feststellen lässt, auch bei schriftlicher Angabe nur annähernd maßgebend und stellen keinen verbindlichen Kostenanschlag dar. Der Auftraggeber übernimmt hiermit ausdrücklich das damit verbundene Risiko, sofern er keine Kostengrenze setzt. 5. Wünscht der Auftraggeber die Erstellung eines Kostenanschlags, so hat er dies ausdrücklich anzugeben. Kostenanschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet sind. Der Auftragnehmer ist an einen verbindlichen Kostenanschlag bis zum Ablauf von zwei Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Ein zum Zwecke der Erstellung eines Kostenanschlages demontierter Gegenstand, der nicht instand gesetzt oder ersetzt werden soll, braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden.
Angebote und Unterlagen. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnun- gen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen des Unter- nehmers dürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfäl- tigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich ge- macht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen einschl. Kopien unverzüglich an den Unterneh- mer herauszugeben. Bei von ihm verschuldeter Unmög- lichkeit der Herausgabe haftet der Verbraucher auf Scha- densersatz.
Angebote und Unterlagen. 1. Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich freibleibend. Soweit ein schriftliches Angebot des Verkäufers vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, so ist das Angebot für die Zeit von 3 Wochen nach Abgabe bindend. 2. Der Verkäufer gibt grundsätzlich keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie für Waren sowie für Angaben, Beschreibungen oder Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder Drucksachen ab. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, sind nur ausdrücklich getroffene Vereinbarungen über eine bestimmte Beschaffenheit oder eine bestimmte Haltbarkeit des Kaufgegenstandes als eine Garantie zu werten. 3. Kostenvoranschläge, Berechnungen, Zeichnungen oder andere Unterlagen sowie Warenproben und Modelle dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtabschluss des Kaufvertrages unverzüglich an den Verkäufer zurückzugeben. Eventuell erstellte Vervielfältigungen sind in diesem Fall zu vernichten.
Angebote und Unterlagen. 2.2.1. Die Angebote von NET sind bis zur endgültigen Auftrags- bestätigung freibleibend. 2.2.2. Bei Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unter- lagen behält sich NET die Eigentums- und urheberrechtlichen Ver- wertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch NET Dritten zugänglich gemacht werden. Die in den Unterlagen jeweils enthal- tenen Daten und Informationen stellen keine Garantiezusagen dar; Garantiezusagen bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch NET.
Angebote und Unterlagen. 2.1. Die Angebote von der Münsterland Engineering GmbH sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend. 2.2. Die Bestellung des AG ist ein bindendes Angebot. 2.3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und andere Unterlagen behält sich die Münsterland Engineering GmbH die Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Münsterland Engineering GmbH, Dritten zugänglich gemacht werden. Die in den Unterlagen jeweils enthaltenen Daten und Informationen stellen keine Garantiezusagen dar; Garantiezusagen bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch der Münsterland Engineering GmbH.
Angebote und Unterlagen. 2.1. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen von AN dürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Verstöße hiergegen werden als Urheberrechtsverletzungen verfolgt. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen einschl. Kopien unverzüglich an den Unternehmer herauszugeben. 2.2. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Verbraucher zu beschaffen und AN rechtzeitig zu Verfügung zu stellen. AN hat die hierzu notwendigen Unterlagen dem Verbraucher auszuhändigen.
Angebote und Unterlagen. 2.1 Die Angebote von Dynamic Engineering GmbH sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend. 2.2 Die Bestellung des AG ist ein bindendes Angebot. 2.3 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Dynamic Engineering GmbH die Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Dynamic Engineering GmbH Dritten zugänglich gemacht werden. Die in den Unterlagen jeweils enthaltenen Daten und Informationen stellen keine Garantiezusagen dar; Garantiezusagen bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Dynamic Engineering GmbH.
Angebote und Unterlagen. I. a. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen oder vergleichbare Unterlagen dürfen ohne Zustimmung von Hößl Event vom Besteller weder vervielfältigt, geändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt ein Vertragsschluss nicht zu Stande, sind die Unterlagen einschließlich Kopien unverzüglich an Hößl Event herauszugeben. Entsprechende digitale Unterlagen sind von allen Laufwerken und Speichermedien dauerhaft zu löschen. I. b. Behördliche oder sonstige zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Genehmigungen sind vom Besteller zu beschaffen und Hößl Event zur Verfügung zu stellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.