Angebote und Vertragsabschluss. 1. Wir behalten uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an den von dieser erstellen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen, sowie rechnerischen Grundlagen vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung eines Auftrags sind die unsererseits überlassenen Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben. Dies erfolgt für uns kostenlos. 2. Sämtliche angebotenen Preise sind freibleibend und unverbindlich. Es gilt der am zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mitgeteilte Preis, zzgl. Verpackungs-, Versand- und Lieferkosten. Individuell erarbeitete Angebote behalten 30 Tage ihre Gültigkeit. 3. Die in unseren Prospekten enthaltenen Zeichnungen, Abbildungen, und Beschreibungen können handelsübliche Abweichungen enthalten, durch die die Verwendungen zu dem vertragsgemäßen Gebrauch nicht eingeschränkt werden, ohne dass der Kunde Ansprüche hieraus ableiten kann. Bei den Inhalten dieser Prospekte und aller Beschreibungen sowie unseren Erklärungen der im Zusammenhang mit diesem Vertrag handelt es sich im Zweifel weder um die Übernahme einer Garantie, noch um die Abgabe einer Zusicherung. Ausschließlich unsere schriftlichen und ausdrücklichen Erklärungen sind für die Übernahme einer Garantie maßgeblich. 4. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen (Maßangaben, Abbildungen, Zeichnungen u.a.) sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich unsererseits in Schriftform bestätigt worden ist. Es handelt sich hierbei nicht um Beschaffenheitsvereinbarungen oder Zusicherungen einer besonderen Beschaffenheit des Kaufgegenstands. Solche Zusicherungen müssen unsererseits ausdrücklich erklärt werden und bedürfen der Schriftform. 5. Ein Vertrag kommt durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebots oder mit einer unserseitigen schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der Ware durch uns zustande. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese unsererseits schriftlich bestätigt werden. 6. Wir sind berechtigt, Änderungen an der Konstruktion und Ausführung durchzuführen, insbesondere in Folge von technischen Weiterentwicklungen, sofern dem Vertragspartner hierdurch kein unzumutbarer Nachteil entsteht. Kosten für die Herstellung von Zeichnungen für Sonderkonstruktionen sind vom Vertragspartner zu tragen, sofern das Angebot aus Gründen, die von uns zu vertreten sind, nicht zu einem Auftrag führt. 7. Bei Verträgen mit Festpreisbindung steht uns Leistungsverweigerungsrecht zu, sollte sich die Zahlungsfähigkeit des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und die zu erbringenden Zahlungen hierdurch gefährdet werden. 8. Senkt oder erhöht sich im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Liefertag ein für die Preisbildung maßgeblicher Faktor wie Löhne, Energiekosten und/oder Kosten für Rohmaterial um mehr als 5 %, behalten wir uns das Recht vor, die Preise um den Betrag anzupassen, um den sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Waren erhöht bzw. gesenkt haben. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen. Dies gilt nicht, wenn der zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung liegende Zeitraum einen Monat unterschreitet, oder eine Lieferverzögerung auf unser Verschulden zurückzuführen ist.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Angebote und Vertragsabschluss. 1. Wir behalten uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an den Angebote von dieser erstellen KostenvoranschlägenBWT sind freibleibend, Zeichnungen und Entwürfen, sowie rechnerischen Grundlagen vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Bei Nichterteilung eines Auftrags sind die unsererseits überlassenen Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben. Dies erfolgt für uns kostenlos.
2. Sämtliche angebotenen Preise sind freibleibend und unverbindlich. Es gilt der am zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mitgeteilte PreisAngebotsunterlagen, zzgl. Verpackungs-, Versand- und Lieferkosten. Individuell erarbeitete Angebote behalten 30 Tage ihre Gültigkeit.
3. Die in unseren Prospekten enthaltenen wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Beschreibungen sonstige Maßangaben etc. sind nur annähernd, soweit nicht ausdrücklich von BWT als verbindlich bezeichnet. Abänderungen bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere für die Angaben in den dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Regelplänen. Von BWT durchgeführte Berechnun- gen und Angaben über Wasserqualität oder sonstige durch den Verkaufs- gegenstand zu erzielende Wassereigenschaften werden aufgrund der von BWT zur Verfügung gestellten Analysewerte durchgeführt. Berechnungen sind grundsätzlich unverbindlich, angegebene Werte können handelsübliche Abweichungen enthaltensich bei Ver- änderung der Analysewerte, durch Abgabemengen und Durchflussleistungen u.ä. ändern. Der Vertragspartner ist für die rechtzeitige Einholung sämtlicher Geneh- migungen, insbesondere Betriebsanlagengenehmigungen etc., verant- wortlich, die Verwendungen zu dem vertragsgemäßen Gebrauch nicht eingeschränkt werden, ohne dass der Kunde Ansprüche hieraus ableiten kann. Bei den Inhalten dieser Prospekte und aller Beschreibungen sowie unseren Erklärungen der für die im Angebot angeführten Leistungen erforderlich sind. Für den Fall, dass das Angebot in Widerspruch zu den zuvor genannten Bewilligungsvoraussetzungen steht, hat der Vertragspartner dies unver- züglich schriftlich zu rügen. BWT trifft in diesem Zusammenhang mit diesem Vertrag handelt es sich im Zweifel weder um die Übernahme einer Garantiekeinerlei Haftung sowie Prüf-, noch um die Abgabe einer ZusicherungHinweis- und Warnpflicht. Ausschließlich unsere schriftlichen Etwaige Druckfehler, offensichtliche Irrtümer sowie Schreib- und ausdrücklichen Erklärungen sind Rechen- fehler verpflichten BWT nicht. Dies gilt insbesondere für die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
4. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen (Maßangaben, Abbildungen, Zeichnungen u.a.) sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich unsererseits Irrtümer in Schriftform bestätigt worden ist. Es handelt sich hierbei nicht um Beschaffenheitsvereinbarungen oder Zusicherungen einer besonderen Beschaffenheit der Leistungsbeschreibung des Kaufgegenstands. Solche Zusicherungen müssen unsererseits ausdrücklich erklärt werden und bedürfen der Schriftform.
5Angebotes. Ein Vertrag kommt erst durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebots oder mit einer unserseitigen schriftlichen schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der Ware durch uns von BWT an den Vertragspartner zustande. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese unsererseits schriftlich bestätigt werden.
6. Wir sind berechtigt, Änderungen an Der Inhalt der Konstruktion und Ausführung durchzuführen, Auftragsbestätigung ist vom Vertragspartner insbesondere in Folge Hinblick auf die Voraussetzungen in Punkt 2.3 zu prüfen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Abweichungen zu der vom ihm übermittelten Nachricht unverzüglich schriftlich zu rügen. Andernfalls kommt das Rechtsgeschäft mit dem von technischen WeiterentwicklungenBWT bestätigten In- halt zustande. Angaben in Katalogen, sofern dem Vertragspartner hierdurch kein unzumutbarer Nachteil entstehtProspekten etc. Kosten für die Herstellung sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung von Zeichnungen für Sonderkonstruktionen sind vom Vertragspartner zu tragen, sofern das Angebot aus Gründen, die von uns zu vertreten sind, nicht zu einem Auftrag führtBWT ausdrück- lich darauf Bezug genommen wird.
7. Bei Verträgen mit Festpreisbindung steht uns Leistungsverweigerungsrecht zu, sollte sich die Zahlungsfähigkeit des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und die zu erbringenden Zahlungen hierdurch gefährdet werden.
8. Senkt oder erhöht sich im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Liefertag ein für die Preisbildung maßgeblicher Faktor wie Löhne, Energiekosten und/oder Kosten für Rohmaterial um mehr als 5 %, behalten wir uns das Recht vor, die Preise um den Betrag anzupassen, um den sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Waren erhöht bzw. gesenkt haben. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen. Dies gilt nicht, wenn der zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung liegende Zeitraum einen Monat unterschreitet, oder eine Lieferverzögerung auf unser Verschulden zurückzuführen ist.
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Angebote und Vertragsabschluss. 12.1. Wir behalten uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an den Sämtliche Angebote von dieser erstellen KostenvoranschlägenSecurikett sind mangels aus- drücklicher Bindung, Zeichnungen und Entwürfen, sowie rechnerischen Grundlagen vorfreibleibend. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung eines Auftrags Bestellungen der Auftragge- ber sind die unsererseits überlassenen Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben. Dies erfolgt für uns kostenlosals verbindliches Angebot des Auftraggebers zum Vertragsabschluss zu verstehen.
22.2. Sämtliche angebotenen Preise sind freibleibend Ein Angebot gilt unter dem Vorbehalt der technischen Durchführbarkeit bei angemessenem Aufwand. Wenn sich der Auftrag als technisch undurchführbar herausstellt, so wird Securikett dies mitteilen und unverbindlich. Es gilt der am zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mitgeteilte Preis, zzgl. Verpackungs-, Versand- und Lieferkosten. Individuell erarbeitete Angebote behalten 30 Tage ihre GültigkeitVertrag wird rückwirkend unter Aufhebung der gegenseitigen Kosten aufgelöst.
32.3. Die in unseren Prospekten enthaltenen Zeichnungen, Abbildungen, und Beschreibungen können handelsübliche Abweichungen enthalten, durch die die Verwendungen zu dem vertragsgemäßen Gebrauch nicht eingeschränkt werden, ohne dass der Kunde Ansprüche hieraus ableiten kann. Bei den Inhalten dieser Prospekte und aller Beschreibungen sowie unseren Erklärungen der im Zusammenhang mit diesem Vertrag handelt es sich im Zweifel weder um die Übernahme einer Garantie, noch um die Abgabe einer Zusicherung. Ausschließlich unsere schriftlichen und ausdrücklichen Erklärungen sind für die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
4. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen (Maßangaben, Abbildungen, Zeichnungen u.a.) sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich unsererseits in Schriftform bestätigt worden ist. Es handelt sich hierbei nicht um Beschaffenheitsvereinbarungen oder Zusicherungen einer besonderen Beschaffenheit des Kaufgegenstands. Solche Zusicherungen müssen unsererseits ausdrücklich erklärt werden und bedürfen der Schriftform.
5. Ein Der Vertrag kommt durch fristgerechte Annahme eines die Auftragsbestätigung von Securikett zustande. Der Auftraggeber muss den Inhalt der Auftragsbestätigung prüfen und gegebenenfalls unverzüglich widersprechen, wenn die Bestätigung von der gewünschten Spezifikation abweicht. Etwaige Mehrkosten aus einer zu späten Korrektur gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2.4. Mündliche oder telefonische Zusicherungen durch Angestellte oder selbständige Handelsvertreter von Securikett bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Angebots oder mit einer unserseitigen schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Bestätigung von Securikett.
2.5. Für Änderungswünsche des Auftraggebers nach Ver- tragsabschluss gilt:
a) Änderungswünsche hat der Auftraggeber schriftlich an Securikett bekannt zu geben. Falls die Änderungswünsche nicht eindeutig und nicht schriftlich sind, so geht dies zu Lasten des Auftraggebers; insbesondere liegt dann die Beweislast, dass der Auftrag von Securikett nicht vertrags- konform ausgeführt worden sei, beim Auftraggeber.
b) Unter Umständen kann ein Änderungswunsch nicht mehr berücksichtigt werden. Klarstellend wird festgehalten, dass Securikett zur Ausführung von Änderungswünschen nicht verpflichtet ist.
c) Änderungswünsche können zur Folge haben, dass sich die Lieferung verzögert und sich der Ware durch uns zustandeKaufpreis angemessen erhöht. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese unsererseits schriftlich bestätigt werdenDer Auftraggeber nimmt dies mit der Übermittlung eines Änderungswunsches an Securikett in Kauf.
6. Wir sind berechtigt, Änderungen an der Konstruktion und Ausführung durchzuführen, insbesondere in Folge von technischen Weiterentwicklungen, sofern dem Vertragspartner hierdurch kein unzumutbarer Nachteil entsteht. Kosten für die Herstellung von Zeichnungen für Sonderkonstruktionen sind vom Vertragspartner zu tragen, sofern das Angebot aus Gründen, die von uns zu vertreten sind, nicht zu einem Auftrag führt.
7. Bei Verträgen mit Festpreisbindung steht uns Leistungsverweigerungsrecht zu, sollte sich die Zahlungsfähigkeit des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und die zu erbringenden Zahlungen hierdurch gefährdet werden.
8. Senkt oder erhöht sich im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Liefertag ein für die Preisbildung maßgeblicher Faktor wie Löhne, Energiekosten und/oder Kosten für Rohmaterial um mehr als 5 %, behalten wir uns das Recht vor, die Preise um den Betrag anzupassen, um den sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Waren erhöht bzw. gesenkt haben. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen. Dies gilt nicht, wenn der zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung liegende Zeitraum einen Monat unterschreitet, oder eine Lieferverzögerung auf unser Verschulden zurückzuführen ist.
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Angebote und Vertragsabschluss. 1. Wir behalten uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an den Angebote von dieser erstellen KostenvoranschlägenBWT sind freibleibend, Zeichnungen und Entwürfen, sowie rechnerischen Grundlagen vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht soweit sie nicht ausdrücklich als ver- bindlich bezeichnet werden. Bei Nichterteilung eines Auftrags sind die unsererseits überlassenen Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben. Dies erfolgt für uns kostenlos.
2. Sämtliche angebotenen Preise sind freibleibend und unverbindlich. Es gilt der am zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mitgeteilte PreisAngebotsunterlagen, zzgl. Verpackungs-, Versand- und Lieferkosten. Individuell erarbeitete Angebote behalten 30 Tage ihre Gültigkeit.
3. Die in unseren Prospekten enthaltenen wie insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, Ge- wichts- und Beschreibungen sonstige Maßangaben sind nur annähernd, soweit nicht aus- drücklich von BWT als verbindlich bezeichnet. Abänderungen bleiben vor- behalten. Dies gilt insbesondere für die Angaben in den dem Vertrags- partner zur Verfügung gestellten Regelplänen. Von BWT durchgeführte Be- rechnungen und Angaben über Wasserqualität oder sonstige durch den Verkaufsgegenstand zu erzielende Wassereigenschaften werden aufgrund der von BWT zur Verfügung gestellten Analysewerte durchgeführt. Es wird vereinbart, dass diese Berechnungen dem Vertragspartner von BWT aus- schließlich zum Zweck der Beurteilung der Anforderungen und Planziele des Vertragspartners zur Verfügung gestellt werden und dass die Berechnungen grundsätzlich unverbindlich sind. Die angegebene Werte können handelsübliche Abweichungen enthaltensich bei Veränderung der Analysewerte, durch Abgabemengen und Durchflussleistungen u.ä. ändern. Der Vertragspartner ist für die rechtzeitige Einholung sämtlicher Genehmi- gungen, insbesondere Betriebsanlagengenehmigungen etc., verantwort- lich, die Verwendungen zu dem vertragsgemäßen Gebrauch nicht eingeschränkt werden, ohne dass der Kunde Ansprüche hieraus ableiten kann. Bei den Inhalten dieser Prospekte und aller Beschreibungen sowie unseren Erklärungen der für die im Angebot angeführten Waren und Leistungen erforderlich sind. Für den Fall, dass das Angebot in Widerspruch zu den zuvor genannten Bewilligungsvoraussetzungen steht, hat der Vertragspartner dies unverzüg- lich schriftlich zu rügen. BWT trifft in diesem Zusammenhang mit diesem Vertrag handelt es sich keinerlei Haf- tung für Schäden, resultierend aus fehlenden oder verspäteten Genehmi- gungen für die im Zweifel weder um die Übernahme einer GarantieAngebot enthaltenen Waren oder Dienstleistungen. So- weit nicht anderweitig vereinbart, noch um die Abgabe einer Zusicherungtrifft BWT keine Verpflichtung, derartige Tätigkeiten zu übernehmen ebenso wenig wie eine ähnliche Prüf-, Hinweis- und Warnpflicht. Ausschließlich unsere schriftlichen Offensichtliche Druckfehler, Irrtümer sowie Schreib- und ausdrücklichen Erklärungen sind Rechenfehler ver- pflichten BWT nicht. Dies gilt insbesondere für die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
4. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen (Maßangaben, Abbildungen, Zeichnungen u.a.) sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich unsererseits Irrtümer in Schriftform bestätigt worden ist. Es handelt sich hierbei nicht um Beschaffenheitsvereinbarungen oder Zusicherungen einer besonderen Beschaffenheit des Kaufgegenstands. Solche Zusicherungen müssen unsererseits ausdrücklich erklärt werden der Beschreibung der Waren und bedürfen der Schriftform.
5Dienstleistungen im Angebot. Ein Vertrag kommt erst durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebots oder mit einer unserseitigen schriftlichen schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der Ware durch uns von BWT an den Vertragspartner zustande. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese unsererseits schriftlich bestätigt werden.
6. Wir sind berechtigt, Änderungen an Der Inhalt der Konstruktion und Ausführung durchzuführen, Auftragsbestätigung ist vom Vertragspartner insbesondere in Folge Hinblick auf die Voraussetzungen in Punkt 2.3 zu prüfen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Abweichungen zu der von technischen Weiterentwicklungenihm übermittelten Nachricht unverzüglich schriftlich zu rügen. Andern- falls ist davon auszugehen, sofern dass zwischen den Parteien ein rechtsgültiger Vertrag, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhaltet, mit dem Vertragspartner hierdurch kein unzumutbarer Nachteil entstehtin der Auftragsbestätigung der BWT bestätigten Inhalt, zustande kommt. Kosten für die Herstellung Informationen oder sonstige Angaben in Katalogen, Prospekten etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestä- tigung von Zeichnungen für Sonderkonstruktionen sind vom Vertragspartner zu tragen, sofern das Angebot aus Gründen, die von uns zu vertreten sind, nicht zu einem Auftrag führtBWT ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
7. Bei Verträgen mit Festpreisbindung steht uns Leistungsverweigerungsrecht zu, sollte sich die Zahlungsfähigkeit des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und die zu erbringenden Zahlungen hierdurch gefährdet werden.
8. Senkt oder erhöht sich im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Liefertag ein für die Preisbildung maßgeblicher Faktor wie Löhne, Energiekosten und/oder Kosten für Rohmaterial um mehr als 5 %, behalten wir uns das Recht vor, die Preise um den Betrag anzupassen, um den sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Waren erhöht bzw. gesenkt haben. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen. Dies gilt nicht, wenn der zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung liegende Zeitraum einen Monat unterschreitet, oder eine Lieferverzögerung auf unser Verschulden zurückzuführen ist.
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