Anteilsklassen. Der AIFM kann für den AIF mehrere Anteilsklassen bilden. Es können Anteilsklassen gebildet werden, die sich hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, der Referenzwährung und des Einsatzes von Währungssicherungsgeschäften, der Verwaltungsvergütung, der Mindestanlagesumme bzw. einer Kombination dieser Merkmale von den bestehenden Anteilsklassen unterscheiden. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden Anteilsklassen erworben haben, bleiben davon jedoch unberührt. Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit dem AIF aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen des AIF entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A „Fonds im Überblick“ genannt. Der AIFM ist mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde (FMA) berechtigt, illiquide Vermögensbestandteile abzuspalten und in eigenen Segmenten unterzubringen (Side Pockets). Dies ist der Fall, wenn ein wesentlicher Anteil des Fondsvermögens (mehr als 10%) längerfristig nicht ordnungsgemäss bewertet werden kann oder sich als unveräusserbar entwickelt. Die Anteilsinhaber erhalten entsprechend ihrem Anteil am ursprünglichen AIF Anteile am Side Pocket. Für den Zeitraum der Bildung der Side Pockets ist der Anteilshandel auszusetzen. Nach Bildung des Side Pockets wird dieses Segment in Liquidation gesetzt und schüttet den Liquidationserlös an die Anteilsinhaber aus, sobald die darin befindlichen Titel wieder bewertbar bzw. veräusserbar sind. Bis zum Abschluss der Liquidation werden in den gebildeten Side Pockets keine Anteile ausgegeben oder zurückgenommen.
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