Common use of Anschlussanlage Clause in Contracts

Anschlussanlage. 1.1.1. Die Anschlussanlage (Netzanschluss) ist die physische Verbindung der Anlage eines Netzkunden mit dem Netz des Netzbetreibers. Sie beginnt am technisch geeigneten Anschlusspunkt im Netz und endet an der vertraglich vereinbarten Übergabestelle bzw. Eigentumsgrenze. Der Netzbetreiber bestimmt im Rahmen des Anschlusskonzeptes den technisch geeigneten Anschlusspunkt und Art und Lage der Teile der Anschlussanlage unter Wahrung der berechtigten Interessen der Netzkunden.

Appears in 2 contracts

Samples: www.linznetz.at, www.e-control.at

Anschlussanlage. 1.1.11.3.1. Die Anschlussanlage (Netzanschluss) ist die physische Verbindung Ver- bindung der Anlage eines Netzkunden mit dem Netz des NetzbetreibersNetzsystem. Sie beginnt be- ginnt am vertraglich vereinbarten Anschlusspunkt (technisch geeigneten Anschlusspunkt geeig- nete Anschlussstelle im Netz Verteilernetz) und endet an der vertraglich vereinbarten Übergabestelle bzw. (Eigentumsgrenze. Der Netzbetreiber bestimmt im Rahmen des Anschlusskonzeptes den technisch geeigneten Anschlusspunkt und Art und Lage der Teile der Anschlussanlage unter Wahrung der berechtigten Interessen der Netzkunden).

Appears in 1 contract

Samples: www.eww.at

Anschlussanlage. 1.1.11.3.1. Die Anschlussanlage (Netzanschluss) ist die physische Verbindung der Anlage eines Netzkunden mit dem Netz des NetzbetreibersNetzsystem. Sie beginnt am vertraglich vereinbarten Anschlusspunkt (technisch geeigneten Anschlusspunkt geeignete Anschlussstelle im Netz Verteilernetz) und endet an der vertraglich vereinbarten Übergabestelle bzw. (Eigentumsgrenze. Der Netzbetreiber bestimmt im Rahmen des Anschlusskonzeptes den technisch geeigneten Anschlusspunkt und Art und Lage der Teile der Anschlussanlage unter Wahrung der berechtigten Interessen der Netzkunden).

Appears in 1 contract

Samples: www.ewerk-dietrichschlag.at