Common use of Angebote und Vertragsabschluss Clause in Contracts

Angebote und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Alle dazugehörenden Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Ab- bildungen, Maße und Gewichte etc.) sind unverbindlich, sofern diese nicht als verbindlich bezeichnet werden. Ebenso sind die Angaben keine zugesicherten Eigenschaften. 2.2 Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Vorbehalte des Vertrages sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt werden. Wird dem Kunden nach Bestellung keine Auftragsbestätigung erteilt, erfolgt die Annahme der Bestellung durch Übermittlung der Lieferung nebst Rechnung und/oder Lieferschein. 2.3 Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlä-gen, Zeichnungen, Abbildungen, Lichtbildern sowie sonstigen Unterlagen uneingeschränkt vor. Sie dürfen nicht ohne unsere Genehmigung an Dritte ausgehändigt werden. Auf unser Verlangen sind sie unverzüglich zurückzugeben. 2.4 Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes sind möglich, soweit dieser nicht erheblich geändert wird und die Änderungen dem Käufer zumutbar sind. 2.5 Aufträge und Lieferungen zwischen uns und ausländischen Bestellern liegen für die gesamten Ge- schäftsbeziehungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde (gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen). Es gilt Deutsch oder Englisch als Vertragssprache für Geschäftsbezie- hungen mit ausländischen Bestellern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote und Vertragsabschluss. 2.11. Unsere Angebote sind stets An unser Vertragsangebot halten wir uns 14 Tage lang gebunden, gerechnet vom Angebotsdatum. 2. Ziff. 1 gilt nicht für Angebote, die ausdrücklich als „freibleibend“ gekennzeichnet sind; in diesem Fall kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Besteller erst zustande, wenn der Besteller uns eine Bestel- lung zukommen lässt und wir sein darin liegendes Angebot anneh- men. Alle dazugehörenden Unterlagen Das kann durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, Lieferung oder Rechnungserteilung geschehen. 3. Gegenüber unseren Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. ZeichnungenGewichte, Ab- bildungenMaße, Maße Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, technische Daten oder Produktbezeichnungen) sowie unseren Darstellungen (z.B. Zeichnungen und Gewichte etc.Abbildungen) sind unverbindlich, sofern diese nicht als verbindlich bezeichnet werden. Ebenso sind die Angaben keine zugesicherten Eigenschaften. 2.2 Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Vorbehalte des Vertrages sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt werden. Wird dem Kunden nach Bestellung keine Auftragsbestätigung erteilt, erfolgt die Annahme der Bestellung durch Übermittlung der Lieferung nebst Rechnung und/oder Lieferschein. 2.3 Wir behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlä-gen, Zeichnungen, Abbildungen, Lichtbildern sowie sonstigen Unterlagen uneingeschränkt Änderungen vor. Sie dürfen nicht ohne unsere Genehmigung an Dritte ausgehändigt werden. Auf unser Verlangen sind sie unverzüglich zurückzugeben. 2.4 Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes sind möglich, soweit dieser hieran ein berechtigtes Interesse besteht (insbesondere im Rahmen von gleitenden Produktumstellun- gen) und der Liefergegenstand dadurch nicht erheblich wesentlich geändert oder seine Qualität verbessert wird und die Änderungen dem Käufer oder Abwei- chungen für den Besteller zumutbar sind. 2.5 Aufträge 4. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Essilor GmbH und Lieferungen zwischen uns und ausländischen Bestellern liegen für die dem Bestel- ler zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind im Vertrag schriftlich niedergelegt. 5. Aus der Belieferung mit bestimmten Warengruppen kann unsere Ver- pflichtung zur Lieferung unseres gesamten Ge- schäftsbeziehungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde (gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen). Es gilt Deutsch oder Englisch als Vertragssprache für Geschäftsbezie- hungen mit ausländischen BestellernProgramms nicht hergelei- tet werden.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Angebote und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere Kostenvoranschläge und Angebote werden nach bestem Fachwissen erstellt. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind für Treventus nicht verbindlich und geben dem Kunden keinen Anspruch auf Schadensersatz. 2.2. Alle Angebote sind stets freibleibend. Alle dazugehörenden Unterlagen (z.B. ZeichnungenDie Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages, Ab- bildungensofern solche auflaufen, Maße werden dem Auftraggeber verrechnet. 2.3. Kostenvoranschläge und Gewichte etcAngebote sind unverbindlich. Vertragsgrundlage und maßgebend für den Umfang der Lieferung sind unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber die Abgabe eines konkreten Angebotes angefordert hat. Erteilte Bestellungen seitens des Auftraggebers sind für diesen bindend und gelten mit der Vorlage der Auftragsbestätigung von Treventus als angenommen.) 2.4. Die in Katalogen, Preislisten, Broschüren, Firmen- informationsmaterial, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, in Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien angeführten Informationen über die Leistungen und Produkte der TRV sind unverbindlich, sofern soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt werden. Ebenso sind die Angaben keine zugesicherten Eigenschaften. 2.2 Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande2.5. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Vorbehalte des Vertrages sind nur dann gültig, wenn sie Nebenabreden und Änderungen müssen durch uns schriftlich niedergelegt bestätigt werden. Wird dem Kunden nach Bestellung keine Auftragsbestätigung erteilt, erfolgt die Annahme der Bestellung durch Übermittlung der Lieferung nebst Rechnung und/oder Lieferschein. 2.3 Wir 2.6. Konstruktionsänderungen sowie sonstige Änderungen technischer Daten und Leistungsmerkmale, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns Eigentums- vor. 2.7. Von der TRV erstellte technische und Urheberrechte an Kostenvoranschlä-gen, Zeichnungen, Abbildungen, Lichtbildern sowie sonstigen kaufmännische Unterlagen uneingeschränkt vor. Sie dürfen nicht ohne unsere Genehmigung sind ihr geistiges Eigentum; die Weitergabe an Dritte ausgehändigt werden. Auf unser Verlangen sind sie unverzüglich zurückzugebenist nicht gestattet. 2.4 Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes sind möglich, soweit dieser nicht erheblich geändert wird und die Änderungen dem Käufer zumutbar sind. 2.5 Aufträge und Lieferungen zwischen uns und ausländischen Bestellern liegen für die gesamten Ge- schäftsbeziehungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde (gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen). Es gilt Deutsch oder Englisch als Vertragssprache für Geschäftsbezie- hungen mit ausländischen Bestellern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)