(Anmeldung zu Prüfungen). die/den Auszubildende/n rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen- und Abschlussprüfun- gen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen. Bei der Anmeldung zur Zwischenprü- fung ist bei Auszubildenden unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 33 JArbSchG zur Einsicht vorzulegen. Die Prüfungsgebühren trägt die/der Ausbildende;
Appears in 13 contracts
Samples: Berufsausbildungsvertrag, Berufsausbildungsvertrag, Berufsausbildungsvertrag
(Anmeldung zu Prüfungen). die/den Auszubildende/n rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen- Zwischen und Abschlussprüfun- Abschlussprüfun gen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen. Bei der Anmeldung zur Zwischenprü- Zwischenprü fung ist bei Auszubildenden unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 33 JArbSchG zur Einsicht vorzulegen. Die Prüfungsgebühren trägt die/der Ausbildende;
Appears in 2 contracts
Samples: Berufsausbildungsvertrag, Umschulungsvertrag