Common use of Anschlussanlage Clause in Contracts

Anschlussanlage. Die Anschlussanlage (Netzanschluss) ist die physische Verbindung der Anlage eines Netz- kunden mit dem Netzsystem. Sie beginnt am vertraglich vereinbarten Anschlusspunkt (An- schlussstelle im Verteilernetz) und endet an der vertraglich vereinbarten Übergabestelle (Ei- gentumsgrenze). Der Netzbetreiber bestimmt im Rahmen des Anschlusskonzeptes Art, Zahl und Lage der Teile der Anschlussanlage unter Wahrung der berechtigten Interessen des Netz- kunden. Anschlussanlagen gehören, soweit nicht anders vereinbart, zum Verteilernetz des Netzbetrei- bers. Vor dem Anschluss der Anlagen des Netzkunden ist von einem befähigten Fachmann gemäß Elektrotechnikgesetz zu bestätigen, dass die Kundenanlage vorschriftsgemäß errichtet wurde. Der Netzbetreiber haftet nicht für sicherheitstechnische Mängel der Kundenanlage.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz

Anschlussanlage. Die Anschlussanlage (Netzanschluss) ist die physische Verbindung der Anlage eines Netz- kunden mit dem Netzsystem. Sie beginnt am vertraglich vereinbarten Anschlusspunkt (An- schlussstelle im Verteilernetz) und endet an der vertraglich vereinbarten Übergabestelle (Ei- gentumsgrenze). Der Netzbetreiber bestimmt im Rahmen des Anschlusskonzeptes Art, Zahl und Lage der Teile der Anschlussanlage unter Wahrung der berechtigten Interessen des Netz- kundenNetzkunden. Anschlussanlagen gehören, soweit nicht anders vereinbart, zum Verteilernetz des Netzbetrei- bersNetzbe- treibers. Vor dem Anschluss der Anlagen des Netzkunden ist von einem befähigten Fachmann Fach- mann gemäß Elektrotechnikgesetz zu bestätigen, dass die Kundenanlage vorschriftsgemäß errichtet wurde. Der Netzbetreiber haftet nicht für sicherheitstechnische Mängel der KundenanlageKunden- anlage.

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Anschlussanlage. Die Anschlussanlage (Netzanschluss) ist die physische Verbindung der Anlage eines Netz- kunden Netzkunden mit dem Netzsystem. Sie beginnt am vertraglich vereinbarten Anschlusspunkt (An- schlussstelle Anschlussstelle im Verteilernetz) und endet an der vertraglich vereinbarten Übergabestelle Übergabe- stelle (Ei- gentumsgrenzeEigentumsgrenze). Der Netzbetreiber bestimmt im Rahmen des Anschlusskonzeptes Art, Zahl und Lage der Teile der Anschlussanlage unter Wahrung der berechtigten Interessen des Netz- kundenNetzkunden. Anschlussanlagen gehören, soweit nicht anders vereinbartver- einbart, zum Verteilernetz des Netzbetrei- bersNetzbetreibers. Vor dem Anschluss der Anlagen des Netzkunden ist von einem befähigten Fachmann gemäß Elektrotechnikgesetz zu bestätigen, dass die Kundenanlage vorschriftsgemäß vorschrihsgemäß errichtet wurde. Der Netzbetreiber haftet hahet nicht für sicherheitstechnische Mängel der Kundenanlage.

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Anschlussanlage. Die Anschlussanlage (Netzanschluss) ist die physische Verbindung Ver- bindung der Anlage eines Netz- kunden Netzkunden mit dem Netzsystem. Sie beginnt am vertraglich vereinbarten Anschlusspunkt (An- schlussstelle Anschlussstelle im Verteilernetz) und endet an der vertraglich vereinbarten Übergabestelle (Ei- gentumsgrenzeEigentumsgrenze). Der Netzbetreiber Netz- betreiber bestimmt im Rahmen des Anschlusskonzeptes Art, Zahl und Lage der Teile der Anschlussanlage unter Wahrung der berechtigten Interessen des Netz- kundenNetzkunden. Anschlussanlagen Anschlussanla- gen gehören, soweit nicht anders vereinbart, zum Verteilernetz Verteiler- netz des Netzbetrei- bersNetzbetreibers. Vor dem Anschluss der Anlagen des Netzkunden ist von einem befähigten Fachmann gemäß Elektrotechnikgesetz zu bestätigen, dass die Kundenanlage vorschriftsgemäß errichtet wurde. Der Netzbetreiber haftet nicht für sicherheitstechnische Mängel der Kundenanlage.

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Anschlussanlage. Die Anschlussanlage (Netzanschluss) ist die physische Verbindung der Anlage eines Netz- kunden Netzkunden mit dem Netzsystem. Sie beginnt am vertraglich vereinbarten Anschlusspunkt (An- schlussstelle Anschlussstelle im Verteilernetz) und endet an der vertraglich vereinbarten Übergabestelle (Ei- gentumsgrenzeEigentumsgrenze). Der Netzbetreiber bestimmt im Rahmen des Anschlusskonzeptes Art, Zahl und Lage der Teile der Anschlussanlage unter Wahrung der berechtigten Interessen des Netz- kundenNetzkunden. Anschlussanlagen gehören, soweit nicht anders vereinbart, zum Verteilernetz des Netzbetrei- bersNetzbetreibers. Vor dem Anschluss der Anlagen des Netzkunden ist von einem befähigten Fachmann gemäß Elektrotechnikgesetz zu bestätigen, dass die Kundenanlage vorschriftsgemäß errichtet wurde. Der Netzbetreiber haftet nicht für sicherheitstechnische Mängel der Kundenanlage.

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Anschlussanlage. Die Anschlussanlage (Netzanschluss) ist die physische Verbindung der Anlage eines Netz- kunden mit dem Netzsystem. Sie beginnt am vertraglich vereinbarten Anschlusspunkt (An- schlussstelle im Verteilernetz) und endet an der vertraglich vereinbarten Übergabestelle (Ei- gentumsgrenzeEigentumsgrenze). Der Netzbetreiber bestimmt im Rahmen des Anschlusskonzeptes Art, Zahl und Lage der Teile der Anschlussanlage unter Wahrung der berechtigten Interessen des Netz- kundenNetzkunden. Anschlussanlagen gehören, soweit nicht anders vereinbart, zum Verteilernetz des Netzbetrei- bersNetzbe- treibers. Vor dem Anschluss der Anlagen des Netzkunden ist von einem befähigten Fachmann Fach- mann gemäß Elektrotechnikgesetz zu bestätigen, dass die Kundenanlage vorschriftsgemäß errichtet wurde. Der Netzbetreiber haftet nicht für sicherheitstechnische Mängel der KundenanlageKunden- anlage.

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