Anlageziel und Anlagepolitik der Teilvermögen. Die Fondsleitung hat für alle Teilvermögen, die in Obligationen und andere Forderungswertpapiere sowie in Aktien und andere Beteiligungspapiere oder in Geldmarkinstrumente investieren, eine ei- gene Anlagepolitik definiert. Gewisse Teilvermögen beachten nebst den Bestimmungen des Bundesge- setzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) auch die Grundsätze des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden- vorsorge (BVG) und können alle Anlagemöglichkei- ten der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2) aus- schöpfen. Die Teilvermögen werden grundsätzlich in massen- weise ausgegebene Wertpapiere und nicht verur- kundete Rechte mit gleicher Funktion investiert, die an einer Börse oder an einem anderen geregel- ten, dem Publikum offenstehenden Markt gehan- delt werden. Die Anlagepolitik der einzelnen Teilvermögen sind in den Anhängen erläutert.
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