Common use of Antidiskriminierungs-Rechtsschutz Clause in Contracts

Antidiskriminierungs-Rechtsschutz. a) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungs- nehmers zur Abwehr von Ansprüchen/Forderungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartigen Bestim- mungen anderer in- und ausländischer Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten. Der Rechtsschutz um- fasst die Abwehr von Ansprüchen/Forderungen auf Unterlassung, Beseitigung, Duldung, Vornahme von Handlungen, Entschädigung oder Schadensersatz, die gegen den Versicherungsnehmer aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der seinem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit geltend gemacht werden, sofern Versicherungsschutz nicht bereits in anderen versicherten Leistungsarten gemäß § 28 Abs. 3 enthalten ist.

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Antidiskriminierungs-Rechtsschutz. a) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungs- nehmers zur Abwehr von Ansprüchen/Forderungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartigen Bestim- mungen anderer in- und ausländischer Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten. Der Rechtsschutz um- fasst die Abwehr von Ansprüchen/Forderungen auf Unterlassung, Beseitigung, Duldung, Vornahme von Handlungen, Entschädigung oder Schadensersatz, die gegen den Versicherungsnehmer aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der seinem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit geltend gemacht werden, sofern Versicherungsschutz nicht bereits in anderen versicherten Leistungsarten gemäß § 28 a Abs. 3 ARB enthalten ist.

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Antidiskriminierungs-Rechtsschutz. a) Der Versicherungsschutz gemäß § 28 Abs. 1 b) versicherte Rechtsschutz als Arbeitgeber erstreckt sich auch auf die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Ihrer rechtlichen Interessen des Versicherungs- nehmers zur Abwehr von Ansprüchen/Forderungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartigen Bestim- mungen Bestimmungen anderer in- und ausländischer Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten. Der Rechtsschutz um- fasst umfasst die Abwehr von Ansprüchen/Forderungen auf Unterlassung, Beseitigung, Duldung, Vornahme von Handlungen, Entschädigung oder SchadensersatzSchadenersatz, die gegen den Versicherungsnehmer Sie aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der seinem Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen selbstständigen Tätigkeit geltend gemacht werden, sofern Versicherungsschutz nicht bereits in anderen versicherten Leistungsarten gemäß § 28 Abs. 3 enthalten ist.

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