Common use of Anpassung der Prämie Clause in Contracts

Anpassung der Prämie. Der Versicherer ist berechtigt, die Tarifprämie mit Wirkung für bestehende Versicherungsverträge, auch soweit für diese erweiterter Versicherungsschutz vereinbart ist, zum Vertragsablauf der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen, um das bei Vertragsabschluss angestrebte Gleichgewicht von Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung der Versicherungsprämie) wieder herzustellen. Die Anpassung wird zum Ablauf des Versicherungsvertrages wirksam; sie darf die im Zeitpunkt der Änderung geltende Tarifprämie nicht übersteigen. Die Prämienerhöhung ist dem Versicherungsnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich bekannt zu geben.

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