Anpassung von Versicherungsleistungen. Falls sich die Leistungen der GKV, eines sonstigen Kos- tenträgers oder die gesetzlichen Vergütungsregelungen für Zahnärzte oder Ärzte ändern, die unmittelbar Auswirkungen auf die Leistungen der Zusatzversicherung ZAHN Prestige haben, sind wir berechtigt, die Tarifbestimmungen den ver- änderten Verhältnissen anzupassen (siehe § 18 AVB). Nach § 18 AVB sind wir auch berechtigt, tariflich festgelegte Leis- tungsbegrenzungen anzupassen.
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Samples: Tarifbedingungen, Tarifbedingungen
Anpassung von Versicherungsleistungen. Falls sich die Leistungen der GKV, eines sonstigen Kos- tenträgers Kosten- trägers oder die gesetzlichen Vergütungsregelungen für Zahnärzte oder Ärzte ändern, die unmittelbar Auswirkungen auf die Leistungen der Zusatzversicherung ZAHN Prestige Komfort haben, sind wir berechtigt, die Tarifbestimmungen den ver- änderten Verhältnissen anzupassen (siehe § 18 AVB). Nach § 18 AVB sind wir auch berechtigt, tariflich festgelegte Leis- tungsbegrenzungen Leistungsbegrenzungen anzupassen.
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Samples: Zusatzversicherung Zahn Prestige
Anpassung von Versicherungsleistungen. Falls sich die Leistungen der GKV, eines sonstigen sonstiges Kos- tenträgers oder die gesetzlichen Vergütungsregelungen für Zahnärzte oder Ärzte ändern, die unmittelbar Auswirkungen auf die Leistungen der Zusatzversicherung ZAHN Prestige Smart haben, sind wir berechtigt, die Tarifbestimmungen den ver- änderten Verhältnissen anzupassen (siehe § 18 AVB). Nach § 18 AVB sind wir auch berechtigt, tariflich festgelegte Leis- tungsbegrenzungen Leistungsbegrenzungen anzupassen.
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Samples: Zusatzversicherung Zahn Prestige
Anpassung von Versicherungsleistungen. Falls sich die Leistungen der GKV, eines sonstigen Kos- tenträgers Kostenträ- gers oder die gesetzlichen Vergütungsregelungen für Zahnärzte Zahn- ärzte oder Ärzte ändern, die unmittelbar Auswirkungen auf die Leistungen der Zusatzversicherung ZAHN Prestige Plus haben, sind wir berechtigt, die Tarifbestimmungen den ver- änderten Verhältnissen anzupassen (siehe § 18 AVB). Nach § 18 AVB sind wir auch berechtigt, tariflich festgelegte Leis- tungsbegrenzungen anzupassen.
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Samples: Tarifbedingungen
Anpassung von Versicherungsleistungen. Falls sich die Leistungen der GKV, eines sonstigen Kos- tenträgers oder die gesetzlichen Vergütungsregelungen für Zahnärzte oder Ärzte ändern, die unmittelbar Auswirkungen auf die Leistungen der Zusatzversicherung ZAHN Prestige haben, sind wir berechtigt, die Tarifbestimmungen den ver- änderten Verhältnissen anzupassen (siehe § 18 AVB). Nach § 18 AVB sind wir auch berechtigt, tariflich festgelegte Leis- tungsbegrenzungen Leistungsbegrenzungen anzupassen.
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Samples: Zusatzversicherung Zahn Prestige
Anpassung von Versicherungsleistungen. Falls sich die Leistungen der GKV, eines sonstigen Kos- tenträgers Kostenträgers oder die gesetzlichen Vergütungsregelungen für Zahnärzte oder Ärzte ändern, die unmittelbar Auswirkungen auf die Leistungen der Zusatzversicherung ZAHN Prestige Komfort haben, sind wir berechtigt, die Tarifbestimmungen den ver- änderten veränderten Verhältnissen anzupassen (siehe § 18 AVB). Nach § 18 AVB sind wir auch berechtigt, tariflich festgelegte Leis- tungsbegrenzungen Leistungsbegrenzungen anzupassen.
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Samples: Tarifbedingungen