Common use of Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel Clause in Contracts

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel. 1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Regeln des Kollisions- rechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Natio- nen über den internationalen Warenverkauf - CISG - wird ausge- schlossen. 2. Ist der Auftraggeber Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er kei- nen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, wird als Gerichts- stand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Leverkusen vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche alternativ an dem allgemeinen Gerichts- stand des Auftraggebers geltend zu machen. 3. Die Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Ziffer A. 19.2 gilt nicht, wenn der Rechtsstreit nichtvermögensrechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands zugewiesen sind, oder wenn für die Klage ein ausschließlicher Ge- richtsstand durch Gesetz begründet ist. 4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags insge- samt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der jeweiligen unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kom- men. Dasselbe gilt sinngemäß im Fall von Vertragslücken.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel. 118.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss ausschließlich das in der Regeln des Kollisions- rechtsBundesrepublik Deutschland gültige Recht. Die Anwendung des Übereinkommens Über- einkommens der Vereinten Natio- nen Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf - CISG - wird ausge- schlossenWareneinkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen. 218.2. Ist Bei sämtlichen sich aus der Auftraggeber XxxxxxxxGeschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, juristische Person einschließlich solchen aus Wechseln oder Schecks, ist Klage ausschließlich bei den am Sitz des öffentlichen Rechts AG international und örtlich zuständi- gen Gerichts zu erheben. Der AG kann den AN auch bei dem für den Sitz des AG oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen für den Sitz einer Niederlassung des AG örtlich zuständigen Gerichts verklagen. 18.3. Haben sich der AG und der AN bei einem Vertrag, den beide Seiten als geschlossen ansehen, über ei- nen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so ist der AG in Ergänzung zu dem Vereinbarten berechtigt, die Vertragslücke unter Berücksichtigung der beiderseiti- gen Interessen nach billigem Ermessen zu schließen. 18.4. Sind oder hat er kei- nen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschlandwerden einzelne Bestimmungen des jewei- ligen Vertrages unwirksam, wird als Gerichts- stand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder so berührt dies die Wirk- samkeit des Vertrages im Zusammenhang mit dem Vertrag Leverkusen vereinbartGanzen nicht. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigtSind oder werden einzelne Bestimmungen des jeweiligen Ver- trages aus anderen Gründen, seine Ansprüche alternativ an dem allgemeinen Gerichts- stand des Auftraggebers geltend zu machen. 3. Die Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Ziffer A. 19.2 gilt nichtals den in §§ 305 bis 310 BGB genannten unwirksam, wenn so wird der Rechtsstreit nichtvermögensrechtliche Ansprüche betrifft, AG und der AN die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands zugewiesen sind, oder wenn für die Klage ein ausschließlicher Ge- richtsstand unwirksame Bestimmung durch Gesetz begründet ist. 4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags insge- samt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch sol- che wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck Willen der Vertrags- partner wirtschaftlich am nächsten kommt. Das glei- che gilt, wenn einzelne Bestimmungen des jeweiligen unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kom- men. Dasselbe gilt sinngemäß Vertrages aus Gründen der §§ 305 bis 310 BGB un- wirksam sind oder werden, sich im Fall von VertragslückenGesetz zu diesem Punkt jedoch keine Regelung findet.

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Samples: Auftragsbedingungen

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel. (1. Es gilt deutsches ) Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen mit dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Regeln des Kollisions- rechts. Die Anwendung internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Natio- nen UN-Abkommens über den internationalen Warenverkauf - CISG - wird ausge- schlossen(CISG). (2. Ist ) Sofern der Auftraggeber XxxxxxxxKunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-ein öffentlich rechtliches Sondervermögen Sonder- vermögen ist, oder hat er kei- nen keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, wird als Gerichts- stand ist Marburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang diesem Vertrag und aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertrag Leverkusen vereinbartKunden resultierenden Rechtsstreitigkeiten. Der Auftragnehmer ist Wir sind jedoch auch berechtigt, seine Ansprüche alternativ an dem Klage am allgemeinen Gerichts- stand Gerichtsstand des Auftraggebers geltend Kunden zu machenerheben. Satz 1 gilt ebenfalls, sofern der Kunde Verbraucher ist und nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bun- desrepublik Deutschland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt uns zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind. (3. Die Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Ziffer A. 19.2 gilt nicht) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmung oder von Teilen dieser AVL, wenn der Rechtsstreit nichtvermögensrechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands zugewiesen sind, oder wenn für die Klage ein ausschließlicher Ge- richtsstand durch Gesetz begründet ist. 4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags insge- samtunberührt. Die Parteien verpflichten sichsich bereits heute dazu, unwirksame Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen im Falle der Unwirksamkeit einer Bestim- mung, jeweils ersatzweise eine Vereinbarung zu ersetzentreffen, die dem wirtschaftlich gewollten Erfolg und der Zielsetzung des Vertrages am nächsten kommt. Im Falle einer Regelungslücke gelten zur Ausführung der Regelungslücke jene rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, die die Vertragspartner nach der wirtschaftlichen Zielsetzung des Vertrages und dem Zweck der jeweiligen unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kom- men. Dasselbe gilt sinngemäß im Fall von Vertragslückendieser AVL vereinbart hatten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hatten.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel. 1. Es 1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der PCG gGmbH mit dem Kunden gilt deutsches das Recht der Bundes- republik Deutschland unter Ausschluss der Regeln des Kollisions- rechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Natio- nen Gesetze über den internationalen Warenverkauf - CISG - wird ausge- schlossenErwerb bewegli- cher Waren. 22 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Friedrichshafen. Ist Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er kei- nen Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, wird als Gerichts- stand für alle etwaigen Streitigkeiten aus Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnli- cher Aufenthalt im Zusammenhang mit dem Vertrag Leverkusen vereinbartZeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigtDie Befugnis, seine Ansprüche alternativ auch das Ge- richt an dem allgemeinen Gerichts- stand des Auftraggebers geltend zu macheneinem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt. 33 Die Vertragssprache ist Deutsch. 4 Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Ziffer A. 19.2 gilt nicht, wenn der Rechtsstreit nichtvermögensrechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands zugewiesen sind, unwirksamen oder wenn für die Klage ein ausschließlicher Ge- richtsstand nichtigen Bestim- mungen sind durch Gesetz begründet ist. 4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags insge- samt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen solche zu ersetzen, die dem den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der jeweiligen unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe kom- men. Dasselbe gilt sinngemäß im Fall von Vertragslückengenau erreichen.

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Samples: Lizenz Und Leistungsvereinbarung

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel. 1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss 11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unmit-telbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz von OilQuick, sofern der Regeln des Kollisions- rechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Natio- nen über den internationalen Warenverkauf - CISG - wird ausge- schlossen. 2. Ist der Auftraggeber XxxxxxxxKunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er kei- nen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, wird als Gerichts- stand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Leverkusen vereinbartist. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche alternativ an dem allgemeinen Gerichts- stand des Auftraggebers geltend zu machen. 3. Die Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Ziffer A. 19.2 gilt nichtDies soll unabhängig von der Kaufmannseigen- schaft auch dann gelten, wenn der Rechtsstreit nichtvermögensrechtliche Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ins Ausland verlegt, sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhe- bung nicht bekannt ist oder Ansprüche betrifftim Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht wer- den. Oil-Quick ist stets auch berechtigt, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert am allgemeinen Gerichtsstand des Streitgegenstands zugewiesen sind, oder wenn für die Klage ein ausschließlicher Ge- richtsstand durch Gesetz begründet istKunden zu klagen. 411.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnor- men des inter-nationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts in der jeweils gültigen Fassung (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 – CISG). 11.3 Sollten eine oder mehrere einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen unwirksam AVB ganz oder teilweise nichtig, nicht durchsetzbar oder nicht durchführbar sein oder werden, berührt dies nicht so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags insge- samtdieser AVB davon nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sichIn einem solchen Fall soll anstelle der nichtigen, unwirksame Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der jeweiligen unwirksamen nicht durchsetzbaren oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kom- men. Dasselbe gilt sinngemäß im Fall von Vertragslücken.eine Bestimmung zur

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel. 112.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt aus- schließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den AGB Einkauf – August 2015 internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) sowie die Regeln des Kollisions- rechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Natio- nen über den internationalen Warenverkauf - CISG - wird ausge- schlossenDeutschen Internationalen Privatrechts gelten nicht. 2. 12.2 Ist der Auftraggeber XxxxxxxxVerkäufer Unternehmer iSd. § 14 BGB, Kaufmann iSd. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er kei- nen allgemeinen ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand in Deutschland, wird als Gerichts- stand für alle etwaigen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Leverkusen vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche alternativ an dem allgemeinen Gerichts- stand des Auftraggebers geltend zu machenunser Geschäftssitz in Duisburg. 312.3 Soweit eine dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft ist oder wird, gilt anstelle der unwirksamen Regelung bzw. Die Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Ziffer A. 19.2 gilt nichtzur Ausfüllung der Xxxxx diejenige rechtliche wirksame Regelung als vereinbart, welche die Vertragsparteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Bestimmungen vereinbart hätten, wenn der Rechtsstreit nichtvermögensrechtliche Ansprüche betrifftsie die Unwirksamkeit, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands zugewiesen sind, Undurchführbarkeit oder wenn für die Klage ein ausschließlicher Ge- richtsstand durch Gesetz begründet istRegelungslücke gekannt hätten. 412.4 Maßgebend ist allein die deutsche Fassung der Einkaufsbedingungen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Andere Sprachfassungen dienen nur zur Erleichterung des Vertrags insge- samt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der jeweiligen unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kom- men. Dasselbe gilt sinngemäß im Fall von VertragslückenVerständnisses.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen – Einkauf

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel. 1. Es 14.1 Für die Vertragsbeziehungen zwischen dem Investor und One- Crowd Securities gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Regeln des Kollisions- rechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Natio- nen über den internationalen Warenverkauf - CISG - wird ausge- schlossenUN-Kauf- rechtes. 214.2 Der allgemeine Gerichtsstand von OneCrowd Securities wird durch den Sitz (Dresden) bestimmt. Ist der Auftraggeber Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts Investor ein Kaufmann oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat übt er kei- nen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, wird als Gerichts- stand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit aus und ist die Geschäftsbeziehung dem Vertrag Leverkusen vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigtBetriebe seines Handelsgewerbes zuzu- rechnen, seine Ansprüche alternativ so kann OneCrowd Securities den Investor an dem Gericht des allgemeinen Gerichts- stand des Auftraggebers geltend zu machenGerichtsstands von OneCrowd Securities oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen. OneCrowd Securities selbst kann von den in Satz 2 genannten Investoren nur an dem Gericht ihres allgemeinen Gerichtsstands verklagt werden. 3. Die Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Ziffer A. 19.2 gilt nicht, wenn der Rechtsstreit nichtvermögensrechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands zugewiesen sind, oder wenn für die Klage ein ausschließlicher Ge- richtsstand durch Gesetz begründet ist. 4. Sollten 14.3 Ist eine oder mehrere Bestimmungen Bestimmung dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen unwirksam sein Geschäftsbedingungen ganz oder werdenteilweise unwirksam, berührt dies nicht so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags insge- samthiervon unberührt. Das Gleiche gilt, wenn diese Ver- einbarung eine Xxxxx aufweisen sollte. Die Parteien verpflichten sich, werden die Xxxxx oder die unwirksame Bestimmungen oder nichtige Bestimmung in diesem Falle durch wirksame Bestimmungen zu eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der jeweiligen unwirksamen Bestimmung Vereinba- rung entspricht und dem von den Parteien Gewollten möglichst nahe kom- men. Dasselbe gilt sinngemäß im Fall von Vertragslückenkommt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel. (1. Es gilt deutsches ) Die Vertragsbeziehungen zum Abneh- mer unterliegen dem Recht der Bundesre- publik Deutschland unter Ausschluss der Regeln des Kollisions- rechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Natio- nen Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf - CISG - wird ausge- schlossenWa- renkauf (CISG). (2. Ist der Auftraggeber Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er kei- nen allgemeinen ) Alleiniger -örtlich und international- aus- schließlicher Gerichtsstand in Deutschland, wird als Gerichts- stand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Leverkusen vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche alternativ an dem allgemeinen Gerichts- stand des Auftraggebers geltend zu machen. 3. Die Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Ziffer A. 19.2 gilt nichtist, wenn der Rechtsstreit nichtvermögensrechtliche Ansprüche betrifftAbnehmer Xxxxxxxx ist, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands zugewiesen sindbei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten unser Ge- schäftssitz. Dies gilt auch für Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- oder wenn für die Scheckpro- zess. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage ein ausschließlicher am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AVB bzw. einer vorrangigen In- dividualabrede oder am allgemeinen Ge- richtsstand durch Gesetz begründet istdes Abnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insb. zu ausschließlichen Zuständigkeiten, blei- ben unberührt. 4. Sollten (3) Sollte eine Bestimmung dieser AVB und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen unwirksam undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Gültigkeit des Vertrags insge- samt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der jeweiligen unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kom- men. Dasselbe gilt sinngemäß Ver- trages im Fall von VertragslückenÜbrigen nicht berührt.

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Samples: General Terms and Conditions

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel. 1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Regeln des Kollisions- rechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Natio- nen über den internationalen Warenverkauf - CISG - wird ausge- schlossen. 2. Ist der Auftraggeber Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er kei- nen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, wird als Gerichts- stand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Leverkusen vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch je- doch berechtigt, seine Ansprüche alternativ an dem allgemeinen Gerichts- stand Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen. 3. Die Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Ziffer A. 19.2 gilt nicht, wenn der Rechtsstreit nichtvermögensrechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands Streitge- genstands zugewiesen sind, oder wenn für die Klage ein ausschließlicher Ge- richtsstand aus- schließlicher Gerichtsstand durch Gesetz begründet ist. 4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags insge- samtinsgesamt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen Bestimmun- gen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen wirtschaft- lichen Zweck der jeweiligen unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kom- menkommen. Dasselbe gilt sinngemäß im Fall von Vertragslücken.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel. 1. Es 9.1 Für alle Verträge zwischen Kolmuko und dem Kunden gilt deutsches das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regeln internationalen Einheitsrechts, insbesondere des Kollisions- rechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Natio- nen über den internationalen Warenverkauf - CISG - wird ausge- schlossenUN- Kaufrechts. 2. 9.2 Ist der Auftraggeber XxxxxxxxKunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er kei- nen allgemeinen Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand in Deutschland, wird als Gerichts- stand für alle etwaigen sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Leverkusen vereinbartder Sitz von Kolmuko. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche alternativ an dem allgemeinen Gerichts- stand des Auftraggebers geltend zu machen. 3. Die Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Ziffer A. 19.2 gilt nichtEntsprechendes gilt, wenn der Rechtsstreit nichtvermögensrechtliche Ansprüche betrifftKunde Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Kolmuko ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Streitgegenstands zugewiesen sindKunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, oder wenn für die Klage ein ausschließlicher Ge- richtsstand durch Gesetz begründet istinsbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. 4. 9.3 Sollten eine oder mehrere einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen der AGB unwirksam sein oder werdensein, berührt dies nicht die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags insge- samtnicht. Die Parteien verpflichten sichwerden sich bemühen, unwirksame Bestimmungen durch anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmungen zu ersetzenfinden, die dem wirtschaftlichen Zweck Bedeutungsgehalt der jeweiligen unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kom- men. Dasselbe gilt sinngemäß im Fall von Vertragslückenam ehesten nahekommt.

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Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel. 112.1. Es gilt deutsches Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht unter Ausschluss der Regeln des Kollisions- rechtsBundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Natio- nen einheitlichen Gesetzes über den Ab- schluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Warenverkauf - CISG - wird ausge- schlossenKauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen. 212.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zu- mutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine we- sentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbe- dürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist. 12.3. Ist der Auftraggeber XxxxxxxxKunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er kei- nen allgemeinen Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand in Deutschland, wird als Gerichts- stand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang dem Ver- tragsverhältnis mit dem Vertrag Leverkusen vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigtKunden, seine Ansprüche alternativ an dem allgemeinen Gerichts- stand des Auftraggebers geltend zu macheneinschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen, unser Geschäfts- sitz. 3. Die Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Ziffer A. 19.2 gilt nicht, wenn der Rechtsstreit nichtvermögensrechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands zugewiesen sind, oder wenn für die Klage ein ausschließlicher Ge- richtsstand durch Gesetz begründet ist. 4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags insge- samt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der jeweiligen unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kom- men. Dasselbe gilt sinngemäß im Fall von Vertragslücken.

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