Antrag. Eine Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen dem Anbieter und einem Mitglied kommt ausschließlich aufgrund eines geschriebenen Antrages des Mitgliedes (persönlich, E-Mail oder online) zustande, der vom Anbieter angenommen wird. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes zustande. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres können eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten beantragen.
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