Anlagegrenzen. Mindestens 90 Prozent des Fondsvermögens bestehen aus Anteilen an offenen OGAW-Investmentvermögen und Direktinvestments in Form von Aktien. Dabei berechnet sich der indirekt in Aktien ange- legte Teil des Fondsvermögens durch anteilige Zurechnung der Vermögenswerte der OGAW-Investmentvermögen, an denen der Debeka Global Shares Anteile hält. In ein einzelnes offenes OGAW-Investmentvermögen dürfen nicht mehr als 60 Prozent des Fondsvermögens investiert werden; bei einem Direktinvestment in Aktien, Schuldverschreibungen, Geld- marktinstrumente oder strukturierte Einlagen dürfen auf ein und denselben Emittenten bis zu 5 Prozent des Fondsvermögens ange- legt werden. Zur Risikostreuung erfolgt die Investition in verschiedene geografi- sche Allokationen. Hierbei dürfen die nachfolgend genannten Anteile am Fondsvermögen investiert werden: - Europa bis zu 60 Prozent, - Amerika (Kanada, USA) bis zu 50 Prozent, - Asien und Pazifik bis zu 30 Prozent. Die Investitionen in den vorgenannten Regionen müssen insgesamt mindestens 75 Prozent des Fondsvermögens ausmachen. B XX 00 (01.01.2022) Darüber hinaus sind Investitionen von insgesamt bis zu 25 Prozent des Fondsvermögens in weiteren globalen Märkten zulässig; hierbei dürfen in eine einzelne Volkswirtschaft jeweils höchstens 10 Prozent des Fondsvermögens investiert werden. Der Einsatz von strukturierten Einlagen im Direktbestand ist aus- schließlich zu Risikominderungszwecken zulässig. Zur Liquiditätssteuerung dürfen bis zu 10 Prozent des Fondsvermö- gens in geldmarktfähige verzinsliche Wertpapiere und/oder Bank- guthaben investiert werden.
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Samples: Rentenversicherung Mit Aufgeschobener Rentenzahlung Und Fondskomponenten, Rentenversicherung
Anlagegrenzen. Mindestens 90 Prozent des Fondsvermögens bestehen aus Anteilen an offenen OGAW-Investmentvermögen und Direktinvestments in Form von Aktien. Dabei berechnet sich der indirekt in Aktien ange- legte Teil des Fondsvermögens durch anteilige Zurechnung der Vermögenswerte der OGAW-Investmentvermögen, an denen der Debeka Global Shares Anteile hält. In ein einzelnes offenes OGAW-Investmentvermögen dürfen nicht mehr als 60 Prozent des Fondsvermögens investiert werden; bei einem Direktinvestment in Aktien, Schuldverschreibungen, Geld- marktinstrumente oder strukturierte Einlagen dürfen auf ein und denselben Emittenten bis zu 5 Prozent des Fondsvermögens ange- legt werden. Zur Risikostreuung erfolgt die Investition in verschiedene geografi- sche Allokationen. Hierbei dürfen die nachfolgend genannten Anteile am Fondsvermögen investiert werden: - Europa bis zu 60 Prozent, - Amerika (Kanada, USA) bis zu 50 Prozent, - Asien und Pazifik bis zu 30 Prozent. Die Investitionen in den vorgenannten Regionen müssen insgesamt mindestens 75 Prozent des Fondsvermögens ausmachen. B XX 00 (01.01.2022) Darüber hinaus sind Investitionen von insgesamt bis zu 25 Prozent des Fondsvermögens in weiteren globalen Märkten zulässig; hierbei dürfen in eine einzelne Volkswirtschaft jeweils höchstens 10 Prozent des Fondsvermögens investiert werden. Der Einsatz von strukturierten Einlagen im Direktbestand ist aus- schließlich zu Risikominderungszwecken zulässig. Zur Liquiditätssteuerung dürfen bis zu 10 Prozent des Fondsvermö- gens in geldmarktfähige verzinsliche Wertpapiere und/oder Bank- guthaben investiert werden.
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Samples: Rentenversicherung
Anlagegrenzen. Mindestens 90 Prozent des Fondsvermögens bestehen aus Anteilen werden direkt, in Form der zuvor genannten Schuldverschreibungen und Geldmarktinstru- mente, oder indirekt, in Form der zuvor genannten Anteile an offenen offe- nen OGAW-Investmentvermögen und Direktinvestments Investmentvermögen, in Form von Aktienverzinsliche Wertpapiere inves- tiert. Dabei berechnet sich der indirekt in Aktien ange- legte verzinslichen Wertpapieren angelegte Teil des Fondsvermögens durch anteilige Zurechnung der Vermögenswerte der OGAW-Investmentvermögen, an denen der Debeka Global Shares Bonds Anteile hält. In ein einzelnes offenes OGAW-Investmentvermögen dürfen nicht mehr als 60 bis zu 100 Prozent des Fondsvermögens investiert werden; bei einem Direktinvestment Direktinvest- ments in Aktien, Schuldverschreibungen, Geld- marktinstrumente Geldmarktinstrumente oder strukturierte struk- turierte Einlagen dürfen auf ein und denselben desselben Emittenten bis zu 5 müssen der Höhe nach unter 10 Prozent des Fondsvermögens ange- legt werden. Zur Risikostreuung erfolgt die Investition in verschiedene geografi- sche Allokationenliegen. Hierbei dürfen die nachfolgend genannten Anteile am Fondsvermögen Fondsvermö- gen investiert werden: - Europa bis zu 60 Prozent000 Xxxxxxx, - Amerika Xxxxxxx (KanadaXxxxxx, USAXXX) bis zu 50 Prozent, - Asien und Pazifik sonstige bis zu 30 Prozent. Die Investitionen müssen in den vorgenannten Regionen müssen insgesamt mindestens 75 Prozent des Fondsvermögens ausmachen. B XX 00 (01.01.2022) Darüber hinaus sind Investitionen von insgesamt bis zu 25 Prozent des Fondsvermögens in weiteren globalen Märkten zulässig; hierbei dürfen in eine einzelne Volkswirtschaft jeweils höchstens 10 Prozent des Fondsvermögens investiert Euro notieren oder entsprechend gegen das Wechselkursrisiko abgesichert werden. Der Einsatz von strukturierten Einlagen im Direktbestand ist aus- schließlich zu Risikominderungszwecken zulässig. Zur Liquiditätssteuerung dürfen bis zu 10 Prozent des Fondsvermö- gens in geldmarktfähige verzinsliche Wertpapiere und/oder Bank- guthaben Bankguthaben investiert werden.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rentendirektversicherung
Anlagegrenzen. Mindestens 90 Prozent des Fondsvermögens bestehen aus Anteilen an offenen OGAW-Investmentvermögen und Direktinvestments in Form von Aktien. Dabei berechnet sich der indirekt in Aktien ange- legte Teil des Fondsvermögens durch anteilige Zurechnung der Vermögenswerte der OGAW-Investmentvermögen, an denen der Debeka Global Shares Anteile hält. In ein einzelnes offenes OGAW-Investmentvermögen dürfen nicht mehr als 60 Prozent des Fondsvermögens investiert werden; bei einem Direktinvestment in Aktien, Schuldverschreibungen, Geld- marktinstrumente oder strukturierte Einlagen dürfen auf ein und denselben Emittenten bis zu 5 Prozent des Fondsvermögens ange- legt werden. Zur Risikostreuung erfolgt die Investition in verschiedene geografi- sche Allokationen. Hierbei dürfen die nachfolgend genannten Anteile am Fondsvermögen investiert werden: - Europa bis zu 60 Prozent, - Amerika (Kanada, USA) bis zu 50 Prozent, - Asien und Pazifik bis zu 30 Prozent. Die Investitionen in den vorgenannten Regionen müssen insgesamt mindestens 75 Prozent des Fondsvermögens ausmachen. B XX 00 (01.01.2022) Darüber hinaus sind Investitionen von insgesamt bis zu 25 Prozent des Fondsvermögens in weiteren globalen Märkten zulässig; hierbei dürfen in eine einzelne Volkswirtschaft jeweils höchstens 10 Prozent des Fondsvermögens investiert werden. B XX 000 (01.01.2023) Der Einsatz von strukturierten Einlagen im Direktbestand ist aus- schließlich zu Risikominderungszwecken zulässig. Zur Liquiditätssteuerung dürfen bis zu 10 Prozent des Fondsvermö- gens in geldmarktfähige verzinsliche Wertpapiere und/oder Bank- guthaben investiert werden.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rentendirektversicherung