Common use of Anteilsklassen Clause in Contracts

Anteilsklassen. Das ICAV kann innerhalb der Fonds separate Anteilsklassen auflegen. Klassen können sich bei den Gebühren und/oder Kosten der relevanten Anteilsklasse, der Währung, der Absicherungspolitik, der Ausschüttungspolitik oder anderen Merkmalen unterscheiden. Der Nettoinventarwert je Anteil für eine Klasse wird aufgrund dieser unterschiedlichen Gebührenniveaus und in manchen Fällen aufgrund einer Differenz zwischen dem Erstzeichnungspreis je Anteil und dem Nettoinventarwert je Anteil der bereits im Umlauf befindlichen Anteilsklassen von den anderen Anteilsklassen abweichen. Einzelheiten zu jeweils in einem bestimmten Fonds verfügbaren Klassen sind in Anhang V dieses Prospekts oder in einer relevanten Ergänzung enthalten. Vorbehaltlich zusätzlicher Informationen oder Klassen entsprechend den Angaben zu einem bestimmten Fonds werden die jeweiligen Fonds voraussichtlich folgende Anteilsklassenkategorien anbieten. Es wurde kein Basisinformationsblatt für eine Anteilsklasse gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) erstellt. Dementsprechend stehen ab dem 1. Januar 2018 keine Anteilsklassen mehr für Kleinanleger (wie in MiFID 2 definiert) im EWR zur Verfügung, und niemand darf Kleinanlegern bezüglich Anteilsklassen weder beraten, noch für oder an diese anbieten oder verkaufen. DN Für diese Anteilsklassen gelten in der Regel eine höhere Managementgebühr, Performancegebühr und/oder ein niedrigerer Mindestzeichnungsbetrag als für andere Anteilsklassen des ICAV. DNR Für diese Anteilsklassen gelten in der Regel eine niedrigere Managementgebühr, Performancegebühr und/oder ein höherer Mindestzeichnungsbetrag als für Anteilsklassen mit der Bezeichnung „DN“. Anteile der Klasse DNR werden nur nach dem Ermessen der Geschäftsführer verfügbar sein. Anteile können in mehreren Währungen ausgegeben werden, und im Namen der relevanten Anteilsklasse ist die Währung in Form eines in der Tabelle unten enthaltenen Währungskürzels angegeben. Zum Datum dieses Prospekts wird davon ausgegangen, dass jeder Fonds Anteilsklassen in den in der Tabelle unten angegebenen Währungen ausgeben kann. Einzelheiten zu jeweils in einem Fonds verfügbaren Anteilsklassen sind in Anhang V oder in einer relevanten Ergänzung enthalten. Ein Fonds kann auch die Ausgabe von Klassen beschliessen, die nicht in der Tabelle unten aufgeführt sind, dann werden Einzelheiten zur relevanten Währung in Anhang V dieses Prospekts oder in der relevanten Ergänzung aufgeführt. Australischer Dollar AUD Dänische Krone DKK Schweizer Franken CHF Britisches Pfund GBP Euro EUR Norwegische Krone NOK Japanischer Yen JPY Schwedische Krone SEK Singapur-Dollar SGD US-Dollar USD Anlageverwalter Die Fonds werden von AHL Partners LLP (der „Anlageverwalter“) verwaltet, der Mitglied der AHL Investment Division of Man Group („AHL“) ist. AHL ist einer der weltweit führenden quantitativen Anlageverwalter. Dabei handelt es sich um eine Investment- Abteilung der Man Group, die über verschiedene rechtliche Vehikel einschliesslich des Anlageverwalters ist. AHL bietet Anlegern Zugang zu hoch liquiden und effizienten Handelsstrategien, die sich durch eine niedrige Korrelation mit traditionellen Anlagekategorien auszeichnen. Dementsprechend wird bei Unterschieden von Anlageziel und Anlagepolitik der jeweiligen Fonds gemäss den Angaben in Anhang V dieses Prospekts oder in der relevanten Ergänzung davon ausgegangen, dass jeder Fund Anlegern mehr oder weniger ein Exposure im AHL Diversified Programme bietet, das AHL entwickelt hat und betreibt und das in Anhang V oder, sofern zutreffend, in der jeweiligen Ergänzung näher beschrieben wird. Vergütungspolitik und -praktiken Für den AIFM und den Anlageverwalter gelten jeweils Vergütungspolitiken, -verfahren und -praktiken (gemeinsam die „Vergütungspolitik“). Die Vergütungspolitik entspricht einem soliden, effizienten Risikomanagement und fördert ein solches. Sie ist darauf ausgelegt, Risiken, die nicht mit dem Risikoprofil des ICAV übereinstimmen, zu vermeiden. Die Vergütungspolitik entspricht der Geschäftsstrategie sowie den Zielen, Werten und Interessen von AIFM, dem Anlageverwalter und der ICAV und beinhaltet Massnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Vergütungspolitik gilt für Mitarbeiter, deren berufliche Aktivitäten das Risikoprofil von AIFM, dem Anlageverwalter oder des ICAV wesentlich beeinflussen und gewährleistet, dass keine Person an der Bestimmung oder Genehmigung ihrer eigenen Vergütung beteiligt ist. Die Vergütungspolitik wird jährlich überprüft.

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Anteilsklassen. Das ICAV kann innerhalb der Fonds separate Anteilsklassen auflegen. Klassen können sich bei den Gebühren und/oder Kosten der relevanten Anteilsklasse, der Währung, der Absicherungspolitik, der Ausschüttungspolitik oder anderen Merkmalen unterscheiden. Der Nettoinventarwert je Anteil für eine Klasse wird aufgrund dieser unterschiedlichen Gebührenniveaus und in manchen Fällen aufgrund einer Differenz zwischen dem Erstzeichnungspreis je Anteil und dem Nettoinventarwert je Anteil der bereits im Umlauf befindlichen Anteilsklassen von den anderen Anteilsklassen abweichen. Einzelheiten zu jeweils in einem bestimmten Fonds verfügbaren Klassen sind in Anhang V dieses Prospekts oder in einer relevanten Ergänzung enthalten. Vorbehaltlich zusätzlicher Informationen oder Klassen entsprechend den Angaben zu einem bestimmten Fonds werden die jeweiligen Fonds voraussichtlich folgende Anteilsklassenkategorien anbieten. Es wurde kein Basisinformationsblatt für eine Anteilsklasse gemäß gemäss der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) erstellt. Dementsprechend stehen ab dem 1. Januar 2018 keine Anteilsklassen mehr für Kleinanleger (wie in MiFID 2 definiert) im EWR zur Verfügung, und niemand darf Kleinanlegern bezüglich Anteilsklassen weder beraten, noch für oder an diese anbieten oder verkaufen. DN Für diese Anteilsklassen gelten in der Regel eine höhere Managementgebühr, Performancegebühr und/oder ein niedrigerer Mindestzeichnungsbetrag als für andere Anteilsklassen des ICAV. DNR Für diese Anteilsklassen gelten in der Regel eine niedrigere Managementgebühr, Performancegebühr und/oder ein höherer Mindestzeichnungsbetrag als für Anteilsklassen mit der Bezeichnung „DN“. Anteile der Klasse DNR werden nur nach dem Ermessen der Geschäftsführer verfügbar sein. Anteile können in mehreren Währungen ausgegeben werden, und im Namen der relevanten Anteilsklasse ist die Währung in Form eines in der Tabelle unten enthaltenen Währungskürzels angegeben. Zum Datum dieses Prospekts wird davon ausgegangen, dass jeder Fonds Anteilsklassen in den in der Tabelle unten angegebenen Währungen ausgeben kann. Einzelheiten zu jeweils in einem Fonds verfügbaren Anteilsklassen sind in Anhang V oder in einer relevanten Ergänzung enthalten. Ein Fonds kann auch die Ausgabe von Klassen beschliessen, die nicht in der Tabelle unten aufgeführt sind, dann werden Einzelheiten zur relevanten Währung in Anhang V dieses Prospekts oder in der relevanten Ergänzung aufgeführt. Australischer Dollar AUD Dänische Krone DKK Schweizer Franken CHF Britisches Pfund GBP Euro EUR Norwegische Krone NOK Japanischer Yen JPY Schwedische Krone SEK Singapur-Dollar SGD US-Dollar USD Anlageverwalter Die Fonds werden von AHL Partners LLP (der „Anlageverwalter“) verwaltet, der Mitglied der AHL Investment Division of Man Group („AHL“) ist. AHL ist einer der weltweit führenden quantitativen Anlageverwalter. Dabei handelt es sich um eine Investment- Abteilung der Man Group, die über verschiedene rechtliche Vehikel einschliesslich des Anlageverwalters ist. AHL bietet Anlegern Zugang zu hoch liquiden und effizienten Handelsstrategien, die sich durch eine niedrige Korrelation mit traditionellen Anlagekategorien auszeichnen. Dementsprechend wird bei Unterschieden von Anlageziel und Anlagepolitik der jeweiligen Fonds gemäss den Angaben in Anhang V dieses Prospekts oder in der relevanten Ergänzung davon ausgegangen, dass jeder Fund Anlegern mehr oder weniger ein Exposure im AHL Diversified Programme bietet, das AHL entwickelt hat und betreibt und das in Anhang V oder, sofern zutreffend, in der jeweiligen Ergänzung näher beschrieben wird. Vergütungspolitik und -praktiken Für den AIFM und den Anlageverwalter gelten jeweils Vergütungspolitiken, -verfahren und -praktiken (gemeinsam die „Vergütungspolitik“). Die Vergütungspolitik entspricht einem soliden, effizienten Risikomanagement und fördert ein solches. Sie ist darauf ausgelegt, Risiken, die nicht mit dem Risikoprofil des ICAV übereinstimmen, zu vermeiden. Die Vergütungspolitik entspricht der Geschäftsstrategie sowie den Zielen, Werten und Interessen von AIFM, dem Anlageverwalter und der ICAV und beinhaltet Massnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Vergütungspolitik gilt für Mitarbeiter, deren berufliche Aktivitäten das Risikoprofil von AIFM, dem Anlageverwalter oder des ICAV wesentlich beeinflussen und gewährleistet, dass keine Person an der Bestimmung oder Genehmigung ihrer eigenen Vergütung beteiligt ist. Die Vergütungspolitik wird jährlich überprüft.

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Anteilsklassen. Das ICAV Jeder Teilfonds kann innerhalb der Fonds separate mehrere Anteilsklassen auflegenanbieten, wie im jeweiligen Teilfondsprospekt aufgeführt. Klassen können sich bei den Gebühren Anteilsklassen sind in jedem Teilfonds als thesaurierende Anteilsklasse, thesaurierende ausschüttungsfähige Anteilsklasse, ausschüttende Anteilsklasse und/oder Kosten der relevanten AnteilsklasseAnteilsklassen mit anderen Merkmalen wie im jeweiligen Teilfondsprospekt angegeben erhältlich. Einzelheiten zu allen Anteilsklassen, der die in einem bestimmten Teilfonds verfügbar sind, werden im jeweiligen Teil- fondsprospekt aufgeführt. Die Teilfonds können mehrere Anteilsklassen anbieten, wie in den jeweiligen Teilfondsprospekten aufgeführt. Jede Anteils- klasse eines Teilfonds kann unterschiedliche Merkmale aufweisen. Zu diesen Merkmalen zählen beispielsweise die Gebühren- struktur, die Mindestanlage- oder Mindesthaltebeträge, die Währung, unterschiedliche Absicherungstechniken, die Ausschüttungspolitik, Umtauschbarkeit oder andere Unterscheidungsmerkmale. Ausschüttungen können in jeder Anteils- klasse eines Teilfonds angeboten werden und erfolgen gemäß der AbsicherungspolitikAusschüttungspolitik, wie im jeweiligen Teilfondsprospekt beschrieben. Im Rahmen jedes Teilfonds können von Zeit zu Zeit ohne die Zustimmung der Ausschüttungspolitik oder anderen Merkmalen Anteilseigner des betreffenden Teilfonds zusätz- liche Anteilsklassen etabliert werden. Neue Anteilsklassen werden zur jeweiligen Teilfondsprospekt hinzugefügt. Diese neuen Anteilsklassen können zu Bedingungen ausgegeben werden, die sich von denen der bestehenden Anteilsklassen des betreffen- den Teilfonds unterscheiden. Der Nettoinventarwert je Anteil Die Liste und die Einzelheiten der im Rahmen jedes Teilfonds gegebenenfalls etablierten Anteils- klassen sind in den Teilfondsprospekten aufgeführt. Die Anteile des jeweiligen Teilfonds können entweder abgesichert oder nicht abgesichert sein und auf eine der im jeweiligen Teilfondsprospekt angegebenen Währungen lauten (falls zutreffend). Jede Anteilsklasse kann für eine Klasse wird aufgrund dieser unterschiedlichen Gebührenniveaus und in manchen Fällen aufgrund einer Differenz zwischen dem Erstzeichnungspreis je Anteil und dem Nettoinventarwert je Anteil der bereits unbegrenzte oder begrenzte Dauer aufgelegt werden, wie im Umlauf befindlichen Anteilsklassen jeweiligen Teilfondsprospekt angegeben. Im letzteren Fall kann der Fonds die Laufzeit der Anteilsklasse nach deren erstem Ablauf einmal oder mehrmals verlängern. Den Anteilseignern wird jede Verlängerung mitgeteilt. Am Ende der Laufzeit einer Anteilsklasse nimmt der Fonds alle Anteile dieser Anteilsklasse gemäß den Bedingungen der entsprechenden Teilfondsprospekt zurück. Im entsprechenden Teilfondsprospekt wird die Dauer jeder Anteilsklasse und gegebenenfalls ihre Verlängerung angegeben. Jede Anteilsklasse kann sich von den anderen Anteilsklassen abweichen. Einzelheiten zu jeweils in einem bestimmten Fonds verfügbaren Klassen sind in Anhang V dieses Prospekts oder in einer relevanten Ergänzung enthalten. Vorbehaltlich zusätzlicher Informationen oder Klassen entsprechend den Angaben zu einem bestimmten Fonds werden die jeweiligen Fonds voraussichtlich folgende Anteilsklassenkategorien anbieten. Es wurde kein Basisinformationsblatt für eine Anteilsklasse gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) erstellt. Dementsprechend stehen ab dem 1. Januar 2018 keine Anteilsklassen mehr für Kleinanleger (wie in MiFID 2 definiert) im EWR zur VerfügungHinblick auf ihre Kostenstruktur, und niemand darf Kleinanlegern bezüglich Anteilsklassen weder beraten, noch für oder an diese anbieten oder verkaufen. DN Für diese Anteilsklassen gelten in der Regel eine höhere Managementgebühr, Performancegebühr und/oder ein niedrigerer Mindestzeichnungsbetrag als für andere Anteilsklassen des ICAV. DNR Für diese Anteilsklassen gelten in der Regel eine niedrigere Managementgebühr, Performancegebühr und/oder ein höherer Mindestzeichnungsbetrag als für Anteilsklassen mit der Bezeichnung „DN“. Anteile der Klasse DNR werden nur nach dem Ermessen der Geschäftsführer verfügbar sein. Anteile können in mehreren Währungen ausgegeben werden, und im Namen der relevanten Anteilsklasse ist die Währung in Form eines in der Tabelle unten enthaltenen Währungskürzels angegeben. Zum Datum dieses Prospekts wird davon ausgegangen, dass jeder Fonds Anteilsklassen in den in der Tabelle unten angegebenen Währungen ausgeben kann. Einzelheiten zu jeweils in einem Fonds verfügbaren Anteilsklassen sind in Anhang V oder in einer relevanten Ergänzung enthalten. Ein Fonds kann auch die Ausgabe von Klassen beschliessenerforderlichen Erstanlagebe- trag, die nicht in der Tabelle unten aufgeführt sind, dann werden Einzelheiten zur relevanten Währung in Anhang V dieses Prospekts oder in der relevanten Ergänzung aufgeführt. Australischer Dollar AUD Dänische Krone DKK Schweizer Franken CHF Britisches Pfund GBP Euro EUR Norwegische Krone NOK Japanischer Yen JPY Schwedische Krone SEK Singapur-Dollar SGD US-Dollar USD Anlageverwalter Die Fonds werden von AHL Partners LLP (der „Anlageverwalter“) verwaltet, der Mitglied der AHL Investment Division of Man Group („AHL“) ist. AHL ist einer der weltweit führenden quantitativen Anlageverwalter. Dabei handelt es sich um eine Investment- Abteilung der Man Group, die über verschiedene rechtliche Vehikel einschliesslich des Anlageverwalters ist. AHL bietet Anlegern Zugang zu hoch liquiden und effizienten Handelsstrategien, die sich durch eine niedrige Korrelation mit traditionellen Anlagekategorien auszeichnen. Dementsprechend wird bei Unterschieden von Anlageziel und Anlagepolitik der jeweiligen Fonds gemäss den Angaben in Anhang V dieses Prospekts oder in der relevanten Ergänzung davon ausgegangen, dass jeder Fund Anlegern mehr oder weniger ein Exposure im AHL Diversified Programme bietet, das AHL entwickelt hat und betreibt und das in Anhang V oder, sofern zutreffendWährung, in der jeweiligen Ergänzung näher beschrieben der Nettoinventarwert angegeben wird. Vergütungspolitik und -praktiken Für den AIFM und den Anlageverwalter gelten jeweils Vergütungspolitiken, -verfahren und -praktiken (gemeinsam oder ein beliebiges anderes Merkmal, das die „Vergütungspolitik“)Geschäfts- führung festlegt, unterscheiden. Die Vergütungspolitik entspricht einem solidenGeschäftsführung kann ferner nach eigenem Ermessen beschließen, effizienten Risikomanagement und fördert ein solches. Sie ist darauf ausgelegt, Risiken, die nicht mit dem Risikoprofil des ICAV übereinstimmen, zu vermeiden. Die Vergütungspolitik entspricht der Geschäftsstrategie jedes dieser Merk- male sowie den Zielen, Werten Namen einer Anteilsklasse zu ändern. In diesem Fall werden die entsprechende Teilfondsprospekt und Interessen von AIFM, dem Anlageverwalter und gege- benenfalls der ICAV und beinhaltet Massnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Vergütungspolitik gilt für Mitarbeiter, deren berufliche Aktivitäten das Risikoprofil von AIFM, dem Anlageverwalter oder des ICAV wesentlich beeinflussen und gewährleistet, dass keine Person an der Bestimmung oder Genehmigung ihrer eigenen Vergütung beteiligt ist. Die Vergütungspolitik wird jährlich überprüftProspekt entsprechend aktualisiert.

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