Common use of Anteilsklassen Clause in Contracts

Anteilsklassen. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschliessen, innerhalb des OGAW mehrere Anteilsklassen zu bilden. Gemäss Art. 23 des Treuhandvertrages des OGAW können künftig Anteilsklassen gebildet werden, die sich hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, der Referenzwährung und des Einsatzes von Währungssicherungsgeschäften, der Verwaltungsvergütung, der Mindestanlagesumme bzw. einer Kombination dieser Merkmale von den bestehenden Anteilsklassen unterscheiden. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden Anteilklassen erworben haben, bleiben davon jedoch unberührt. Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit dem OGAW aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen des OGAW entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Fonds im Überblick" genannt. Weitere Informationen zu den Anteilsklassen sind der Ziffer 9.2 zu entnehmen.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Anteilsklassen. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschliessen, beschliessen innerhalb des OGAW mehrere Anteilsklassen zu bilden. Gemäss Art. 23 des Treuhandvertrages des OGAW können künftig Anteilsklassen gebildet werden, die sich hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, der Referenzwährung und des Einsatzes von WährungssicherungsgeschäftenWährungssicherungsge- schäften, der Verwaltungsvergütung, der Mindestanlagesumme bzw. einer Kombination dieser Merkmale von den bestehenden beste- henden Anteilsklassen unterscheiden. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden Anteilklassen erworben habenha- ben, bleiben davon jedoch unberührt. Die Allfällige Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit dem OGAW aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen des OGAW entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Fonds im Überblick" genannt. Weitere Informationen zu den Anteilsklassen sind der Ziffer 9.2 zu entnehmen.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Anteilsklassen. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschliessen, beschliessen innerhalb des OGAW mehrere Anteilsklassen zu bilden. Gemäss Art. 23 des Treuhandvertrages des OGAW können künftig Anteilsklassen gebildet werden, die sich hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, der Referenzwährung und des Einsatzes von WährungssicherungsgeschäftenWährungssicherungsge- schäften, der Verwaltungsvergütung, der Mindestanlagesumme bzw. einer Kombination dieser Merkmale von den bestehenden beste- henden Anteilsklassen unterscheiden. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden Anteilklassen erworben haben, bleiben davon jedoch unberührt. Die Allfällige Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit dem OGAW aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen des OGAW entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Fonds im Überblick" genannt. Weitere Informationen zu den Anteilsklassen sind der Ziffer 9.2 zu entnehmen.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Anteilsklassen. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschliessen, innerhalb des OGAW mehrere Anteilsklassen zu bilden. Gemäss Art. 23 des Treuhandvertrages Fondsvertrages des OGAW können künftig Anteilsklassen gebildet werden, die sich hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, der Referenzwährung und des Einsatzes von Währungssicherungsgeschäften, der Verwaltungsvergütung, der Mindestanlagesumme bzw. einer Kombination dieser Merkmale von den bestehenden Anteilsklassen unterscheiden. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden Anteilklassen erworben haben, bleiben davon jedoch unberührt. Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit dem OGAW aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen des OGAW entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Fonds im Überblick" genannt. Weitere Informationen zu den Anteilsklassen sind der Ziffer 9.2 den Artikeln 19 und 20 des Fondsvertrages zu entnehmen.

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Samples: Fondsvertrag