Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich im Hinblick auf Preise, Leistungsumfänge, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Vertrags- abschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren Inhalt. 3.2 Dieses Schrift- oder Textformerfordernis gilt auch für etwaige Neben- und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als Zustimmung. 3.3 Sollte sich während der Durchführung des Auftrags herausstellen, dass gegenüber dem Projektplan bzw. den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten sind. 3.4 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offen, die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausieren. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend. 3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum. 3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig. 3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- und/oder Geschäfts- geheimnisse der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagt.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene 2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder in Textform bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
2.3 Soweit Angestellte des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den Kaufvertrag in Textform hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der Bestätigung des Verkäufers in Textform. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
2.4 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem unternehmerischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen dem Verkäufer die Rechte gemäß § 321 BGB zu. Insbesondere ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug-um-Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und unverbindlich im Hinblick auf Preise, Leistungsumfänge, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Vertrags- abschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung Weigerungsfalle oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren InhaltAblauf der Frist vom Vertrag zurücktreten.
3.2 Dieses Schrift- oder Textformerfordernis gilt auch für etwaige Neben- und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme 2.5 Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit, der Beantragung des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als Zustimmung.
3.3 Sollte sich während der Durchführung des Auftrags herausstellen, dass gegenüber dem Projektplan bzw. den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten sind.
3.4 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots Insolvenzverfahrens durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offenSchuldner, die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausieren. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechendder Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröffnung eines Insol- venzverfahrens oder der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Verkäufer ein Kündigungsrecht des Vertrags zu.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.
3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.
3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- und/oder Geschäfts- geheimnisse der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagt.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen
Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene 2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Bei Angeboten sowie Leistungsverzeichnissen behalten wir uns Irrtümer vor. Bei Leistungsverzeichnissen gelten ausschließlich die Preise aus unserem Angebot, die GAEB Datei dient nur zur Info.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder in Textform bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
2.3 Soweit Angestellte des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den Kaufvertrag in Textform hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der Bestätigung des Verkäufers in Textform. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
2.4 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem unternehmerischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen dem Verkäufer die Rechte gemäß § 321 BGB zu. Insbesondere ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug-um-Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und unverbindlich im Hinblick auf Preise, Leistungsumfänge, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Vertrags- abschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung Weigerungsfalle oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren InhaltAblauf der Frist vom Vertrag zurücktreten.
3.2 Dieses Schrift- 2.5 Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit, der Beantragung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner, der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Textformerfordernis gilt auch für etwaige Neben- und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Verkäufer ein Kündigungsrecht des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als ZustimmungVertrags zu.
3.3 Sollte sich während der Durchführung des Auftrags herausstellen, dass gegenüber dem Projektplan bzw2.6 Der Mindestauftragswert beträgt 200.- Euro für Kleinaufträge. Unter diesem Betrag wird ein Entgelt für den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten sindMehraufwand für Handlungskosten von 5.- Euro berechnet.
3.4 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offen, die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausieren. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.
3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.
3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- und/oder Geschäfts- geheimnisse der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagt.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene 1.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich im Hinblick auf Preise, Leistungsumfänge, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmtunverbindlich. Vertrags- abschlüsse kommen Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche mit Erteilung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren Inhaltdurch Lieferung zustande.
3.2 Dieses Schrift- 1.2 Angaben der Verkäuferin zum Gegenstand der Lieferung und Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeiten, Toleranzen und technische Daten) und Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben aus unseren Prospekten, Preislisten, Katalogen und unseren Angeboten sind, ohne anderweitige Angaben, nur annährend und stellen insbesondere auch keine zugesicherten und/oder Textformerfordernis gilt auch garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar. Wir behalten uns Änderungen und Abweichungen vor, soweit der Liefergegenstand dadurch nicht wesentlich geändert oder seine Qualität verschlechtert wird und die Änderungen für etwaige Neben- und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als Zustimmung.
3.3 Sollte sich während der Durchführung des Auftrags herausstellen, dass gegenüber dem Projektplan bzw. den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten Kunden zumutbar sind.
3.4 Bis zur Entscheidung über 1.3 Der Kunde darf die Annahme von uns vorgelegten Zeichnungen, Pläne, Abbildungen, Berechnungen, Muster, technischen Unterlagen und das ihm überlasse Know-How nur dann an Dritte weitergeben oder Ablehnung ihnen bekannt machen oder selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen, wenn wir zuvor schriftlich zugestimmt haben. Etwaige Urheberrechte behalten wir uns ausdrücklich vor. Bei Lieferungen nach Zeichnungen, Modellen oder Angaben des Änderungs-Angebots Kunden stellt dieser uns von allen Schutzrechtsansprüchen Dritter frei. Bei Pflichtverletzungen des Kunden stehen seine Schutzrechte einer Verwertung der Ware durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offen, die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausieren. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechenduns nicht entgegen.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt1.4 Bei unseren Produkten handelt es sich um natürliche Rohstoffe, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.
3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe uswbei denen Qualitäts- und Farbschwankungen auftreten können. sind Durch- schnittswerteAus der Vielseitigkeit der Mineralrohstoffe ergeben sich außerdem unterschiedliche Produkteigenschaften. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sindder Kunde konkrete Anforderungen hat, sind branchenübliche diese vor Vertragsschluss abzustimmen und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässignur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung bindend.
3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- und/oder Geschäfts- geheimnisse der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene a. Alle Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich im Hinblick auf Preiseunverbindlich, Leistungsumfänge, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungend.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen, es sei denn, zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber besteht eine hiervon abweichende schriftliche Vereinbarung.
b. Abbildungen, Abmessungen, Beschreibungen, Spezifikationen und sonstige technische Daten in Broschüren, Datenblättern, Preislisten etc. sind nicht verbindlich und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich Änderungen vor.
c. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt insbesondere für den elektronischen Rechtsverkehr, bei dem die Zugangsbestätigung der Bestellung noch nicht die verbindliche Annahmeerklärung des Vertragsangebots darstellt, es wird sei denn, die Auftragsannahme wurde ausdrücklich in der Zugangsbestätigung erklärt.
d. Auch für Änderungen eines Angebots des Auftragsgebers auf ein unverbindliches Angebot des Auftragnehmers gemäß Ziff. 2.1 gelten die Bestimmungen der Ziff. 2.3. In diesem Fall kommt ein Vertrag nur dann zustande, wenn der Auftraggeber bei der Unterbreitung des abgeänderten Angebots auf die Abweichungen bzw. Ergänzungen hinweist und der Auftragnehmer schriftlich die Annahme erklärt.
e. Technische Änderungen im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmtRahmen des für den Auftraggeber Zumutbaren behält sich der Auftragnehmer vor. Vertrags- abschlüsse kommen erst Eine Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich gewordene Anpassung der Produkte, auch nach Zustandekommen eines Vertrages, hat der Auftraggeber hinzunehmen. Bei einer durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren Inhalt.
3.2 Dieses Schrift- oder Textformerfordernis gilt auch für etwaige Neben- und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens solche Änderung der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als Zustimmung.
3.3 Sollte sich während Rechtsvorschriften erforderlich gewordene Anpassung der Durchführung des Auftrags herausstellen, dass gegenüber dem Projektplan bzw. den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten sind.
3.4 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offen, die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausieren. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.
3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.
3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- und/oder Geschäfts- geheimnisse der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagt.Produkte liegt kein Mangel
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene 1. Soweit nicht abweichend schriftlich oder mündlich vereinbart, sind die Angebote sind stets des Auftragnehmers bis zur Annahme durch den Auftraggeber freibleibend und unverbindlich im Hinblick auf Preisekönnen daher bis zum Eingang der schriftlichen Annahmeerklärung des Auftraggebers vom Auftragnehmer jederzeit widerrufen werden.
2. Angebote/Bestellungen des Auftraggebers werden durch den Auftragnehmer — soweit nicht abweichend schriftlich oder mündlich vereinbart — schriftlich oder per Telefax oder in Textform bestätigt, Leistungsumfängesofern nicht unmittelbar Lieferung bzw. Rechnungsstellung erfolgt.
3. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung/sein Angebot 10 Arbeitstage gebunden. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung/des Angebotes beim Auftragnehmer zu laufen. Während dieser 10-Tages- Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, Mengenden Abschluss dieses Vertrages abzulehnen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Ablehnung oder wird während dieser Frist die Ware ausgeliefert, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungenso kommt der Vertrag auch ohne die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
4. Xxxxxx vom Auftraggeber n achträglich Än derungen des Auftrages gewünscht, so si nd d iese Än derungen nur wirksam, wenn hierüber Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien erzielt wird.
5. Maßgeblich für die vom Auftragnehmer geschuldete Beschaffenheit des Liefergegenstandes sind die in seinen Spezifikationen enthaltenen Angaben. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben bestimmen die Beschaffenheit des Liefergegenstandes nicht, es sei denn, es wird im Angebot dass ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Vertrags- abschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren Inhaltunter Bezugnahme auf die Spezifikation in diese Spezifikation einbezogen werden.
3.2 Dieses Schrift- oder Textformerfordernis gilt 6. Angaben in den Spezifikationen des Auftragnehmers zur Bestimmung der Beschaffenheit des Liefergegenstandes sind keine Garantien, insbesondere auch für etwaige Neben- keine Haltbarkeitsgarantien. Die Übernahme von Garantien und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens Beschaffungsrisikos setzt ausdrückliche Vereinbarungen der CellCore GmbH gilt Parteien voraus, in keinem Fall als Zustimmung.
3.3 Sollte sich während der Durchführung des Auftrags herausstellendenen ausdrücklich erklärt wird, dass gegenüber dem Projektplan bzw. den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten sind.
3.4 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offen, die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausieren. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.
3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.
3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- Garantie und/oder Geschäfts- geheimnisse der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagtdas Beschaffungsrisiko übernommen wird.
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Samples: Allgemeine Geschäfts , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene 2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder in Textform bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
2.3 Soweit Angestellte des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den Kaufvertrag in Textform hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der Bestätigung des Verkäufers in Textform. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
2.4 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem unternehmerischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen dem Verkäufer die Rechte gem. § 321 BGB zu. Insbesondere ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug-um-Zug-Zahlung oder entsprechende Sicher- heiten zu verlangen und unverbindlich im Hinblick auf Preise, Leistungsumfänge, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Vertrags- abschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung Weigerungsfalle oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren InhaltAblauf der Frist vom Vertrag zurücktreten.
3.2 Dieses Schrift- 2.5 Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit, der Beantragung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner, der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens oder Textformerfordernis gilt auch für etwaige Neben- und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Verkäufer ein Kündi- gungsrecht des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als ZustimmungVertrags zu.
3.3 Sollte sich während der Durchführung des Auftrags herausstellen, dass gegenüber dem Projektplan bzw2.6 Der Mindestauftragswert beträgt 50 Euro für Kleinaufträge. Unter diesem Betrag wird ein Entgelt für den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten sindMehraufwand für Handlungskosten von 5 Euro berechnet.
3.4 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offen, die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausieren. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.
3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.
3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- und/oder Geschäfts- geheimnisse der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagt.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene (1) Alle Angebote des Unternehmens sind stets freibleibend und unverbindlich im Hinblick auf Preiseunverbind- lich, Leistungsumfänge, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot sofern sie nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmtals verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Vertrags- abschlüsse kommen Sie stellen nur eine Auf- forderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche die Auftragsbestätigung des Unter- nehmens in Textform oder tatsächliche Leistungserbringung stillschweigend durch die Ausführung der Bestellung zustande und richten richtet sich ausschließlich nach deren Inhaltdem Inhalt der Auftragsbestätigung und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen. Im Falle der stillschweigenden Annahme des Angebots gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
3.2 Dieses Schrift- (3) Mündliche Zusagen des Unternehmens, seiner Angestellten oder Textformerfordernis gilt auch für etwaige Neben- Handelsvertreter, die vor Vertragsschluss abgegeben werden, sind rechtlich unverbindlich und Änderungsabredenwerden durch den Vertrag in Textform er- setzt, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme Soweit das Unternehmen, dessen Angestellte oder Handelsvertreter nach Vertragsschluss Ergänzungen oder Änderungen des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werdenVertrages vornehmen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Ein Schweigen seitens Münd- liche Erklärungen von Personen, die zur Vertretung des Unterneh- mens unbeschränkt oder nach außen hin unbeschränkbar bevoll- mächtigt sind, bleiben von der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als Zustimmungvorstehenden Regelung unberührt.
3.3 Sollte sich während der Durchführung (4) Werden dem Unternehmen nach Vertragsschluss Tatsachen be- kannt (z.B. Zahlungsverzug des Auftrags herausstellenKunden hinsichtlich früherer Lieferun- gen), die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass gegenüber der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leis- tungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen dem Projektplan bzwUnternehmen die Rechte gem. den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw§ 321 BGB zu. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werdenInsbesondere ist das Unternehmen berechtigt, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit unter Setzung einer angemessenen Frist vom Kunden nach dessen Xxxx Zug-um-Zug-Zahlung oder entsprechende Sicher- heiten zu verlangen.
(5) Die Leistungspflicht des Unternehmens beschränkt sich aus- schließlich auf seine Pflichten als Verkäufer aus dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellenKaufvertrag. Be- ratungs- oder Auskunftsleistungen sind nicht Gegenstand des Vertra- ges, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
3.4 Bis zur Entscheidung (6) Mit dem Vertragsschluss erkennt der Kunde an, dass er sich durch Einsicht in vorhandene Pläne und Leistungsbeschreibungen über die Annahme Art der Ausführung und den Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den Unter- lagen, Zeichnungen und Plänen besteht für diese keine Verbindlich- keit. Der Kunde wird das Unternehmen über derartige Fehler in Kenntnis setzen, so dass die Auftragsbestätigung bzw. die Ausführung der Bestellung korrigiert bzw. erneuert werden kann. Dies gilt auch, soweit dem Kunden die Unterlagen nicht vollständig vorlagen.
(7) Der Mindestauftragswert beträgt € 100,00. Sollte eine Bestellung diesen Wert unterschreiten, gilt eine Kostenpauschale für den Mehr- aufwand von € 9,50 als vereinbart.
(8) Wünsche des Kunden zur nachträglichen Reduzierung der verein- barten Vergütung oder Ablehnung ersatzlosen Aufhebung des Änderungs-Angebots durch den Auftraggeber hält Vertrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarung und – sofern es sich die CellCore GmbH offennicht um Lagerware handelt – auch nur insoweit berücksichtigt werden, als der Vorlieferant sich verpflichtet, die Arbeit Ware von dem Unternehmen zurück- zunehmen. In jedem Falle ist das Unternehmen berechtigt, für ord- nungsgemäß mit seinem Einverständnis zurückgeschickte Ware von der Gutschrift einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungs- betrages für Abwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Ab- zug zu bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. In Fällen der Irrtumsanfechtung hat das Unternehmen gemäß § 122 BGB Anspruch auf Ausgleich des ihm entstandenen Schadens.
(9) Das Unternehmen ist berechtigt, gegenüber dem Kunden Ab- schlagsrechnungen bzw. Vorschussrechnungen zu stellen bis zum vollen Warenwert des Vertrages. Soweit der Kunde nicht innerhalb an- gemessener Frist (14 Tage) nach Zugang der Abschlags- bzw. Vor- schussrechnung an den vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausierendas Unternehmen leistet, ist dieses bis zum Aus- gleich der Abschlags- bzw. Vereinbarte Lieferfristen verlängern Vorschussrechnung von seinen Liefer- pflichten in tatsächlicher und zeitlicher Hinsicht freigestellt. Liefer- termine, die von dem Unternehmen zugesagt worden sind, verschie- ben sich entsprechend.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.
3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit der Kunde auch nach nochmaliger Auf- forderung mit angemessener Fristsetzung den Ausgleich der Ab- schlags- bzw. Vorschussrechnung nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sindbewirkt, ist das Unternehmen berechtigt, ohne weitere Voraussetzung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.
3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- Schadens- und/oder Geschäfts- geheimnisse Aufwendungsersatzansprü- che des Kunden ausgeschlossen. Der Zugang der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagtRechnung gilt ab dem zweiten auf die Absendung folgenden Werktag als erfolgt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene 2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder in Textform bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
2.3 Soweit Angestellte des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den Kaufvertrag in Textform hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der Bestätigung des Verkäufers in Textform. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
2.4 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem unternehmerischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen dem Verkäufer die Rechte gemäß § 321 BGB zu. Insbesondere ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug-um-Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und unverbindlich im Hinblick auf Preise, Leistungsumfänge, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Vertrags- abschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung Weigerungsfalle oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren InhaltAblauf der Frist vom Vertrag zurücktreten.
3.2 Dieses Schrift- 2.5 Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit, der Beantragung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner, der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Textformerfordernis gilt auch für etwaige Neben- und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Verkäufer ein Kündigungsrecht des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als ZustimmungVertrags zu.
3.3 Sollte sich während 2.6 Der Mindestauftragswert beträgt 50 Euro für Kleinaufträge. Unter diesem Betrag wird ein Entgelt für den Mehraufwand der Durchführung des Auftrags herausstellen, dass gegenüber dem Projektplan bzw. den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten sindHandlungskosten von 5 Euro berechnet.
3.4 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offen, die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausieren. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.
3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.
3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- und/oder Geschäfts- geheimnisse der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagt.
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Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene 2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrücklich als ver- bindlich bezeichnet - im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder in Textform bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
2.3 Soweit Angestellte des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den Kaufvertrag in Textform hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der Bestätigung des Verkäufers in Textform. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
2.4 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem unternehmerischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen dem Verkäufer die Rechte gemäß § 321 BGB zu. Insbesondere ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug-um-Zug-Zahlung oder entsprechende Sicher- heiten zu verlangen und unverbindlich im Hinblick auf Preise, Leistungsumfänge, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Vertrags- abschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung Weigerungsfalle oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren InhaltAblauf der Frist vom Vertrag zurücktreten.
3.2 Dieses Schrift- 2.5 Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit, der Beantragung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner, der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens oder Textformerfordernis gilt auch für etwaige Neben- und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Verkäufer ein Kündi- gungsrecht des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als ZustimmungVertrags zu.
3.3 Sollte 2.6 Der Mindestauftragswert beträgt 50 Euro für Kleinaufträge. Unter diesem Betrag wird ein Entgelt für den Mehraufwand für Handlungskosten von 5 Euro berechnet.
2.7 Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirksamen Auftra- ges können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und – sofern es sich während der Durchführung des Auftrags herausstellen, dass gegenüber dem Projektplan bzw. den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich nicht um Lagerware handelt – nur insoweit berücksichtigt werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten sind.
3.4 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offenals der Vorlieferant bereit ist, die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen Ware zurückzunehmen. In jedem Falle ist der Verkäufer berechtigt, für ordnungsgemäß mit seinem Einverständnis zurückgeschickte Xxxx von der Gutschrift einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Abzug zu pausierenbringen. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechendBeschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. In Fällen der Irr- tumsanfechtung hat der Verkäufer gemäß § 122 BGB Anspruch auf Ausgleich des ihm entstandenen Scha- dens.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.
3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.
3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- und/oder Geschäfts- geheimnisse der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagt.
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Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene 2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Zur vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache gehören öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und unverbindlich 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften nur, sofern diese auch für den konkreten Vertragsschluss vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt/zugesichert werden.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich, wobei die Textform ausreichend ist, bestätigt, oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. In diesem Fall gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
2.3 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Hinblick auf PreiseWeigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, Leistungsumfänge, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Vertrags- abschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren Inhaltwobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
3.2 Dieses Schrift- oder Textformerfordernis gilt auch für etwaige Neben- und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als Zustimmung.
3.3 Sollte sich während der Durchführung des Auftrags herausstellen, dass gegenüber dem Projektplan bzw. den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten sind.
3.4 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offen, die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausieren. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.
3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.
3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- und/oder Geschäfts- geheimnisse der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene 2.1. Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie-soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet-im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
2.2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder in Textform bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
2.3. Soweit Angestellte des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den Kaufvertrag in Textform hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der Bestätigung des Verkäufers in Textform. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
2.4. Werden dem Verkäufer nach Vertragsschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem unternehmerischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen dem Verkäufer die Rechte gemäß § 321 BGB zu. Insbesondere ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx-Zug- um-Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und unverbindlich im Hinblick auf Preise, Leistungsumfänge, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Vertrags- abschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung Weigerungsfalle oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren InhaltAblauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten.
3.2 Dieses Schrift- oder Textformerfordernis gilt auch für etwaige Neben- und Änderungsabreden2.5. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit, der Beantragung des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als Zustimmung.
3.3 Sollte sich während der Durchführung des Auftrags herausstellen, dass gegenüber dem Projektplan bzw. den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten sind.
3.4 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots Insolvenzverfahrens durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offenSchuldner, die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausieren. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechendder Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Verkäufer ein Kündigungsrecht des Vertrages zu.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.
3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.
3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- und/oder Geschäfts- geheimnisse der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagt.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von Mit der CellCore GmbH abgegebene Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich Bestellung erklärt der Käufer verbindlich sein Vertragsangebot. Reiter otg ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsanbot innerhalb von einer Woche anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellte Waren ist Reiter otg berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei Reiter otg anzunehmen. Reiter otg ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Käufers – abzulehnen. Weiters ist Xxxxxx otg berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen. Der Vertragsabschluss mit Unternehmen erfolgt unter dem Vorbe- halt, im Hinblick Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilwei- sen Verfügbarkeit der Leistung, wird der Käufer unverzüglich informiert. Die be- reits erbrachte Leistung wird unverzüglich zurückerstattet. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Reiter otg bestätigt sind. Bis dahin gilt das Angebot der Reiter otg als unverbindlich. Reiter otg behält sich vor, die Preise eines bestätigten Auftrages auf Preiseden Stand am Tage der Lieferung zu erhöhen, Leistungsumfängewenn einschneidende Materialpreis- oder Lohnerhöhungen in der Zeit zwischen Auftragsannahme und Lieferung dies be- dingen oder Einführung oder Erhöhung öffentlicher Ausgaben, Mengenwelche die Ware oder ihre Transportkosten betreffen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Vertrags- abschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren Inhalt.
3.2 Dieses Schrift- oder Textformerfordernis gilt auch für etwaige Neben- und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt wirksam werden. Ein Schweigen seitens Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisanga- ben sind freibleibend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Beim Versendungskauf versteht sich der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als ZustimmungPreis zuzüglich Versandkosten. An die Einhal- tung vorhergehender Preise bei Anschlussaufträgen ist Reiter otg nicht gebunden.
3.3 Sollte sich während der Durchführung des Auftrags herausstellen, dass gegenüber dem Projektplan bzw. den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten sind.
3.4 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offen, die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausieren. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.
3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.
3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- und/oder Geschäfts- geheimnisse der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene Angebote sind stets freibleibend 2.1 Die in den Katalogen und unverbindlich im Hinblick auf PreiseVerkaufsunterlagen des Verkäufers, Leistungsumfänge, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Vertrags- abschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren Inhalt.
3.2 Dieses Schrift- oder Textformerfordernis gilt auch für etwaige Neben- und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als Zustimmung.
3.3 Sollte sich während der Durchführung des Auftrags herausstellen, dass gegenüber dem Projektplan bzw. den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten sind.
3.4 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offen, die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausieren. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgtsowie, soweit nicht ausdrücklich abweichend als verbindlich bezeichnet im Angebot benanntInternet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, unabhängig d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
2.3 Soweit Angestellte des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, um wirksam zu sein. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
2.4 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem Käufer nach dessen Xxxx Zug um Zug Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Angebot angegebenen ErstelldatumVerweigerungs Falle oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten.
3.6 Alle Angaben über Gewichte2.5 Im Falle der Zahlungseinstellung, Inhaltder Zahlungsunfähigkeit, Maßeder Beantragung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässigder Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Verkäufer ein Kündigungsrecht des Vertrags zu.
3.7 Die CellCore GmbH behält 2.6 Der Mindestauftragswert beträgt 100,00Euro für Kleinaufträge. Unter diesem Betrag wird ein Entgelt für den Mehraufwand für Handlungskosten von 25,00Euro berechnet.
2.7 Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirksamen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und sofern es sich alle Eigentums-nicht um Lagerware handelt nur insoweit berücksichtigt werden, Nutzungs- als der Vorlieferant bereit ist, die Ware zurück zu nehmen. In jedem Falle ist der Verkäufer berechtigt, für ordnungsgemäß mit seinem Einverständnis zurückgeschickte Xxxx von der Gutschrift einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vorNeuverpackung in Abzug zu bringen. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- und/oder Geschäfts- geheimnisse Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. In Fällen der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagtIrrtumsanfechtung hat der Verkäufer gemäß §122BGB Anspruch auf Ausgleich des ihm entstandenen Schadens.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene 1. Soweit nicht abweichend schriftlich oder mündlich vereinbart, sind die Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich im Hinblick auf Preise, Leistungsumfänge, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Vertrags- abschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren Inhalt.
3.2 Dieses Schrift- oder Textformerfordernis gilt auch für etwaige Neben- und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als Zustimmung.
3.3 Sollte sich während der Durchführung des Auftrags herausstellen, dass gegenüber dem Projektplan bzw. den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten sind.
3.4 Bis Auftragnehmers bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offen, die Arbeit an den freibleibend und können daher bis zum Eingang der schriftlichen Annahmeerklärung des Auftrag- gebers vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausieren. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechendAuftragnehmer jederzeit widerrufen werden.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, 2. Angebote/ Bestellungen des Auftraggebers werden durch den Auftragnehmer –soweit nicht ausdrücklich abweichend im schriftlich oder mündlich vereinbart- schriftlich oder per Telefax oder in Textform bestätigt, sofern nicht unmittelbar Lieferung bzw. Rech- nungsstellung erfolgt.
3. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung/ sein Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage 10 Arbeitstage gebunden. Diese Frist beginnt ab dem im Angebot angegebenen ErstelldatumZeitpunkt des Eingangs der Bestellung/ des Angebotes beim Auftragnehmer zu laufen. Während dieser 10-Tagesfrist ist der Auf- tragnehmer berechtigt, den Abschluß dieses Vertrages abzulehnen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Ablehnung oder wird während dieser Frist die Ware ausgeliefert, so kommt der Vertrag auch ohne die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
3.6 Alle Angaben über Gewichte4. Xxxxxx vom Auftraggeber nachträglich Änderungen des Auftrages gewünscht, Inhaltso sind diese Änderungen nur wirksam, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässigwenn hierüber Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien erzielt wird.
3.7 5. Maßgeblich für die vom Auftragnehmer geschuldete Beschaffenheit des Liefergegenstandes sind die in seinen Spezifi- kationen enthaltenen Angaben.
6. Angaben in den Spezifikationen des Auftragnehmers zur Bestimmung der Beschaffenheit des Liefergegenstandes sind keine Garantien, insbesondere auch keine Haltbarkeitsgarantien. Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-Übernahme von Garantien und des Beschaffungsrisikos setzt ausdrückliche Vereinbarungen der Parteien voraus, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- in denen ausdrücklich erklärt wird, dass eine Garantie und/oder Geschäfts- geheimnisse der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagtdas Beschaffungsrisiko übernommen wird.
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Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene 1. Soweit nicht abweichend schriftlich oder mündlich vereinbart, sind die Angebote sind stets des Auftragnehmers bis zur Annahme durch den Auftraggeber freibleibend und unverbindlich im Hinblick auf Preisekönnen daher bis zum Eingang der schriftlichen Annahmeerklärung des Auftraggebers vom Auftragnehmer jederzeit widerrufen werden.
2. Angebote/ Bestellungen des Auftraggebers werden durch den Auftragnehmer - soweit nicht abweichend schriftlich oder mündlich vereinbart - schriftlich oder per Telefax oder in Textform bestätigt, Leistungsumfängesofern nicht unmittelbar Lieferung bzw. Rechnungsstellung erfolgt.
3. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung/sein Angebot 10 Arbeitstage gebunden. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung/des Angebotes beim Auftragnehmer zu laufen. Während dieser 10-Tagesfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, Mengenden Abschluss dieses Vertrages herbeizuführen bzw. die Bestellung/das Angebot des Auftraggebers anzunehmen. Die Auslieferung der Ware innerhalb der Frist steht der Annahmeerklärung gleich. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme durch den Auftragnehmer, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungenso kommt der Vertrag nicht zustande.
4. Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen des Auftrages gewünscht, so sind diese Änderungen nur wirksam, wenn hierüber Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien erzielt wird. Der durch die Auftragsänderung entstehende Mehraufwand ist vom Auftraggeber zu tragen.
5. Maßgeblich für die vom Auftragnehmer geschuldete Beschaffenheit des Liefergegenstandes sind die in seinen Spezifikationen enthaltenen Angaben. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben bestimmen die Beschaffenheit des Liefergegenstandes nicht, es sei denn, es wird im Angebot dass diese ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Vertrags- abschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren Inhaltunter Bezugnahme auf die Spezifikation in diese Spezifikation einbezogen werden.
3.2 Dieses Schrift- oder Textformerfordernis gilt 6. Angaben in den Spezifikationen des Auftragnehmers zur Bestimmung der Beschaffenheit des Liefergegenstandes sind keine Garantien, insbesondere auch für etwaige Neben- keine Haltbarkeitsgarantien. Die Übernahme von Garantien und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens Beschaffungsrisikos setzt eine gesonderte ausdrückliche Vereinbarungen der CellCore GmbH gilt Vertragsparteien voraus, in keinem Fall als Zustimmung.
3.3 Sollte sich während der Durchführung des Auftrags herausstellendenen ausdrücklich erklärt wird, dass gegenüber dem Projektplan bzw. den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten sind.
3.4 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offen, die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausieren. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.
3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.
3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- Garantie und/oder Geschäfts- geheimnisse der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagtdas Beschaffungsrisiko übernommen wird.
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Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von 1. Eine eingehende Bestellung des Kunden, eine unmittelbar erteilte ebenso wie durch unsere Vertreter vermittelte, gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist; bis dahin gilt unser Angebot als unverbindlich und freibleibend. Soweit der CellCore GmbH abgegebene Angebote Auftrag oder die Bestellung des Kunden von unseren Vorschlägen oder unserem Angebot abweicht, hat der Kunde diese Abweichungen bei seiner Bestellung oder seinem Auftrag gesondert hervorzuheben und unverzüglich mitzuteilen.
2. An Kostenvoranschlägen, Angeboten, Skizzen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder an Dritte zugänglich gemacht, noch für andere Zwecke verwendet werden.
3. Bei schriftlicher Bestätigung des Auftrages durch uns gelten die nachfolgenden Verkaufsbedingungen als vom Kunden angenommen.
4. Die Auftragsbestätigung ist für den gesamten Vertragsinhalt maßgebend und bewirkt vorbehaltlich umgehender und schriftlich vorgebrachter Einwendungen des Kunden einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie nicht alle Positionen enthält zu denen der Kunde eine abweichende oder ergänzende Vereinbarung treffen wollte, oder wenn die in der Auftragsbestätigung genannten Daten von den Bestelldaten abweichen. Einwendungen gegen die Auftragsbestätigung sind stets freibleibend und unverbindlich im Hinblick auf Preise, Leistungsumfänge, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmtRahmen des ordentlichen Geschäftsverkehrs durch den Kunden spätestens bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages gegenüber uns schriftlich vorzubringen. Vertrags- abschlüsse kommen erst Änderungen eines bereits bestehenden Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gleichfalls einer schriftlichen Bestätigung durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren Inhaltuns.
3.2 Dieses Schrift- 5. Unsere Mitarbeiter und Handelsvertreter sind nicht berechtigt vom Erfordernis einer schriftlichen Auftragsbestätigung abzusehen oder Textformerfordernis gilt auch für etwaige Neben- inhaltlich abweichende Zusagen oder Garantien zu erklären. Abweichende Zusagen und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht Garantien können nur durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt die Geschäftsleitung von SZM wirksam erklärt werden. Ein Schweigen seitens der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als Zustimmung.
3.3 Sollte sich während der Durchführung des Auftrags herausstellen, dass gegenüber dem Projektplan bzw. den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten sind.
3.4 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offen, die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausieren. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.
3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.
3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- und/oder Geschäfts- geheimnisse der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagt.
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Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene (1) Alle Angebote des Unternehmens sind stets freibleibend und unver- bindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Sie stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens oder stillschweigend durch die Ausführung der Be- stellung zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen. Im Falle der stillschweigenden Annahme des Angebots gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
(3) Mündliche Zusagen des Unternehmens, seiner Angestellten oder Handelsvertreter, die vor Vertragsschluss abgegeben werden, sind rechtlich unverbindlich im Hinblick auf Preiseund werden durch den schriftlichen Vertrag er- setzt, Leistungsumfängesoweit keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist. Soweit das Unternehmen, Mengendessen Angestellte oder Handelsvertreter nach Vertragsschluss Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages vornehmen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungenbedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Erklärungen von Personen, die zur Vertretung des Unter- nehmens unbeschränkt oder nach außen hin unbeschränkbar bevoll- mächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
(4) Werden dem Unternehmen nach Vertragsschluss Tatsachen be- kannt (z.B. Zahlungsverzug des Kunden hinsichtlich früherer Lieferun- gen), die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leis- tungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, ist das Unternehmen berech- tigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Forderungen für bereits er- brachte Teilleistungen sofort fällig zu stellen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Vertrags- abschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung dass der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist mit einer Erfüllung Zug- um-Zug einverstanden ist oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren Inhaltdem Unternehmen Sicherheit in Höhe der noch ausstehenden Forderung leistet.
3.2 Dieses Schrift- (5) Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit oder Textformerfordernis gilt auch für etwaige Neben- und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als ZustimmungVermögensverfalls ist das Unternehmen berechtigt, alle beste- henden Verträge aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kün- digen.
3.3 Sollte (6) Die Leistungspflicht des Unternehmens beschränkt sich während der Durchführung aus- schließlich auf seine Pflichten als Verkäufer aus dem Kaufvertrag. Be- ratungs- oder Auskunftsleistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags herausstellenVertra- ges, dass gegenüber dem Projektplan bzw. den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
3.4 Bis zur Entscheidung (7) Mit dem Vertragsschluss erkennt der Kunde an, dass er sich durch Einsicht in vorhandene Pläne und Leistungsbeschreibungen über die Annahme Art der Ausführung und den Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den Unter- lagen, Zeichnungen und Plänen besteht für diese keine Verbindlich- keit. Der Kunde wird das Unternehmen über derartige Fehler in Kenntnis setzen, so dass die Auftragsbestätigung bzw. die Ausführung der Bestellung korrigiert bzw. erneuert werden kann. Dies gilt auch, soweit dem Kunden die Unterlagen nicht vollständig vorlagen.
(8) Der Mindestauftragswert beträgt € 100,00. Sollte eine Bestellung diesen Wert unterschreiten, gilt eine Kostenpauschale für den Mehr- aufwand von € 9,50 als vereinbart.
(9) Wünsche des Kunden zur nachträglichen Reduzierung der verein- barten Vergütung oder Ablehnung ersatzlosen Aufhebung des Änderungs-Angebots durch den Auftraggeber hält Vertrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarung und – sofern es sich die CellCore GmbH offennicht um Lagerware handelt – auch nur insoweit berücksichtigt werden, als der Vorlieferant sich verpflichtet, die Arbeit Ware von dem Unternehmen zu- rückzunehmen. In jedem Falle ist das Unternehmen berechtigt, für ordnungsgemäß mit seinem Einverständnis zurückgeschickte Ware von der Gutschrift einen angemessenen Prozentsatz des Nettorech- nungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Abzug zu bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. In Fällen der Irrtumsanfechtung hat das Unternehmen gemäß § 122 BGB Anspruch auf Ausgleich des ihm entstandenen Schadens.
(10) Das Unternehmen ist berechtigt, gegenüber dem Kunden Ab- schlagsrechnungen bzw. Vorschussrechnungen zu stellen bis zum vollen Warenwert des Vertrages. Soweit der Kunde nicht innerhalb an- gemessener Frist (14 Tage) nach Zugang der Abschlags- bzw. Vor- schussrechnung an den vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausierendas Unternehmen leistet, ist dieses bis zum Aus- gleich der Abschlags- bzw. Vereinbarte Lieferfristen verlängern Vorschussrechnung von seinen Liefer- pflichten in tatsächlicher und zeitlicher Hinsicht freigestellt. Liefer- termine, die von dem Unternehmen zugesagt worden sind, verschie- ben sich entsprechend.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.
3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit der Kunde auch nach nochmaliger Auf- forderung mit angemessener Fristsetzung den Ausgleich der Ab- schlags- bzw. Vorschussrechnung nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sindbewirkt, ist das Unternehmen berechtigt ohne weitere Voraussetzung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.
3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- Schadens- und/oder Geschäfts- geheimnisse Aufwendungsersatzansprü- che des Kunden ausgeschlossen. Der Zugang der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagtRechnung gilt ab dem zweiten auf die Absendung folgenden Werktag als erfolgt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene 1. Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie – soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen.
2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
3. Soweit Angestellte des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, um wirksam zu sein. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sind (Prokura oder Handlungsvollmacht), bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
4. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Liefe- rungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreis- anspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug um Zug- Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und unverbindlich im Hinblick auf PreiseWeigerungsfalle oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten, Leistungsumfänge, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Vertrags- abschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren Inhaltwobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
3.2 Dieses Schrift- 5. Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit, der Beantragung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner, der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens oder Textformerfordernis gilt auch für etwaige Neben- und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Verkäufer ein Kündigungsrecht des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als ZustimmungVertrages zu.
3.3 Sollte 6. Der Mindestauftragswert beträgt 50 Euro. Bei einem geringeren Auftragswert kann ein Entgelts von wenigstens 10 Euro berechnet werden.
7. Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirksamen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und - sofern es sich während der Durchführung des Auftrags herausstellen, dass gegenüber dem Projektplan bzw. den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich nicht um Lagerware handelt - nur insoweit berücksichtigt werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten sind.
3.4 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offenals der Vorlieferant bereit ist, die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen Waren zurückzunehmen In jedem Fall ist der Verkäufer berechtigt, für mit seinem Einverständnis stornierte Aufträge, die Gutschrift um wenigstens 10 % des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung zu pausierenkürzen. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechendBeschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. In Fällen der Irrtumsanfechtung hat der Verkäufer gemäß §122 BGB Anspruch auf Ausgleich des ihm entstandenen Schadens.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.
3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.
3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- und/oder Geschäfts- geheimnisse der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagt.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene 2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrück- lich als verbindlich bezeichnet – im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder in Textform bestä- tigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
2.3 Soweit Angestellte des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen ab- geben, die über den Kaufvertrag in Textform hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der Bestätigung des Verkäufers in Textform. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
2.4 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hin- sichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem unternehmerischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen dem Verkäufer die Rechte gemäß § 321 BGB zu. Insbesondere ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug-um-Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und unverbindlich im Hinblick auf Preise, Leistungsumfänge, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Vertrags- abschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung Weigerungsfalle oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren InhaltAblauf der Frist vom Vertrag zurücktreten.
3.2 Dieses Schrift- oder Textformerfordernis gilt auch für etwaige Neben- und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme 2.5 Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit, der Beantragung des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als Zustimmung.
3.3 Sollte sich während der Durchführung des Auftrags herausstellen, dass gegenüber dem Projektplan bzw. den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten sind.
3.4 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots Insolvenz- verfahrens durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offenSchuldner, die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausieren. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechendder Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens oder der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Verkäufer ein Kündigungsrecht des Vertrags zu.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.
3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.
3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- und/oder Geschäfts- geheimnisse der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Angebote und Vertragsabschluss. 3.1 Von der CellCore GmbH abgegebene 2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder in Textform bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
2.3 Soweit Angestellte des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den Kaufvertrag in Textform hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der Bestätigung des Verkäufers in Textform. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
2.4 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem unternehmerischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen dem Verkäufer die Rechte gem. § 321 BGB zu. Insbesondere ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug-um-Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und unverbindlich im Hinblick auf Preise, Leistungsumfänge, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Vertrags- abschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung Weigerungsfalle oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren InhaltAblauf der Frist vom Vertrag zurücktreten.
3.2 Dieses Schrift- 2.5 Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit, der Beantragung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner, der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Textformerfordernis gilt auch für etwaige Neben- und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch ein- seitige schriftliche Bezugnahme der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Verkäufer ein Kündigungsrecht des Auftraggebers auf stattgefun- dene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens der CellCore GmbH gilt in keinem Fall als ZustimmungVertrags zu.
3.3 Sollte sich während der Durchführung des Auftrags herausstellen, dass gegenüber dem Projektplan bzw2.6 Der Mindestauftragswert beträgt 50,00 Euro für Kleinaufträge. Unter diesem Betrag wird ein Entgelt für den im Angebot und deren Ergänzungsunterlagen aufgeführten Arbeitsinhalten bzw. Leistungs- umfängen etwaige Änderungen erforderlich werden, wird die CellCore GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Änderungs- Angebot erstellen, in dem insbesondere die Verschiebung des Zeitplans, Anpassungen an die durchzuführenden Arbeiten, Mengen, Qualitätsunterschiede und ggfs. eine zusätzliche Vergütung fest- zuhalten sindMehraufwand für Handlungskosten von 9,00 Euro berechnet.
3.4 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots durch den Auftraggeber hält sich die CellCore GmbH offen, die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen zu pausieren. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
3.5 Die Bindungsfrist abgegebener Angebote in Schrift- oder Textform beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, unabhängig vom Zugang des Angebots sechzig (60) Tage ab dem im Angebot angegebenen Erstelldatum.
3.6 Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durch- schnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorge- schrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.
3.7 Die CellCore GmbH behält sich alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Angebots- und Begleitunterlagen selbst sowie an den darin enthaltenen Informationen vor. Zudem stellen die darin enthaltenen Informationen Betriebs- und/oder Geschäfts- geheimnisse der CellCore GmbH dar. Dem Auftraggeber ist eine unbefugte Verwertung ebenso wie eine unbefugte Mitteilung an Dritte untersagt.
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