Anlagebeschränkungen. 2.1 Ein Teilfonds darf höchstens 10 % des Nettovermögens in anderen als den in Ziffer 1 genannten übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten anlegen.
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Samples: Mindesterstzeichnungsbetrag, Treuhandvertrag, Mindesterstzeichnungsbetrag
Anlagebeschränkungen. 2.1 Ein 11.1. Jeder Teilfonds darf höchstens 10 10% des seines Nettovermögens in anderen andere als den vorstehend in Ziffer 1 Absatz 10 genannten übertragbaren Wertpapieren übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumenten Geldmarktinstrumente anlegen.
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Samples: dl.avl-investmentfonds.de