Common use of Angebote und Vertragsabschluss Clause in Contracts

Angebote und Vertragsabschluss. 2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. 2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung. 2.3 Soweit Angestellte des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, um wirksam zu sein. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten. 2.5 Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit, der Beantragung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner, der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens oder der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Verkäufer ein Kündigungsrecht des Vertrags zu. 2.6 Der Mindestauftragswert beträgt 89,00 Euro für Kleinaufträge. Unter diesem Betrag wird ein Entgelt für den Mehraufwand für Handlungskosten von 4,95 Euro berechnet. 2.7 Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirksamen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und – sofern es sich nicht um Lagerware handelt - nur insoweit berücksichtigt werden, als der Vorlieferant bereit ist, die Ware zurückzunehmen. In jedem Falle ist der Verkäufer berechtigt, für ordnungsgemäß mit seinem Einverständnis zurückgeschickte Xxxx von der Gutschrift einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungs- kosten, Prüfung und Neuverpackung in Abzug zu bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. In Fällen der Irrtumsanfechtung hat der Verkäufer gemäß § 122 BGB Anspruch auf Ausgleich des ihm entstandenen Schadens.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Angebote und Vertragsabschluss. 2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.Verkäufers genannten 2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung. 2.3 Soweit Angestellte des Verkäufers oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, um wirksam zu sein. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. . 2.3 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug um Zug-Zug- Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktretenzurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden. 2.4 Dienstleistungen des Großhändlers, die über seine Pflichten als Verkäufer hinausgehen, wie z.B. die Übernahme von dem Käufer gegenüber Dritten obliegenden Beratungs- und Planungsleistungen bedürfen der besonderen Vereinbarung und werden nur gegen Vergütung übernommen. 2.5 Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit, der Beantragung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner, der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens oder der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Verkäufer ein Kündigungsrecht des Vertrags zu. 2.6 Der Mindestauftragswert beträgt 89,00 Euro für Kleinaufträge. Unter diesem Betrag wird ein Entgelt für den Mehraufwand für Handlungskosten von 4,95 Euro berechnet. 2.7 Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirksamen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und sofern es sich nicht um Lagerware handelt handelt, - nur insoweit berücksichtigt werden, als der Vorlieferant bereit ist, die Ware zurückzunehmen. In jedem Falle ist der Verkäufer berechtigt, für ordnungsgemäß mit seinem Einverständnis zurückgeschickte Xxxx von der Gutschrift einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungs- kostenAbwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Abzug zu bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. In Fällen der Irrtumsanfechtung hat der Verkäufer gemäß § 122 BGB Anspruch auf Ausgleich des ihm entstandenen Schadens.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote und Vertragsabschluss. 2.1 2.1. Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. 2.2 2.2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung. 2.3 2.3. Soweit Angestellte des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, um wirksam zu sein. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. 2.4. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktretenzurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden. 2.5 Im Falle 2.5. Dienstleistungen des Großhändlers, die über seine Pflichten als Verkäufer hinausgehen, wie z.B. die Übernahme von dem Käufer gegenüber Dritten obliegenden Beratungs- und Planungsleistungen bedürfen der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit, der Beantragung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner, der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens oder der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Verkäufer ein Kündigungsrecht des Vertrags zubesonderen Vereinbarung und werden nur gegen Vergütung übernommen. 2.6 2.6. Der Mindestauftragswert beträgt 89,00 150,00 Euro für Kleinaufträge. Unter diesem Betrag wird ein Entgelt Entgeld für den Mehraufwand für Handlungskosten von 4,95 8,00 Euro berechnet. 2.7 2.7. Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirksamen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und – sofern es sich nicht um Lagerware handelt handelt, - nur insoweit berücksichtigt werden, als der Vorlieferant bereit ist, die Ware zurückzunehmen. In jedem Falle ist der Verkäufer berechtigt, für ordnungsgemäß mit seinem Einverständnis zurückgeschickte Xxxx von der Gutschrift einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungs- kostenAbwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Abzug zu bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. In Fällen der Irrtumsanfechtung hat der Verkäufer gemäß § 122 BGB Anspruch auf Ausgleich des ihm entstandenen Schadens.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Angebote und Vertragsabschluss. 2.1 1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht Abweichendes schriftlich vereinbart ist. 2. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Lieferers zustande. Sofern eine Bestellung als Angebot (§ 145 BGB) anzusehen ist, kann diese binnen 2 Wochen angenommen werden. 3. Bestellungen sind für den Besteller verbindlich. Für die Annahme, den Umfang und die Ausführung der Lieferung ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, sofern der Besteller nicht unverzüglich schriftlich widerspricht; dies gilt insbesondere für mündliche Bestellungen. Angebotsabändernde oder ergänzende Bestellungen bedürfen ebenfalls einer schriftlichen Bestätigung. Einer schriftlichen Bestätigung bedürfen zu ihrer Gültigkeit auch telegrafische, telefonische, per E-Mail übermittelte oder mündliche Abmachungen, Zusicherungen, Ergänzungen oder Nebenabreden. 4. Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäuferszu dem Angebot gehörenden Unterlagen weisen Annäherungswerte aus, sowie - soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – erklärt werden. An allen im Internet enthaltenen Angebote Zusammenhang mit dem Auftrag dem Besteller ausgereichten Unterlagen, z.B. Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, Kostenanschläge, technisches Bildmaterial, etc., bleiben Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten; sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung Dritten nicht eröffnet werden. Solche Unterlagen sind stets freibleibend, d.hfür den Fall des nicht erfolgten Vertragsabschlusses zurückzugeben. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. 2.2 Aufträge gelten als angenommenAuf Verlangen sind sie ebenfalls herauszugeben, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt von dem Besteller im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung. 2.3 Soweit Angestellte des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben5. Handelsübliche, gestalterische Abweichungen (z.B. durch technischen Fortschritt bedingte), die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehenVerwendungszweck nicht beeinträchtigen (z.B. Farbabweichung, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, um wirksam zu sein. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sindFormänderung), bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktretenvorbehalten. 2.5 Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit, der Beantragung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner, der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens oder der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Verkäufer ein Kündigungsrecht des Vertrags zu. 2.6 Der Mindestauftragswert beträgt 89,00 Euro für Kleinaufträge. Unter diesem Betrag wird ein Entgelt für den Mehraufwand für Handlungskosten von 4,95 Euro berechnet. 2.7 Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirksamen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und – sofern es sich nicht um Lagerware handelt - nur insoweit berücksichtigt werden, als der Vorlieferant bereit ist, die Ware zurückzunehmen. In jedem Falle ist der Verkäufer berechtigt, für ordnungsgemäß mit seinem Einverständnis zurückgeschickte Xxxx von der Gutschrift einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungs- kosten, Prüfung und Neuverpackung in Abzug zu bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. In Fällen der Irrtumsanfechtung hat der Verkäufer gemäß § 122 BGB Anspruch auf Ausgleich des ihm entstandenen Schadens.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Angebote und Vertragsabschluss. 2.1 1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht Abweichendes schriftlich vereinbart ist. 2. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Lieferers zustande. Sofern eine Bestellung als Angebot (§ 145 BGB) anzusehen ist, kann diese binnen 2 Wochen angenommen werden. 3. Bestellungen sind für den Besteller verbindlich. Für die Annahme, den Umfang und die Ausführung der Lieferung ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, sofern der Besteller nicht unverzüglich schriftlich widerspricht; dies gilt insbesondere für mündliche Bestellungen. Angebotsabändernde oder ergänzende Bestellungen bedürfen ebenfalls einer schriftlichen Bestätigung. Einer schriftlichen Bestätigung bedürfen zu ihrer Gültigkeit auch telegrafische, telefonische, per E-Mail übermittelte oder mündliche Abmachungen, Zusicherungen, Ergänzungen oder Nebenabreden. 4. Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäuferszu dem Angebot gehörenden Unterlagen weisen Annäherungswerte aus, sowie - soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – erklärt werden. An allen im Internet enthaltenen Angebote Zusammenhang mit dem Auftrag dem Besteller ausgereichten Unterlagen, z.B. Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, Kostenanschläge, technisches Bildmaterial, etc., bleiben Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten; sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung Dritten nicht eröffnet werden. Solche Unterlagen sind stets freibleibend, d.hfür den Fall des nicht erfolgten Vertragsabschlusses zurückzugeben. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. 2.2 Aufträge gelten als angenommenAuf Verlangen sind sie ebenfalls herauszugeben, wenn sie von dem Besteller im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. 5. Handelsübliche, gestalterische Abweichungen (z.B. durch technischen Fortschritt bedingte), die den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich Verwendungszweck nicht beeinträchtigen (z.B. Farbabweichung, Formänderung), bleiben vorbehalten. 6. Güte und Maße bestimmen sich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein den DIN-Normen bzw. Werkstoffblättern. Sofern keine DIN-Normen oder Werkstoffblätter bestehen bzw. vorhanden sind, gelten die Warenrechnung als Auftragsbestätigungentsprechenden Euro-Normen, mangels solcher der Handelsbrauch. 2.3 Soweit Angestellte 7. Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird keine besondere Oberflächenbeschaffenheit des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, um wirksam zu sein. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss TatsachenGrundstoffes, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungenkeine Fettfreiheit, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktretengeschuldet. 2.5 Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit, der Beantragung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner, der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens oder der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Verkäufer ein Kündigungsrecht des Vertrags zu. 2.6 Der Mindestauftragswert beträgt 89,00 Euro für Kleinaufträge. Unter diesem Betrag wird ein Entgelt für den Mehraufwand für Handlungskosten von 4,95 Euro berechnet. 2.7 Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirksamen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und – sofern es sich nicht um Lagerware handelt - nur insoweit berücksichtigt werden, als der Vorlieferant bereit ist, die Ware zurückzunehmen. In jedem Falle ist der Verkäufer berechtigt, für ordnungsgemäß mit seinem Einverständnis zurückgeschickte Xxxx von der Gutschrift einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungs- kosten, Prüfung und Neuverpackung in Abzug zu bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. In Fällen der Irrtumsanfechtung hat der Verkäufer gemäß § 122 BGB Anspruch auf Ausgleich des ihm entstandenen Schadens.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Angebote und Vertragsabschluss. 2.1 Die Annahme eines Angebots der Verkäuferin führt noch nicht zum Abschluss eines verbindlichen Vertrages. Verträge mit der Verkäuferin kommen erst wirksam zu Stande, wenn eine Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt wird. 2. BEDUNGENE QUALITÄT und PRODUKTSPEZIFIKATIONEN Bezüglich allfällig zur Verfügung gestellter Produktspezifikationen wird jede hiermit in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit Zusammenhang stehende Haftung bezüglich allfälliger Abweichungen (nicht ausdrücklich auf der Produktspezifikation als verbindlich bezeichnet – im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. 2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung. 2.3 Soweit Angestellte des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, um wirksam zu sein. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen„geprüft“ 🗷 vermerkte Qualitätsparameter), insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungennaturbedingte oder erntespezifische Abweichungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten gelieferten Ware zu verlangen und im Weigerungsfalle oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten. 2.5 den Produktspezifikationen ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle von Divergenzen zwischen Produktspezifikationen und sonstigen produktspezifischen Informationen am / auf / in Zusammenhang mit einem Produkt oder im Falle von Divergenzen von veralteten Produktspezifikationen zu aktuellen Produktspezifikationen sind die Informationen der Zahlungseinstellungaktuell übermittelten Produktspezifikationen im Zweifel ausschließlich heranzuziehen. Der Käufer ist jedenfalls verpflichtet, der Zahlungsunfähigkeitim Zusammenhang mit einer Bestellung eine aktuelle Produktspezifikationen anzufordern. Ausdrücklich festgehalten wird, der Beantragung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldnerdass eine allfällige Bearbeitung bzw. Ausfüllung von vom Käufer vorgelegten Kundenspezifikationen / Formblättern / IT-unterstützten Datenbanken als Servicedienstleistung erfolgt und keinerlei Bindungswirkung für die Verkäuferin entfaltet. Einzig die aktuellen, der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens oder der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Verkäufer ein Kündigungsrecht des Vertrags zu. 2.6 Der Mindestauftragswert beträgt 89,00 Euro für Kleinaufträge. Unter diesem Betrag wird ein Entgelt für den Mehraufwand für Handlungskosten von 4,95 Euro berechnet. 2.7 Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirksamen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und – sofern es sich nicht um Lagerware handelt - nur insoweit berücksichtigt werden, als der Vorlieferant bereit ist, die Ware zurückzunehmen. In jedem Falle ist der Verkäufer berechtigt, für ordnungsgemäß mit seinem Einverständnis zurückgeschickte Xxxx von der Gutschrift einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages Verkäuferin ausgegebenen Produktspezifikationen und Dokumente werden von der Verkäuferin regelmäßig überprüft und werden auf Anfrage an den Käufer übermittelt, nur diese sind für Abwicklungs- kostendas Vertragsverhältnis verbindlich. Jedwede Empfehlung (wie z.B. Verarbeitungsempfehlungen, Prüfung Ausmischanleitungen oder Versuchsrezepturen) über den Einsatz der Produkte erfolgt nach bestem Wissen und Neuverpackung in Abzug zu bringenGewissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. In Fällen Dies bezieht sich sowohl auf die Eignung der Irrtumsanfechtung hat Produkte zur geplanten Verarbeitung sowie auf deren rechtliche Zulässigkeit als auch auf den Handel mit den Produkten der Verkäufer gemäß § 122 BGB Anspruch auf Ausgleich des ihm entstandenen SchadensVerkäuferin.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale and Delivery

Angebote und Vertragsabschluss. 2.1 1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht Abweichendes schriftlich vereinbart ist. 2. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Lieferers zustande. Sofern eine Bestellung als Angebot (§ 145 BGB) anzusehen ist, kann diese binnen 2 Wochen angenommen werden. 3. Bestellungen sind für den Besteller verbindlich. Für die Annahme, den Umfang und die Ausführung der Lieferung ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, sofern der Besteller nicht unverzüglich schriftlich widerspricht; dies gilt insbesondere für mündliche Bestellungen. Angebotsabändernde oder ergänzende Bestellungen bedürfen ebenfalls einer schriftlichen Bestätigung. Einer schriftlichen Bestätigung bedürfen zu ihrer Gültigkeit auch telegrafische, telefonische, per E-Mail übermittelte oder mündliche Abmachungen, Zusicherungen, Ergänzungen oder Nebenabreden. 4. Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäuferszu dem Angebot gehörenden Unterlagen weisen Annäherungswerte aus, sowie - soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – erklärt werden. An allen im Internet enthaltenen Angebote Zusammenhang mit dem Auftrag dem Besteller ausgereichten Unterlagen, z.B. Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, Kostenanschläge, technisches Bildmaterial, etc., bleiben Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten; sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung Dritten nicht eröffnet werden. Solche Unterlagen sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehenfür den Fall des nicht erfolgten Vertragsabschlusses zurückzugeben. 2.2 Aufträge gelten als angenommen5. Handelsübliche, wenn sie gestalterische Abweichungen (z.B. durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung. 2.3 Soweit Angestellte des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgebentechnischen Fortschritt bedingte), die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehenVerwendungszweck nicht beeinträchtigen (z.B. Farbabweichung, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, um wirksam zu sein. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sindFormänderung), bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktretenvorbehalten. 2.5 Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit, der Beantragung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner, der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens oder der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Verkäufer ein Kündigungsrecht des Vertrags zu. 2.6 Der Mindestauftragswert beträgt 89,00 Euro für Kleinaufträge. Unter diesem Betrag wird ein Entgelt für den Mehraufwand für Handlungskosten von 4,95 Euro berechnet. 2.7 Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirksamen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und – sofern es sich nicht um Lagerware handelt - nur insoweit berücksichtigt werden, als der Vorlieferant bereit ist, die Ware zurückzunehmen. In jedem Falle ist der Verkäufer berechtigt, für ordnungsgemäß mit seinem Einverständnis zurückgeschickte Xxxx von der Gutschrift einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungs- kosten, Prüfung und Neuverpackung in Abzug zu bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. In Fällen der Irrtumsanfechtung hat der Verkäufer gemäß § 122 BGB Anspruch auf Ausgleich des ihm entstandenen Schadens.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Angebote und Vertragsabschluss. 2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. 2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich in Textform bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung. 2.3 Soweit Angestellte des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag in Textform hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, um wirksam zu sein. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. in Textform. 2.4 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem unternehmerischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen dem Verkäufer die Rechte gem. § 321 BGB zu. Insbesondere ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Xxxx Zug um Zug-um-Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten. 2.5 Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit, der Beantragung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner, der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens Insol- venzverfahrens oder der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Verkäufer ein Kündigungsrecht des Vertrags zu. 2.6 Der Mindestauftragswert beträgt 89,00 Euro Verkäufer behält sich vor, Zusatzkosten wie Handlingskosten, Kosten für KleinaufträgeKabelschnitte, oder andere Nebenkosten an den Käufer zu berechnen. Unter diesem Betrag wird ein Entgelt für den Mehraufwand für Handlungskosten von 4,95 Euro berechnet. 2.7 Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirksamen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen Die aktuelle Höhe dieser Kosten kann in unserer Übersicht „Handlings- und – sofern es sich nicht um Lagerware handelt - nur insoweit berücksichtigt Zusatzkosten“ über folgenden Link eingesehen werden, als der Vorlieferant bereit ist, die Ware zurückzunehmen. In jedem Falle ist der Verkäufer berechtigt, für ordnungsgemäß mit seinem Einverständnis zurückgeschickte Xxxx von der Gutschrift einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungs- kosten, Prüfung und Neuverpackung in Abzug zu bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. In Fällen der Irrtumsanfechtung hat der Verkäufer gemäß § 122 BGB Anspruch auf Ausgleich des ihm entstandenen Schadens.: xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxx.xx/xxx/xx-xxxxxxx/xxxxxxx/Xxxx-Xxxxxxx_Xxxxxx.xxx

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