Angebote und Vertragsabschluss. 1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, diese wurden von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. 2. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung. 3. Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, für uns aber insoweit unverbindlich. 4. Eine Bestellung des Vertragspartners, die als Angebot zum Abschluss eines Liefervertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung annehmen. 5. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und kostenpflichtig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Kosten werden nach Aufwand veranschlagt, bei erfolgtem Auftrag wird der Betrag je nach Auftragswert gestaffelt gut geschrieben. 6. Sofern wir neben der Lieferung der Kaufsache auch die Montage und ähnliche Werkleistungen übernehmen oder wenn wir im Kundenauftrag ausschließlich derartige Leistungen erbringen, gelten zusätzlich unsere Montagebedingungen. Ergänzend hierzu gelten die VOB/B und VOB/C in ihrer aktuellen Fassung, wenn die Montage eine Bauleistung im Sinne des gesetzlichen Werkvertragsrechts darstellt.
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Samples: General Terms and Conditions
Angebote und Vertragsabschluss. 1. Unsere Angebote sind freibleibend freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Abbildungen und unverbindlichBeschreibungen in unseren Unterlagen (Prospekte, es sei dennKataloge, diese wurden von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnetPreislisten, Zeichnungen etc.
2. Maßgebend ) sowie vorgelegte Muster sind für die Auslegung von Handelsklauseln sind Ausführung nicht verbindlich bzw. nur annähernd maßgeblich. Konstruktionsänderungen sowie Abweichungen in Design, Ausprägung und Farbe bleiben vorbehalten. Aufträge und Bestellungen einschließlich Änderungen und Ergänzungen werden erst durch unsere Annahme rechtsverbindlich. Auf ein einseitiges Angebot des Bestellers behält sich der Verwender bis zu drei Wochen ab Tag der Absendung (Poststempel) für die Annahme oder Ablehnung vor. Dies gilt auch bei Schweigen des das Angebot entgegennehmenden Mitarbeiters des Verwenders. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen auf Wunsch des Bestellers oder seines Erfüllungsgehilfen, die nicht im Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung.
3. Alle Angaben wie Maßebisherigen Auftragsumfang enthalten sind, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, für uns aber insoweit unverbindlich.
4. Eine Bestellung des Vertragspartnerssowie nachträgliche Ergänzungen, die sich während der Ausführung des Auftrages als Angebot zum Abschluss eines Liefervertrages zu qualifizieren isterforderlich herausstellen, werden zusätzlich nach Aufwand abgerechnet. Aus offensichtlichen Rechen- und Schreibfehlern oder sonstigen Irrtümern sowie etwaigen geringfügigen Abweichungen gegenüber den Produktunterlagen (Prospekte, Kataloge, Preislisten, Zeichnungen etc.), die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung annehmenkeine Ansprüche gegen uns hergeleitet werden (vgl. auch Ziffer 9).
5. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und kostenpflichtig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Kosten werden nach Aufwand veranschlagt, bei erfolgtem Auftrag wird der Betrag je nach Auftragswert gestaffelt gut geschrieben.
6. Sofern wir neben der Lieferung der Kaufsache auch die Montage und ähnliche Werkleistungen übernehmen oder wenn wir im Kundenauftrag ausschließlich derartige Leistungen erbringen, gelten zusätzlich unsere Montagebedingungen. Ergänzend hierzu gelten die VOB/B und VOB/C in ihrer aktuellen Fassung, wenn die Montage eine Bauleistung im Sinne des gesetzlichen Werkvertragsrechts darstellt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote und Vertragsabschluss. 1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, diese wurden von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichneterfolgen bis zur endgültigen Auftragsbestätigung stets freibleibend. Geringfügige handelsübliche Abweichungen sowie die Durchführung technischer Verbesserungen bleiben vorbehalten.
2. Maßgebend Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind, oder wir die Ware liefern. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sind für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassunguns nicht verbindlich.
3. Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen Unsere Verkaufs- und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen Lieferungsbedingungen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, für uns aber insoweit unverbindlichBestandteil jedes Vertrages. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
4. Eine Die Bestellung des VertragspartnersKäufers ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, die als dieses Angebot zum Abschluss eines Liefervertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmenanzunehmen oder dem Käufer innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.
5. Kostenvoranschläge Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, kennzeichnen von uns in Katalogen, Broschüre und sonstigen Veröffentlichungen publizierte Angaben in Text- oder Bildform (z.B. Beschreibungen, Abbildungen oder Zeichnungen) die Beschaffenheit der von uns gelieferten Waren und ihre Verwendungsmöglichkeiten abschließend. Sonstige Herstellerangaben sind unverbindlich unverbindlich. Unsere Angaben stellen keine Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie dar und kostenpflichtig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbartentsprechen unserem aktuellen Kenntnisstand. Kosten werden nach Aufwand veranschlagt, bei erfolgtem Auftrag wird der Betrag je nach Auftragswert gestaffelt gut geschriebenFür einen Verwendungserfolg haften wir nicht.
6. Sofern wir neben der Lieferung der Kaufsache auch die Montage und ähnliche Werkleistungen übernehmen oder wenn wir im Kundenauftrag ausschließlich derartige Leistungen erbringen, gelten zusätzlich unsere Montagebedingungen. Ergänzend hierzu gelten die VOB/B und VOB/C in ihrer aktuellen Fassung, wenn die Montage eine Bauleistung im Sinne des gesetzlichen Werkvertragsrechts darstellt.
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Samples: Allgemeine Geschäfts , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen (Agb)
Angebote und Vertragsabschluss. 1. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Entsprechendes gilt für Ergänzungen, Ände- rungen und Nebenabreden.
2.2 Die in Katalogen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthalte- nen Angaben, Abbildungen, Zeichnungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübli- che Näherungswerte, es sei denn, diese wurden von uns dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnetver- bindlich bezeichnet werden.
2. Maßgebend für 2.3 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungs- verzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die Auslegung von Handelsklauseln sind nach pflichtgemäßem kaufmänni- schem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist, vom Käufer nach dessen Xxxx Zug um Zug-Zahlung oder ent- sprechende Sicherheiten zu verlangen und im Zweifel Weigerungsfall vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Incoterms in ihrer jeweils neuesten FassungRechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
3. Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, für uns aber insoweit unverbindlich.
4. Eine Bestellung des Vertragspartners, die als Angebot zum Abschluss eines Liefervertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung annehmen.
5. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und kostenpflichtig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Kosten werden nach Aufwand veranschlagt, bei erfolgtem Auftrag wird der Betrag je nach Auftragswert gestaffelt gut geschrieben.
6. Sofern wir neben der Lieferung der Kaufsache auch die Montage und ähnliche Werkleistungen übernehmen oder wenn wir im Kundenauftrag ausschließlich derartige Leistungen erbringen, gelten zusätzlich unsere Montagebedingungen. Ergänzend hierzu gelten die VOB/B und VOB/C in ihrer aktuellen Fassung, wenn die Montage eine Bauleistung im Sinne des gesetzlichen Werkvertragsrechts darstellt.
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