Common use of Anlageziel und Anlagepolitik der Teilvermögen Clause in Contracts

Anlageziel und Anlagepolitik der Teilvermögen. Die Fondsleitung hat für alle Teilvermögen, die in Obligationen und andere Forderungswertpapiere sowie in Aktien und andere Beteiligungspapiere oder in Geldmarkinstrumente investieren, eine ei- gene Anlagepolitik definiert. Gewisse Teilvermögen beachten nebst den Bestimmungen des Bundesge- setzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) auch die Grundsätze des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden- vorsorge (BVG) und können alle Anlagemöglichkei- ten der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2) aus- schöpfen. Die Teilvermögen werden grundsätzlich in massen- weise ausgegebene Wertpapiere und nicht verur- kundete Rechte mit gleicher Funktion investiert, die an einer Börse oder an einem anderen geregel- ten, dem Publikum offenstehenden Markt gehan- delt werden. Die Anlagepolitik der einzelnen Teilvermögen sind in den Anhängen erläutert.

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